Basisleistungen. AMTANGEE erbringt für die AMTANGEE-Software folgende Leistungen, die mit der pauschalen Servicevergütung, wie im Software Service Vertrag angegeben, abgegolten sind. 3.1) Updates und Zwischen-Builds. Während der Laufzeit eines Software Service Vertrages stellt AMTANGEE dem Kunden Updates und Zwischen-Builds zur AMTANGEE-Software mittels Download/Onlineupdate unentgeltlich zur Verfügung. (a) Unter Updates sind neue Software-Versionen zu verstehen. Updates der AMTANGEE-Software haben jeweils eine höhere Versionsnummer als die Vorgängerversion der jeweiligen Software (z.B. AMTANGEE V5.x zu AMTANGEE V6.x), oder haben jeweils eine höhere Unterversionsnummer als die Vorgängerversion der jeweiligen Software (z.B. AMTANGEE Vx.1 zu AMTANGEE Vx.2). Die Leistung von AMTANGEE beschränkt sich auf den reinen Versand sowie die Lizenzierung der upgedateten Software nach Aufforderung durch den Kunden. Unterstützung bei der Lösung von Problemen, die bei der Nutzung der Updates auftreten, gibt AMTANGEE nur wie im Leistungsumfang beschrieben. Insbesondere ist AMTANGEE nicht verpflichtet, Änderungen, die die vom Kunden bereits genutzte Software enthält, auch hinsichtlich des Updates nachzuvollziehen. Wünscht der Kunde die Erbringung solcher Leistungen, sind dies sonstige Supportleistungen nach Ziffer 6. (b) Unter Zwischen-Builds sind solche neue Software-Versionen zu verstehen, die innerhalb einer Version (z.B. Version 6.0 Build 1651, Version 6.0 Build 1652 usw.) von AMTANGEE bereitgestellt werden. Die Leistung von AMTANGEE beschränkt sich auf die reine Bereitstellung der Builds. Der Kunde kann neuere Builds über die Online-Update Funktion der AMTANGEE-Software auf sein System übertragen und die AMTANGEE-Software anschließend aktualisieren. Unterstützung bei der Lösung von Problemen, die bei der Nutzung neuerer Zwischen- Builds auftreten, gibt AMTANGEE nur wie im Leistungsumfang beschrieben. Insbesondere ist AMTANGEE nicht verpflichtet, Änderungen, die die vom Kunden bereits genutzte Software enthält, auch hinsichtlich eines Zwischen-Builds nachzuvollziehen. Wünscht der Kunde die Erbringung solcher Leistungen, sind dies sonstige Supportleistungen nach Ziffer 6. 3.2) Benachrichtigungen. Aktuelle Informationen über neue Updates stellt AMTANGEE dem Kunden per E-Mail und über das Internetportal xxxxxxxx.xxx zur Verfügung. 3.3) Rechte an Updates. In Ansehung eines an den Kunden im Rahmen des Software Service Vertrages überlassenen Updates gelten je nach Art der überlassenen Software die Bedingungen des AMTANGEE Softwarelizenzvertrages (AMTANGEE EULA) bzw. die zum Zeitpunkt der Überlassung jeweils für das vertragsgegenständliche Softwareprodukt gültigen Lizenzbestimmungen. Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Standardsoftware entsprechend. Mit Installation der überlassenen Updates erlischt das Nutzungsrecht des Kunden an der vorhergehenden Version der Software.
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Samples: Allgemeine Und Besondere Geschäftsbedingungen, Allgemeine Und Besondere Geschäftsbedingungen, Allgemeine Und Besondere Geschäftsbedingungen
Basisleistungen. AMTANGEE erbringt für die AMTANGEE-Software folgende Leistungen, die mit der pauschalen Servicevergütung, wie im Software- Mietvertrag oder im Software Service Vertrag angegeben, abgegolten sind.:
3.1) Updates und Zwischen-Builds. Während der Laufzeit eines des Software-Mietvertrages oder im Software Service Vertrages stellt AMTANGEE dem Kunden Updates und Zwischen-Builds zur AMTANGEE-Software mittels Download/Onlineupdate unentgeltlich zur Verfügung.
(a) Unter Updates sind neue Software-Versionen zu verstehen. Updates der AMTANGEE-Software haben jeweils eine höhere Versionsnummer als die Vorgängerversion der jeweiligen Software (z.B. AMTANGEE V5.x V6.x zu AMTANGEE V6.xV7.x), oder haben jeweils eine höhere Unterversionsnummer als die Vorgängerversion der jeweiligen Software (z.B. AMTANGEE Vx.1 zu AMTANGEE Vx.2). Die Leistung von AMTANGEE beschränkt sich auf den reinen Versand sowie die Lizenzierung der upgedateten Software nach Aufforderung durch den Kunden. Unterstützung bei der Lösung von Problemen, die bei der Nutzung der Updates auftreten, gibt AMTANGEE nur wie im Leistungsumfang beschrieben. Insbesondere ist AMTANGEE nicht verpflichtet, Änderungen, die die vom Kunden bereits genutzte Software enthält, auch hinsichtlich des Updates nachzuvollziehen. Wünscht der Kunde die Erbringung solcher Leistungen, sind dies sonstige Supportleistungen nach Ziffer 65.
