Ausschluss der Haftung. Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden 11.1. infolge höherer Gewalt; 11.2. die durch Verschulden des Einlagerers oder des Weisungsberechtigten entstanden sind; 11.3. durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse sowie Verfügungen von hoher Hand, insbesondere durch Beschlagnahme; 11.4. durch Kernenergie; 11.5. an radioaktiven Stoffen; 11.6. an Sachen, die durch radioaktive Stoffe verursacht worden sind; 11.7. durch explosive, feuergefährliche, strahlende, selbstentzündliche, giftige, ätzende Stoffe, durch Öle, Fette sowie Tiere, sofern diese vom Einlagerer eingelagert oder deren Einwirkungen durch das Lagergut verursacht wurden; 11.8. infolge der natürlichen oder der mangelhaften Beschaffenheit des Lagergutes, wie z. B. Lösen von Verleimungen, Rissig- oder Blindwerden der Politur, Oxydation, innerer Verderb, Lecken oder Auslaufen; 11.9. oder Verluste des in Behältern aller Art befindlichen Lagergutes, sofern es der Lagerhalter nicht ein- oder ausgepackt hat; es sei denn, der Einlagerer weist nach, dass der Schaden durch Behandlung des Lagerhalters eingetreten ist; 11.10. an bzw. Verluste von Gegenständen von außergewöhnlichem Wert, wie z. B. Edelmetalle, Juwelen, Edelsteine, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere jeder Art, Dokumente, Urkunden, Datenträger, Kunstgegenstände, echte Teppiche, Antiquitäten, Sammlerstücke und Gegenstände im Sinne von Ziffer 3.3, es sei denn, der Einlagerer hat in Textform den Lagerhalter auf den Inhalt hingewiesen, damit dieser besondere Sicherungsmaßnahmen vornehmen kann; 11.11. der Funktion von Rundfunk-, Fernseh- oder anderen elektronischen Geräten; 11.12. am Inhalt von Ladeeinheiten, die vom Einlagerer gepackt wurden und/oder in verschlossenem Zustand dem Lagerhalter übergeben wurden und/oder nach der ordnungsgemäßen Verpackung vom Einlagerer verschlossen wurden; 11.13. an lebenden Pflanzen oder lebenden Tieren.
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Samples: Allgemeine Lagerbedingungen (Alb)
Ausschluss der Haftung. 11.1 Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden, entstanden:
11.1. 11.1.1 infolge höherer Gewalt;
11.2. die 11.1.2 durch Verschulden des Einlagerers oder des Weisungsberechtigten entstanden sindWeisungsberechtigten;
11.3. 11.1.3 durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse sowie Verfügungen von hoher Hand, insbesondere durch Beschlagnahme;
11.4. 11.1.4 durch Kernenergie;
11.5. 11.1.5 an radioaktiven Stoffen;
11.6. 11.1.6 an Sachen, die durch radioaktive Stoffe verursacht worden sind;.
11.7. 11.1.7 Der Lagerhalter kann sich auf die vorstehenden Haftungsausschlüsse nicht berufen, sofern ihn am Schaden der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes trifft.
11.2 Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden, entstanden:
11.2.1 durch explosive, feuergefährliche, strahlende, selbstentzündliche, giftige, ätzende Stoffe, durch Öle, Fette sowie Tiere, sofern diese vom Einlagerer eingelagert oder deren Einwirkungen durch das Lagergut verursacht wurden;
11.8. 11.2.2 infolge der natürlichen oder der mangelhaften Beschaffenheit des Lagergutes, wie z. z.B. Lösen von Verleimungen, Rissig- oder Blindwerden der Politur, Oxydation, innerer Verderb, Lecken oder Auslaufen;.
11.9. 11.3 Der Lagerhalter haftet nicht für:
11.3.1 Verluste oder Verluste Beschädigungen des in Behältern aller Art befindlichen Lagergutes, sofern es der Lagerhalter nicht ein- oder ausgepackt hat; es sei denn, der Einlagerer weist nach, dass der Schaden durch Behandlung des Lagerhalters eingetreten ist;
11.10. 11.3.2 Schäden an bzw. Verluste Verlusten von Gegenständen von außergewöhnlichem Wert, wie z. z.B. Edelmetalle, Juwelen, Edelsteine, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere jeder Art, Dokumente, Urkunden, Datenträger, Kunstgegenstände, echte Teppiche, Antiquitäten, Sammlerstücke und Gegenstände im Sinne von Ziffer 3.3Sammlerstücke, es sei denn, die Sachen sind vom Einlagerer in der Einlagerer hat in Textform den Lagerhalter auf den Inhalt hingewiesen, damit dieser besondere Sicherungsmaßnahmen vornehmen kannLagerliste als wertvoll gekennzeichnet;
11.11. der Funktion von 11.3.3 Funktionsschäden an Rundfunk-, Fernseh- oder anderen elektronischen ähnlich empfindlichen Geräten;
11.12. am Inhalt von Ladeeinheiten, die vom Einlagerer gepackt wurden und/oder in verschlossenem Zustand dem Lagerhalter übergeben wurden und/oder nach der ordnungsgemäßen Verpackung vom Einlagerer verschlossen wurden;
11.13. 11.3.4 Schäden an lebenden Pflanzen oder lebenden Tieren.
11.4 Der Lagerhalter kann sich auf die Haftungsausschlüsse nach Ziffer 11.2 und Ziffer 11.3 nicht berufen, sofern ihn am Schaden der Vorwurf der Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes trifft. Auf die in 3. Enthaltene Hinweispflicht des Einlagerers wird ausdrücklich hingewiesen.
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Samples: Lagerbedingungen
Ausschluss der Haftung. 11.1 Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden, entstanden
11.1. 11.1.1 infolge höherer Gewalt;
11.2. die 11.1.2 durch Verschulden des Einlagerers oder des Weisungsberechtigten entstanden sindWeisungsberechtigten;
11.3. 11.1.3 durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse sowie Verfügungen von hoher Hand, insbesondere durch Beschlagnahme;
11.4. 11.1.4 durch Kernenergie;
11.5. 11.1.5 an radioaktiven Stoffen;
11.6. 11.1.6 an Sachen, die durch radioaktive Stoffe verursacht worden sind;.
11.7. 11.1.7 Der Lagerhalter kann sich auf die vorstehenden Haftungsausschlüsse nicht berufen, sofern ihn am Schaden der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes trifft.
