Ausschluss von Gewährleistung und Haftung Musterklauseln

Ausschluss von Gewährleistung und Haftung. Die Bank übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihr übermittelten Daten und deren pünktliche terminliche Einlieferung. Ebenso stellen die auf diese Weise zur Verfügung gestellten Mitteilungen (etwa Börsen- und Devisenkurse) der Bank keine verbindlichen Offerten dar, es sei denn, das Angebot wird ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Ausschluss von Gewährleistung und Haftung. Die Bank gewährleistet weder, dass der Benutzer uneinge- schränkten, ununterbrochenen Zugang zu den e-Services hat, noch, dass die Nutzung dieser e-Services durch den Benutzer uneingeschränkt oder ununterbrochen erfolgen wird. Ebenso kann die Bank nicht gewährleisten, dass die uneingeschränkte Betriebsbereitschaft des Internets oder die Übermittlung von Daten per E-Mail, SMS, Mobiltele- fon-Applikation usw. rechtzeitig für die Nutzung zur Ver- fügung steht. Die Bank haftet nicht für Schäden, die aus mangelnder Handlungsfähigkeit des Kunden oder seiner Bevollmäch- tigten entstehen. Darüber hinaus haftet die Bank nicht für indirekte oder Folgeschäden, einschliesslich entgangener Gewinne, Ansprüche Dritter oder Verluste, die infolge einer Verletzung der Vertragspflichten durch den Kunden oder seine Bevollmächtigten entstehen. Die Bank schliesst jede Haftung für das Endgerät des Kun- den (z.B. Computer, Mobiltelefon usw.) sowie für den tech- nischen Zugang zu den e-Services oder für die benötigte Software aus. Ebenfalls lehnt die Bank jede Haftung für allfällige Mängel der von ihr über Datenträger, Download usw. zur Verfügung gestellten Software ab. Die e-Services werden über ein offenes, öffentlich zugäng- liches Netzwerk (z.B. Internet, Telefonnetzwerk) bereitge- stellt. Die Bank übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden, die durch die Nutzung solcher offenen Netzwer- ke entstehen können. Insbesondere haftet die Bank nicht für Schäden, die dem Kunden aufgrund von Übermitt- lungsfehlern, technischen Mängeln, Ausfällen, Unterbrü- chen und Verzögerungen (insbesondere Verarbeitungs- verzögerungen), rechtswidrigem Eindringen in Anlagen und Systeme von Netz- und/oder Telekommunikationsbe- treibern, Überlastung der Systeme dieser Betreiber, bös- williger Blockierung des Online-Zugangs durch Dritte, Störungen, Systemzusammenbrüchen, Stromausfällen oder sonstigen Ausfällen oder Störungen, die den Netz- und/oder Telekommunikationsbetreibern zuzurechnen sind, entstehen können. Wenn Sicherheitsrisiken festgestellt werden, behält sich die Bank das Recht vor, die betreffenden e-Services bis zur Beseitigung der Sicherheitsrisiken auszusetzen. Die Bank ist auch berechtigt, die betreffenden e-Services zwecks Durchführung von Wartungsarbeiten auszusetzen.
Ausschluss von Gewährleistung und Haftung. Der Kunde trägt sämtliche Risiken, die sich aus einer Preis- gabe seiner Authentifizierungsdaten oder derjenigen der Benutzer ergeben. Der Kunde trägt alle Folgen der berechtigten oder missbräuchlichen Verwendung dieser Authentifizierungsdaten. Die Bank übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihr übermittelten Daten, Informa- tionen und Mitteilungen. Insbesondere gelten alle Anga- ben über Konten und Depots (Salden, Auszüge, Transak- tionen) sowie allgemein zugängliche Informationen wie Börsen- und Devisenkurse als vorläufig und unverbindlich. Die e-banking Daten stellen keine verbindlichen Offerten dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche gekenn- zeichnet. Der Kunde kann seinen Zugang oder den seines Benutzers zu den jeweiligen Dienstleistungen des e-banking der Bank sperren lassen. Der Zugang zu den Konten und Depots über das e-banking wird automatisch gesperrt, wenn fünfmal versucht wurde, mit einem falschen Pass- wort und/oder einer falschen TAN zuzugreifen. Beim e-bankingplus muss die Aufhebung der Zugangssperre, die durch den Kunden bzw. Benutzer selbst, die Bank oder durch eine falsche Eingabe von Passwort und TAN veran- lasst wurde, durch den Superuser des Kunden bzw. Benut- zers vorgenommen werden; lediglich die Entsperrung des Superusers erfolgt nach Abklärung der Ursachen durch die Bank. Die übrigen Sperren werden nach der entspre- chenden Aufforderung und Abklärung durch die Bank aufgehoben.
Ausschluss von Gewährleistung und Haftung. Die Bank kann weder einen unbeschränkten Zugang zu den jeweiligen Dienstleistungen noch eine unbeschränkte Benützung der jeweiligen Dienstleistungen gewährleisten. Ebenso wenig kann die Bank eine unbeschränkte Betriebs­
Ausschluss von Gewährleistung und Haftung. 5.1 Der Kunde trägt sämtliche Risiken, die sich aus einer Preisgabe seiner Legitimationsmerkmale oder derjenigen anderer Benutzer ergeben. Der Kunde trägt alle Folgen der berechtigten oder missbräuchlichen Verwendung dieser Legitimationsmerkmale.
Ausschluss von Gewährleistung und Haftung. Die Bank kann weder einen unbeschränkten Zugang zu den jeweiligen Dienstleistungen noch eine unbeschränkte Benützung der jeweiligen Dienstleistungen gewährleis- ten. Ebenso wenig kann die Bank eine unbeschränkte Be- triebsbereitschaft des Internets gewährleisten. Die Bank kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die von ihr auf Wunsch des Benutzers via E-Mail oder SMS übermittelten Informationen beim Benutzer überhaupt bzw. innert nützlicher Frist eintreffen. Die Bank übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten elektronischen Daten. Insbesondere gelten die Angaben über Konti und Depots (Saldi, Auszüge, Transaktionen usw.) sowie allgemein zu- gängliche Informationen wie die Börsen- oder Devisen- kurse als vorläufig und unverbindlich. Die Bank übernimmt keinerlei Verantwortung für das Endgerät des Benutzers, den technischen Zugang zu den elektronischen Leistungen sowie für die dafür notwendige Software. Der elektronische Verkehr erfolgt über ein of- fenes Netz, das Internet. Die Bank schliesst jegliche Haf- tung für Schäden aus, die aus der Nutzung des Internets entstehen. Dies gilt auch für über das Internet bezogene Software. Die Bank behält sich bei Feststellung von Sicherheitsrisiken jederzeit vor, die elektronischen Leistungen zum Schutz des Kunden bis zu deren Behebung zu unterbrechen. Für aus diesen Unterbrüchen oder einer Sperre gemäss Ziff.

Related to Ausschluss von Gewährleistung und Haftung

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.