(b) Unter Zwischen-Builds sind solche neue Software-Versionen zu verstehen, die innerhalb einer Version (z.B. Version 6.0 7.0 Build 16511700, Version 6.0 7.0 Build 1652 1701 usw.) von AMTANGEE bereitgestellt werden. Die Leistung von AMTANGEE beschränkt sich auf die reine Bereitstellung der Builds. Der Kunde kann neuere Builds über die Online-Update Funktion der AMTANGEE-Software auf sein System übertragen und die AMTANGEE-Software anschließend aktualisieren. Unterstützung bei der Lösung von Problemen, die bei der Nutzung neuerer Zwischen- Builds auftreten, gibt AMTANGEE nur wie im Leistungsumfang beschrieben. Insbesondere ist AMTANGEE nicht verpflichtet, Änderungen, die die vom Kunden bereits genutzte Software enthält, auch hinsichtlich eines Zwischen-Builds nachzuvollziehen. Wünscht der Kunde die Erbringung solcher Leistungen, sind dies sonstige Supportleistungen nach Ziffer 65.
3.2) Benachrichtigungen. Aktuelle Informationen über neue Updates stellt AMTANGEE dem Kunden per E-Mail und oder über das Internetportal die Internetseite xxxxxxxx.xxx zur Verfügung.
3.3) Rechte an Updates. In Ansehung Im Hinblick eines an den Kunden im Rahmen des Software Service Vertrages gemäß Ziffer 3.1 überlassenen Updates gelten je nach Art der überlassenen Software die Bedingungen des AMTANGEE Softwarelizenzvertrages (AMTANGEE EULA) bzw. die zum Zeitpunkt der Überlassung jeweils für das vertragsgegenständliche Softwareprodukt gültigen Lizenzbestimmungen. Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Standardsoftware entsprechend. Mit Installation der überlassenen Updates erlischt das Nutzungsrecht des Kunden an der vorhergehenden Version der Software.
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Samples: Allgemeine Und Besondere Geschäftsbedingungen, Allgemeine Und Besondere Geschäftsbedingungen
Basisleistungen. AMTANGEE erbringt für die AMTANGEE-Software folgende Leistungen, die mit der pauschalen Servicevergütung, wie im Software Service Vertrag angegeben, abgegolten sind.
3.1) Updates und Zwischen-Builds. Während der Laufzeit eines Software Service Vertrages stellt AMTANGEE dem Kunden Updates und Zwischen-Builds zur AMTANGEE-Software mittels Download/Onlineupdate unentgeltlich zur Verfügung.
(a) Unter Updates sind neue Software-Versionen zu verstehen. Updates der AMTANGEE-Software haben jeweils eine höhere Versionsnummer als die Vorgängerversion der jeweiligen Software (z.B. AMTANGEE V5.x zu AMTANGEE V6.x), oder haben jeweils eine höhere Unterversionsnummer als die Vorgängerversion der jeweiligen Software (z.B. AMTANGEE Vx.1 zu AMTANGEE Vx.2). Die Leistung von AMTANGEE beschränkt sich auf den reinen Versand sowie die Lizenzierung der upgedateten Software nach Aufforderung durch den Kunden. Unterstützung bei der Lösung von Problemen, die bei der Nutzung der Updates auftreten, gibt AMTANGEE nur wie im Leistungsumfang beschrieben. Insbesondere ist AMTANGEE nicht verpflichtet, Änderungen, die die vom Kunden bereits genutzte Software enthält, auch hinsichtlich des Updates nachzuvollziehen. Wünscht der Kunde die Erbringung solcher Leistungen, sind dies sonstige Supportleistungen nach Ziffer 6.
(b) Unter Zwischen-Builds sind solche neue Software-Versionen zu verstehen, die innerhalb einer Version (z.B. Version 6.0 6.5 Build 16511660, Version 6.0 6.5 Build 1652 1661 usw.) von AMTANGEE bereitgestellt werden. Die Leistung von AMTANGEE beschränkt sich auf die reine Bereitstellung der Builds. Der Kunde kann neuere Builds über die Online-Update Funktion der AMTANGEE-Software auf sein System übertragen und die AMTANGEE-Software anschließend aktualisieren. Unterstützung bei der Lösung von Problemen, die bei der Nutzung neuerer Zwischen- Builds auftreten, gibt AMTANGEE nur wie im Leistungsumfang beschrieben. Insbesondere ist AMTANGEE nicht verpflichtet, Änderungen, die die vom Kunden bereits genutzte Software enthält, auch hinsichtlich eines Zwischen-Builds nachzuvollziehen. Wünscht der Kunde die Erbringung solcher Leistungen, sind dies sonstige Supportleistungen nach Ziffer 6.
3.2) Benachrichtigungen. Aktuelle Informationen über neue Updates stellt AMTANGEE dem Kunden per E-Mail und über das Internetportal xxxxxxxx.xxx zur Verfügung.
3.3) Rechte an Updates. In Ansehung eines an den Kunden im Rahmen des Software Service Vertrages überlassenen Updates gelten je nach Art der überlassenen Software die Bedingungen des AMTANGEE Softwarelizenzvertrages (AMTANGEE EULA) bzw. die zum Zeitpunkt der Überlassung jeweils für das vertragsgegenständliche Softwareprodukt gültigen Lizenzbestimmungen. Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Standardsoftware entsprechend. Mit Installation der überlassenen Updates erlischt das Nutzungsrecht des Kunden an der vorhergehenden Version der Software.
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