Common use of Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Clause in Contracts

Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden. Sonderbedingungen für die VR-SparCard1

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen