Common use of Bedingung für Verlagsverträge Clause in Contracts

Bedingung für Verlagsverträge. In Verlagsverträgen sollte ein nicht ausschließliches Verwertungsrecht zur elektroni- schen Publikation der Projektergebnisse, die aus dem durch die DFG geförderten Pro- jekt hervorgegangen sind, zwecks entgeltfreier Nutzung fest und dauerhaft vorbehalten werden. Dabei können disziplinspezifisch Karenzzeiten von in der Regel 6-12 Monaten vereinbart werden, vor deren Ablauf das Einstellen bereits publizierter Forschungser- gebnisse in disziplinspezifische oder institutionelle elektronische Archive nicht gestattet wird.

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Bedingung für Verlagsverträge. In Verlagsverträgen sollte ein nicht ausschließliches Verwertungsrecht zur elektroni- schen Publikation der ProjektergebnisseForschungsergebnisse, die aus dem durch die DFG geförderten Pro- jekt hervorgegangen sindmit Mitteln des Graduiertenkollegs fi- nanziert wurden, zwecks entgeltfreier Nutzung fest und dauerhaft vorbehalten werden. Dabei können disziplinspezifisch Karenzzeiten von in der Regel 6-12 Monaten vereinbart werden, vor deren Ablauf das Einstellen bereits publizierter Forschungser- gebnisse Forschungsergebnisse in disziplinspezifische oder institutionelle elektronische Archive nicht gestattet wird.

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Bedingung für Verlagsverträge. In Verlagsverträgen sollte ein nicht ausschließliches Verwertungsrecht Nutzungsrecht zur elektroni- schen elektronischen Publikation der Projektergebnisse, die aus dem durch die DFG geförderten Pro- jekt hervorgegangen sind, Projektergebnisse zwecks entgeltfreier Nutzung fest und dauerhaft vorbehalten vor- behalten werden. Dabei können disziplinspezifisch Karenzzeiten von in der Regel 6-12 Monaten vereinbart werden, vor deren Ablauf das Einstellen bereits publizierter Forschungser- gebnisse For- schungsergebnisse in disziplinspezifische oder institutionelle elektronische Archive nicht gestattet wird.

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Bedingung für Verlagsverträge. In Verlagsverträgen sollte ein nicht ausschließliches Verwertungsrecht zur elektroni- schen Publikation der Projektergebnisse, die aus dem durch die DFG mit Mitteln der NFDI geförderten Pro- jekt Projekt hervorgegangen sind, zwecks entgeltfreier Nutzung fest und dauerhaft vorbehalten vorbe- halten werden. Dabei können disziplinspezifisch Karenzzeiten von in der Regel 6-12 Monaten vereinbart werden, vor deren Ablauf das Einstellen bereits publizierter Forschungser- gebnisse For- schungsergebnisse in disziplinspezifische oder institutionelle elektronische Archive nicht gestattet wird.

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