Common use of Ausschlusskriterien Clause in Contracts

Ausschlusskriterien. Der Raum darf/die Räume dürfen nur zu dem oben festgelegten Zweck genutzt werden. Der/die Mieter*in bekennt mit der Unterschrift, dass der Raum/die Räume nicht für einen der folgenden Zwecke verwendet wird/werden: • Veranstaltungen, die mit ihren Inhalten Straftatbestände verwirklichen oder sittenwidrig sind, insbesondere bei sexistischen oder pornographischen Inhalten • Veranstaltungen, die einen verfassungsfeindlichen Hintergrund haben, insbesondere bei rechts- oder linksextremen, rassistischen, antisemitischen, antiislamischen oder antidemokratischen Inhalten • Veranstaltungen, die Herabwürdigungen durch rassistische Diskriminierungen oder aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zum Inhalt haben. Es dürfen weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht, noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden. Der/die Mieter*in versichert, dass die von ihr/ihm geplante Veranstaltung keinen der oben genannten Inhalte hat und verpflichtet sich, Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die solche Inhalte verbreiten, von der Veranstaltung auszuschließen. Beauftragte der Vermieterin sind jederzeit berechtigt, das überlassene Vertragsobjekt zu betreten und zu besichtigen, um sich von der vertragsgemäßen Nutzung zu überzeugen und bei erheblichen Verstößen gegen diesen Vertrag oder Strafgesetze die Nutzung zu untersagen.

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Samples: s24fed8624ff1035f.jimcontent.com

Ausschlusskriterien. Der Raum darfRaum/die Räume darf/dürfen nur zu dem oben in Punkt 2 festgelegten Zweck genutzt werden. Der/die Mieter*in Der Mieter bekennt mit der Unterschrift, dass der Raum/die Räume nicht für einen der folgenden Zwecke verwendet wird/werden: • .Veranstaltungen, die mit ihren Inhalten Straftatbestände verwirklichen oder sittenwidrig sind, insbesondere bei sexistischen oder pornographischen Inhalten • Inhalten. Veranstaltungen, die einen verfassungsfeindlichen Hintergrund haben, insbesondere bei rechts- rechts,oder linksextremen, rassistischen, antisemitischen, antiislamischen oder antidemokratischen Inhalten • Inhalten. Veranstaltungen, die Herabwürdigungen durch rassistische Diskriminierungen oder aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zum Inhalt haben. Es dürfen weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht, noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden. Der/die Mieter*in Der Mieter versichert, dass die von ihr/ihm geplante Veranstaltung keinen der oben genannten Inhalte hat und verpflichtet sich, sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die solche Inhalte verbreiten, von der Veranstaltung auszuschließen. Sollte durch Teilnehmende der Veranstaltung gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen werden, hat der Mieter für die Unterbindung der Handlung Sorge zu tragen. Der Vermieter und Beauftragte der Vermieterin des Vermieters sind jederzeit berechtigt, das überlassene Vertragsobjekt zu betreten und zu besichtigen, um sich von der vertragsgemäßen Nutzung zu überzeugen und bei erheblichen Verstößen gegen diesen Vertrag oder Strafgesetze die Nutzung Veranstaltung zu untersagenbeenden.

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Samples: Mietvertrag Raumnutzungsvereinbarung

Ausschlusskriterien. Der Raum darf// die Räume dürfen darf / dürfen nur zu dem oben festgelegten wie im unterschriebenen Angebot für den fest- gelegten Zweck genutzt werden. Der/die Mieter*in Die Mieterin / der Mieter bekennt mit der Unterschrift, dass der Raum/Raum / die Räume nicht für für einen der folgenden Zwecke verwendet wird/wird / werden: - Veranstaltungen, die mit ihren Inhalten Straftatbestände verwirklichen oder sittenwidrig sitten- widrig sind, insbesondere bei sexistischen oder pornographischen Inhalten - Veranstaltungen, die einen verfassungsfeindlichen Hintergrund haben, insbesondere bei rechts- oder linksextremen, rassistischen, antisemitischen, antiislamischen oder antidemokratischen Inhalten - Veranstaltungen, die Herabwürdigungen Herabwürdigungen durch rassistische Diskriminierungen oder aus Gründen Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der WeltanschauungWeltan- schauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zum Inhalt haben. haben Es dürfen dürfen weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde Würde des Menschen verächtlich gemacht, noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden. Der/die Mieter*in Die Mieterin / der Mieter versichert, dass die von ihr/ihr / ihm geplante Veranstaltung keinen der oben genannten Inhalte hat und verpflichtet sich, sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die solche Inhalte verbreiten, von der Veranstaltung auszuschließenauszuschliessen. Sollte durch Teilnehmende der Veranstaltung gegen vorgenannte Bestimmungen ver- stossen werden, hat die Mieterin / der Mieter für die Unterbindung der Handlung Sorge zu tragen. Die Vermieterin und Beauftragte der Vermieterin sind jederzeit berechtigt, das überlassene überlassene Vertragsobjekt zu betreten und zu besichtigen, um sich von der vertragsgemäßen vertragsge- mässen Nutzung zu überzeugen überzeugen und bei erheblichen Verstößen Verstössen gegen diesen Vertrag oder Strafgesetze die Nutzung Veranstaltung zu untersagenbeenden.

