Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte Personen. Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei, so gilt dies auch gegenüber allen mitversicherten Personen. Eine Ausnahme hiervon gilt in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung: Gegenüber mitversicherten Personen können wir uns auf die Leistungsfreiheit nur berufen, wenn • die der Leistungsfreiheit zugrunde liegenden Umstände in der Person des Mitver- sicherten vorliegen oder • diese Umstände der mitversicherten Person bekannt oder infolge grober Fahrläs- sigkeit nicht bekannt waren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte Personen. Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei, so gilt dies auch gegenüber allen mitversicherten Personen. Eine Ausnahme hiervon gilt in der KraftfahrzeugKfz-Haftpflichtversicherung: Gegenüber mitversicherten Personen können wir uns auf die Leistungsfreiheit nur berufen, wenn • − die der Leistungsfreiheit zugrunde liegenden Umstände in der Person des Mitver- sicherten Mitversicherten vorliegen oder • − diese Umstände der mitversicherten Person bekannt oder infolge grober Fahrläs- sigkeit Fahrlässigkeit nicht bekannt waren.
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Samples: KFZ Versicherung, KFZ Versicherung
Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte Personen. Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei, so gilt dies auch gegenüber allen mitversicherten Personen. Eine Ausnahme hiervon gilt in der Kraftfahrzeug-HaftpflichtversicherungHaftpflicht- versicherung: Gegenüber mitversicherten Mitversicherten Personen gegenüber können wir uns auf die Leistungsfreiheit nur berufen, wenn • die der Leistungsfreiheit zugrunde liegenden Umstände in der Person Per- son des Mitver- sicherten Mitversicherten vorliegen oder • wenn diese Umstände der mitversicherten Person bekannt oder infolge grober Fahrläs- sigkeit Fahrlässigkeit nicht bekannt waren. Der Regressanspruch (Rückgriff) gegen Sie bleibt auch in diesen Ausnahmefällen bestehen.
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Samples: Kraftfahrtversicherung
Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte Personen. Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei, so gilt dies auch gegenüber allen mitversicherten Personen. Eine Ausnahme hiervon gilt in der KraftfahrzeugKfz-Haftpflichtversicherung: Gegenüber mitversicherten Personen können wir uns auf die Leistungsfreiheit nur berufen, wenn • – die der Leistungsfreiheit zugrunde liegenden Umstände in der Person des Mitver- sicherten Mitversicherten vorliegen oder • – diese Umstände der mitversicherten Person bekannt oder infolge grober Fahrläs- sigkeit Fahrlässigkeit nicht bekannt waren.
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Samples: KFZ Versicherung
Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte Personen. Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei, so gilt dies auch gegenüber allen mitversicherten Personen. Eine Ausnahme hiervon gilt in der KraftfahrzeugKfz-Haftpflichtversicherung: Gegenüber mitversicherten Personen können wir uns auf die Leistungsfreiheit nur berufen, wenn • die der Leistungsfreiheit zugrunde liegenden Umstände in der Person des Mitver- sicherten Mitversicherten vorliegen oder • diese Umstände der mitversicherten Person bekannt oder infolge grober Fahrläs- sigkeit Fahrlässigkeit nicht bekannt waren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die KFZ Versicherung
Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte Personen. Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei, so gilt dies auch gegenüber allen mitversicherten Personen. Eine Ausnahme hiervon gilt in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung: Gegenüber mitversicherten Mitversicherten Personen gegenüber können wir uns auf die Leistungsfreiheit Lei- stungsfreiheit nur berufen, wenn • die der Leistungsfreiheit zugrunde zu Grunde liegenden Umstände in der Person des Mitver- sicherten vorliegen Mitversicherten vorliegen, oder • wenn diese Umstände der mitversicherten Person bekannt oder infolge in Folge grober Fahrläs- sigkeit Fahrlässigkeit nicht bekannt waren. Das gleiche gilt, wenn wir trotz Beendigung des Versicherungsverhältnisses noch gegenüber dem geschädigten Dritten Leistungen erbringen. Der Rückgriff gegen Sie bleibt auch in diesen Ausnahmefällen be- stehen.
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