Gewächshäuser Musterklauseln

Gewächshäuser. Versichert sind Verglasungen von privat genutzten Hobby-Ge- wächshäusern. Hiervon ausgenommen sind Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteile von Regalen, Theken oder Hängeboards sind. Die Entschädigung ist begrenzt auf 1.000 Euro je Versicherungsfall für Schäden an künstlerisch bearbeiteten Glasscheiben und -plat- ten.
Gewächshäuser. 43.1 In Erweiterung von § 5 DEG-VGB 2022 Abschnitt A gelten Gewächshäuser mit einer Grundfläche bis zu 10 qm als Grundstücksbestandteile mitversichert, soweit sie sich auf dem versicherten Grundstück befinden.
Gewächshäuser. 43. Garagen/ Carports auf dem versicherten Grundstück
Gewächshäuser. Versichert sind Verglasungen von privat genutzten Hobby-Ge- wächshäusern. Hiervon ausgenommen sind Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteile von Regalen, Theken oder Hängeboards sind. Die Entschädigung je Versicherungsfall ist begrenzt auf • 2.000 Euro für Schäden an künstlerisch bearbeiteten Glasschei- ben, -spiegeln und -platten, • 1.000 Euro für Schäden an Möbeln und Waschtischen aus Glas, Plexiglas oder Acryl. Außer den versicherten Sachen sind auch die nachstehend aufge- führten Kosten versichert, soweit diese infolge eines Versiche- rungsfalls notwendig sind: • Kosten für den Einsatz von Gerüsten, Hebebühnen, Kränen und ähnlichen Geräten sowie für das vorübergehende Beseitigen von Hindernissen. Die Entschädigung ist begrenzt auf 1.000 Eu- ro je Versicherungsfall. • Kosten für die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Mauerwerk, Schutz- oder Alarmeinrichtungen. Die Entschädi- gung ist begrenzt auf 1.000 Euro je Versicherungsfall. • Kosten für die Wiederherstellung von Anstrichen, Malereien, Schriften oder ähnlichem auf den Oberflächen versicherter Sa- chen. Die Entschädigung ist begrenzt auf 1.000 Euro je Versi- cherungsfall. • Kosten für die Beseitigung von Schäden an Glashalte- und Zier- leisten, die im Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen Glas- schaden entstanden sind oder die bei der Glasreparatur entste- hen. Die Entschädigung ist begrenzt auf 500 Euro je Versiche- rungsfall. • Kosten für das vorläufige Verschließen von Öffnungen, die durch das Zerbrechen versicherter Sachen entstanden sind (Notverglasung, Notverschalung). Nicht versichert sind: • Scheiben und Abdeckungen von Sonnenkollektoren (nicht So- larzellen) und Photovoltaikanlagen, • Werbeanlagen, • Verglasungen von ausschließlich gewerblich genutzten Räu- men, • Wellplatten, • Glas-Pavillons, • Schwimmbadabdeckungen (innerhalb und außerhalb von Ge- bäuden), • Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Iso- lierverglasungen, • Schäden an versicherten Elementen von Wand- oder Fassaden- verkleidungen, wenn sich diese Elemente unzerbrochen gelöst haben, • optische Gläser, • Hohlgläser (z. B. Beleuchtungskörper, Lampenschirme, Trink- gläser, Blumenvasen), • Geschirr, • Handspiegel, • Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikati- onsgeräte sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten, Compu- ter-Displays), • Xxxxxx, die bereits vor Vertragsbeginn beschädigt waren. Sie erhalten imme...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.