Informationsdienstleistungen Musterklauseln

Informationsdienstleistungen a. Publikation des Geschäftsberichts;
Informationsdienstleistungen. Im Falle eines Unfalls unterstützt der Unfallassistent mit Informationen, Telefonnummern, Adressen und Angaben zur Er- reichbarkeit von: – Rehabilitationsberatern – Behindertentransport-Möglichkeiten – Selbsthilfegruppen – Behindertengerechtes Bauen/Umbauen – Verbänden und Institutionen – Sozialen Einrichtungen (Pflegepersonal, Essen auf Rädern, Krankenschwestern, Haushaltshilfen, Einkaufshilfen) – Krankentransportmöglichkeiten in eine andere Klinik, Heim, oder von/an den eigenen Wohnsitz – Möglichkeiten einer betreuten Rückkehr ins eigene Heim, wenn Angehörige oder nahestehende Personen verhindert sind – Praktischen Ärzten in Wohnnähe – Gartenhelfern – Kinderbetreuern und Nachhilfelehrern – Reparaturdiensten (Kleinarbeiten zu Hause)
Informationsdienstleistungen a. Redaktion und Versand der Kundenzeitschrift an die Destinatäre;
Informationsdienstleistungen a. Erstellen von Broschüren und Merkblättern zum Thema Gesundheitsprüfung;
Informationsdienstleistungen. Die versicherte Person wird unterstützt mit Informationen zu den nachfolgend genannten Themenbereichen sowie Kontaktdaten entsprechender Berater: – Rehabilitationsberater – Behinderten- und Krankentransport – Selbsthilfegruppen – Behindertengerechtes Bauen/Umbauen – Kraftfahrzeughilfe – Verbände und Institutionen – Soziale Einrichtungen (Pflegepersonal, Essen auf Rädern, Krankenpflegepersonal, Haushaltshilfen, Einkaufshilfen) – Möglichkeiten einer betreuten Rückkehr ins eigene Heim, wenn Angehörige oder nahe stehende Personen verhindert sind – Praktische Ärzte in Wohnnähe – Gartenhilfe, Kinderbetreuung und Nachhilfe – Reparaturdienste (Kleinarbeiten zu Hause)
Informationsdienstleistungen. Die versicherte Person wird unterstützt mit Informationen, Tele- fonnummern, Adressen und Erreichbarkeit von: – Rehabilitationsberatern – Behindertentransport-Möglichkeiten – Selbsthilfegruppen – behindertengerechtes Bauen/Umbauen – Kraftfahrzeughilfe – Verbänden und Institutionen – Sozialen Einrichtungen (Pflegepersonal, Essen auf Rädern, Krankenpflegepersonal, Haushaltshilfen, Einkaufshilfen) – Krankentransportmöglichkeiten in eine andere Klinik, Heim oder von/an den eigenen Wohnsitz – Möglichkeiten einer betreuten Rückkehr ins eigene Heim, wenn Angehörige oder nahe stehende Personen verhindert sind – praktischen Ärzten in Wohnnähe – Gartenhelfern, Kinderbetreuern und Nachhilfelehrern – Reparaturdiensten (Kleinarbeiten zu Hause)
Informationsdienstleistungen. Der Reha-Manager informiert zu Adressen und Erreich- barkeiten von beispielsweise − qualifizierten Rehabilitationsberatern, − Behinderten- und Krankentransporten, Fahrdiens- ten, Pflegediensten, Selbsthilfegruppen, sozialen Ein- richtungen, Fachärzten in Wohnungsnähe, − Unternehmen für behindertengerechtes Bauen/Um- bauen von Wohnungen, Häusern oder Kraftfahr- zeugen, − Dienstleistern für Hausnotrufanlagen, Gartenhilfe, Kinderbetreuung, Reparatur- und Hausmeisterdiens- ten, − Anbietern von Wellness- und Gesundheitsreisen.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde wird LEVANTE alle zur Berücksichtigung dieses Vertrages erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Der Kunde ist verpflichtet, LEVANTE seine vollständige und korrekte Wohnanschrift, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die an ihn gerichteten Sendungen gegenüber den jeweiligen Absendern mit der korrekten Lieferadresse von LEVANTE zu versehen. Etwaige Irrtümer des Kunden und dadurch verursachte Fehllieferungen gehen nicht zu Lasten von LEVANTE. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Sendungen nicht gegen Beförderungsbedingungen des Transportunternehmens verstoßen. Der Kunde ist verpflichtet, die Sendung innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach der Benachrichtigung von LEAVTE abzuholen. Für eine darüber hinausgehende Lagerung kann LEVANTE eine zusätzliche Lagerungsgebühr erheben, deren Höhe der aktuellen Preisliste zu entnehmen ist. Der Kunde hat sich bei der Abholung der Sendung durch einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument auszuweisen. Die Abholung durch einen Bevollmächtigten des Kunden ist nur gegen Vorlage einer Vollmachtsurkunde gestattet, die die Person des Bevollmächtigten mit Vor- und Zuname ausweist. Der Bevollmächtigte muss bei der Abholung einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument vorlegen. Waren oder Gegenstände, deren Erwerb strafrechtlich oder behördlich verboten ist, dürfen durch den Kunden nicht über den Liefer- und Annahmeservice von LEVANTE bestellt werden. Dasselbe gilt für außergewöhnlich wertvolle Gegenstände wie Wertpapiere, Bargeld, Edelmetalle, Unikate, Uhren oder ähnliche Gegenstände. Gefährliche Ware darf durch den Kunden nicht im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bestellt werden. Der Kunde ist auch ohne eigenes Verschulden für Schäden verantwortlich, die durch gefährliche Ware, unzureichende Verpackung oder sonstige Gefährdungen in den Geschäftsräumen von LEVANTE an Personen oder Sachen entstehen. Die Lieferung von Tieren ist über die Annahmeservice von LEVANTE ausgeschlossen. Der Kunde hat dafür Gewähr zu leisten, dass die von ihm bestellte Ware keine Geruchsbelästigung in den Geschäftsräumen von LEVANTE auslöst.