Common use of Beendigung der Vereinbarung Clause in Contracts

Beendigung der Vereinbarung. Erfüllt der Teilnehmer seine vereinbarten Pflichten nicht, hat die entsendende Einrichtung unbeschadet der Folgen nach dem anwendbaren Recht das Recht, die Vereinbarung ohne weitere Rechtsformalitäten zu beenden oder zu kündigen, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb eines Monats ab Benachrichtigung per Einschreiben Maßnahmen ergreift. Wenn der Teilnehmer die Vereinbarung vorzeitig be- endet oder nicht entsprechend den Bestimmungen erfüllt, muss er den bereits ausgezahlten Zuwen- dungsbetrag zurückzahlen, sofern nicht anders mit der Entsendeeinrichtung vereinbart. Beendet der Teilnehmer die Vereinbarung aufgrund höherer Gewalt, d. h. in einer unvorhersehbaren Son- dersituation oder bei Eintreten eines unvorhersehba- ren besonderen Ereignisses, das nicht dem Einfluss des Teilnehmers unterliegt und nicht auf einen Fehler oder die Fahrlässigkeit des Teilnehmers zurückzufüh- ren ist, hat der Teilnehmer mindestens Anspruch auf den Zuwendungsbetrag entsprechend der tatsächli- chen Dauer der Mobilitätsphase nach Artikel 2.2. Alle verbleibenden Mittel sind zurückzuzahlen, sofern nicht anders mit der Entsendeeinrichtung vereinbart.

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Beendigung der Vereinbarung. Erfüllt der Teilnehmer seine vereinbarten Pflichten nicht, hat die entsendende Einrichtung unbeschadet der Folgen nach dem anwendbaren Recht das Recht, die Vereinbarung ohne weitere Rechtsformalitäten zu beenden be- enden oder zu kündigen, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb eines Monats ab Benachrichtigung per Einschreiben Ein- schreiben Maßnahmen ergreift. Wenn der Teilnehmer die Vereinbarung vorzeitig be- endet oder nicht entsprechend den Bestimmungen erfüllter- füllt, muss er den bereits ausgezahlten Zuwen- dungsbetrag Zuwendungsbe- trag zurückzahlen, sofern nicht anders mit der Entsendeeinrichtung vereinbart. Beendet der Teilnehmer die Vereinbarung aufgrund höherer Gewalt, d. h. in einer unvorhersehbaren Son- dersituation oder bei Eintreten eines unvorhersehba- ren unvorhersehbaren besonderen Ereignisses, das nicht dem Einfluss des Teilnehmers unterliegt und nicht auf einen Fehler oder die Fahrlässigkeit des Teilnehmers zurückzufüh- ren zurückzuführen ist, hat der Teilnehmer mindestens Anspruch auf den Zuwendungsbetrag Zuwendungsbe- trag entsprechend der tatsächli- chen tatsächlichen Dauer der Mobilitätsphase Mobili- tätsphase nach Artikel 2.2. Alle verbleibenden Mittel sind zurückzuzahlen, sofern nicht anders mit der Entsendeeinrichtung vereinbart.

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Samples: www.burg-halle.de

Beendigung der Vereinbarung. Erfüllt der Teilnehmer seine vereinbarten Pflichten nicht, hat die entsendende Einrichtung unbeschadet der Folgen nach dem anwendbaren Recht das Recht, die Vereinbarung ohne weitere Rechtsformalitäten zu beenden be- enden oder zu kündigen, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb eines Monats ab Benachrichtigung per Einschreiben Ein- schreiben Maßnahmen ergreift. Wenn der Teilnehmer die Vereinbarung vorzeitig be- endet oder nicht entsprechend den Bestimmungen erfüllter- füllt, muss er den bereits ausgezahlten Zuwen- dungsbetrag Zuwendungsbe- trag zurückzahlen, sofern nicht anders mit der Entsendeeinrichtung Entsen- deeinrichtung vereinbart. Beendet der Teilnehmer die Vereinbarung aufgrund höherer Gewalt, d. h. in einer unvorhersehbaren Son- dersituation oder bei Eintreten eines unvorhersehba- ren unvorhersehbaren besonderen Ereignisses, das nicht dem Einfluss des Teilnehmers unterliegt und nicht auf einen Fehler oder die Fahrlässigkeit des Teilnehmers zurückzufüh- ren zurückzuführen ist, hat der Teilnehmer mindestens Anspruch auf den Zuwendungsbetrag Zuwendungsbe- trag entsprechend der tatsächli- chen tatsächlichen Dauer der Mobilitätsphase Mobili- tätsphase nach Artikel 2.2. Alle verbleibenden Mittel sind zurückzuzahlen, sofern nicht anders mit der Entsendeeinrichtung Ent- sendeeinrichtung vereinbart.

