Common use of Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Clause in Contracts

Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit. Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungs- stelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die kein Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankge- werbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abruЫar ist. Die Beschwerde ist in Textform (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- sicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx und Xxxxx-Xxxxx-Xxx. 00–28, 60439 Frankfurt über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteauf- sichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren.

Appears in 5 contracts

Samples: b2b.dab-bank.de, b2b.dab-bank.de, b2b.dab-bank.de

Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit. Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungs- stelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufenanzu- rufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die kein Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankge- werbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abruЫar ist. Die Beschwerde ist in Textform (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. e.V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- sicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx und Xxxxx-Xxxxx-Xxx. 00–28, 60439 Frankfurt über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteauf- sichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren.

Appears in 4 contracts

Samples: www.aad-fondsdiscount.de, www.fonds-super-markt.de, b2b.dab-bank.de

Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit. Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungs- stelle „Verbrau- cherschlichtungsstelle »Ombudsmann der privaten Banken« (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag Zahlungs- dienstevertrag (§§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die kein Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die »Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankge- werbe“Bankgewerbe«, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abruЫar ist. Die Beschwerde ist in Textform Text- form (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle Kundenbe- schwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. e.V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, FaxTelefax: +49 (0000) 000030 / 1663-00003169, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- sichtFinanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx und Xxxxx-Xxxxx-Xxx. 00–28Xxxx, 60439 Frankfurt über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteauf- sichtsgesetz Zahlungsdiensteaufsichts- gesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Bürger- lichen Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren.

Appears in 3 contracts

Samples: www.consorsbank.de, www.consorsbank.de, www.consorsbank.de

Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit. Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungs- stelle „Verbrau- cherschlichtungsstelle »Ombudsmann der privaten Banken« (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag Zahlungs- dienstevertrag (§§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die kein keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die »Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankge- werbe“Bank- gewerbe«, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet Inter- net unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abruЫar abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle Kundenbe- schwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. e.V., Xxxxxxxx Xxxx- xxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, FaxTelefax: +49 (0000) 000030 / 1663-00003169, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- sichtFinanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx und Xxxxx-Xxxxx-Xxx. 00–28, 60439 Frankfurt über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteauf- sichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches Gesetz- buches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche Gesetzbuch (EGBGB) zu beschweren.

Appears in 3 contracts

Samples: www.consorsbank.de, www.consorsbank.de, www.consorsbank.de

Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit. Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungs- stelle „Verbrau- cherschlichtungsstelle »Ombudsmann der privaten Banken« (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag Zahlungs- dienstevertrag (§§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die kein keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung »Verfahrens- ordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankge- werbe“deut- schen Bankgewerbe«, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abruЫar ist. Die Beschwerde ist in Textform (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. e.V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, FaxTelefax: +49 (0000) 000030 / 1663-00003169, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- sichtFinanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx und Xxxxx-Xxxxx-Xxx. 00–28Xxxx, 60439 Frankfurt über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteauf- sichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches Gesetz- buches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren.

