Datenerhebung Musterklauseln

Datenerhebung. Der Versicherungsnehmer bestätigt, darüber informiert worden zu sein, dass der Versicherer seine personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten verarbeitet und, dass darüber hinaus: - die Antworten auf die gestellten Fragen obligatorisch sind und im Falle falscher Angaben oder Unterschlagungen die Folgen für ihn die Nichtigkeit des Vertragsabschlusses (Artikel L 113-8 des französischen Versicherungsgesetzbuchs (Code des Assurances)) oder die Kürzung der Entschädigung (Artikel L 113-9 des französischen Versicherungsgesetzbuchs (Code des Assurances)) sein können), • die Verarbeitung personenbezogener Daten für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags und seiner Leistungen, für die Verwaltung der Handels- und vertraglichen Beziehungen oder für die Durchführung der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften erforderlich ist. • die erhobenen und verarbeiteten Daten für den für die Vertragserfüllung oder die gesetzliche Verpflichtung erforderlichen Zeitraum aufbewahrt werden. Diese Daten werden dann, gemäß den in den Verjährungsbestimmungen vorgesehenen Fristen, archiviert. • die Empfänger der ihn betreffenden Daten im Rahmen ihrer Befugnisse die Abteilungen des Versicherers, die für den Abschluss, die Verwaltung und Durchführung des Versicherungsvertrags sowie der Leistungen verantwortlich ist, dessen Beauftragte, Vertreter, Partner und Subunternehmer, Rückversicherer bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sind. Sie können bei Bedarf auch an Berufsverbände sowie an alle in Bezug auf den Vertrag tätig werdenden Personen wie Anwälte, Sachverständige, Gerichtsbeamte und Ministerialbeamte, Kuratoren, Tutoren und Ermittler übermittelt werden. Die ihn betreffenden Informationen können auch an den Versicherungsnehmer sowie an alle Personen, die als bevollmächtige Dritte zugelassen sind (Gerichte, Schiedsrichter, Mediatoren, betroffene Ministerien, Aufsichts- und Kontrollbehörden und alle zu deren Empfang befugten öffentlichen Stellen, sowie an die für die Kontrolle zuständigen Abteilungen wie Abschlussprüfer, Wirtschaftsprüfer sowie für die interne Kontrolle zuständige Abteilungen), weitergeleitet werden. • der Versicherer als Finanzinstitut rechtlichen Verpflichtungen unterliegt, die sich hauptsächlich aus dem französischen Währungs- und Finanzgesetzbuch zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus (Code monétaire et financier en matière de lutte contre le blanchiment des capitaux et contre le fin...
Datenerhebung. 3.1 Daten in der Kontrollgruppe 3.2 Daten in der Fallgruppe
Datenerhebung. Es erfolgen für jede Schwangere in beiden Untersuchungsgruppen grundsätzlich zwei Datenerhebungen: 1. Erhebung der individuellen Risikoparameter 2. Abfrage des Geburtsoutcomes 3.1 Daten in der Kontrollgruppe
Datenerhebung. Grundsätze zur Datenerhebung und Informationen bei Datenerhebung bei der betroffenen Person
Datenerhebung. Wir erheben folgende Daten: (1) Persönliche Daten
Datenerhebung. Datenerhebung bei den Betroffenen, Informationspflich- ten und -rechte und Erhebung von Daten weiterer Personen
Datenerhebung. Bei Vertragsschluss werden bei Ihnen nachfolgende Daten erhoben: • Name • Wohnadresse • ggf. Rechnungsadresse • E-Mail-Adresse • Telefonnummer • Datum der Hochzeit • Location der Hochzeit Sofern im Rahmen der vertraglichen Tätigkeit Videos und Fotos von Personen angefertigt werden, handelt es sich dabei ebenfalls um personenbezogene Daten. Die Datenerhebung zum Zwecke des Vertragsschlusses erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO auf gesetzlicher Grundlage. Diese Daten werden gespeichert, solange es für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich bzw. gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Erhebung dieser Daten ist für den Vertragsabschluss erforderlich. Ohne die Erhebung der genannten Daten kann ein Vertragsschluss nicht erfolgen.
Datenerhebung. Das Versicherungsunternehmen erhebt und erfasst die Daten sämtlicher Geschäfts- vorgänge in einer Form, welche jederzeit die Berechnung des Zielkapitals sowie der marktnahen Rückstellungen ermöglicht.
Datenerhebung. Die Verwendung ihrer Daten für eigene werbliche Zwecke für ähnliche Waren und Dienstleistungen ist nicht ausgeschlossen. Sie können dieser Verwendung jederzeit widersprechen, ohne das für den Widerspruch andere als Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen
Datenerhebung. Fragebögen mit strukturierten Fragen zur Begründung des unzureichenden Sprechniveaus der Lernenden und zur Ermittlung ihrer Bereitschaft mit einer Lernsoftware zu arbeiten, wurden von Schülern und Lehrern2 ausgefüllt. Dazu sollten die Lehrer sich über die Übungstypologie des Lehrwerks und die bisher eingesetzten Methoden äußern. Als Probanden galten hier die Xxxxxxx der 12. und Abschlussklasse, weil sie in Endniveaus sind und fast das ganze Programm seit der 9. Klasse (Anfangsstufe) d.h. seit vier bzw. fünf Jahren durchlaufen haben. Sie sind dann als Probanden geeignet, weil sie am Ende des Curriculums sind und das davon bestimmte Niveau – etwa B1 – aufweisen sollten. Für diese Untersuchung wurden 40 Xxxxxxx aus vier Schulen befragt. Um die Kluft Dorf vs Stadt in Betracht zu ziehen, wurde mit zwei Schulen aus dem Dorf und zwei aus der Stadt gearbeitet. Was die Lehrer angeht, galten als Probanden hier Deutschlehrer, die in öffentlichen sekundären Schuleinrichtungen in Kamerun unterrichten. Es wurde nämlich mit 14 LehrerInnen gearbeitet, davon 7 aus dem Dorf und 7 aus der Stadt. Darüber hinaus wurde die Kluft jung vs alt auch betrachtet.