11.2 Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden, entstanden
11.2.1 durch explosive, feuergefährliche, strahlende, selbstentzündliche, giftige, ätzende Stoffe, durch Öle, Fette sowie Tiere, sofern diese vom Einlagerer eingelagert oder deren Einwirkungen durch das Lagergut verursacht wurden;
11.8. 11.2.2 infolge der natürlichen oder der mangelhaften Beschaffenheit des Lagergutes, wie z. B. Lösen von Verleimungen, Rissig- oder Blindwerden der Politur, Oxydation, innerer Verderb, Lecken oder Auslaufen;Auslaufen .
11.9. 11.3 Der Lagerhalter haftet nicht für
11.3.1 Verluste oder Verluste Beschädigungen des in Behältern aller Art befindlichen Lagergutes, sofern es der Lagerhalter nicht ein- oder ausgepackt hat; es sei denn, der Einlagerer weist nach, dass der Schaden durch Behandlung des Lagerhalters eingetreten ist;
11.10. 11.3.2 Schäden an bzw. Verluste Verlusten von Gegenständen von außergewöhnlichem Wert, wie z. B. Edelmetalle, Juwelen, Edelsteine, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere jeder Art, Dokumente, Urkunden, Datenträger, Kunstgegenstände, echte Teppiche, Antiquitäten, Sammlerstücke und Gegenstände im Sinne von Ziffer 3.3Sammlerstücke, es sei denn, die Sachen sind vom Einlagerer in der Einlagerer hat in Textform den Lagerhalter auf den Inhalt hingewiesen, damit dieser besondere Sicherungsmaßnahmen vornehmen kannLagerliste als wertvoll gekennzeichnet;
11.11. der Funktion von 11.3.3 Funktionsschäden an Rundfunk-, Fernseh- oder anderen elektronischen ähnlich empfindlichen Geräten;
11.12. am Inhalt von Ladeeinheiten, die vom Einlagerer gepackt wurden und/oder in verschlossenem Zustand dem Lagerhalter übergeben wurden und/oder nach der ordnungsgemäßen Verpackung vom Einlagerer verschlossen wurden;
11.13. 11.3.4 Schäden an lebenden Pflanzen oder lebenden Tieren
11.4 Der Lagerhalter kann sich auf die Haftungsausschlüsse nach Ziffer 11.2 und Ziffer 11.3 nicht berufen, sofern ihn am Schaden der Vorwurf der Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes trifft. Auf die in 3. enthaltene Hinweispflicht des Einlagerers wird ausdrücklich hingewiesen.
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Samples: Allgemeine Lagerbedingungen
Ausschluss der Haftung. 11.1 Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden, entstanden
11.1. 11.1.1 infolge höherer Gewalt;
11.2. die 11.1.2 durch Verschulden des Einlagerers oder des Weisungsberechtigten entstanden sindWeisungsberechtigten;
11.3. 11.1.3 durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse sowie Verfügungen Verfügung von hoher Hand, insbesondere durch Beschlagnahme;
11.4. 11.1.4 durch Kernenergie;
11.5. 11.1.5 an radioaktiven Stoffen;
11.6. 11.1.6 an Sachen, die durch radioaktive Stoffe verursacht worden sind;.
11.7. 11.1.7 Der Lagerhalter kann sich auf die vorstehenden Haftungsausschlüsse nicht berufen, sofern ihn am Schaden der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes trifft.
11.2 Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden, entstanden
11.2.1 durch explosive, feuergefährliche, strahlende, selbstentzündliche, giftige, ätzende Stoffe, durch Öle, Fette sowie Tiere, sofern diese vom Einlagerer eingelagert oder deren Einwirkungen durch das Lagergut verursacht wurden;
11.8. 11.2.2 infolge der natürlichen oder der mangelhaften Beschaffenheit des Lagergutes, wie z. z.B. Lösen von Verleimungen, Rissig- oder Blindwerden der Politur, Oxydation, innerer Verderb, Lecken oder Auslaufen;.
11.9. 11.3 Der Lagerhalter haftet nicht für:
11.3.1 Verluste oder Verluste Beschädigungen des in Behältern aller Art befindlichen Lagergutes, sofern es der Lagerhalter nicht ein- oder ausgepackt hat; es sei denn, der Einlagerer weist nach, dass der Schaden durch Behandlung des Lagerhalters eingetreten ist;
11.10. 11.3.2 Schäden an bzw. Verluste von Gegenständen von außergewöhnlichem Wert, wie z. B. EdelmetalleEdelmetall, Juwelen, Edelsteine, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere jeder Art, Dokumente, UrkundenUrkunde, Datenträger, Kunstgegenstände, . echte Teppiche, Antiquitäten, Sammlerstücke und Gegenstände im Sinne von Ziffer 3.3Sammlerstücke, es sei denn, die Sachen sind vom Einlagerer in der Einlagerer hat in Textform den Lagerhalter auf den Inhalt hingewiesen, damit dieser besondere Sicherungsmaßnahmen vornehmen kannLagerliste als wertvoll gekennzeichnet;
11.11. der Funktion von 11.3.3 Funktionsschäden an Rundfunk-, Fernseh- oder anderen elektronischen ähnlich empfindlichen Geräten;
11.12. am Inhalt von Ladeeinheiten, die vom Einlagerer gepackt wurden und/oder in verschlossenem Zustand dem Lagerhalter übergeben wurden und/oder nach der ordnungsgemäßen Verpackung vom Einlagerer verschlossen wurden;
11.13. 11.3.4 Schäden an lebenden Pflanzen oder lebenden Tieren.
11.4 Der Lagerhalter kann sich auf die Haftungsausschlüsse nach Ziffer 11.2 und Ziffer 11.3 nicht berufen, sofern ihn am Schaden der Vorwurf der Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes trifft. Auf die in 3. enthaltene Hinweispflicht des Einlagerers wird ausdrücklich hingewiesen.
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Samples: Lagerbedingungen
Ausschluss der Haftung. 11.1 Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden, entstanden
11.1. 11.1.1 infolge höherer Gewalt;
11.2. die 11.1.2 durch Verschulden des Einlagerers oder des Weisungsberechtigten entstanden sindWeisungsberechtigten;
11.3. 11.1.3 durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse sowie Verfügungen von hoher Hand, insbesondere durch Beschlagnahme;
11.4. 11.1.4 durch Kernenergie;
11.5. 11.1.5 an radioaktiven Stoffen;.