Appears in 3 contracts

Samples: www.consorsbank.de, www.consorsbank.de, www.consorsbank.de

Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit. Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungs- stelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher Für die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit von Streitigkeiten mit der Bank den Ombudsmann kann sich der privaten Banken anzurufenKarteninhaber an die im Preis- und Leistungsverzeichnis näher bezeichnete(n) Streitschlichtungsstelle(n) wenden. Betrifft Stand: 10.2021 Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO: Bank Sparda-Bank Baden-Württemberg eG Anschrift Xx Xxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx Telefon 0711 / 0000-0000 E-Mail xxxxxxx@xxxxxx-xx.xx Nachstehend: „Bank“ oder „Wir“ Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter: Anschrift Datenschutzbeauftragter Xx Xxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx E-Mail xxxxxxxxxxx@xxxxxx-xx.xx Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag Geschäftsbeziehung von Ihnen erhalten haben. Relevante personenbezogene Daten sind Personalien (§675f des Bürgerlichen GesetzbuchesName, Adresse und andere Kontaktdaten, Geburtstag und -ort und Staatsangehörigkeit), Legitimationsdaten (z. B. Ausweisdaten) und Authentifikationsdaten (z. B. Unterschriftprobe). Darüber hinaus können dies auch KundenAuftragsdaten (z. B. Zahlungsauftrag durch Einsatz der Karte, die kein Verbraucher sindKartennummer), den Ombudsmann Daten aus der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen (z. B. Umsatzdaten im deutschen Bankge- werbe“Zahlungsverkehr, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abruЫar ist. Die Beschwerde ist in Textform (z.Verfügungsrahmen, Produktdaten [z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- sicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx und Xxxxx-Xxxxx-Xxx. 00–28, 60439 Frankfurt über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteauf- sichtsgesetz (ZAGArt des Kartenprodukts]), die §§ 675c bis 676c Informationen über Ihre finanzielle Situation (z. B. Bonitätsdaten, Scoring-/Ratingdaten), Werbe- und Vertriebsdaten (inklusive Werbescores), Dokumentationsdaten (z. B. Beratungsprotokoll), Registerdaten, Daten über Ihre Nutzung von unseren angebotenen Telemedien (z. B. Zeitpunkt des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGBAufrufs unserer Internetseiten, Apps oder Newsletter, angeklickte Seiten von uns bzw. Einträge) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) zu beschwerensowie andere mit den genannten Kategorien vergleichbare Daten sein.

Appears in 2 contracts

Samples: www.sparda-bw.de, www.sparda-bw.de

Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit. Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungs- stelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Dort hat Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Verbraucher Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag für die genos- senschaftliche Bankengruppe anzurufen (§675f des Bürgerlichen Gesetzbuchesxxx.xxx.xx/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx), können auch Kunden, die kein Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden Kun- denbeschwerden im Bereich der deutschen Bankge- werbegenossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abruЫar istwird. Die Beschwerde ist in Textform (z.z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V.der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Xxxxxxxx 00 00 00Xxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) +00 00 00 00 0000-0000#, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxx.xx zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei Betrifft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- sicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx und Xxxxx-Xxxxx-Xxx. 00–28, 60439 Frankfurt über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteauf- sichtsgesetz Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht er- hältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx. Zudem besteht auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank einzu- legen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (EGBGBz.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten. Die Europäische Kommission stellt unter xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit. Zudem besteht die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen. kann der Kunde Konto- und Depotabfragen tätigen bzw. Bankgeschäfte mit PIN/TAN- Verfahren über das Internet in dem vom Kreditinstitut gebotenen Umfang abwickeln (im Folgenden einheitlich als Online-Banking bezeichnet). Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde ein Konto bzw. Depot bei der Bank unterhält. Der Nutzungsumfang des Online- Banking kann dabei auf bestimmte Geschäftsvorfälle und auf Höchstbeträge begrenzt werden. Der Kunde erhält für die Übermittlung von Erklärungen oder Aufträgen, abhängig von angebotenen Verfahren, entsprechende Sicherheitsmedien. Für das PIN / TAN- Verfahren erhält der Kunde eine persönliche Identifikationsnummer (Online-PIN). Beim apoTAN-Verfahren werden Download und Installation der apoTAN- App auf ein Smartphone oder Tablet benötigt oder alternativ das apoTAN-Lesegerät sowie die Freischaltung des Verfahrens im Online-Banking über den versandten Aktivie- rungsbrief. Die aktuellen Preise für die Dienstleistungen der Bank im Zusammenhang mit dem Online-Banking ergeben sich aus dem beiliegendem Preis- und Leistungsverzeichnis. Kosten, die nicht von der Bank abgeführt oder in Rechnung gestellt werden (z. B. Telefon, Internet, Porti), hat der Kunde selbst zu beschwerentragen. Es gibt keinen Leistungsvorbehalt, es sei denn, dieser ist ausdrücklich vereinbart. Die anfallenden Entgelte werden auf dem vom Kunden hierfür angegebenen Konto zum Quartalsende belastet. Die Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus der Vereinbarung über die Nutzung des Online- Banking, indem sie dem Kunden die erforderlichen Sicherheitsmedien zur Verfügung stellt und den Kunden für die Nutzung des Online-Banking freischaltet. Sie wird des Weiteren die vom Kunden freigegebenen, mittels Online-Banking übermittelten Aufträge im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufes bearbeiten. Die Vereinbarung über die Nutzung des Online-Banking mit dem jeweiligen Sicherheits- medium kann vom Kunden jederzeit gekündigt werden. Im Übrigen gelten die in Nr. 18 und 19 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kunden und die Bank festge- legten Kündigungsregeln. Es besteht keine Mindestlaufzeit. Die Bank erwirbt als Sicherheit für ihre Forderungen ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen, an denen eine inländische Geschäftsstelle Besitz erlangt oder noch erlangen wird. Die Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen werden. Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden zustehen. Für den gesamten Geschäftsver- kehr gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. Der Wortlaut dieser Bedingungen kann im Internet unter xxx.xxxxxxx.xx oder in den Geschäftsräu- men der Bank eingesehen werden; auf Verlangen werden die Bedingungen auch ausge- händigt. Daneben gelten die beiliegenden Sonderbedingungen für das Online-Banking, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten. Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Bei Änderungsvereinbarungen ergeben sich weiterführende Informationen auch aus der ursprünglichen Vertragsurkunde.

