Ausstellung von Kraftfahrzeugen Musterklauseln

Ausstellung von Kraftfahrzeugen. Fahrzeuge dürfen in den Hallen nur nach Anmeldung (Vordruck „Anmeldung für vorbeugenden Brandschutz“) bei der Messe München GmbH ausgestellt, jedoch nicht in Betrieb vorgeführt werden. Der Tankinhalt der Fahrzeuge ist auf das für das Ein- und Ausfahren notwendige Maß zu reduzieren (die Reserveleuchte der Tankanzeige muss aktiv sein). Sofern möglich sind die Tankdeckel zu ver- schließen. In Abhängigkeit der Veranstaltung und des Aufstellortes können weitere Sicherheitsmaß- nahmen wie unter anderem eine Inertisierung der Treibstofftanks, das Abklemmen der Batterien und / oder das Aufstellen von Sicherheitswachen erforderlich werden. Kraftstoffe dürfen nicht am Stand gelagert werden. Bei Fahrzeugen mit alternativer Antriebstechnik, z. B. Elektro- oder Hybridan- trieb, sind Ladevorgänge in den Hallen nicht gestattet.
Ausstellung von Kraftfahrzeugen. Fahrzeuge sind als Ausstellungsgegenstände in der Halle ge- nehmigungspflichtig. Fahrzeuge müssen so abgestellt werden, dass sie aus eigenem Antrieb nicht gefahren werden können und von außen gegen wegrollen gesichert auf einer statisch geeig- neten Unterlage abgestellt werden. Bei Ausstellungsfahrzeugen ist die Batterie der Fahrzeuge abzuklemmen, der Treibstofftank ist auszubauen oder mit einem Löschmittel zu inertisieren.
Ausstellung von Kraftfahrzeugen. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren dürfen in den Hallen nur mit Freiga- be der MESSE ESSEN GmbH ausgestellt werden. Das unbeabsichtigte oder mutwillige Bewegen der Fahrzeuge muss durch den Aussteller ausgeschlossen werden. Der Tankinhalt der Fahrzeuge ist auf das für das Ein- und Ausfahren not- wendige Maß zu reduzieren (die Reserveleuchte der Tankanzeige muss aktiv sein). Sofern möglich sind die Tankdeckel zu verschließen. In Abhängigkeit der Veranstaltung und des Aufstellortes können weitere Sicherheitsmaßnahmen wie unter anderem eine Inertisierung der Treib- stofftanks, das Abklemmen der Batterien und/oder das Aufstellen von Si- cherheitswachen erforderlich werden. Bei Fahrzeugen mit alternativer Antriebstechnik, z. B. Elektro- oder Hy- bridantrieb, sind die Antriebsbatterien per Sicherheitsklemmschalter (Hauptschalter) vom Antrieb zu trennen. Ladevorgänge in den Hallen sind nicht gestattet. Bei Fahrzeugen mit Gasantrieb muss der Druckbehäl- ter entleert sein.

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