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Samples: www.oth-regensburg.de

Beendigung der Vereinbarung. Erfüllt der Teilnehmer seine vereinbarten Pflichten nicht, hat die entsendende Einrichtung unbeschadet der Folgen nach dem anwendbaren Recht das Recht, die Vereinbarung ohne weitere Rechtsformalitäten zu beenden be- enden oder zu kündigen, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb eines Monats ab Benachrichtigung per Einschreiben Ein- schreiben Maßnahmen ergreift. Wenn der Teilnehmer die Vereinbarung vorzeitig be- endet oder nicht entsprechend den Bestimmungen erfüllt, muss er den bereits ausgezahlten Zuwen- dungsbetrag Zuwendungs- betrag zurückzahlen, sofern nicht anders mit der Entsendeeinrichtung Ent- sendeeinrichtung vereinbart. Beendet der Teilnehmer die Vereinbarung aufgrund höherer Gewalt, d. h. in einer unvorhersehbaren Son- dersituation oder bei Eintreten eines unvorhersehba- ren unvorhersehbaren besonderen Ereignisses, das nicht dem Einfluss des Teilnehmers unterliegt und nicht auf einen Fehler oder die Fahrlässigkeit des Teilnehmers zurückzufüh- ren zurückzuführen ist, hat der Teilnehmer mindestens Anspruch auf den Zuwendungsbetrag Zuwendungsbe- trag entsprechend der tatsächli- chen tatsächlichen Dauer der Mobilitätsphase nach Artikel 2.2. Alle verbleibenden verbleiben- den Mittel sind zurückzuzahlen, sofern nicht anders mit der Entsendeeinrichtung vereinbart.

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Samples: www.srh-hochschule-heidelberg.de

Beendigung der Vereinbarung. Erfüllt der Teilnehmer seine vereinbarten Pflichten nicht, hat die entsendende Einrichtung unbeschadet der Folgen nach dem anwendbaren Recht das Recht, die Vereinbarung ohne weitere Rechtsformalitäten zu beenden oder zu kündigen, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb eines Monats ab Benachrichtigung per Einschreiben Maßnahmen ergreift. Wenn der Teilnehmer die Vereinbarung vorzeitig be- endet oder nicht entsprechend den Bestimmungen erfüllt, muss er den bereits ausgezahlten Zuwen- dungsbetrag zurückzahlen, sofern nicht anders mit der Entsendeeinrichtung vereinbart. Beendet der Teilnehmer die Vereinbarung aufgrund höherer Gewalt, d. h. in einer unvorhersehbaren Son- dersituation oder bei Eintreten eines unvorhersehba- ren besonderen Ereignisses, das nicht dem Einfluss des Teilnehmers unterliegt und nicht auf einen Fehler oder die Fahrlässigkeit des Teilnehmers zurückzufüh- ren ist, hat der Teilnehmer mindestens Anspruch auf den Zuwendungsbetrag entsprechend der tatsächli- chen Dauer xxxx Xxxxx der Mobilitätsphase nach Artikel 2.2. Alle verbleibenden Mittel sind zurückzuzahlen, sofern nicht anders mit der Entsendeeinrichtung vereinbart.

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