Appears in 1 contract

Samples: www.apobank.de

Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit. Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungs- stelle Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die kein Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankge- werbeBankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abruЫar abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (z.z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- sichtFinanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx und Xxxxx-Xxxxx-Xxx. 00–2800-00, 60439 Frankfurt 00000 Xxxxxxxxx über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteauf- sichtsgesetz Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren.

Appears in 1 contract

Samples: b2b.dab-bank.de

Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit. Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungs- stelle Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§§ 675f des Bürgerlichen GesetzbuchesGesetz- buches), können auch Kunden, die kein keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankge- werbeBankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abruЫar abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (z.z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- sichtFinanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx und Xxxxx-Xxxxx-Xxx. 00–28Xxxx, 60439 Frankfurt über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteauf- sichtsgesetz Zah- lungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches Gesetz- buches (BGB) oder gegen Artikel Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche Gesetzbuch (EGBGB) zu beschweren.

Appears in 1 contract

Samples: s3-eu-west-1.amazonaws.com

Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit. Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungs- stelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Dort hat Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Verbraucher Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag für die genos- senschaftliche Bankengruppe anzurufen (§675f des Bürgerlichen Gesetzbuchesxxx.xxx.xx/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx), können auch Kunden, die kein Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden Kun- denbeschwerden im Bereich der deutschen Bankge- werbegenossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abruЫar istwird. Die Beschwerde ist in Textform (z.z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V.der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Xxxxxxxx 00 00 00Xxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) +00 00 00 00 0000-0000#, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxx.xx zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei Betrifft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- sicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx und Xxxxx-Xxxxx-Xxx. 00–28, 60439 Frankfurt über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteauf- sichtsgesetz Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht er- hältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx. Zudem besteht auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank einzu- legen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (EGBGBz.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten. Die Europäische Kommission stellt unter xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit. Zudem besteht die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen. Zahlungsvorgänge (z.B. Überweisung) zulasten dieses Xxxxxx ab, soweit das Konto ausreichend Guthaben oder Kredit aufweist. Im Einzelnen sind insbesondere folgende Dienstleistungen vom Girovertrag erfasst: Kontoführung Bargeldeinzahlungen und Bargeldauszahlungen Überweisungen (vgl. hierzu im Einzelnen die Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr) Daueraufträge Lastschriftbelastungen (vgl. hierzu im Einzelnen die Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr) Scheckinkasso Eingeräumte Kontoüberziehung Geduldete Kontoüberziehung Scheckeinlösungen (vgl. hierzu im Einzelnen die Sonderbedingungen für den Scheckverkehr) apoBankcard (Debitkarte) zur Bargeldauszahlung an in- und ausländischen Geld- automaten und zur bargeldlosen Zahlung an automatisierten Kassen im Rahmen des electronic cash- und Maestro-Systems (vgl. hierzu im Einzelnen die Sonder- bedingungen für die apoBankcard (Debitkarte)). Die aktuellen Preise für die Dienstleistungen der Bank ergeben sich aus dem Auszug des als Anlage beigefügten Preis- und Leistungsverzeichnisses. Die Änderung von Zinsen und Entgelten während der Laufzeit des Girovertrags erfolgt nach Maßgabe von Nr. 12 der AGB. Soweit im Rahmen der Kontoführung Guthabenzinsen anfallen, sind diese Einkünfte steuerpflichtig. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Es gibt keinen Leistungsvor- behalt, es sei denn, dieser ist ausdrücklich vereinbart. Das Konto dient insbesondere der Ausführung von Zahlungsdiensten, der Verwahrung von Einlagen und gegebenenfalls der Einräumung von Überziehungsmöglichkeiten. Die Bank ist berechtigt, für die Verwahrung von Einlagen ein Verwahrentgelt zu beschwerenberechnen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ergeben sich die Zinsen und Entgelte für diese Leistung aus dem Preisaushang bzw. dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Die Kontoführung erfolgt spesenfrei, wenn die für das Girokonto anfallenden Soll- und Überziehungszinsen die Grenze des Gegenwertes von 10,00 Euro pro Quartal nicht überschreiten. Wird diese Grenze überschritten, gelten die im Preis- und Leistungsver- zeichnis ausgewiesenen Gebühren für die debitorische Kontoführung. Die anfallenden Entgelte und Zinsen werden dem Girokonto zum Quartalsende belastet. Die Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Girovertrag durch Verbuchung der Gut- schriften und Belastungen auf Basis der zugrunde liegenden Aufträge und Weisungen (z.B. aus Überweisungen, Lastschriften, Bargeldeinzahlungen und Bargeldauszahlungen, Bankentgelte) auf dem in laufender Rechnung geführten Konto. Dabei werden die jewei- ligen Buchungspositionen zum Ende der vereinbarten Rechnungsperiode – in der Regel zum Ende des Kalenderquartals – miteinander verrechnet und das Ergebnis (Saldo) dem Kunden als Rechnungsabschluss mitgeteilt. Alle von der Bank vorgenommenen Buchun- gen werden auf dem Kontoauszug mit Angabe des Buchungsdatums, des Betrags, einer kurzen Erläuterung über die Art des Geschäftes sowie der Valuta (Wertstellung) aufge- listet. Kontoauszüge werden in der jeweils vereinbarten Form (z. B. Postversand, elek- tronischer Kontoauszug) übermittelt. Eingezahlte Geldbeträge und Zahlungseingänge schreibt die Bank dem Konto gut. Die Bank erfüllt eine Auszahlungsverpflichtung durch Auszahlung an Geldausgabeauto- maten. Bei einer institutsinternen Überweisung ist diese mit Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers und Übermittlung der Angaben zur Person des Zahlers und des angegebenen Verwendungszwecks erfüllt. Bei einer institutsübergreifenden Überweisung ist diese mit Gutschrift auf dem Konto des Kreditinstituts des Zahlungsempfängers und Übermittlung der Angaben zur Person des Zahlers und des angegebenen Verwendungs- zwecks erfüllt. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus den Sonderbedingungen für den Überwei- sungsverkehr. Lastschriften sowie Schecks sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag (Bankarbeitstage sind alle Werktage, außer Sonnabende und 24. und 31. Dezember) - bei Lastschriften im SEPA Firmen- Lastschrift- verfahren nicht spätestens am dritten Bankarbeitstag - nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird. Barschecks sind bereits mit Zahlung an den Scheckvorleger eingelöst. Schecks sind auch schon dann eingelöst, wenn die Bank im Einzelfall eine Bezahltmeldung absendet. Schecks, die über die Abrechnungsstelle der Bundesbank vorgelegt werden, sind einge- löst, wenn sie nicht bis zu dem von der Bundesbank festgesetzten Zeitpunkt zurückge- geben werden. Schreibt die Bank den Gegenwert von Xxxxxxx und Lastschriften schon vor ihrer Einlö- sung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgängig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rechnungsabschluss erteilt wurde. Vom Kunden veranlasste Kartenzahlungen erfüllt die Bank durch Zahlung an den Händler als Akzeptanten der Kartenzahlung. Die Nutzung von Zahlungskarten ist in den Die Bank erwirbt als Sicherheit für ihre Forderungen ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen, an denen eine inländische Geschäftsstelle Besitz erlangt oder noch erlangen wird. Die Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen werden. Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden zustehen. Für den gesamten Geschäftsver- kehr gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. Der Wortlaut dieser Bedingungen kann im Internet unter xxx.xxxxxxx.xx oder in den Geschäftsräu- men der Bank eingesehen werden; auf Verlangen werden die Bedingungen auch ausge- händigt. Daneben gelten die beiliegenden Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten: Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Bei Ände- rungsvereinbarungen ergeben sich weiterführende Informationen auch aus der ursprüng- lichen Vertragsurkunde.

