Ausstand. 1 Am Vergabeverfahren dürfen auf Seiten des Auftraggebers oder eines Expertengremiums keine Personen mitwirken, die:
Ausstand. Art. 23 1. Ist ein Mitglied des Schiedsrates in einer Streitigkeit beteiligt, so muss es in den Ausstand treten und sich durch einen Stellvertreter ersetzen lassen.
Ausstand. 1 Im Entscheidungsprozess über Ge- schäfte hat das betreffende Mitglied des Stiftungsrates oder eines anderen ständigen Gremiums bei der Beschluss- fassung in den Ausstand zu treten, wenn es:
Ausstand. Die Mitglieder vertreten im Rahmen ihrer Tätigkeit im Museumsrat ausschliesslich die Interessen des Schweizerischen Nationalmuseums. Sie treten in Ausstand, wenn sie:
Ausstand. § 10. Bei persönlicher Betroffenheit oder bei Befangenheit aus anderen Gründen gilt die Ausstandspflicht.
Ausstand. § 10. Bei persönlicher Betroffenheit oder bei Befangenheit aus anderen Gründen gilt die Ausstandspflicht.