Haftung der Bank Musterklauseln

Haftung der Bank. (1) Die Bank nimmt vom Inhalt der Depots keine Kenntnis. Für den Verderb des Inhalts eines Depots ist sie nicht verantwortlich. Die Bank ist berechtigt, das Depot an eine andere Aufbewahrungsstelle, am Ort oder außerhalb, zu verlagern, wenn sie es aus Sicherheits- gründen für erforderlich hält. (2) Für eine Haftung der Bank gilt Abschn. l. Nr. 13 und 15, wobei in den Fällen der Nr. 13 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2, auch soweit sie über Nr. 15 Absatz 2 Anwendung fin- den, ihre Haftung für jedes Depot auf bis zu 5.000 Euro begrenzt ist.
Haftung der Bank. (1) Im Falle einer nicht autorisierten Online-Banking-Verfügung hat die Bank keinen Anspruch auf Erstat- tung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, den Betrag unverzüglich zu erstatten und, sofern der Betrag dem Konto belastet worden ist, dieses Konto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung mit der nicht autorisierten Online-Banking-Verfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung wird die Bank spätestens bis zum Ende des Geschäftstags erfüllen, an welchem der Kontoinhaber einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang angezeigt hat oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Ver- halten des Zahlers vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank die Verpflichtung zur Erstattung unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt. (2) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Online-Banking-Ver- fügung kann der Kontoinhaber von der Bank die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Betrages insoweit verlangen, als die Zahlung nicht erfolgte oder fehlerhaft war. Wurde der Betrag dem Konto belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne den nicht erfolgten oder fehlerhaft aus- geführten Zahlungsvorgang befunden hätte. Soweit von dem Betrag von der Bank oder zwischengeschal- teten Stellen Entgelte abgezogen worden sein sollten, übermittelt die Bank zu Gunsten des Kontoinhabers unverzüglich den abgezogenen Betrag. Der Kontoinhaber kann darüber hinaus von der Bank die Erstattung derjenigen Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, als dem Kontoinhaber diese im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung der Überweisung in Rechnung gestellt oder dem Konto belastet wurden. (3) Geht die Online-Banking-Verfügung beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers erst nach Ablauf der Ausführungsfrist ein (Verspätung), kann der Kontoinhaber von der Bank verlangen, dass diese den Zahlungsdienstleister des Empfängers darauf in Anspruch nimmt, dass dieser die Gutschrift auf dem Zahlungskonto des Empfängers so vornimmt, als sei die Online-Banking-Verfügung ordnungsgemäß aus- geführt worden. (4) Der Kontoinhaber kann im Falle einer nicht oder fehlerhaft ausgeführten Online-Banking-Verfügung verlangen, dass die Bank den Zahlungsvorgang nachvollzieht und den Kontoinhaber über das Ergebnis un- terrichtet. (5) Im Fa...
Haftung der Bank. Im Falle eines nicht genehmigten Zahlungsvorgangs oder falls die fehlerhafte Ausführung der Bank zuzurechnen ist, erstattet die Bank dem Kunden das Geld sofort nach den üblichen Überprüfungen zurück und führt die Rückbuchungen durch, als hätte die nicht genehmigte Transaktion nicht stattgefunden.
Haftung der Bank. 11.2.1 Haftung der Bank bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Kartenzahlung Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Kartenzahlung kann der Karteninhaber von der Bank die unverzügli- che und ungekürzte Erstattung des Zahlungsbetrags einschließlich etwaiger Entgelte und Zinsen verlangen. Wurde der Zahlungsbetrag einem Konto belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht erfolgte oder fehlerhafte Kartenzahlung befunden hätte. 11.2.2 Besteht die fehlerhafte Ausführung darin, dass eine autorisierte Kartenzahlung beim Zahlungsdienstleister der Kartenakzeptanzstelle erst nach Ablauf der Ausführungsfrist eingeht (Verspätung), sind die Ansprüche des Karteninhabers nach Ziffer 11.2.1 ausgeschlossen. Ist dem Kartenin- haber durch die Verspätung ein Schaden entstanden, haftet die Bank nach Ziffer 11.2.3. 11.2.3 Die Haftung der Bank gegenüber dem Karteninhaber für einen wegen nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung eines Zahlungsauftrags entstandenen Schadens, der nicht bereits von Ziffer 11.2.1 erfasst ist, ist auf 12.500 Euro begrenzt; dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahr- lässigkeit, den Zinsschaden, soweit der Karteninhaber Verbraucher ist, und für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Handelt es sich bei dem Karten- inhaber nicht um einen Verbraucher oder erfolgt der Einsatz der Karte in einem Land außerhalb Deutschlands und des Europäischen Wirtschafts- raumes (EWR) (Drittstaat) oder in der Währung eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährungszahlung), beschränkt sich die Haftung der Bank für das Verschulden einer an der Abwicklung des Zahlungsvorgangs beteiligten Stelle auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung einer solchen Stelle. Hat der Karteninhaber durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung des Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grund- sätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Karteninhaber den Schaden zu tragen haben.
