Ausstattung. 1. Der Umfang der durch den Veranstaltenden ein- gebrachten Ausstattung (z.B. Auf- und Einbauten, Maschinen, Geräte, Möbel, Dekorationsmaterialien, etc.) ist vorab mit der TEC Event Campus GmbH abzustimmen. 2. Die Ausstattung darf nur unter Einhaltung be- stehender gesetzlicher Sicherheitsvorschriften ein- gebracht und errichtet werden. Sie muss insbeson- dere den Brandschutzbestimmungen entsprechen und ist nur in schwer entflammbarer Beschaffen- heit (DIN 4102 B1) zulässig. 3. Durch das Einbringen der Ausstattung dürfen Zu- und Ausgänge sowie Rettungswege weder verstellt, verhängt noch sonst in ihrer Funktion eingeschränkt werden. Das Über- oder Abdecken von Sicherheitsbeleuchtung und Piktogrammen ist untersagt. Bewegungs- und Stellflächen für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge sind ebenso wie Feuerlösch-, Feuermelde- und Alarmeinrichtungen jederzeit freizuhalten. 4. Aufbauten, Dekorationen, Beleuchtungs- und sonstige Geräte müssen in fachmännischer Aus- führung erstellt, tragfähig und standsicher sein. Verletzungen durch Splitter und scharfe Kanten sowie sonstige gesundheitliche Schädigungen müssen ausgeschlossen sein. Hängende Raum- dekorationen müssen mindestens 2,5 Meter vom Fußboden entfernt bleiben. Ausgenommen hiervon sind Ausstattungen auf ausgewiesenen Bühnen- und Szenenflächen. 5. Zwischen den Umfassungswänden/-stützen und der Ausstattung muss ein Gang mit einer lichten Weite von mindestens 1 m Breite frei bleiben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausstattung. 1. Der Umfang der durch den Veranstaltenden ein- gebrachten Veranstalter eingebrachten Ausstattung (z.B. Auf- und Einbauten, Maschinen, Geräte, Möbel, Dekorationsmaterialien, etc.) ist vorab mit der TEC Event Campus GmbH abzustimmen.
. 2. Die Ausstattung darf nur unter Einhaltung be- stehender bestehender gesetzlicher Sicherheitsvorschriften ein- gebracht eingebracht und errichtet werden. Sie muss insbeson- dere insbesondere den Brandschutzbestimmungen entsprechen und ist nur in schwer entflammbarer Beschaffen- heit Beschaffenheit (DIN 4102 B1) zulässig.
. 3. Durch das Einbringen der Ausstattung dürfen Zu- und Ausgänge sowie Rettungswege weder verstellt, verhängt noch sonst in ihrer Funktion eingeschränkt werden. Das Über- oder Abdecken von Sicherheitsbeleuchtung und Piktogrammen ist untersagt. Bewegungs- und Stellflächen für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge sind ebenso wie Feuerlösch-, Feuermelde- und Alarmeinrichtungen jederzeit freizuhalten.
. 4. Aufbauten, Dekorationen, Beleuchtungs- und sonstige Geräte müssen in fachmännischer Aus- führung Ausführung erstellt, tragfähig und standsicher sein. Verletzungen durch Splitter und scharfe Kanten sowie sonstige gesundheitliche Schädigungen müssen ausgeschlossen sein. Hängende Raum- dekorationen Raumdekorationen müssen mindestens 2,5 Meter vom Fußboden entfernt bleiben. Ausgenommen hiervon sind Ausstattungen auf ausgewiesenen Bühnen- und Szenenflächen.
. 5. Zwischen den Umfassungswänden/-stützen und der Ausstattung muss ein Gang mit einer lichten Weite von mindestens 1 m Breite frei bleiben. 6. Das Verlegen von nicht den VDE-Vorschriften entsprechenden Leitungsmaterialien ist untersagt. 7. Die Verwendung von offenem Feuer und Licht oder feuergefährlichen Stoffen ist nicht gestattet. Eine Ausnahme bildet dabei die Verwendung rußfreier Kerzen zur Tischdekoration. 8. Artistische Geräte, gefährliche szenische Aufführungen und die Mitnahme und Mitwirkung von Tieren sind untersagt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausstattung. 1. Der Umfang der durch den Veranstaltenden ein- gebrachten eingebrachten Ausstattung (z.B. Auf- und Einbauten, Maschinen, Geräte, Möbel, Dekorationsmaterialien, etc.) ist vorab mit der TEC Event Campus GmbH abzustimmen.