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Samples: www.hmb.ch

Ausschlusskriterien. Der Raum darfRaum/die Räume darf/dürfen nur zu dem oben in Punkt 2 festgelegten Zweck genutzt werden. Derwerden Die Mieterin/die Mieter*in der Mieter bekennt mit der Unterschrift, dass der Raum/die Räume nicht für einen der folgenden Zwecke verwendet wird/werden: . • Veranstaltungen, die mit ihren ihrem Inhalten Straftatbestände verwirklichen oder sittenwidrig sind, insbesondere bei sexistischen oder pornographischen Inhalten • Veranstaltungen, die einen verfassungsfeindlichen Hintergrund haben, insbesondere bei rechts- oder linksextremen, rassistischen, antisemitischen, antiislamischen oder antidemokratischen Inhalten • Veranstaltungen, die Herabwürdigungen durch rassistische Diskriminierungen Diskriminierung oder aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zum Inhalt haben. Es dürfen weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht, noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden. DerDie Mieterin/die Mieter*in der Mieter versichert, dass die von ihr/ihm geplante Veranstaltung keinen keine der oben genannten Inhalte hat und verpflichtet sich, sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die solche Inhalte verbreiten, von der Veranstaltung auszuschließen. Sollte durch Teilnehmende der Veranstaltung gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen werden, hat die Mieterin/der Mieter für die Unterbindung der Handlung Sorge zu tragen. Der Vermieter und Beauftragte der Vermieterin des Vermieters sind jederzeit berechtigt, das überlassene Vertragsobjekt zu betreten und zu besichtigen, um sich von der vertragsgemäßen vertragsmäßigen Nutzung zu überzeugen und bei erheblichen Verstößen gegen diesen Vertrag oder Strafgesetze die Nutzung Veranstaltung zu untersagenbeenden.

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Samples: xn--psvamrmerdenkmal-rwb.de

Ausschlusskriterien. Der Raum darf/die Die Räume dürfen nur zu dem oben in Punkt 2.2. festgelegten Zweck genutzt werden. Der/die Mieter*in Der Mieter bekennt mit der Unterschrift, dass der Raum/die Räume nicht für einen der folgenden Zwecke verwendet wird/werden: • Veranstaltungen, die mit ihren Inhalten Straftatbestände verwirklichen oder sittenwidrig sindsind • insbesondere sexistische oder pornographische Inhalte • politische Veranstaltungen, deren Inhalte bestehende Parteien bevorzugen und destruktive Hintergründe vertreten • insbesondere bei sexistischen oder pornographischen Inhalten • Veranstaltungen, die einen verfassungsfeindlichen Hintergrund habenHintergrund, insbesondere bei rechts- oder linksextremen, rassistischen, antisemitischen, antiislamischen oder antidemokratischen Inhalten haben • Veranstaltungen, die Herabwürdigungen durch rassistische Diskriminierungen oder aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zum Inhalt haben. Es dürfen weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht, noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden. Der/die Mieter*in Der Mieter versichert, dass die von ihr/ihm geplante Veranstaltung keinen der oben genannten Inhalte hat und verpflichtet sich, sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die solche Inhalte verbreiten, von der Veranstaltung auszuschließen. Sollte durch Teilnehmende der Veranstaltung gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen werden, hat der Mieter für die Unterbindung der Handlung Sorge zu tragen. Der Vermieter und Beauftragte der Vermieterin des Vermieters sind jederzeit berechtigt, das überlassene Vertragsobjekt zu betreten und zu besichtigen, um sich von der vertragsgemäßen Nutzung zu überzeugen und bei erheblichen Verstößen gegen diesen Vertrag oder Strafgesetze die Nutzung Veranstaltung zu untersagenbeenden.

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Samples: www.das-ding-in-seeben.de