Haftung der Bank. 11.2.1 Haftung der Bank bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausf hrung einer autorisierten Kartenzahlung 11.2.2 Besteht die fehlerhafte Ausf hrung darin, dass eine autorisierte Kartenzahlung beim Zahlungsdienstleister der Kartenakzeptanzstelle erst nach Ablauf der Ausf h- rungsfrist eingeht (Versp tung), sind die Anspr che des Karteninhabers nach Ziff. 11.2.1 ausgeschlossen. Ist dem Karteninhaber durch die Versp tung ein Schaden ent- standen, haftet die Bank nach Ziff. 11.2.3. 11.2.3 Die Haftung der Bank gegen ber dem Karteninhaber f r einen wegen nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausf hrung eines Zahlungsauftrages entstandenen Scha- dens, der nicht bereits von Ziff. 11.2.1 erfasst ist, ist auf 12.500 Euro begrenzt; dies gilt nicht f r Vorsatz und grobe Fahrl ssigkeit, den Zinsschaden, soweit der Karteninha- ber Verbraucher ist und f r Gefahren, die die Bank besonders bernommen hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last f llt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Handelt es sich bei dem Karteninhaber nicht um einen Verbraucher oder erfolgt der Einsatz der Karte in einem Land au erhalb Deutschlands und des Europ ischen Wirtschaftsraumes (EWR) (Drittstaat) oder in der W hrung eines Staates au erhalb des EWR (Drittstaatenw hrungszahlung), be- schr nkt sich die Haftung der Bank f r das Verschulden einer an der Abwicklung des Zahlungsvorgangs beteiligten Stelle auf die sorgf ltige Auswahl und Unterweisung einer solchen Stelle. Hat der Karteninhaber durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung des Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grunds tzen des Mit- verschuldens, in welchem Umfang Bank und Karteninhaber den Schaden zu tragen haben.
Haftung der Bank. Die Bank haftet in Fällen, in denen wir durch Fehler oder Versäumnisse eingegangene Verpflichtungen zu spät oder mangelhaft erfüllen. Auch in den Bereichen, in denen strengere Haftungsbestimmun- gen gelten, haftet die Bank nicht für Verluste durch: - Zusammenbruch von/fehlenden Zugang zu IT-Systemen oder Beschädigung von Daten in diesen Systemen, die auf einem der unten stehenden Ereignisse beruht, ungeachtet dessen, dass die Bank selbst oder ein externer Zulieferer die Systeme betreibt. - Störung der Stromversorgung oder der Telekommunikationssy- steme der Bank, gesetzliche oder verwaltungsmäßige Eingrif- fe, Naturkatastrophen, Krieg und Aufruhr, Unruhen, Sabotage, Terror oder Vandalismus (hierunter Computervirus und -hack- ing). - Streik, Aussperrung, Boykott oder Blockade, ungeachtet ob sich der Konflikt gegen die Bank richtet oder von der Bank selbst oder ihrer Organisation begonnen wurde und ungeach- tet der Konfliktursache. Dies gilt auch, wenn nur Teile der Bank vom Konflikt betroffen sind. - Sonstige Umstände, auf welche die Bank keinen Einfluss hat. Der Haftungsausschluss der Bank gilt nicht, wenn - die Umstände, die zum Verlust führten, von der Bank hätten vorausgesehen werden müssen, als die Vereinbarung getrof- fen wurde, oder sie die Ursache des Verlustes hätte beseitigen oder vermeiden müssen. - die Bank unter allen Umständen laut Xxxxxx für die Ursachen des Verlustes haftet. Ferner haftet die Bank nicht für direkte Verluste infolge von fehlender oder mangelhafter Durchführung von Zahlungstransak- tionen, die vom dänischen Gesetz über Zahlungen (betalings- loven) umfasst sind.
