Beanstandungen, Maßnahmen Musterklauseln

Beanstandungen, Maßnahmen. Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass der Auftraggeber nicht alle mangelhaften Teile von seinem Kunden zurückerhält. Daher stimmt der Auftragnehmer bereits jetzt zu, dass auch er nur einen ge- ringen Anteil an mangelhaften Teilen (u.a. zu Analysenzwecken) zurückerhält und wird diesbezüglich keine Ansprüche und/oder Einwendungen geltend machen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede Abweichung zu analysieren und dem Auftraggeber unver- züglich nach Bekanntgabe des Mangels durch den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer, spätestens jedoch: • am darauffolgenden Arbeitstag einen eröffneten 8D – Report (D1-D3) zur Verfügung zu stellen • innerhalb von 5 Arbeitstagen die Ursache der Abweichung, eingeleitete Fehlerbeseitigungs- und Vorbeugemaßnahmen in einem 8D - Report mitzuteilen sowie deren Wirksamkeit un- verzüglich zu überprüfen. • innerhalb von einem Monat einen abgeschlossenen 8D – Report vorzulegen. Die Inhalte und die Formatvorlage des 8D – Reports müssen mindestens den Anforderungen des jeweils aktuellen VDA Bandes genügen. Im ESP befindet sich eine hierfür geeignete Formatvorlage. Sollten die durch den Auftragnehmer angelieferten Teile - nicht den vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere der Spezifikation entsprechen, - aus Gründen, die in der Sphäre des Auftragnehmers liegen, nicht verbaubar sein oder - nicht für den späteren Gebrauch geeignet sein und deshalb Fertigungsstillstände beim Auftraggeber, seinen verbundenen Unternehmen gem. An- lage 1 und/oder seinen bzw. deren Kunden drohen, muss der Auftragnehmer neben seinen sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen unverzüglich in Abstimmung mit dem Auftraggeber durch geeignete von ihm zu tragende Sofortmaßnahmen für Abhilfe sorgen (Ersatzlieferungen, Sor- tier-, Nacharbeit, Sonderschichten, Eiltransport usw.). Daraus entstehende Kosten trägt der Auftrag- nehmer. Ungeachtet dessen findet die Regelung in Ziffer 6 Anwendung. Der Auftraggeber erwartet eine mangelfreie und termingerechte Leistungserbringung. Sollte der Auf- tragnehmer dennoch mit der Leistungserbringung in Verzug sein, wird je nach Erfordernis eine Eska- lation gemäß dem im ESP hinterlegten Eskalationsmodell 10.ESP.002 gestartet.
Beanstandungen, Maßnahmen. Der LIEFERANT und NAP stimmen darin überein, dass bei aufgetretenen oder zu befürchtenden Qualitätsproblemen an den Vertragsprodukten, dazu zählen insbesondere Abweichungen von den Spezifikationen/ Bestellanforderungen, getroffenen Vereinbarungen über Termine und Liefermengen oder sonstigen Mängeln, der jeweilige Partner über Form und Ausmaß unverzüglich zu informieren ist. Werden von NAP Mängel festgestellt, werden diese im ordnungsgemäßen Geschäftsgang dem LIEFERANTEN angezeigt. Der LIEFERANT verzichtet insoweit auf den Einwand der verspäteten Rüge. Der LIEFERANT wird dann unverzüglich eine Fehleranalyse durchführen, bei der ihn NAP erforderlichenfalls im Rahmen der Möglichkeiten unterstützt. Der LIEFERANT erhält beanstandete Vertragsprodukte im vereinbarten Umfang zurück. Er verpflichtet sich, jede Abweichung zu analysieren und kurzfristig NAP die Ursache der Abweichung, eingeleitete Fehlerabstell- und Vorbeugemaßnahmen sowie deren Wirksamkeit mitzuteilen. Drohen durch Anlieferung von nicht der Spezifikation entsprechenden Vertragsprodukten Fertigungsstillstände bei NAP oder deren Kunden, muss der LIEFERANT in Abstimmung mit NAP durch geeignete von ihm zu tragende Sofortmaßnahmen für Abhilfe sorgen (Ersatzlieferungen, Sortier-, Nacharbeit, Sonderschichten, Eiltransport, usw.).
Beanstandungen, Maßnahmen. Der Lieferant verpflichtet sich unmittelbar nach Anzeigen einer Reklamation Lösungen zu erarbeiten. Der Lieferant hat sicherzustellen, dass er jederzeit schnellen Zugriff auf die Ressourcen hat, die für die Untersuchung und Analyse der Mängel erforderlich sind. Das Verfahren für das Reklamationsmanagement ist wie folgt standardisiert und festgelegt: Der Lieferant wird von X. XXXXXXXX im relevanten Reklamationsbericht detailliert unterrichtet.
Beanstandungen, Maßnahmen. Der Lieferant verpflichtet sich, bei Beanstandungen jede Abweichung zu analysieren und Bär im 8-D Format mit- zuteilen. Zusätzliche Kosten (Betriebsstillstände, Verschrottung, Nacharbeits- und Logistikaufwand etc.), die z. B. durch mangelhafte Qualität oder zu späte Anlieferung entstehen, werden dem Vertragspartner nach dem Verursacher- prinzip in Rechnung gestellt. Bär behält sich vor, weitere Kosten beim Lieferanten geltend zu machen. Hierzu gehören z. B.: • Forderungen aus Lieferantenvereinbarungen (siehe Anhang) • Sondermaßnahmen • Prüfungen bei Bär, die einer Endprüfung des Lieferanten entsprechen • Audits durch Bär beim Lieferanten, die Bär aufgrund von Qualitätsmängeln beim Lieferant durchführt Ansprüche wegen Mängeln, die erst später auftreten, bleiben ausdrücklich vorbehalten. Sieht sich Bär veranlasst, Vertragsgegenstände bei nachgewiesenen Qualitätsmängeln, die vom Lieferanten zu vertreten sind, von seinen Kunden zurückzuholen und auszutauschen, und/oder diese vor Ort oder im Hause nachzuarbeiten, so trägt der Lieferant die Kosten bis zu einer max. Höhe, die die vom Lieferanten abgeschlossene Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung ausweist. Bär wird den Lieferanten unverzüglich über die aufgetre- tenen Qualitätsmängel informieren. Der vorstehende Absatz gilt auch für Qualitätsmängel, die bereits vor der Auslieferung an den Kunden bei Bär festgestellt wurden. Eine weitergehende Haftung des Lieferanten bleibt unberührt, insbesondere wenn der Lieferant zwingend nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus der Übernahme einer Garantie haftet oder den Schaden grob fahrlässig verursacht hat.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.