. 2. Die Ausstattung darf nur unter Einhaltung be- stehender bestehender gesetzlicher Sicherheitsvorschriften ein- gebracht eingebracht und errichtet werden. Sie muss insbeson- dere insbesondere den Brandschutzbestimmungen entsprechen und ist nur in schwer entflammbarer Beschaffen- heit Beschaffenheit (DIN 4102 B1) zulässig.
. 3. Durch das Einbringen der Ausstattung dürfen Zu- und Ausgänge sowie Rettungswege weder verstellt, verhängt noch sonst in ihrer Funktion eingeschränkt werden. Das Über- oder Abdecken von Sicherheitsbeleuchtung und Piktogrammen ist untersagt. Bewegungs- und Stellflächen für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge sind ebenso wie Feuerlösch-, Feuermelde- und Alarmeinrichtungen jederzeit freizuhalten.
. 4. Aufbauten, Dekorationen, Beleuchtungs- und sonstige Geräte müssen in fachmännischer Aus- führung Ausführung erstellt, tragfähig und standsicher sein. Verletzungen durch Splitter und scharfe Kanten sowie sonstige gesundheitliche Schädigungen müssen ausgeschlossen sein. Hängende Raum- dekorationen Raumdekorationen müssen mindestens 2,5 Meter vom Fußboden entfernt bleiben. Ausgenommen hiervon sind Ausstattungen auf ausgewiesenen Bühnen- und Szenenflächen.
. 5. Zwischen den Umfassungswänden/-stützen und der Ausstattung muss ein Gang mit einer lichten Weite von mindestens 1 m Breite frei bleiben. 6. Das Verlegen von nicht den VDE-Vorschriften entsprechenden Leitungsmaterialien ist untersagt. 7. Die Verwendung von offenem Feuer und Licht oder feuergefährlichen Stoffen ist nicht gestattet. Eine Ausnahme bildet dabei die Verwendung rußfreier Kerzen zur Tischdekoration. 8. Artistische Geräte, gefährliche szenische Aufführungen und die Mitnahme und Mitwirkung von Tieren sind untersagt.
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Samples: General Terms and Conditions
Ausstattung. 1. 8.4.1 Der Umfang der durch den Veranstaltenden ein- gebrachten eingebrachten Ausstattung (z.B. Auf- und Einbauten, Maschinen, Geräte, Möbel, Dekorationsmaterialien, etc.) durch den Veranstalter ist vorab mit der TEC Event Campus GmbH dem IMK abzustimmen.
2. 8.4.2 Die Ausstattung darf nur unter Einhaltung be- stehender gesetzlicher der gesetzlichen Sicherheitsvorschriften ein- gebracht und errichtet eingebracht werden. Sie muss insbeson- dere insbesondere den Brandschutzbestimmungen entsprechen und ist nur in schwer entflammbarer Beschaffen- heit Beschaffenheit (DIN 4102 B1) zulässig.
3. Durch das Einbringen der Ausstattung dürfen 8.4.3 Zu- und Ausgänge sowie Rettungswege dürfen weder verstellt, verhängt noch sonst in ihrer Funktion eingeschränkt werden. Das Über- oder Abdecken von Sicherheitsbeleuchtung und Piktogrammen ist untersagtausgeschlossen. Bewegungs- und Stellflächen für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge sind ebenso wie Feuerlösch-, Feuermelde- und Alarmeinrichtungen jederzeit immer freizuhalten.
4. 8.4.4 Aufbauten, Dekorationen, Beleuchtungs- und sonstige Geräte müssen in fachmännischer Aus- führung Ausführung erstellt, tragfähig und standsicher sein. Verletzungen durch Splitter und scharfe Kanten sowie sonstige gesundheitliche Schädigungen müssen ausgeschlossen seinverhindert werden. Hängende Raum- dekorationen Raumdekorationen müssen mindestens 2,5 Meter vom Fußboden entfernt bleibenangebracht werden. Ausgenommen hiervon davon sind Ausstattungen auf ausgewiesenen bezeichneten Bühnen- und Szenenflächen.
58.4.5 Die Verwendung von feuergefährlichen Stoffen oder offenem Feuer und Licht ist nicht gestattet. Zwischen den Umfassungswänden/-stützen Eine Ausnahme bildet dabei die Verwendung rußfreier Kerzen zur Tischdekoration.
8.4.6 Artistische Geräte, gefährliche szenische Aufführungen und der Ausstattung muss ein Gang mit einer lichten Weite die Mitnahme und Mitwirkung von mindestens 1 m Breite frei bleibenTieren sind untersagt.
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Samples: Nutzungsvertrag