Beauftragungen Musterklauseln

Beauftragungen. “Beauftragung” bedeutet die angenommene Bestellung inklusive jeglicher Zusatzdokumente, die die Parteien entweder durch einen Anhang oder durch Verweis einbeziehen („Zusatzdokumente”). Solche Zusatzdokumente können beispielweise Supportproduktlisten, Hardware- oder Softwarespezifikationen, Datenblätter und deren Ergänzungen sowie standardisierte oder ausgehandelte Leistungsbeschreibungen oder Statements of Work (SOWs), veröffentlichte Herstellergarantien und Service Level Agreements sein, die dem Kunden in Papierform oder durch Verweis auf eine HP Webseite zur Verfügung gestellt werden können.
Beauftragungen. Die Vertragspartner vereinbaren die konkrete Leistungserbringung durch Beauftragungen. Beauftragungen re- geln die Details der Leistungserbringung. Sie umfassen eine kon- krete Leistungsbeschreibung, sowie den Zeitraum und die Termine für die Übergabe der Leistungsergebnisse. Beauftragungen beste- hen aus dem Angebot von Lobster und der Bestellung des Kunden. Angebote und Bestellungen werden im Regelfall per E-Mail ausge- tauscht. Alle Beauftragungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform und nehmen grundsätzlich auf diese AGB Lobs- ter_data Bezug. Eine Bestellung des Kunden, die Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstige Änderungen zum Angebot von Lobster enthält, wird erst nach Zugang einer Auftragsbestätigung von Lobster beim Kunden rechtswirksam.
Beauftragungen. Jede Bestellung bedarf der Annahme durch Avaya. Diese erfolgt in Form einer Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform oder konkludent durch Lieferung der bestellten Produkte bzw. Aufnahme der Leistungen. Angenommene Bestellungen unterliegen ausschließlich den Bedingungen dieses SLSA. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Einkaufsbedingungen des Kunden, die z.B. einer Bestellung beigefügt werden, werden auch durch vorbehaltlose Auftragsannahme oder Lieferung bzw. Leistung nicht Vertragsinhalt.
Beauftragungen. Im Bereich der folgenden Forschungsagenden erbringt die ÖAW Leistungen im Rahmen von sonstigen Vereinbarungen mit dem BMWFW. Diese Leistungen sind gesondert budgetär ausgewiesen. ÖAW und BMWFW werden gemeinschaftlich über Art und Weise der Ausübung und Prüfung dieser Tätigkeiten bzw. deren allfällige Beendigung beschließen, sofern nicht im Einzelnen anderes bestimmt ist.
Beauftragungen. 3.1. Beauftragungen des Auftraggebers sind vom Auftragnehmer auf den vorbereiteten Vordrucken, die jeder Beauftragung beiliegen, innerhalb von 3 Wochen schriftlich zu bestätigen.
Beauftragungen 

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.