Appears in 1 contract

Samples: www.apobank.de

Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit. Die Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungs- stelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher besteht für Kunden die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts 675f § 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die kein keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankge- werbeBankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abruЫar abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- sichtFinanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx Xxxx, und Xxxxx-Xxxxx-Xxx. 00–28Xxxxxxxxxx 00, 60439 Frankfurt 00000 Xxxxxxxxx über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteauf- sichtsgesetz Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche Gesetzbuch (EGBGB) zu beschweren.

Appears in 1 contract

Samples: www.fidor.de

Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit. Die Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungs- stelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher besteht für Kunden die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts 675f des § 675c bis 676c de s Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die kein keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankge- werbeBankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abruЫar abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- sichtFinanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx Xxxx, und Xxxxx-Xxxxx-Xxx. 00–28Xxxxxxxxxx 00, 60439 Frankfurt 00000 Xxxxxxxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteauf- sichtsgesetz Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche Gesetzbuch (EGBGB) zu beschweren.

Appears in 1 contract

Samples: www.fidor.de

Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit. Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungs- stelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Dort hat Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Verbraucher Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag für die genos- senschaftliche Bankengruppe anzurufen (§675f des Bürgerlichen Gesetzbuchesxxx.xxx.xx/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx), können auch Kunden, die kein Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden Kun- denbeschwerden im Bereich der deutschen Bankge- werbegenossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abruЫar istwird. Die Beschwerde ist in Textform (z.z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V.der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Xxxxxxxx 00 00 00Xxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) +00 00 00 00 0000-0000#, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxx.xx zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei Betrifft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- sicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx und Xxxxx-Xxxxx-Xxx. 00–28, 60439 Frankfurt über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteauf- sichtsgesetz Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht er- hältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx. Zudem besteht auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank einzu- legen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (EGBGBz.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten. Die Europäische Kommission stellt unter xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit. Zudem besteht die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen. verkehrszwecken verwendet werden kann. Einzahlungen und Verfügungen sind täglich möglich, jedoch nur bar oder über ein festgelegtes Referenzkonto unbar. Das Konto dient der Verwahrung von Einlagen. Durch die Orientierung an den Marktver- hältnissen oder durch individuelle Vereinbarung kann es zur Berechnung von Verwah- rentgelt kommen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ergibt sich das Entgelt für diese Leistung aus dem Preisaushang bzw. dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Die Konto- führung ist unentgeltlich. Die Zinserträge unterliegen der Einkommensteuer. Verwah- rentgelte sind nicht steuermindernd zu beschwerenberücksichtigen. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde oder seinen steuerlichen Berater wenden. Es gibt keinen Leistungsvorbehalt, es sei denn, dieser ist ausdrücklich vereinbart. Die Zinszahlung, im Falle der Berechnung von Verwahrentgelten deren Belastung, erfolgt zum 30.12. eines jeden Kalenderjahres. Die Bank erwirbt als Sicherheit für ihre Forderungen ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen, an denen eine inländische Geschäftsstelle Besitz erlangt oder noch erlangen wird. Die Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen werden. Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden zustehen. Für den gesamten Geschäftsver- kehr gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. Der Wortlaut dieser Bedingungen kann im Internet unter xxx.xxxxxxx.xx oder in den Geschäftsräu- men der Bank eingesehen werden; auf Verlangen werden die Bedingungen auch ausge- händigt. Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Bei Änderungsvereinbarungen ergeben sich weiterführende Informationen auch aus der ursprünglichen Vertragsurkunde.