11.6. 11.1.6 an Sachen, die durch radioaktive Stoffe verursacht worden sind;.
11.7. 11.1.7 Der Lagerhalter kann sich auf die vorstehenden Haftungsausschlüsse nicht berufen, sofern ihn am Schaden der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes trifft.
11.2 Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden, entstanden
11.2.1 durch explosive, feuergefährliche, strahlende, selbstentzündliche, giftige, ätzende Stoffe, durch Öle, Fette sowie Tiere, sofern diese vom Einlagerer eingelagert oder deren Einwirkungen durch das Lagergut verursacht wurden;
11.8. 11.2.2 infolge der natürlichen oder der mangelhaften Beschaffenheit des Lagergutes, wie z. B. Lösen von Verleimungen, Rissig- oder Blindwerden der Politur, Oxydation, innerer Verderb, Lecken oder Auslaufen;.
11.9. 11.3 Der Lagerhalter haftet nicht für
11.3.1 Verluste oder Verluste Beschädigungen des in Behältern aller Art befindlichen Lagergutes, sofern es der Lagerhalter nicht ein- oder ausgepackt hat; es sei denn, der Einlagerer weist nach, dass der Schaden durch Behandlung des Lagerhalters eingetreten ist;
11.10. 11.3.2 Schäden an bzw. Verluste Verlusten von Gegenständen von außergewöhnlichem Wert, wie z. B. Edelmetalle, Juwelen, Edelsteine, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere jeder Art, Dokumente, Urkunden, Datenträger, Kunstgegenstände, echte Teppiche, Antiquitäten, Sammlerstücke und Gegenstände im Sinne von Ziffer 3.3Sammlerstücke, es sei denn, die Sachen sind vom Einlagerer in der Einlagerer hat in Textform den Lagerhalter auf den Inhalt hingewiesen, damit dieser besondere Sicherungsmaßnahmen vornehmen kannLagerliste als wertvoll gekennzeichnet;
11.11. der Funktion von 11.3.3 Funktionsschäden an Rundfunk-, Fernseh- oder anderen elektronischen ähnlich empfindlichen Geräten;
11.12. am Inhalt von Ladeeinheiten, die vom Einlagerer gepackt wurden und/oder in verschlossenem Zustand dem Lagerhalter übergeben wurden und/oder nach der ordnungsgemäßen Verpackung vom Einlagerer verschlossen wurden;
11.13. 11.3.4 Schäden an lebenden Pflanzen oder lebenden Tieren.
11.4 Der Lagerhalter kann sich auf die Haftungsausschlüsse nach Ziffer 11.2 und Ziffer 11.3 nicht berufen, sofern ihn am Schaden der Vorwurf der Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes trifft. Auf die in 3. enthaltene Hinweispflicht des Einlagerers wird ausdrücklich hingewiesen.
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Samples: Lagerbedingungen
Ausschluss der Haftung. 11.1 Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden, entstanden
11.1. 11.1.1 infolge höherer Gewalt;
11.2. die 11.1.2 durch Verschulden des Einlagerers oder des Weisungsberechtigten entstanden sindWeisungsberechtigten;
11.3. 11.1.3 durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse sowie Verfügungen von hoher Hand, insbesondere durch Beschlagnahme;
11.4. 11.1.4 durch Kernenergie;
11.5. 11.1.5 an radioaktiven Stoffen;
11.6. 11.1.6 an Sachen, die durch radioaktive Stoffe verursacht worden sind;.
11.7. 11.1.7 Der Lagerhalter kann sich auf die vorstehenden Haftungsausschlüsse nicht berufen, sofern ihn am Schaden der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes trifft.
11.2 Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden, entstanden
11.2.1 durch explosive, feuergefährliche, strahlende, selbstentzündliche, giftige, ätzende Stoffe, durch Öle, Fette sowie Tiere, sofern diese vom Einlagerer eingelagert oder deren Einwirkungen durch das Lagergut verursacht wurden;
11.8. 11.2.2 infolge der natürlichen oder der mangelhaften Beschaffenheit des Lagergutes, wie z. B. Lösen von Verleimungen, Rissig- oder Blindwerden der Politur, Oxydation, innerer Verderb, Lecken oder Auslaufen;.
11.9. 11.3 Der Lagerhalter haftet nicht für
11.3.1 Verluste oder Verluste Beschädigungen des in Behältern aller Art befindlichen Lagergutes, sofern es der Lagerhalter nicht ein- oder ausgepackt hat; es sei denn, der Einlagerer weist nach, dass der Schaden durch Behandlung des Lagerhalters eingetreten ist;
11.10. 11.3.2 Schäden an bzw. Verluste Verlusten von Gegenständen von außergewöhnlichem Wert, wie z. B. Edelmetalle, Juwelen, Edelsteine, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere jeder Art, Dokumente, Urkunden, Datenträger, Kunstgegenstände, echte Teppiche, Antiquitäten, Sammlerstücke und Gegenstände im Sinne von Ziffer 3.3Sammlerstücke, es sei denn, die Sachen sind vom Einlagerer in der Einlagerer hat in Textform den Lagerhalter auf den Inhalt hingewiesen, damit dieser besondere Sicherungsmaßnahmen vornehmen kannLagerliste als wertvoll gekennzeichnet;
11.11. der Funktion von 11.3.3 Funktionsschäden an Rundfunk-, Fernseh- oder anderen elektronischen ähnlich empfindlichen Geräten;
11.12. am Inhalt von Ladeeinheiten, die vom Einlagerer gepackt wurden und/oder in verschlossenem Zustand dem Lagerhalter übergeben wurden und/oder nach der ordnungsgemäßen Verpackung vom Einlagerer verschlossen wurden;
11.13. 11.3.4 Schäden an lebenden Pflanzen oder lebenden Tieren
11.4 Der Lagerhalter kann sich auf die Haftungsausschlüsse nach Ziffer 11.2 und Ziffer 11.3 nicht berufen, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Lagerhalters oder seiner Vertreter oder durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten verursacht worden ist. Im letzteren Fall sind Schadensersatzansprüche jedoch auf den vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Auf die in 3. enthaltene Hinweispflicht des Einlagerers wird ausdrücklich hingewiesen.
