Automatische Beendigung des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz für diese Deckungserweiterung endet automatisch 2.3.1 bei Kriegsausbruch zwischen zwei oder mehreren der folgenden Staaten: Frankreich, Xxxxxxxxxxxxx Xxxxx, Russische Föderation, Groß- britannien/Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika; 2.3.2 bei Explosion einer Kriegswaffe unter Anwendung atomarer Kernspaltung und/oder Kernfusion oder sonstiger Strahlungseinwirkung; 2.3.3 bei Beschlagnahme des versicherten Luftfahrzeuges. Befindet sich ein versichertes Luftfahrzeug in dem Zeitpunkt, in dem die Voraussetzungen der automatischen Beendigung des Versicherungsschutzes eintreten, in der Luft, so endet der Versicherungsschutz erst, wenn das Luftfahrzeug gelandet ist und alle Passagiere das Luftfahrzeug verlassen haben.
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Samples: Luftfahrt Versicherungen, Luftfahrt Versicherungen, Luftfahrt Versicherungen
Automatische Beendigung des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz für diese Deckungserweiterung endet automatisch.
2.3.1 3.1 bei Kriegsausbruch zwischen zwei oder mehreren der folgenden Staaten: Frankreich, Xxxxxxxxxxxxx Xxxxx, Russische Föderation, Groß- britannien/Vereinigtes Königreich, Großbritannien,Vereinigte Staaten von Amerika;
2.3.2 3.2 bei Explosion einer Kriegswaffe unter Anwendung atomarer Kernspaltung Kernspal- tung und/oder Kernfusion oder sonstiger Strahlungseinwirkung;
2.3.3 3.3 bei Beschlagnahme des versicherten Luftfahrzeuges. Befindet sich ein versichertes Luftfahrzeug in dem Zeitpunkt, in dem die Voraussetzungen der automatischen Beendigung des Versicherungsschutzes Versicherungs- schutzes eintreten, in der Luft, so endet der Versicherungsschutz erst, wenn das Luftfahrzeug gelandet ist und alle Passagiere das Luftfahrzeug verlassen haben.
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Samples: Berufshaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung
Automatische Beendigung des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz für diese Deckungserweiterung diesen Einschluss endet automatisch
2.3.1 automatisch - bei Kriegsausbruch zwischen zwei oder mehreren der folgenden Staaten: Frankreich, Xxxxxxxxxxxxx Xxxxx, Russische Föderation, Groß- britannien/Vereinigtes KönigreichGroßbritannien, Vereinigte Staaten von Amerika;
2.3.2 ; - bei Explosion einer Kriegswaffe unter Anwendung atomarer Kernspaltung und/und / oder Kernfusion oder sonstiger Strahlungseinwirkung;
2.3.3 ; - bei Beschlagnahme des versicherten Luftfahrzeuges. Befindet sich ein versichertes Luftfahrzeug in dem Zeitpunkt, in dem die Voraussetzungen der automatischen Beendigung des Versicherungsschutzes eintreten, in der Luft, so endet der Versicherungsschutz erst, wenn das Luftfahrzeug gelandet ist und alle Passagiere das Luftfahrzeug verlassen haben.
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Samples: Luftfahrt Haftpflichtversicherung, Luftfahrt Haftpflichtversicherung