Appears in 1 contract

Samples: www.apobank.de

Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit. Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungs- stelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Dort hat Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Verbraucher Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag für die genos- senschaftliche Bankengruppe anzurufen (§675f des Bürgerlichen Gesetzbuchesxxx.xxx.xx/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx), können auch Kunden, die kein Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden Kun- denbeschwerden im Bereich der deutschen Bankge- werbegenossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abruЫar istwird. Die Beschwerde ist in Textform (z.z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V.der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Xxxxxxxx 00 00 00Xxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) +00 00 00 00 0000-0000#, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxx.xx zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei Betrifft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- sicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx und Xxxxx-Xxxxx-Xxx. 00–28, 60439 Frankfurt über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteauf- sichtsgesetz Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht er- hältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx. Zudem besteht auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank einzu- legen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (EGBGBz.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten. Die Europäische Kommission stellt unter xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit. Zudem besteht die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen. Auf der Grundlage einer Vereinbarung mit der Bank über die Nutzung des Telefon-Banking kann der Kunde Konto- und Depotabfragen tätigen bzw. Bankgeschäfte in dem vom Kreditinstitut gebotenen Umfang abwickeln (im Folgenden einheitlich als Telefon-Banking bezeichnet). Der Nutzungsumfang des Telefon-Banking kann dabei auf bestimmte Ge- schäftsvorfälle und auf Höchstbeträge begrenzt werden. Zur eindeutigen Identifizierung erhält der Kunde eine Persönliche Identifikationsnummer (PIN). Zur Vermeidung von Missbrauch hat der Kunde dafür Sorge zu beschwerentragen, dass ein Dritter keine Kenntnis von der PIN erhält. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Nutzungsbedingungen für telefonisch beauftrage Dienstleistungen (Telefon-Banking), die dieser Information als Anlage beigefügt sind. Die aktuellen Preise für die Dienstleistungen der Bank im Zusammenhang mit dem Te- lefon-Banking ergeben sich aus dem beiliegendem Preis- und Leistungsverzeichnis. Die Änderung von Entgelten während der Laufzeit der Vereinbarung zur Telefon-Banking Nutzung erfolgt nach Maßgabe von Nr. 12 Abs. 1 und Abs. 7 der Allgemeinen Geschäfts- bedingungen der Bank. Kosten, die nicht von der Bank abgeführt oder in Rechnung gestellt werden (z.B. Telefon, Internet, Porti), hat der Kunde selbst zu tragen. Es gibt keinen Leistungsvorbehalt, es sei denn, dieser ist ausdrücklich vereinbart. Die anfallenden Entgelte werden auf dem vom Kunden hierfür angegebenen Konto zum Quartalsende belastet. Die Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus der Vereinbarung zur Telefon-Banking Nutzung, indem sie dem Kunden die erforderlichen Sicherheitsmedien zur Verfügung stellt und den Kunden für die Nutzung des Telefon-Banking freischaltet. Sie wird des Weiteren die vom Kunden mittels Telefon-Banking übermittelten Aufträge im Rahmen des ord- nungsgemäßen Arbeitsablaufes bearbeiten. Die Vereinbarung zur Telefon-Banking Nutzung kann vom Kunden jederzeit gekündigt werden. Im Übrigen gelten die in Nr. 18 und 19 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Kündigungsregeln. Es besteht keine Mindestlaufzeit. Die Bank erwirbt als Sicherheit für ihre Forderungen ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen, an denen eine inländische Geschäftsstelle Besitz erlangt oder noch erlangen wird. Die Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen werden. Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden zustehen. Für den gesamten Geschäftsver- kehr gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. Der Wortlaut dieser Bedingungen kann im Internet unter xxx.xxxxxxx.xx oder in den Geschäftsräu- men der Bank eingesehen werden; auf Verlangen werden die Bedingungen auch ausge- händigt. Daneben gelten die beiliegenden Nutzungsbedingungen für telefonisch beauf- tragte Dienstleistungen (Telefon-Banking), die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten. Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Bei Änderungsvereinbarungen ergeben sich weiterführende Informationen auch aus der ursprünglichen Vertragsurkunde.

Appears in 1 contract

Samples: www.apobank.de

Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit. Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungs- stelle Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann Ombuds- mann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit Streitig- keit über einen Zahlungsdienstevertrag (§675f § 675 f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können kön- nen auch Kunden, die kein keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden Kunden- beschwerden im deutschen Bankge- werbeBankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abruЫar abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (z.z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000030) 0000-00001663 – 3169, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- sichtFinanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx und Xxxxx-Xxxxx-Xxx. 00–28, 60439 Frankfurt über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteauf- sichtsgesetz Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren.. Infor- mationen zur Online-Streitbeilegung: Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) geschaffen. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen/Online-Dienstleistungs- verträgen erwachsen. Der Kunde kann die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/

Appears in 1 contract

Samples: s3-eu-west-1.amazonaws.com

Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit. Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungs- stelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Dort hat Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Verbraucher Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag für die genos- senschaftliche Bankengruppe anzurufen (§675f des Bürgerlichen Gesetzbuchesxxx.xxx.xx/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx), können auch Kunden, die kein Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden Kun- denbeschwerden im Bereich der deutschen Bankge- werbegenossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abruЫar istwird. Die Beschwerde ist in Textform (z.z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V.der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Xxxxxxxx 00 00 00Xxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) +00 00 00 00 0000-0000#, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxx.xx zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei Betrifft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- sicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx und Xxxxx-Xxxxx-Xxx. 00–28, 60439 Frankfurt über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteauf- sichtsgesetz Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht er- hältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx. Zudem besteht auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank einzu- legen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (EGBGBz.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten. Die Europäische Kommission stellt unter xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit. Zudem besteht die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen. stammvertrag festgelegten Daten und getroffenen Vereinbarungen bezieht. Er dient dazu, das Verfahren zwischen Bank und dem Kunden auch beim Vorhandensein mehrerer Konten und Anlageformen zu beschwerenvereinfachen. Es gibt keinen Leistungsvorbehalt. Es sei denn dieser ist ausdrücklich vereinbart. Der Abschluss des Kundenstammvertrags begründet für den Kunden keine Zahlungs- verpflichtung und für die Bank keine Leistungsverpflichtungen. Eine Mindestlaufzeit des Kundenstammvertrags besteht nicht. Der Kundenstammvertrag kann vom Kunden je- derzeit gekündigt werden. Sofern Kundenkonten bestehen, sind die für den Kunden und die Bank festgelegten Kündigungsregeln Nr. 18 und Nr. 19 der Allgemeinen Geschäfts- bedingungen zu beachten. Die Bank erwirbt als Sicherheit für ihre Forderungen ein Pfandrecht auch an den Wert- papieren und Sachen, an denen eine inländische Geschäftsstelle Besitz erlangt oder noch erlangen wird. Die Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen werden. Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künf- tigen und bedingten Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden zustehen. Die Grund- regeln für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen Bank und Kunde sind in den bei- liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank beschrieben. Des Weiteren gelten Sonderbedingungen, welche Abweichungen und Ergänzungen zu den Allgemei- nen Geschäftsbedingungen enthalten können. Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung.