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Samples: Lagerbedingungen
Ausschluss der Haftung. 11.1 Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden, entstanden
11.1. 11.1.1 infolge höherer Gewalt;
11.2. die 11.1.2 durch Verschulden des Einlagerers oder des Weisungsberechtigten entstanden sindWeisungsberechtigten;
11.3. 11.1.3 durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse sowie Verfügungen von hoher Hand, insbesondere durch Beschlagnahme;
11.4. 11.1.4 durch Kernenergie;
11.5. 11.1.5 an radioaktiven Stoffen;
11.6. 11.1.6 an Sachen, die durch radioaktive Stoffe verursacht worden sind;.
11.7. 11.1.7 Der Lagerhalter kann sich auf die vorstehenden Haftungsausschlüsse nicht berufen, sofern ihn am Schaden der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes trifft.
11.2 Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden, entstanden
11.2.1 durch explosive, feuergefährliche, strahlende, selbstentzündliche, giftige, ätzende Stoffe, durch Öle, Fette sowie Tiere, sofern diese vom Einlagerer eingelagert oder deren Einwirkungen durch das Lagergut verursacht wurden;
11.8. 11.2.2 infolge der natürlichen oder der mangelhaften Beschaffenheit des Lagergutes, wie z. B. Lösen von VerleimungenVerlei- mungen, Rissig- oder Blindwerden der Politur, Oxydation, innerer Verderb, Lecken oder Auslaufen;.
11.9. 11.3 Der Lagerhalter haftet nicht für
11.3.1 Verluste oder Verluste Beschädigungen des in Behältern aller Art befindlichen Lagergutes, sofern es der Lagerhalter nicht ein- oder ausgepackt hat; es sei denn, der Einlagerer weist nach, dass der Schaden durch Behandlung des Lagerhalters eingetreten ist;
11.10. 11.3.2 Schäden an bzw. Verluste Verlusten von Gegenständen von außergewöhnlichem Wert, wie z. B. Edelmetalle, JuwelenJuwe- len, Edelsteine, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere jeder Art, Dokumente, Urkunden, Datenträger, KunstgegenständeKunst- gegenstände, echte Teppiche, Antiquitäten, Sammlerstücke und Gegenstände im Sinne von Ziffer 3.3Sammlerstücke, es sei denn, die Sachen sind vom Einlagerer in der Einlagerer hat in Textform den Lagerhalter auf den Inhalt hingewiesen, damit dieser besondere Sicherungsmaßnahmen vornehmen kannLagerliste als wertvoll gekennzeichnet;
11.11. der Funktion von 11.3.3 Funktionsschäden an Rundfunk-, Fernseh- oder anderen elektronischen ähnlich empfindlichen Geräten;
11.12. am Inhalt von Ladeeinheiten, die vom Einlagerer gepackt wurden und/oder in verschlossenem Zustand dem Lagerhalter übergeben wurden und/oder nach der ordnungsgemäßen Verpackung vom Einlagerer verschlossen wurden;
11.13. 11.3.4 Schäden an lebenden Pflanzen oder lebenden Tieren
11.4 Der Lagerhalter kann sich auf die Haftungsausschlüsse nach Ziffer 11.2 und Ziffer 11.3 nicht berufen, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Lagerhalters oder seiner Vertreter oder durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten verursacht worden ist. Im letzteren Fall sind Schadensersatzansprüche jedoch auf den vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Auf die in 3. enthaltene Hinweispflicht des Einlagerers wird aus- drücklich hingewiesen.
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Samples: Lagerbedingungen
Ausschluss der Haftung. 11.1. Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden, entstanden
11.111.1.1. infolge höherer Gewalt;
11.211.1.2. die durch Verschulden des Einlagerers oder des Weisungsberechtigten entstanden sind;Weisungsberechtigten
11.311.1.3. durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse sowie Verfügungen von hoher Hand, insbesondere durch Beschlagnahme;
11.411.1.4. durch Kernenergie;
11.511.1.5. an radioaktiven Stoffen;
11.611.1.6. an Sachen, die durch radioaktive Stoffe verursacht worden sind;.
11.711.1.7. Der Lagerhalter kann sich auf die vorstehenden Haftungsausschlüsse nicht berufen, sofern ihn am Schaden der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes trifft.
11.2. Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden, entstanden
11.2.1. durch explosive, feuergefährliche, strahlende, selbstentzündliche, giftige, ätzende Stoffe, durch Öle, Fette sowie Tiere, sofern diese vom Einlagerer eingelagert oder deren Einwirkungen durch das Lagergut verursacht wurden;
11.811.2.2. infolge der natürlichen oder der mangelhaften Beschaffenheit des Lagergutes, wie z. z.B. Lösen von Verleimungen, Rissig- oder Blindwerden der Politur, Oxydation, innerer Verderb, Lecken oder Auslaufen;
11.911.3. Der Lagerhalter haftet nicht für
11.3.1. Verluste oder Verluste Beschädigung des in Behältern aller Art befindlichen Lagergutes, sofern es der Lagerhalter nicht ein- oder ausgepackt hat; , es sei denn, der Einlagerer weist nach, dass der Schaden durch Behandlung des Lagerhalters eingetreten ist;.
11.1011.3.2. Schäden an bzw. Verluste Verlust von Gegenständen von außergewöhnlichem Wert, Wert wie z. z.B. Edelmetalle, Juwelen, Edelsteine, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere jeder Art, Dokumente, Urkunden, Datenträger, Kunstgegenstände, echte Teppiche, Antiquitäten, Sammlerstücke und Gegenstände im Sinne von Ziffer 3.3Sammlerstücke, es sei denn, der die Sachen sind vom Einlagerer hat in Textform den Lagerhalter auf den Inhalt hingewiesen, damit dieser besondere Sicherungsmaßnahmen vornehmen kann;im Lagervertrag als wertvoll gekennzeichnet.
11.1111.3.3. der Funktion von Funktionsschäden an Rundfunk-, Fernseh- oder anderen elektronischen Geräten;ähnlich empfindlichen Gräten (PC)
11.1211.3.4. am Inhalt von Ladeeinheiten, die vom Einlagerer gepackt wurden und/oder in verschlossenem Zustand dem Lagerhalter übergeben wurden und/oder nach der ordnungsgemäßen Verpackung vom Einlagerer verschlossen wurden;
11.13. Schäden an lebenden Pflanzen oder lebenden Tieren
11.3.5. Schäden an elektronischen Bauteilen, Instrumenten und Geräten sowie Alterungsschäden aller Art, welche durch klimatische Bedingungen hervorgerufen wurden →
11.4. Der Lagerhalter kann sich auf die Haftungsausschlüsse nach Ziffer 11.2. und 11.3. nicht berufen, sofern ihn am Schaden der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes trifft. Auf die in 3 enthaltene Hinweispflicht des Einlagerers wird ausdrücklich hingewiesen.
Appears in 1 contract
Samples: Lagerbedingungen
Ausschluss der Haftung. 11.1. Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden, entstanden
11.111.1.1. infolge höherer Gewalt;
11.211.1.2. die durch Verschulden des Einlagerers oder des Weisungsberechtigten entstanden sind;Weisungsberechtigten
11.311.1.3. durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse sowie Verfügungen von hoher Hand, insbesondere durch Beschlagnahme;
11.411.1.4. durch Kernenergie;
11.511.1.5. an radioaktiven Stoffen;
11.611.1.6. an Sachen, die durch radioaktive Stoffe verursacht worden sind;.
11.711.1.7. Der Lagerhalter kann sich auf die vorstehenden Haftungsausschlüsse nicht berufen, sofern ihn am Schaden der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes trifft.
11.2. Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden, entstanden
11.2.1. durch explosive, feuergefährliche, strahlende, selbstentzündliche, giftige, ätzende Stoffe, durch Öle, Fette sowie Tiere, sofern diese vom Einlagerer eingelagert oder deren Einwirkungen durch das Lagergut verursacht wurden;
11.811.2.2. infolge der natürlichen oder der mangelhaften Beschaffenheit des Lagergutes, wie z. z.B. Lösen von Verleimungen, Rissig- oder Blindwerden der Politur, Oxydation, innerer Verderb, Lecken oder Auslaufen;
11.911.3. Der Lagerhalter haftet nicht für
11.3.1. Verluste oder Verluste Beschädigung des in Behältern aller Art befindlichen Lagergutes, sofern es der Lagerhalter nicht ein- oder ausgepackt hat; , es sei denn, der Einlagerer weist nach, dass der Schaden durch Behandlung des Lagerhalters eingetreten ist;.
11.1011.3.2. Schäden an bzw. Verluste Verlust von Gegenständen von außergewöhnlichem Wert, Wert wie z. z.B. Edelmetalle, Juwelen, Edelsteine, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere jeder Art, Dokumente, Urkunden, Datenträger, Kunstgegenstände, echte Teppiche, Antiquitäten, Sammlerstücke und Gegenstände im Sinne von Ziffer 3.3Sammlerstücke, es sei denn, der die Sachen sind vom Einlagerer hat in Textform den Lagerhalter auf den Inhalt hingewiesen, damit dieser besondere Sicherungsmaßnahmen vornehmen kann;im Lagervertrag als wertvoll gekennzeichnet.
11.1111.3.3. der Funktion von Funktionsschäden an Rundfunk-, Fernseh- oder anderen elektronischen Geräten;ähnlich empfindlichen Gräten (PC)
11.1211.3.4. am Inhalt von Ladeeinheiten, die vom Einlagerer gepackt wurden und/oder in verschlossenem Zustand dem Lagerhalter übergeben wurden und/oder nach der ordnungsgemäßen Verpackung vom Einlagerer verschlossen wurden;
11.13. Schäden an lebenden Pflanzen oder lebenden Tieren
11.4. Der Lagerhalter kann sich auf die Haftungsausschlüsse nach Ziffer 11.2. und 11.3. nicht berufen, sofern ihn am Schaden der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes trifft. Auf die in 3 enthaltene Hinweispflicht des Einlagerers wird ausdrücklich hingewiesen.
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Samples: Storage Agreement
Ausschluss der Haftung. 11.1 Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden, entstanden
11.1. 11.1.1 infolge höherer Gewalt;
11.2. die 11.1.2 durch Verschulden des Einlagerers oder des Weisungsberechtigten entstanden sindWeisungsberechtigten;
11.3. 11.1.3 durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse sowie Verfügungen von hoher Hand, insbesondere durch Beschlagnahme;
11.4. 11.1.4 durch Kernenergie;
11.5. 11.1.5 an radioaktiven Stoffen;
11.6. 11.1.6 an Sachen, die durch radioaktive Stoffe verursacht worden sind;.
11.7. 11.1.7 Der Lagerhalter kann sich auf die vorstehenden Haftungsausschüsse nicht berufen, sofern ihn am Schaden der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes trifft.
11.2 Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden, entstanden
11.2.1 durch explosive, feuergefährliche, strahlende, selbstentzündliche, giftige, ätzende Stoffe, durch Öle, Fette sowie Tiere, sofern diese vom Einlagerer eingelagert oder deren Einwirkungen durch das Lagergut verursacht wurden;
11.8. 11.2.2 infolge der natürlichen oder der mangelhaften Beschaffenheit des Lagergutes, wie z. z.B. Lösen von Verleimungen, Rissig- oder Blindwerden der von Politur, Oxydation, innerer Verderb, Lecken oder Auslaufen;.
11.9. 11.3 Der Lagerhalter haftet nicht für
11.3.1 Verluste oder Verluste Beschädigungen des in Behältern aller Art befindlichen Lagergutes, sofern es der Lagerhalter nicht ein- oder ausgepackt hat; es sei denn, der Einlagerer weist nach, dass der Schaden durch Behandlung des Lagerhalters eingetreten ist;
11.10. 11.3.2 Schäden an bzw. Verluste Verlusten von Gegenständen von außergewöhnlichem Wert, wie z. z.B. Edelmetalle, Juwelen, Edelsteine, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere jeder Art, Dokumente, Urkunden, Datenträger, Kunstgegenstände, echte Teppiche, Antiquitäten, Sammlerstücke und Gegenstände im Sinne von Ziffer 3.3Sammlerstücke, es sei denn, die Sachen sind vom Einlagerer in der Einlagerer hat in Textform den Lagerhalter auf den Inhalt hingewiesen, damit dieser besondere Sicherungsmaßnahmen vornehmen kann;Lagerliste als wertvoll gekennzeichnet.
11.11. der Funktion von 11.3.3 Funktionsschäden an Rundfunk-, Fernseh- oder anderen elektronischen ähnlich empfindlichen Geräten;
11.12. am Inhalt von Ladeeinheiten, die vom Einlagerer gepackt wurden und/oder in verschlossenem Zustand dem Lagerhalter übergeben wurden und/oder nach der ordnungsgemäßen Verpackung vom Einlagerer verschlossen wurden;
11.13. 11.3.4 Schäden an lebenden Pflanzen oder lebenden Tieren
11.4 Der Lagerhalter kann sich auf die Haftungsausschlüsse nach Ziffer 11.2 und Ziffer 11.3 nicht berufen, sofern ihn am Schaden der Vorwurf der Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes trifft. Auf die in 3. enthaltene Hinweispflicht des Einlagerers wird ausdrücklich hingewiesen.
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Samples: Allgemeine Lagerbedingungen
Ausschluss der Haftung. 11.1. Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden, entstanden
11.111.1.1. infolge höherer Gewalt;
11.211.1.2. die durch Verschulden des Einlagerers oder des Weisungsberechtigten entstanden sind;Weisungsberechtigten
11.311.1.3. durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse sowie Verfügungen von hoher Hand, insbesondere durch Beschlagnahme;
11.411.1.4. durch Kernenergie;
11.511.1.5. an radioaktiven Stoffen;
11.611.1.6. an Sachen, die durch radioaktive Stoffe verursacht worden sind;.
11.711.1.7. Der Lagerhalter kann sich auf die vorstehenden Haftungsausschlüsse nicht berufen, sofern ihn am Schaden der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes trifft.
11.2. Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden, entstanden
11.2.1. durch explosive, feuergefährliche, strahlende, selbstentzündliche, giftige, ätzende Stoffe, durch Öle, Fette sowie Tiere, sofern diese vom Einlagerer eingelagert oder deren Einwirkungen durch das Lagergut verursacht wurden;
11.811.2.2. infolge der natürlichen oder der mangelhaften Beschaffenheit des Lagergutes, wie z. z.B. Lösen von Verleimungen, Rissig- oder Blindwerden der Politur, Oxydation, innerer Verderb, Lecken oder Auslaufen;
11.911.3. Der Lagerhalter haftet nicht für
11.3.1. Verluste oder Verluste Beschädigung des in Behältern aller Art befindlichen Lagergutes, sofern es der Lagerhalter nicht ein- oder ausgepackt hat; , es sei denn, der Einlagerer weist nach, dass der Schaden durch Behandlung des Lagerhalters eingetreten ist;.
11.1011.3.2. Schäden an bzw. Verluste Verlust von Gegenständen von außergewöhnlichem Wert, Wert wie z. z.B. Edelmetalle, Juwelen, Edelsteine, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere jeder Art, Dokumente, Urkunden, Datenträger, Kunstgegenstände, echte Teppiche, Antiquitäten, Sammlerstücke und Gegenstände im Sinne von Ziffer 3.3Sammlerstücke, es sei denn, der die Sachen sind vom Einlagerer hat in Textform den Lagerhalter auf den Inhalt hingewiesen, damit dieser besondere Sicherungsmaßnahmen vornehmen kann;im Lagervertrag als wertvoll gekennzeichnet.
11.1111.3.3. der Funktion von Funktionsschäden an Rundfunk-, Fernseh- oder anderen elektronischen Geräten;ähnlich empfindlichen Gräten (PC)
11.1211.3.4. am Inhalt von Ladeeinheiten, die vom Einlagerer gepackt wurden und/oder in verschlossenem Zustand dem Lagerhalter übergeben wurden und/oder nach der ordnungsgemäßen Verpackung vom Einlagerer verschlossen wurden;
11.13. Schäden an lebenden Pflanzen oder lebenden Tieren
11.3.5. Schäden an elektronischen Bauteilen, Instrumenten und Geräten, welche durch klimatische Bedingungen hervorgerufen wurden → Lagerräume sind nicht klimatisiert!
11.4. Der Lagerhalter kann sich auf die Haftungsausschlüsse nach Ziffer 11.2. und 11.3. nicht berufen, sofern ihn am Schaden der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes trifft. Auf die in 3 enthaltene Hinweispflicht des Einlagerers wird ausdrücklich hingewiesen.
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Samples: Lagerbedingungen
Ausschluss der Haftung. 11.1 Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden, entstanden
11.1. 11.1.1 infolge höherer Gewalt;
11.2. die 11.1.2 durch Verschulden des Einlagerers oder des Weisungsberechtigten entstanden sindWeisungsberechtigten;
11.3. 11.1.3 durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse sowie Verfügungen von hoher Hand, insbesondere durch Beschlagnahme;
11.4. 11.1.4 durch Kernenergie;
11.5. 11.1.5 an radioaktiven Stoffen;
11.6. 11.1.6 an Sachen, die durch radioaktive Stoffe verursacht worden sind;.
11.7. 11.1.7 Der Lagerhalter kann sich auf die vorstehenden Haftungsausschlüsse nicht berufen, sofern ihn am Schaden der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes trifft.
11.2 Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden, entstanden
11.2.1 durch explosive, feuergefährliche, strahlende, selbstentzündliche, giftige, ätzende Stoffe, durch Öle, Fette sowie Tiere, sofern diese vom Einlagerer eingelagert oder deren Einwirkungen durch das Lagergut verursacht wurden;
11.8. 11.2.2 infolge der natürlichen oder der mangelhaften Beschaffenheit des Lagergutes, wie z. B. Lösen von Verleimungen, Rissig- oder Blindwerden der Politur, Oxydation, innerer Verderb, Lecken oder Auslaufen;.
11.9. 11.3 Der Lagerhalter haftet nicht für
11.3.1 Verluste oder Verluste Beschädigungen des in Behältern aller Art befindlichen Lagergutes, sofern es der Lagerhalter nicht ein- oder ausgepackt hat; es sei denn, der Einlagerer weist nach, dass daß der Schaden durch Behandlung des Lagerhalters eingetreten ist;
11.10. 11.3.2 Schäden an bzw. Verluste Verlusten von Gegenständen von außergewöhnlichem Wert, wie z. B. Edelmetalle, Juwelen, Edelsteine, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere jeder Art, Dokumente, Urkunden, Datenträger, Kunstgegenstände, echte Teppiche, Antiquitäten, Sammlerstücke und Gegenstände im Sinne von Ziffer 3.3Sammlerstücke, es sei denn, die Sachen sind vom Einlagerer in der Einlagerer hat in Textform den Lagerhalter auf den Inhalt hingewiesen, damit dieser besondere Sicherungsmaßnahmen vornehmen kannLagerliste als wertvoll gekennzeichnet;
11.11. der Funktion von 11.3.3 Funktionsschäden an Rundfunk-, Fernseh- oder anderen elektronischen ähnlich empfindlichen Geräten;
11.12. am Inhalt von Ladeeinheiten, die vom Einlagerer gepackt wurden und/oder in verschlossenem Zustand dem Lagerhalter übergeben wurden und/oder nach der ordnungsgemäßen Verpackung vom Einlagerer verschlossen wurden;
11.13. 11.3.4 Schäden an lebenden Pflanzen oder lebenden Tieren
11.4 Der Lagerhalter kann sich auf die Haftungsausschlüsse nach Ziffer 11.2 und Ziffer 11.3 nicht berufen, sofern ihn am Schaden der Vorwurf der Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes trifft. Auf die in 3. enthaltene Hinweispflicht des Einlagerers wird ausdrücklich hingewiesen.
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Samples: Lagerbedingungen
Ausschluss der Haftung. Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden
11.1. 11.1 infolge höherer Gewalt;
11.2. 11.2 die durch Verschulden des Einlagerers oder des Weisungsberechtigten entstanden sind;
11.3. 11.3 durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse sowie Verfügungen von hoher Hand, insbesondere durch Beschlagnahme;
11.4. 11.4 durch Kernenergie;
11.5. 11.5 an radioaktiven Stoffen;
11.6. 11.6 an Sachen, die durch radioaktive Stoffe verursacht worden sind;
11.7. 11.7 durch explosive, feuergefährliche, strahlende, selbstentzündliche, giftige, ätzende Stoffe, durch Öle, Fette sowie Tiere, sofern diese vom Einlagerer eingelagert oder deren Einwirkungen durch das Lagergut verursacht wurden;
11.8. 11.8 infolge der natürlichen oder der mangelhaften Beschaffenheit des Lagergutes, wie z. B. Lösen von Verleimungen, Rissig- oder Blindwerden der Politur, Oxydation, innerer Verderb, Lecken oder Auslaufen;
11.9. 11.9 oder Verluste des in Behältern aller Art befindlichen Lagergutes, sofern es der Lagerhalter nicht ein- oder ausgepackt hat; es sei denn, der Einlagerer weist nach, dass der Schaden durch Behandlung des Lagerhalters eingetreten ist;
11.10. 11.10 an bzw. Verluste von Gegenständen von außergewöhnlichem Wert, wie z. B. Edelmetalle, Juwelen, Edelsteine, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere jeder Art, Dokumente, Urkunden, Datenträger, Kunstgegenstände, echte Teppiche, Antiquitäten, Sammlerstücke und Gegenstände im Sinne von Ziffer Ziff 3.3, es sei denn, der Einlagerer hat in Textform den Lagerhalter auf den Inhalt hingewiesen, damit dieser besondere Sicherungsmaßnahmen vornehmen kann;
11.11. 11.11 der Funktion von Rundfunk-, Fernseh- oder anderen elektronischen Geräten;
11.12. 11.12 am Inhalt von Ladeeinheiten, die vom Einlagerer gepackt wurden und/oder in verschlossenem Zustand dem Lagerhalter übergeben wurden und/oder nach der ordnungsgemäßen Verpackung vom Einlagerer verschlossen wurden;
11.13. 11.13 an lebenden Pflanzen oder lebenden Tieren.
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Samples: Allgemeine Lagerbedingungen
Ausschluss der Haftung. Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden
11.1. 11.1 infolge höherer Gewalt;
11.2. 11.2 die durch Verschulden des Einlagerers oder des Weisungsberechtigten entstanden sind;
11.3. 11.3 durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse sowie Verfügungen von hoher Hand, insbesondere durch Beschlagnahme;
11.4. 11.4 durch Kernenergie;
11.5. 11.5 an radioaktiven Stoffen;
11.6. 11.6 an Sachen, die durch radioaktive Stoffe verursacht worden sind;
11.7. 11.7 durch explosive, feuergefährliche, strahlende, selbstentzündliche, giftige, ätzende Stoffe, durch Öle, Fette sowie Tiere, sofern diese vom Einlagerer eingelagert oder deren Einwirkungen durch das Lagergut verursacht wurden;
11.8. 11.8 infolge der natürlichen oder der mangelhaften Beschaffenheit des Lagergutes, wie z. B. Lösen von Verleimungen, Rissig- oder Blindwerden der Politur, Oxydation, innerer Verderb, Lecken oder Auslaufen;
11.9. 11.9 oder Verluste des in Behältern aller Art befindlichen Lagergutes, sofern es der Lagerhalter nicht ein- oder ausgepackt hat; es sei denn, der Einlagerer weist nach, dass der Schaden durch Behandlung des Lagerhalters eingetreten ist;:
11.10. 11.10 an bzw. Verluste von Gegenständen von außergewöhnlichem Wert, wie z. B. Edelmetalle, Juwelen, Edelsteine, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere jeder Art, Dokumente, Urkunden, Datenträger, Kunstgegenstände, echte Teppiche, Antiquitäten, Sammlerstücke und Gegenstände im Sinne von Ziffer 3.3, es sei denn, der Einlagerer hat in Textform den Lagerhalter auf den Inhalt hingewiesen, damit dieser besondere Sicherungsmaßnahmen vornehmen kann;
11.11. 11.11 der Funktion von Rundfunk-, Fernseh- oder anderen elektronischen Geräten;
11.12. 11.12 am Inhalt von Ladeeinheiten, die vom Einlagerer gepackt wurden und/oder in verschlossenem Zustand dem Lagerhalter übergeben wurden und/oder nach der ordnungsgemäßen Verpackung vom Einlagerer verschlossen wurden;
11.13. 11.13 an lebenden Pflanzen Pfanzen oder lebenden Tieren.
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Samples: Lagervertrag
Ausschluss der Haftung. 11.1 Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden
11.1. , entstanden infolge höherer Gewalt;
11.2. die ; durch Verschulden des Einlagerers oder des Weisungsberechtigten entstanden sind;
11.3. Weisungsberechtigten; durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse sowie Verfügungen von hoher Hand, insbesondere durch Beschlagnahme;
11.4. ; durch Kernenergie;
11.5. ; an radioaktiven Stoffen;
11.6. ; an Sachen, die durch radioaktive Stoffe verursacht worden sind;. Der Lagerhalter kann sich auf die vorstehenden Haftungsausschlüsse nicht berufen, sofern ihn am Schaden der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes trifft.
11.7. 11.2 Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden, entstanden
11.2.1 durch explosive, feuergefährliche, strahlende, selbstentzündliche, giftige, ätzende Stoffe, durch Öle, Fette sowie Tiere, sofern diese vom Einlagerer eingelagert oder deren Einwirkungen durch das Lagergut verursacht wurden;
11.8. 11.2.2 infolge der natürlichen oder der mangelhaften Beschaffenheit des Lagergutes, wie z. B. Lösen von Verleimungen, Rissig- oder Blindwerden der Politur, Oxydation, innerer Verderb, Lecken oder Auslaufen;.
11.9. 11.3 Der Lagerhalter haftet nicht für
11.3.1 Verluste oder Verluste Beschädigungen des in Behältern aller Art befindlichen Lagergutes, sofern es der Lagerhalter nicht ein- oder ausgepackt hat; es sei denn, der Einlagerer weist nach, dass der Schaden durch Behandlung des Lagerhalters eingetreten ist;
11.10. 11.3.2 Schäden an bzw. Verluste Verlusten von Gegenständen von außergewöhnlichem Wert, wie z. B. Edelmetalle, Juwelen, Edelsteine, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere jeder Art, Dokumente, Urkunden, Datenträger, Kunstgegenstände, echte Teppiche, Antiquitäten, Sammlerstücke und Gegenstände im Sinne von Ziffer 3.3Sammlerstücke, es sei denn, die Sachen sind vom Einlagerer in der Einlagerer hat in Textform den Lagerhalter auf den Inhalt hingewiesen, damit dieser besondere Sicherungsmaßnahmen vornehmen kannLagerliste als wertvoll gekennzeichnet;
11.11. der Funktion von 11.3.3 Funktionsschäden an Rundfunk-, Fernseh- oder anderen elektronischen ähnlich empfindlichen Geräten;
11.12. am Inhalt von Ladeeinheiten, die vom Einlagerer gepackt wurden und/oder in verschlossenem Zustand dem Lagerhalter übergeben wurden und/oder nach der ordnungsgemäßen Verpackung vom Einlagerer verschlossen wurden;
11.13. 11.3.4 Schäden an lebenden Pflanzen oder lebenden Tieren
11.4 Der Lagerhalter kann sich auf die Haftungsausschlüsse nach Ziffer 11.2 und Ziffer 11.3 nicht berufen, sofern ihn am Schaden der Vorwurf der Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes trifft. Auf die in 3. enthaltene Hinweispflicht des Einlagerers wird ausdrücklich hingewiesen.
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Samples: Lagervertrag
Ausschluss der Haftung. Der 11.1. der Lagerhalter haftet nicht für Schäden, entstanden
11.111.1.1. infolge höherer Gewalt;
11.211.1.2. die durch Verschulden des Einlagerers oder des Weisungsberechtigten entstanden sind;Wei- sungsberechtigten
11.311.1.3. durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse sowie Verfügungen Ver- fügung von hoher Hand, insbesondere durch Beschlagnahme;
11.411.1.4. durch Kernenergie;
11.511.1.5. an radioaktiven Stoffen;
11.611.1.6. an Sachen, die durch radioaktive Stoffe verursacht worden sind;.
11.711.1.7. Der Lagerhalter kann sich auf die vorstehenden Haf- tungsausschlüsse nicht berufen, sofern ihn am Schaden der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes trifft.
11.2. Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden, entstanden
11.2.1. durch explosive, feuergefährliche, strahlende, selbstentzündlicheselbst- entzündliche, giftige, ätzende Stoffe, durch Öle, Fette sowie Tiere, sofern diese vom Einlagerer eingelagert oder deren Einwirkungen durch das Lagergut verursacht wurden;
11.811.2.2. infolge der natürlichen oder der mangelhaften Beschaffenheit Be- schaffenheit des Lagergutes, wie z. z.B. Lösen von VerleimungenVerleimun- gen, Rissig- oder Blindwerden der Politur, OxydationOxidation, innerer Verderb, Lecken oder Auslaufen;.
11.911.3. Der Lagerhalter haftet nicht für
11.3.1. Verluste oder Verluste Beschädigungen des in Behältern aller Art befindlichen Lagergutes, sofern es der Lagerhalter nicht ein- oder ausgepackt hat; es sei denn, der Einlagerer weist nach, dass der Schaden durch Behandlung des Lagerhalters Lagergutes eingetreten ist;
11.1011.3.2. Schäden an bzw. Verluste Verlusten von Gegenständen von außergewöhnlichem Wert, wie z. z.B. Edelmetalle, Juwelen, Edelsteine, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere jeder Art, DokumenteDoku- mente, Urkunden, Datenträger, Kunstgegenstände, echte Teppiche, Antiquitäten, Sammlerstücke und Gegenstände im Sinne von Ziffer 3.3Sammlerstücke, es sei denn, die Sa- chen sind vom Einlagerer in der Einlagerer hat in Textform den Lagerhalter auf den Inhalt hingewiesen, damit dieser besondere Sicherungsmaßnahmen vornehmen kannLagerliste als wertvoll ge- kennzeichnet;
11.1111.3.3. der Funktion von Funktionsschäden an Rundfunk-, Fernseh- oder anderen elektronischen ähnli- chen empfindlichen Geräten;
11.1211.3.4. am Inhalt von Ladeeinheiten, die vom Einlagerer gepackt wurden und/oder in verschlossenem Zustand dem Lagerhalter übergeben wurden und/oder nach der ordnungsgemäßen Verpackung vom Einlagerer verschlossen wurden;
11.13. Schäden an lebenden Pflanzen oder lebenden Tieren.
11.4. Der Lagerhalter kann sich auf die Haftungsausschlüsse nach Ziffer 11.2 und Ziffer 11.3 nicht berufen, sofern ihn am Schaden der Vorwurf der Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes trifft. Auf die in 3. enthaltene Hinweispflicht des Einlagerers wird ausdrücklich hingewiesen.
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Samples: Lagerbedingungen