Common use of Beendigung der Geschäftsverbindung Clause in Contracts

Beendigung der Geschäftsverbindung. 1. Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Unternehmern Z 22. Soweit keine Vereinbarung auf bestimmte Zeit vorliegt, können das Kreditinstitut und der Kunde die gesamte Ge- schäftsverbindung oder einzelne Teile davon (auch Kreditver- träge und Rahmenverträge für Zahlungsdienste wie insbeson- dere Girokontoverträge) jederzeit unter Einhaltung einer ange- messenen Frist kündigen. Im Voraus bezahlte Entgelte werden nicht rückerstattet. 2. Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern Z 23. (1) Der Kunde kann einen Rahmenvertrag für Zahlungs- dienste, insbesondere den Girokontovertrag, jederzeit kosten- los ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Das Recht zur kostenlosen und fristlosen Kündigung eines Rah- menvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokon- tovertrags, anlässlich einer vom Kreditinstitut vorgeschlagenen Änderung der AGB oder eines Rahmenvertrags für Zahlungs- dienste, insbesondere des Girokontovertrags (Z 2), bleibt un- berührt. (2) Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Ver- träge mit dem Kreditinstitut kann der Kunde jederzeit unter Ein- haltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. (3) Das Kreditinstitut kann auf unbestimmte Zeit abgeschlos- sene Rahmenverträge für Zahlungsdienste (insbesondere Gi- rokontoverträge) und Kreditverträge unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. (4) Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Ver- träge kann das Kreditinstitut jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bankgeschäfte, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bankgeschäfte

Beendigung der Geschäftsverbindung. 1. Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Unternehmern Z 22. Soweit keine Vereinbarung auf bestimmte Zeit vorliegt, können das Kreditinstitut Kre- ditinstitut und der Kunde die gesamte Ge- schäftsverbindung Geschäftsverbindung oder einzelne Teile davon (auch Kreditver- träge Kreditverträge und Rahmenverträge für Zahlungsdienste wie insbeson- dere ins- besondere Girokontoverträge) jederzeit unter Einhaltung einer ange- messenen angemessenen Frist kündigen. Im Voraus bezahlte Entgelte werden nicht rückerstattet. 2. Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern Z 23. (1) Der Kunde kann einen Rahmenvertrag für Zahlungs- diensteZahlungsdienste, insbesondere insbeson- dere den Girokontovertrag, jederzeit kosten- los ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum letzten Tag des laufenden Monats kostenlos kündigen, wobei aber Kündigungen, die am letzten Geschäftstag ei- nes Monats ausgesprochen werden, erst zum ersten Geschäftstag des folgen- den Monats wirken. Das Recht zur kostenlosen und fristlosen Kündigung eines Rah- menvertrags Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokon- tovertragsGirokontovertrags, anlässlich an- lässlich einer vom Kreditinstitut vorgeschlagenen Änderung der AGB oder eines Rahmenvertrags für Zahlungs- diensteZahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags (Z 2), ) bleibt un- berührt. unberührt. […] (2) Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Ver- träge mit dem Kreditinstitut kann der Kunde jederzeit unter Ein- haltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. (34) Das Kreditinstitut kann auf unbestimmte Zeit abgeschlos- sene Rahmenverträge abgeschlossene Rahmenver- träge für Zahlungsdienste (insbesondere Gi- rokontoverträgeGirokontoverträge) und Kreditverträge unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. Die Kündi- gung wird dem Kunden in Papierform oder, sofern der Kunde mit dem Kreditin- stitut eine Vereinbarung über seine Teilnahme am Internetbanking abgeschlos- sen hat, durch elektronische Übermittlung des Kündigungsschreibens in die In- ternetbanking-Postbox mitgeteilt. (4) Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Ver- träge kann das Kreditinstitut jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beendigung der Geschäftsverbindung. 1. 