Bedingungen für RohrbruchPlus Musterklauseln

Bedingungen für RohrbruchPlus. Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den Regelungen in Teil A Ziffer 1 - 6 sowie Teil B und C. Versichert sind gemäß Ziffer 1.2.3 Absatz 2 d) frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversor- gung, die • außerhalb versicherter Gebäude auf dem Versicherungsgrund- stück verlegt sind und • der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen. Die Entschädigungsgrenze je Versicherungsfall für Bruchschäden gemäß Satz 1 ist erhöht • in der Gleitenden Neuwertversicherung (siehe Ziffer 1.3.1 Ab- satz 2 a) auf 10.000 Euro multipliziert mit dem zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles für den Vertrag geltenden Neuwertfak- tor; • sofern der Zeitwert Versicherungswert ist (siehe Ziffer 1.3.1 Ab- satz 2 b) auf 10.000 Euro. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn • Dichtungen undicht geworden sind, • Rohrstücke nicht bestimmungsgemäß liegen (Muffenversatz), • Wurzeln in Rohre hineingewachsen sind, ohne dass dadurch ein Materialschaden am Rohr oder an der Dichtung entstanden ist. Versicherungsschutz besteht außerdem nicht für die Kosten einer vorsorglich durchgeführten oder behördlich angeordneten Untersu- xxxxx xxx Xxxxxx ohne konkreten Schadenverdacht. Erfolgt eine Untersuchung aufgrund eines konkreten Schadenverdachts, wer- den nur die Kosten für die Lokalisierung und Beseitigung eines ent- deckten versicherten Bruchschadens ersetzt.
Bedingungen für RohrbruchPlus. Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den Regelungen in Teil A Ziffer 1 - 6 sowie Teil B und C. Versichert sind gemäß Ziffer 1.2.3 Absatz 2 d) frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversor- gung, die • außerhalb versicherter Gebäude auf dem Versicherungsgrund- stück verlegt sind und • der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen. Die Entschädigungsgrenze je Versicherungsfall für Bruchschäden gemäß Satz 1 ist erhöht • in der Gleitenden Neuwertversicherung (siehe Ziffer 1.3.1 Ab- satz 2 a) auf 10.000 Euro multipliziert mit dem zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles für den Vertrag geltenden Neuwertfak- tor; • sofern der Zeitwert Versicherungswert ist (siehe Ziffer 1.3.1 Ab- satz 2 b) auf 10.000 Euro. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn • Dichtungen undicht geworden sind, • Rohrstücke nicht bestimmungsgemäß liegen (Muffenversatz), • Wurzeln in Rohre hineingewachsen sind, selbst wenn dadurch ein Materialschaden am Rohr oder an der Dichtung entstanden ist. Versicherungsschutz besteht außerdem nicht für die Kosten einer vorsorglich durchgeführten oder behördlich angeordneten Untersu- xxxxx xxx Xxxxxx ohne konkreten Schadenverdacht. Erfolgt eine Untersuchung aufgrund eines konkreten Schadenverdachts, wer- den nur die Kosten für die Lokalisierung und Beseitigung eines ent- deckten versicherten Bruchschadens ersetzt. Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den Regelungen in Teil A Ziffer 1 - 6 sowie Teil B und C. Versichert sind gemäß Ziffer 1.2.3 Absatz 2 d) frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversor- gung, die • außerhalb versicherter Gebäude auf dem Versicherungsgrund- stück verlegt sind und • der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen. Die Entschädigungsgrenze je Versicherungsfall für Bruchschäden gemäß Satz 1 ist erhöht • in der Gleitenden Neuwertversicherung (siehe Ziffer 1.3.1 Ab- satz 2 a) auf 15.000 Euro multipliziert mit dem zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles für den Vertrag geltenden Neuwertfak- tor; • sofern der Zeitwert Versicherungswert ist (siehe Ziffer 1.3.1 Ab- satz 2 b) auf 15.000 Euro. Wir ersetzen auch frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversorgung, die • außerhalb des Versicherungsgrundstücks verlegt sind und • der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und • für die Sie die Gefahr tragen. Versichert sind auch Kosten für die Beseitigung von Rohrverstop- fungen, die durch Bruch von Ableitungsrohren gemäß S...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.