Ausschlusskriterien. Der Raum/die Räume darf/dürfen nur zu dem in Punkt 2 festgelegten Zweck genutzt werden Die Mieterin/der Mieter bekennt mit der Unterschrift, dass der Raum/die Räume nicht für einen der folgenden Zwecke verwendet wird/werden. • Veranstaltungen, die mit ihrem Inhalten Straftatbestände verwirklichen oder sittenwidrig sind, insbesondere bei sexistischen oder pornographischen Inhalten • Veranstaltungen, die einen verfassungsfeindlichen Hintergrund haben, insbesondere bei rechts- oder linksextremen, rassistischen, antisemitischen, antiislamischen oder antidemokratischen Inhalten • Veranstaltungen, die Herabwürdigungen durch rassistische Diskriminierung oder aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zum Inhalt haben. Es dürfen weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht, noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden. Die Mieterin/der Mieter versichert, dass die von ihr/ihm geplante Veranstaltung keine der oben genannten Inhalte hat und verpflichtet sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die solche Inhalte verbreiten, von der Veranstaltung auszuschließen. Sollte durch Teilnehmende der Veranstaltung gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen werden, hat die Mieterin/der Mieter für die Unterbindung der Handlung Sorge zu tragen. Der Vermieter und Beauftragte des Vermieters sind jederzeit berechtigt, das überlassene Vertragsobjekt zu betreten und zu besichtigen, um sich von der vertragsmäßigen Nutzung zu überzeugen und bei erheblichen Verstößen gegen diesen Vertrag oder Strafgesetze die Veranstaltung zu beenden.
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Samples: Raumnutzungsvereinbarung
Ausschlusskriterien. Der Raum/die Räume darf/dürfen nur zu dem in Punkt 2 festgelegten Zweck genutzt werden Die Mieterin/der werden. Der Mieter bekennt mit der Unterschrift, dass der Raum/die Räume nicht für einen der folgenden Zwecke verwendet wird/werden. • .Veranstaltungen, die mit ihrem ihren Inhalten Straftatbestände verwirklichen oder sittenwidrig sind, insbesondere bei sexistischen oder pornographischen Inhalten • Inhalten. Veranstaltungen, die einen verfassungsfeindlichen Hintergrund haben, insbesondere bei rechts- rechts,oder linksextremen, rassistischen, antisemitischen, antiislamischen oder antidemokratischen Inhalten • Inhalten. Veranstaltungen, die Herabwürdigungen durch rassistische Diskriminierung Diskriminierungen oder aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zum Inhalt haben. Es dürfen weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht, noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden. Die Mieterin/der Der Mieter versichert, dass die von ihr/ihm geplante Veranstaltung keine keinen der oben genannten Inhalte hat und verpflichtet sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die solche Inhalte verbreiten, von der Veranstaltung auszuschließen. Sollte durch Teilnehmende der Veranstaltung gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen werden, hat die Mieterin/der Mieter für die Unterbindung der Handlung Sorge zu tragen. Der Vermieter und Beauftragte des Vermieters sind jederzeit berechtigt, das überlassene Vertragsobjekt zu betreten und zu besichtigen, um sich von der vertragsmäßigen vertragsgemäßen Nutzung zu überzeugen und bei erheblichen Verstößen gegen diesen Vertrag oder Strafgesetze die Veranstaltung zu beenden.
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Samples: Mietvertrag Raumnutzungsvereinbarung
Ausschlusskriterien. Der Raum/Raum / die Räume darf/dürfen darf / dürfen nur zu dem in Punkt 2 festgelegten wie im unterschriebenen Angebot für den fest- gelegten Zweck genutzt werden werden. Die Mieterin/Mieterin / der Mieter bekennt mit der Unterschrift, dass der Raum/Raum / die Räume nicht für für einen der folgenden Zwecke verwendet wird/wird / werden. • : - Veranstaltungen, die mit ihrem ihren Inhalten Straftatbestände verwirklichen oder sittenwidrig sitten- widrig sind, insbesondere bei sexistischen oder pornographischen Inhalten • - Veranstaltungen, die einen verfassungsfeindlichen Hintergrund haben, insbesondere bei rechts- oder linksextremen, rassistischen, antisemitischen, antiislamischen oder antidemokratischen Inhalten • - Veranstaltungen, die Herabwürdigungen Herabwürdigungen durch rassistische Diskriminierung Diskriminierungen oder aus Gründen Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der WeltanschauungWeltan- schauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zum Inhalt haben. haben Es dürfen dürfen weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde Würde des Menschen verächtlich gemacht, noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden. Die Mieterin/Mieterin / der Mieter versichert, dass die von ihr/ihr / ihm geplante Veranstaltung keine keinen der oben genannten Inhalte hat und verpflichtet sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die solche Inhalte verbreiten, von der Veranstaltung auszuschließenauszuschliessen. Sollte durch Teilnehmende der Veranstaltung gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen ver- stossen werden, hat die Mieterin/Mieterin / der Mieter für für die Unterbindung der Handlung Sorge zu tragen. Der Vermieter Die Vermieterin und Beauftragte des Vermieters der Vermieterin sind jederzeit berechtigt, das überlassene überlassene Vertragsobjekt zu betreten und zu besichtigen, um sich von der vertragsmäßigen vertragsge- mässen Nutzung zu überzeugen überzeugen und bei erheblichen Verstößen Verstössen gegen diesen Vertrag oder Strafgesetze die Veranstaltung zu beenden.
