We use cookies on our site to analyze traffic, enhance your experience, and provide you with tailored content.

For more information visit our privacy policy.

Common use of Bedingung für Verlagsverträge Clause in Contracts

Bedingung für Verlagsverträge. In Verlagsverträgen sollte ein nicht ausschließliches Verwertungsrecht zur elektroni- schen Publikation der Projektergebnisse, die aus dem durch die DFG geförderten Pro- jekt hervorgegangen sind, zwecks entgeltfreier Nutzung fest und dauerhaft vorbehalten werden. Dabei können disziplinspezifisch Karenzzeiten von in der Regel 6-12 Monaten vereinbart werden, vor deren Ablauf das Einstellen bereits publizierter Forschungser- gebnisse in disziplinspezifische oder institutionelle elektronische Archive nicht gestattet wird.

Appears in 4 contracts

Samples: Fördervertrag, Fördervertrag, Fördervertrag

Bedingung für Verlagsverträge. In Verlagsverträgen sollte ein nicht ausschließliches Verwertungsrecht Nutzungsrecht zur elektroni- schen elektronischen Publikation der Projektergebnisse, die aus dem durch die DFG geförderten Pro- jekt hervorgegangen sind, Projektergebnisse zwecks entgeltfreier Nutzung fest und dauerhaft vorbehalten vor- behalten werden. Dabei können disziplinspezifisch Karenzzeiten von in der Regel 6-12 Monaten vereinbart werden, vor deren Ablauf das Einstellen bereits publizierter Forschungser- gebnisse For- schungsergebnisse in disziplinspezifische oder institutionelle elektronische Archive nicht gestattet wird.

Appears in 1 contract

Samples: Funding Agreement

Bedingung für Verlagsverträge. In Verlagsverträgen sollte ein nicht ausschließliches Verwertungsrecht zur elektroni- schen Publikation der Projektergebnisse, die aus dem durch die DFG mit Mitteln der NFDI geförderten Pro- jekt Projekt hervorgegangen sind, zwecks entgeltfreier Nutzung fest und dauerhaft vorbehalten vorbe- halten werden. Dabei können disziplinspezifisch Karenzzeiten von in der Regel 6-12 Monaten vereinbart werden, vor deren Ablauf das Einstellen bereits publizierter Forschungser- gebnisse For- schungsergebnisse in disziplinspezifische oder institutionelle elektronische Archive nicht gestattet wird.

Appears in 1 contract

Samples: Förderverträge

Bedingung für Verlagsverträge. In Verlagsverträgen sollte ein nicht ausschließliches Verwertungsrecht zur elektroni- schen Publikation der ProjektergebnisseForschungsergebnisse, die aus dem durch die DFG geförderten Pro- jekt hervorgegangen sindmit Mitteln des Graduiertenkollegs fi- nanziert wurden, zwecks entgeltfreier Nutzung fest und dauerhaft vorbehalten werden. Dabei können disziplinspezifisch Karenzzeiten von in der Regel 6-12 Monaten vereinbart werden, vor deren Ablauf das Einstellen bereits publizierter Forschungser- gebnisse Forschungsergebnisse in disziplinspezifische oder institutionelle elektronische Archive nicht gestattet wird.

Appears in 1 contract

Samples: Funding Agreement