Bauch- und Unterleibsbrüche. In Ergänzung zu Ziffer 1.4 und in Abänderung von Ziffer 5.2.7 AUB gilt als Unfall auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung der versicherten Person Bauch- und Unterleibsbrüche entstehen.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung, Unfallversicherung
Bauch- und Unterleibsbrüche. In Ergänzung zu Ziffer 1.4 und in Abänderung von Ziffer 5.2.7 4.2.7 AUB gilt als Unfall auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung der versicherten Person Bauch- und Unterleibsbrüche entstehen.
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