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Samples: Event Venue Rental
Ausschlusskriterien. Der Raum/die Die Räume darf/dürfen nur zu dem in Punkt 2 2.2. festgelegten Zweck genutzt werden Die Mieterin/der werden. Der Mieter bekennt mit der Unterschrift, dass der Raum/die Räume nicht für einen der folgenden Zwecke verwendet wird/werden. : • Veranstaltungen, die mit ihrem ihren Inhalten Straftatbestände verwirklichen oder sittenwidrig sindsind • insbesondere sexistische oder pornographische Inhalte • politische Veranstaltungen, deren Inhalte bestehende Parteien bevorzugen und destruktive Hintergründe vertreten • insbesondere bei sexistischen oder pornographischen Inhalten • Veranstaltungen, die einen verfassungsfeindlichen Hintergrund habenHintergrund, insbesondere bei rechts- oder linksextremen, rassistischen, antisemitischen, antiislamischen oder antidemokratischen Inhalten haben • Veranstaltungen, die Herabwürdigungen durch rassistische Diskriminierung Diskriminierungen oder aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zum Inhalt haben. Es dürfen weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht, noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden. Die Mieterin/der Der Mieter versichert, dass die von ihr/ihm geplante Veranstaltung keine keinen der oben genannten Inhalte hat und verpflichtet sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die solche Inhalte verbreiten, von der Veranstaltung auszuschließen. Sollte durch Teilnehmende der Veranstaltung gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen werden, hat die Mieterin/der Mieter für die Unterbindung der Handlung Sorge zu tragen. Der Vermieter und Beauftragte des Vermieters sind jederzeit berechtigt, das überlassene Vertragsobjekt zu betreten und zu besichtigen, um sich von der vertragsmäßigen vertragsgemäßen Nutzung zu überzeugen und bei erheblichen Verstößen gegen diesen Vertrag oder Strafgesetze die Veranstaltung zu beenden.
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Samples: Raumnutzungsvereinbarung
Ausschlusskriterien. Der RaumRaum darf/die Räume darf/dürfen nur zu dem in Punkt 2 oben festgelegten Zweck genutzt werden Die Mieterinwerden. Der/der Mieter die Mieter*in bekennt mit der Unterschrift, dass der Raum/die Räume nicht für einen der folgenden Zwecke verwendet wird/werden. : • Veranstaltungen, die mit ihrem ihren Inhalten Straftatbestände verwirklichen oder sittenwidrig sind, insbesondere bei sexistischen oder pornographischen Inhalten • Veranstaltungen, die einen verfassungsfeindlichen Hintergrund haben, insbesondere bei rechts- oder linksextremen, rassistischen, antisemitischen, antiislamischen oder antidemokratischen Inhalten • Veranstaltungen, die Herabwürdigungen durch rassistische Diskriminierung Diskriminierungen oder aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zum Inhalt haben. Es dürfen weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht, noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden. Die MieterinDer/der Mieter die Mieter*in versichert, dass die von ihr/ihm geplante Veranstaltung keine keinen der oben genannten Inhalte hat und verpflichtet sich sich, Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die solche Inhalte verbreiten, von der Veranstaltung auszuschließen. Sollte durch Teilnehmende Beauftragte der Veranstaltung gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen werden, hat die Mieterin/der Mieter für die Unterbindung der Handlung Sorge zu tragen. Der Vermieter und Beauftragte des Vermieters Vermieterin sind jederzeit berechtigt, das überlassene Vertragsobjekt zu betreten und zu besichtigen, um sich von der vertragsmäßigen vertragsgemäßen Nutzung zu überzeugen und bei erheblichen Verstößen gegen diesen Vertrag oder Strafgesetze die Veranstaltung Nutzung zu beendenuntersagen.
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Samples: Nutzungsvereinbarung