Common use of Austritt Clause in Contracts

Austritt. 21.4.1 Der Austritt eines/einer ProjektpartnerIn aus dem Konsortialvertrag führt auto- matisch zu einer gleichzeitigen Beendigung einer mit ihm/ihr abgeschlossenen Kooperation55 (siehe Punkt 7.). 21.4.2 Während der Laufzeit dieses Vertrages ist ein Austritt durch einen/eine Projekt- partnerIn ausgeschlossen, sofern nicht alle ProjektpartnerInnen zustimmen und die FFG umgehend informiert wurde. Austritte aus wichtigem Grund bleiben hier- von unberührt und sind sofort möglich. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der austretenden Partei oder ei- nes/einer anderen Projektpartners/Projektpartnerin, die Unmöglichkeit der (wei- teren) Leistungserbringung durch eine/n ProjektpartnerIn, oder eine Verletzung von Bestimmungen dieses Vertrags durch eine/n verletzende ProjektpartnerIn gegenüber dem/der austretenden ProjektpartnerIn. 21.4.3 Bereits erfolgte oder eingegangene finanzielle Verpflichtungen, die den Zeitraum bis zur Wirksamkeit des Austritts betreffen, bleiben bestehen. Im Falle des Aus- tritts wird die Rückzahlung von bereits in das Projekt eingebrachten Bar- und In- Kind-Leistungen ausgeschlossen. 21.4.4 Der/Die austretende ProjektpartnerIn trägt jene Mehrkosten, die den übrigen ProjektpartnerInnen aufgrund des Austrittes entstehen. 21.4.5 Alle, in welcher Form auch immer gestalteten, Zugangsrechte an Alt- und Neu- schutzrechten die dem/der austretenden ProjektpartnerIn im Zuge der Projek- tabwicklung gewährt wurden, erlöschen mit dem Tag des Austrittes. Der/Die ausgeschlossene ProjektpartnerIn hat alle übermittelten Unterlagen und Daten zu retournieren oder aber deren Vernichtung nachzuweisen.

Appears in 2 contracts

Samples: Konsortialvertrag, Konsortialvertrag

Austritt. 21.4.1 Der Austritt eines/einer ProjektpartnerIn ProjektpartneriÍn aus dem Konsortialvertrag führt auto- matisch zu einer gleichzeitigen Beendigung einer eines mit ihm/ihm/ ihr abgeschlossenen Kooperation55 (siehe Punkt 7.)Kooperationsvertrags61. 21.4.2 Während der Laufzeit dieses Vertrages ist ein Austritt durch einen/eine Projekt- partnerIn ausgeschlossen, sofern nicht alle ProjektpartnerInnen zustimmen und die FFG umgehend informiert wurdezu- stimmen. Austritte aus wichtigem Grund bleiben hier- von hiervon unberührt und sind sofort je- weils zum XX.XX.XXXX mit halbjährlicher Kündigungsfrist möglich. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der austretenden Partei oder ei- neseines/einer anderen Projektpartners/Projektpartnerin, die Unmöglichkeit der (wei- terenweiteren) Leistungserbringung durch eine/n ProjektpartnerInProjektpart- nerIn, oder eine Verletzung von Bestimmungen dieses Vertrags durch eine/n verletzende ver- letzende ProjektpartnerIn gegenüber dem/der austretenden ProjektpartnerIn. 21.4.3 Bereits erfolgte oder eingegangene finanzielle Verpflichtungen, die den Zeitraum bis zur Wirksamkeit des Austritts betreffen, bleiben bestehen. Im Falle des Aus- tritts wird die Rückzahlung von bereits in das Projekt eingebrachten Bar- und In- Kind-Leistungen ausgeschlossen. 21.4.4 Der/Die austretende ProjektpartnerIn trägt jene Mehrkosten, die den übrigen ProjektpartnerInnen aufgrund des Austrittes entstehen. 21.4.5 Alle, in welcher Form auch immer gestalteten, Zugangsrechte an Alt- und Neu- schutzrechten die dem/der austretenden ProjektpartnerIn im Zuge der Projek- tabwicklung Projekt- abwicklung gewährt wurden, erlöschen mit dem Tag des Austrittes. Der/Der/ Die ausgeschlossene ProjektpartnerIn hat alle übermittelten Unterlagen und Daten zu retournieren oder aber deren Vernichtung nachzuweisen. 21.4.6 Alle, in welcher Form auch immer gestalteten, Zugangsrechte an Alt- und Neu- schutzrechten, die von dem/der austretenden ProjektpartnerIn im Zuge der Pro- jektabwicklung anderen ProjektpartnerInnen gewährt wurden, bleiben auch nach dem Tag des Austrittes bis zur Projektbeendigung – wenn erforderlich oder

Appears in 1 contract

Samples: Konsortialvertrag