Common use of Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Clause in Contracts

Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Unser Versicherungsunternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.V. Sie können als Verbraucher oder Kleingewerbetreibender deshalb das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen, sofern Sie einmal nicht mit uns zufrieden sein sollten. Versicherungsombudsmann e.V., Xxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxx Tel.: 0000 0000000 Fax: 0000 0000000 E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Der Versicherungsombudsmann ist für folgende Beschwerden u. a. nicht zuständig: – Der Beschwerdewert übersteigt 100.000 EUR, – Es sind bereits Verfahren/Beschwerden vor einem Gericht, Schiedsgericht, dem Versicherungsombudsmann selbst oder anderen Streitschlichtungseinrichtungen oder der Versicherungsaufsichtsbehörde anhängig. Bei einem Beschwerdewert bis zu 10.000 EUR ist eine Entscheidung des Ombudsmanns für uns als Mitglied im Verein Versicherungs- ombudsmann e.V. bindend. Für den Beschwerdeführer ist die Entscheidung nicht bindend. Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx

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Samples: www.koepper-klaus.de

Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Unser Versicherungsunternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.V. V.. Sie können als Verbraucher oder Kleingewerbetreibender deshalb das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen, sofern Sie einmal nicht mit uns zufrieden sein sollten. Versicherungsombudsmann e.V., Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx x.X. Xxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxx Tel.: 0000 0000000 Fax: 0000 Fax:0000 0000000 E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Der Versicherungsombudsmann ist für folgende Beschwerden u. a. nicht zuständig: – Der Beschwerdewert übersteigt 100.000 EUREuro, – Es sind bereits Verfahren/Beschwerden vor einem Gericht, Schiedsgericht, dem Versicherungsombudsmann selbst oder anderen Streitschlichtungseinrichtungen oder der Versicherungsaufsichtsbehörde anhängig. Bei einem Beschwerdewert bis zu 10.000 EUR Euro ist eine Entscheidung des Ombudsmanns für uns als Mitglied im Verein Versicherungs- ombudsmann Versicherungsombudsmann e.V. bindend. Für den Beschwerdeführer ist die Entscheidung nicht bindend. Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx

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Samples: www.versicherung-online.net

Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Unser Versicherungsunternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann Versicherungs- ombudsmann e.V. Sie können als Verbraucher oder Kleingewerbetreibender deshalb das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren Streitschlich- tungsverfahren in Anspruch nehmen, sofern Sie einmal nicht mit uns zufrieden sein sollten. Versicherungsombudsmann e.V., V. Xxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxx Tel.: 0000 0000000 0 000000 (0,24 EUR je Anruf) Fax: 0000 0000000 0 000000 E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Der Versicherungsombudsmann ist für folgende Beschwerden u. a. nicht zuständig: – Der Beschwerdewert übersteigt 100.000 EUR, 50.000 Euro. – Es sind bereits Verfahren/Beschwerden vor einem Gericht, SchiedsgerichtSchiedsge- richt, dem Versicherungsombudsmann selbst oder anderen Streitschlichtungseinrichtungen Streit- schlichtungseinrichtungen oder der Versicherungsaufsichtsbehörde anhängig. Bei einem Beschwerdewert bis zu 10.000 EUR 5.000 Euro ist eine Entscheidung des Ombudsmanns für uns als Mitglied im Verein Versicherungs- ombudsmann Versicherungsombuds- mann e.V. bindend. Für den Beschwerdeführer ist die Entscheidung nicht bindend. Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, ; Ihr Recht ein Gericht anzurufen bleibt hiervon natürlich unberührt. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxwww.versiche- xxxxxxxxxxxxxxx.xx.

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Samples: www.insurancestation.de

Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Unser Versicherungsunternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann Versiche- rungsombudsmann e.V. Sie können als Verbraucher oder Kleingewerbetreibender deshalb das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren Streitschlich- tungsverfahren in Anspruch nehmen, sofern Sie einmal nicht mit uns zufrieden sein sollten. Versicherungsombudsmann e.V., V. Xxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxx Tel.: 0000 0000000 Fax: 0000 0000000 E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Der Versicherungsombudsmann ist für folgende Beschwerden u. a. nicht zuständig: – Der Beschwerdewert übersteigt 100.000 EUR, Euro. – Es sind bereits Verfahren/Beschwerden vor einem Gericht, SchiedsgerichtSchieds- gericht, dem Versicherungsombudsmann selbst oder anderen Streitschlichtungseinrichtungen Streit- schlichtungseinrichtungen oder der Versicherungsaufsichtsbehörde anhängig. Bei einem Beschwerdewert bis zu 10.000 EUR Euro ist eine Entscheidung des Ombudsmanns für uns als Mitglied im Verein Versicherungs- ombudsmann Versicherungsombudsmann e.V. bindend. Für den Beschwerdeführer ist die Entscheidung nicht bindend. Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, ; Ihr Recht ein Gericht anzurufen bleibt hiervon natürlich unberührt. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx.

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Samples: ais-w.com