3.7.1 Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Unternehmern Z 22. Soweit keine Vereinbarung auf bestimmte Zeit vorliegt, können das Kreditinstitut und der Kunde die gesamte Ge- schäftsverbindung oder einzelne Teile davon (auch Kreditver- träge und Rahmenverträge für Zahlungsdienste wie insbeson- dere Girokontoverträge) jederzeit unter Einhaltung einer ange- messenen Frist kündigen. Im Voraus bezahlte Entgelte werden nicht rückerstattet. 2. Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern Z 23.Geschäftsverbindung: (1) Der Kunde kann einen Rahmenvertrag für Zahlungs- diensteZahlungsdienste, insbesondere insbeson- dere den Girokontovertrag, jederzeit kosten- los ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist Kündigungs- frist kostenlos kündigen. Das Recht zur kostenlosen und fristlosen Kündigung Kün- digung eines Rah- menvertrags Rahmenvertrages für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokon- tovertragsGirokontovertrages, anlässlich einer vom Kreditinstitut vorgeschlagenen Änderung der AGB und/oder der BGB oder eines Rahmenvertrags Rahmenvertrages für Zahlungs- diensteZahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags Girokontovertrages (Z 2siehe auch Punkt 3.1.3), bleibt un- berührtunberührt. (2) Kreditverträge mit unbestimmter Laufzeit kann der Kunde jederzeit un- ter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kostenlos kündigen. (3) Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Ver- träge Verträge mit dem Kreditinstitut kann der Kunde jederzeit unter Ein- haltung Einhaltung einer angemessenen angemes- senen Kündigungsfrist kündigen. (34) Das Kreditinstitut kann auf unbestimmte Zeit abgeschlos- sene Rahmenverträge abgeschlossene Rah- menverträge für Zahlungsdienste (insbesondere Gi- rokontoverträgeGirokontoverträge) und auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Kreditverträge unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. (45) Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Ver- träge Verträge kann das Kreditinstitut jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist Kün- digungsfrist kündigen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beendigung der Geschäftsverbindung. 1. 3.7.1 Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Unternehmern Z 22. Soweit keine Vereinbarung auf bestimmte Zeit vorliegt, können das Kreditinstitut und der Kunde die gesamte Ge- schäftsverbindung oder einzelne Teile davon (auch Kreditver- träge und Rahmenverträge für Zahlungsdienste wie insbeson- dere Girokontoverträge) jederzeit unter Einhaltung einer ange- messenen Frist kündigen. Im Voraus bezahlte Entgelte werden nicht rückerstattet. 2. Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern Z 23.Geschäftsverbindung: (1) Der Kunde kann einen Rahmenvertrag für Zahlungs- diensteZahlungsdienste, insbesondere insbeson- dere den Girokontovertrag, jederzeit kosten- los ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist Kündigungs- frist kostenlos kündigen. Das Recht zur kostenlosen und fristlosen Kündigung Kün- digung eines Rah- menvertrags Rahmenvertrages für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokon- tovertragsGirokontovertrages, anlässlich einer vom Kreditinstitut vorgeschlagenen Änderung der AGB und/oder der BGB oder eines Rahmenvertrags Rahmenvertrages für Zahlungs- diensteZahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags Girokontovertrages (Z 2siehe auch Punkt 3.1.3), bleibt un- berührtunberührt. (2) Kreditverträge mit unbestimmter Laufzeit kann der Kunde jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kostenlos kündigen. (3) Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Ver- träge Verträge mit dem Kreditinstitut kann der Kunde jederzeit unter Ein- haltung Einhaltung einer angemessenen angemes- senen Kündigungsfrist kündigen. (34) Das Kreditinstitut kann auf unbestimmte Zeit abgeschlos- sene Rahmenverträge abgeschlossene Rah- menverträge für Zahlungsdienste (insbesondere Gi- rokontoverträgeGirokontoverträge) und auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Kreditverträge unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. (45) Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Ver- träge Verträge kann das Kreditinstitut jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist Kün- digungsfrist kündigen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen