Common use of Außergerichtlich Clause in Contracts

Außergerichtlich. Der Versicherer trägt im außergerichtlichen Verfahren die Kosten eines von dem Versicherten beauftragen und auf Stundenbasis abrechnenden Rechtsanwaltes. Der Rechtsanwalt des Versicherten bestimmt im Einzelfall nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfanges und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, sowohl die Anzahl der Stunden als auch die Höhe des Stundensatzes. Rechtsanwaltskosten, die nach Prüfung der vorstehend genannten Kriterien unangemessen sind, trägt der Versicherer nicht. Reicht nach Auffassung des Rechtsanwaltes im konkreten Einzelfall der im Versicherungsvertrag vereinbarte Stundenhöchstsatz nicht aus, kann der Versicherer, sofern er die Auffassung teilt, Anwaltskosten nach einem höheren Stundensatz erstatten. Der Versicherer trägt ferner gesetzliche Kosten für notwendige Reisen des Rechtsanwaltes zum Versicherten oder an den Sitz der Gegenseite.

Appears in 3 contracts

Samples: www.ov-boerse.de, www.ruv.de, www.ruv.de

Außergerichtlich. Der Versicherer trägt im außergerichtlichen Verfahren die Kosten eines von dem Versicherten beauftragen beauftragten und auf Stundenbasis abrechnenden RechtsanwaltesRechtsanwalts. Der Rechtsanwalt des Versicherten bestimmt im Einzelfall nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfanges Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, sowohl die Anzahl der Stunden als auch die Höhe des Stundensatzes. Rechtsanwaltskosten, die nach Prüfung der vorstehend genannten Kriterien unangemessen sind, trägt der Versicherer nicht. Reicht nach Auffassung des Rechtsanwaltes Rechtsanwalts im konkreten Einzelfall der im Versicherungsvertrag vereinbarte Stundenhöchstsatz nicht aus, kann der Versicherer, sofern er die Auffassung teilt, Anwaltskosten nach einem höheren Stundensatz erstatten. Der Versicherer trägt ferner gesetzliche Kosten für notwendige Reisen des Rechtsanwaltes Rechtsanwalts zum Versicherten oder an den Sitz der Gegenseite.

Appears in 1 contract

Samples: www.bass-makler.de

Außergerichtlich. Der Versicherer trägt im außergerichtlichen Verfahren die Kosten eines von dem Versicherten beauftragen und auf Stundenbasis abrechnenden Rechtsanwaltes. Der Rechtsanwalt des Versicherten bestimmt im Einzelfall nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfanges und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, sowohl die Anzahl der Stunden als auch die Höhe des Stundensatzes. Rechtsanwaltskosten, die nach Prüfung der vorstehend genannten Kriterien unangemessen sind, trägt der Versicherer nicht. Reicht nach Auffassung des Rechtsanwaltes im konkreten Einzelfall der im Versicherungsvertrag vereinbarte Stundenhöchstsatz nicht aus, kann der Versicherer, sofern er die Auffassung teilt, Anwaltskosten nach einem höheren Stundensatz erstatten. Der Versicherer trägt ferner gesetzliche Kosten für notwendige Reisen des Rechtsanwaltes zum Versicherten oder an den Sitz der GegenseiteGegen- seite.

Appears in 1 contract

Samples: trainer-haftpflicht-versicherung.de