Haftung der Bank. Die Bank haftet nur für den vom Kunden nachgewiese- nen Schaden, keinesfalls aber für mehr als den dekla- rierten Wert. Insbesondere haftet die Bank nicht für Schäden, die durch atmosphärische Einflüsse, höhere Gewalt oder Elementarereignisse entstanden sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Schäden, welche durch die Vornahme von Handlungen an depo- nierten Sachen im Auftrage des Kunden eintreten. Bei Rücknahme des Depots hat der Kunden sofort fest- zustellen, ob Siegel, Plombe oder ein allfälliger anderer Verschluss sowie Verpackung und Inhalt unversehrt sind, und allfällige Beschädigungen sofort zu beanstan- den. Die Rückgabequittung befreit die Bank von jeder Haftung.
Haftung der Bank. Die vertragliche und außervertragliche Haftung der Bank ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Die Bank haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden. Ereignisse höherer Gewalt, Ereignisse, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der Bank liegen, oder Maßnahmen luxemburgischer oder ausländischer Behörden (einschließlich Gerichte und Justizbehörden), die sich unmittelbar oder mittelbar auf die Erfüllung der Verpflichtungen der Bank auswirken, haben zur Folge, dass die Verpflichtung der Bank zur Erfüllung ausgesetzt und gegebenenfalls aufgehoben wird, ohne dass diese für eine Verzögerung, Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung haftet. Ereignisse höherer Gewalt sind Ereignisse politischer, rechtlicher oder wirtschaftlicher Art, die die Dienstleistungen der Bank oder einer ihrer in- oder ausländischen Korrespondenzbanken, Unterverwahrer oder Clearingsysteme ganz oder teilweise unterbrechen oder stören könnten; dies schließt Ereignisse ein, die nicht als höhere Gewalt gelten, wie die Unterbrechung des Telekommunikationssystems, gesetzliche Bestimmungen, erklärte oder bevorstehende Maßnahmen der Behörden oder Gerichte, Kriegs- oder Terrorakte, Revolutionen, Unruhen, Bürgerkriege oder ähnliche Konflikte, staatliche Maßnahmen (faits du Prince), Streiks, Aussperrungen, Boykotte und Streikposten.
Haftung der Bank. Mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet die Bank nicht für Verluste oder Schäden an den deponierten Gegenständen. Die Haftung der Bank wird in jedem Fall auf den Versicherungswert der deponierten Wertsachen beschränkt. Insbesondere lehnt die Bank jedwede Haftung für Verluste oder Schäden ab, die auf kriegerische Handlungen, Terrorismus, grössere Unruhen oder Naturereignisse wie atmosphärische Einflüsse, ionisierende Strahlung, Erdbeben oder Überschwemmungen zurückzuführen sind. Für die Versicherung der deponierten Wertsachen (Valoren) ist der Kontoinhaber zuständig.
Haftung der Bank. Die Bank haftet gemäss Ziffer 3 und nur für den vom Vertragspartner nachgewiesenen Schaden, keinesfalls aber für mehr als den deklarierten Wert. Insbesondere haftet die Bank nicht für Schäden, die durch atmosphä- rische Einflüsse, höhere Gewalt oder Elementarereig- nisse entstanden sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Schäden, welche durch die Vornahme von Handlungen an deponierten Sachen im Auftrage des Vertragspartners eintreten. Bei Rücknahme des Depots hat der Vertragspartner so- fort festzustellen, ob Siegel, Plombe oder ein allfälliger anderer Verschluss sowie Verpackung und Inhalt unver- sehrt sind, und allfällige Beschädigungen sofort zu be- anstanden. Die Rückgabequittung befreit die Bank von jeder Haftung.