Teilunwirksamkeit / Salvatorische Klausel Musterklauseln

Teilunwirksamkeit / Salvatorische Klausel. Sollen Bestimmungen des Vertrages oder der Vertragsbindungen oder eine künftig in ihnen aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Das gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem gewollten möglichst nahekommendes rechtliches Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.
Teilunwirksamkeit / Salvatorische Klausel. 10.1. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Stattdessen gilt eine rechtswirksame Regelung als vereinbart, die der unwirksamen Regelung rechtlich und wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt.
Teilunwirksamkeit / Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Besonderen Bestim- mungen oder des Vertrages über den myApps Cloud-Service unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Besonderen Bestimmungen oder des Vertrages über den myApps Cloud-Ser- vice im Übrigen davon nicht berührt. Es besteht Einigkeit, dass in einem solchen Fall diejenige Regelung gilt, die dem angestreb- ten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung im Rahmen einer an Sinn und Zweck orientierten Auslegung am nächsten kommt. Die vorste- hende Regelung gilt entsprechend, sollte sich eine Regelungs- xxxxx der dieser Besonderen Bestimmungen oder des Vertrages über den myApps Cloud-Service herausstellen.
Teilunwirksamkeit / Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Besonderen Bestim- mungen für den Kauf von Hardware unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der üb- rigen Bestimmungen dieser Besonderen Bestimmungen für den Kauf von Hardware im Übrigen davon nicht berührt. Es besteht Einigkeit, dass in einem solchen Fall diejenige Regelung gilt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung im Rahmen einer an Sinn und zweckorientierten Auslegung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend, sollte sich eine Regelungslücke in den Bestimmungen dieser Besonderen Be- stimmungen für den Kauf von Hardware herausstellen.
Teilunwirksamkeit / Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Besonderen Bestim- mungen für den Kauf von Software unwirksam, nichtig oder un- durchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übri- gen Bestimmungen dieser Besonderen Bestimmungen für den Kauf von Software im Übrigen davon nicht berührt. Es besteht Einigkeit, dass in einem solchen Fall diejenige Regelung gilt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung im Rahmen einer an Sinn und zweckorientierten Auslegung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend, sollte sich eine Regelungslücke in den Bestimmungen dieser Besonderen Be- stimmungen für den Kauf von Software herausstellen.
Teilunwirksamkeit / Salvatorische Klausel. Sofern eine Bestimmung dieses Vertrages nicht wirksam sein sollte oder der Vertrag eine Xxxxx enthalten, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsteile verpflichten sich dazu, in diesem Fall eine Bestimmung zu wählen, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsteile bei Kenntnis der Unwirksamkeit bzw. der Xxxxx vereinbart hätten.
Teilunwirksamkeit / Salvatorische Klausel. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.
Teilunwirksamkeit / Salvatorische Klausel. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder unwirk- sam werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt bleiben. Alsdann soll eine die unwirksame Regelung ergänzende und/oder ersetzende Regelung gel- ten, welche dem ausgedrückten und notfalls mutmaßlichen Willen der Parteien unter Berück- sichtigung des Vertragszwecks entspricht oder ihm wenigstens am nächsten kommt.
Teilunwirksamkeit / Salvatorische Klausel. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags und/oder eine seiner Nebenbestimmungen aus irgendeinem Grund rechtsunwirksam oder undurchführbar sein/werden, weil sie gegen zwingendes Recht verstößt (bzw. verstoßen) oder sollte dieses Vertragswerk einschließlich einer seiner Nebenbestimmungen eine Xxxxx aufweisen, dann wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die übrigen Bestimmungen sind so auszulegen, dass der juristische und wirtschaftliche Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst erreicht wird. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder in Ausfüllung der Xxxxx soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich zulässigen dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben bzw. gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.
Teilunwirksamkeit / Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB im Übrigen davon nicht be- rührt. Es besteht Einigkeit, dass in einem solchen Fall diejenige Regelung gilt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung im Rahmen einer an Sinn und Zweck orientierten Auslegung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend, sollte sich eine Regelungslücke in den Bestimmungen dieser AGB herausstellen.