Auszahlungen. Die verfügbare Liquidität der Investmentgesellschaft soll an die Anleger ausgezahlt werden, soweit sie nicht nach Auffassung der Geschäftsführung der Investmentgesellschaft, in Abstimmung mit der HEP KVG, als angemessene Liquiditätsreserve zur Si- cherstellung einer ordnungsgemäßen Fortführung der Geschäfte der Investmentgesellschaft bzw. zur Erfüllung von Zahlungsver- bindlichkeiten oder zur Substanzerhaltung bei der Investment- gesellschaft benötigt wird. Eine Wiederanlage vorhandener frei verfügbarer Liquidität der Investmentgesellschaft findet nicht statt. Die Höhe der Auszahlungen kann variieren. Es kann zur Aussetzung der Auszahlungen kommen.
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