Appears in 1 contract

Samples: www.apobank.de

Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit. Die Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungs- stelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher besteht für Kunden die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts 675f § 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die kein keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankge- werbeBankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abruЫar abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- sichtFinanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx Xxxx, und Xxxxx-Xxxxx-Xxx. 00–28Xxxxxxxxxx 00, 60439 Frankfurt 00000 Xxxxxxxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteauf- sichtsgesetz Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche Gesetzbuch (EGBGB) zu beschweren.

Appears in 1 contract

Samples: www.fidor.de

Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit. Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungs- stelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Dort hat Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Verbraucher Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag für die genos- senschaftliche Bankengruppe anzurufen (§675f des Bürgerlichen Gesetzbuchesxxx.xxx.xx/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx), können auch Kunden, die kein Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden Kun- denbeschwerden im Bereich der deutschen Bankge- werbegenossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abruЫar istwird. Die Beschwerde ist in Textform (z.z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V.der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Xxxxxxxx 00 00 00Xxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) +00 00 00 00 0000-0000#, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxx.xx zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei Betrifft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- sicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx und Xxxxx-Xxxxx-Xxx. 00–28, 60439 Frankfurt über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteauf- sichtsgesetz Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht er- hältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx. Zudem besteht auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank einzu- legen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (EGBGBz.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten. Die Europäische Kommission stellt unter xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit. Zudem besteht die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen. von Bargeld an Geldautomaten, zum Bezahlen bei Handels- und Dienstleistungsunter- nehmen an automatisierten Kassen nutzen. Die apoBankcard (Debitkarte) kann als physische Karte oder als digitale Karte zur Speicherung auf einem Telekommunikations-, Digital- oder IT-Gerät (mobiles Endgerät) ausgegeben werden. Die aktuellen Preise für die Dienstleistungen der Bank im Zusammenhang mit der apoBankcard (Debitkarte) ergeben sich aus beiliegendem Preisblatt bzw. aus Kapitel B4 des als Anlage beigefügten Preis- und Leistungsverzeichnisses. Es gibt keinen Leistungsvorbehalt, es sei denn, dieser ist ausdrücklich vereinbart. Der Vertrag über die apoBankcard (Debitkarte) wird seitens der Bank durch Zurverfügungstellung der Karte zu beschwerenden vereinbarten Konditionen erfüllt. Die apoBankcard (Debitkarte) kann vom Kunden jederzeit gekündigt werden. Es besteht keine Mindestlaufzeit. Die Bank erwirbt als Sicherheit für ihre Forderungen ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen, an denen eine inländische Geschäftsstelle Besitz erlangt oder noch erlangen wird. Die Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen werden. Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden zustehen. Für den gesamten Geschäftsver- kehr gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. Der Wortlaut dieser Bedingungen kann im Internet unter xxx.xxxxxxx.xx oder in den Geschäftsräu- men der Bank eingesehen werden; auf Verlangen werden die Bedingungen auch ausge- händigt. Daneben gelten die beiliegenden Sonderbedingungen für die apoBankcard (Debitkarte), die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäfts- bedingungen enthalten können. Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Bei Änderungsvereinbarungen ergeben sich weiterführende In- formationen auch aus der ursprünglichen Vertragsurkunde.

Appears in 1 contract

Samples: www.apobank.de