Beförderungsausschlüsse Musterklauseln

Beförderungsausschlüsse. 5.1 Von der Beförderung als DPD CLASSIC sind ausgeschlossen:
Beförderungsausschlüsse. 5.1 Von der Beförderung als ECONOMY-Paket sind ausgeschlossen:
Beförderungsausschlüsse. 3.1 Angesichts der unter Ziffer 2.1 dargestellten Abläufe sind die nachfolgend angeführten Güter aufgrund ihres Wertes bzw. ihrer Beschaffenheit von der Beförderung durch GLS Austria ausgeschlossen: • Güter mit einem Warenwert unter € 3.500,-, durch deren Verlust oder Beschädigung hohe Folgeschäden entstehen können (z.B. Datenträger) • Pakete mit einem Gewicht von mehr als 31,5 kg (nationaler Standardversand) bzw. 40 kg (europaweiter Standardversand) bzw. 50 kg (weltweiter Versand) • Versandstücke von Express-Sendungen mit einem Ge- wicht von mehr als 50 kg • Pakete oder Versandstücke von Express-Sendungen mit einem Gurtmaß (= Umfang zuzüglich längste Seite) von mehr als 3 m, einer Länge von mehr als 2 m, einer Höhe von mehr als 0,6 m bzw. einer Breite von mehr als 0,8 m • unzureichend bzw. nicht beanspruchungsgerecht ver- packte Güter • gebündelte Sendungen • Güter, die in irgendeiner Weise einer gesonderten oder besonders sorgsamen Behandlung bedürfen (weil sie z.B. besonders zerbrechlich sind oder nur stehend oder nur auf einer bestimmten Seite liegend transportiert werden können) • Gepäckstücke wie x.X. Xxxxxx und Reisetaschen • verderbliche oder temperaturempfindliche Güter, sterb- liche Überreste, lebende Tiere • Unikate (z.B. Kunstgegenstände, Antiquitäten, Auto- graphen) • Edelmetalle und -steine, echter Schmuck, echte Perlen, Geld, Münzen, Medaillen • Telefonwertkarten und Pre-Paid-Karten (z.B. für Mobilte- lefone) • Urkunden und Dokumente (z.B. Reisepass, Führerschein) sowie geldwerte Urkunden und Dokumente (z.B. Wert- papiere, Wechsel, Sparbücher, Gutscheine, Eintrittskarten, Bahn-/Bus-/Flugtickets, Voucher) • Schusswaffen und Waffenteile im Sinne des § 1ff Waffen- gesetz • Abfälle, Problemstoffe und radioaktive Stoffe aller Art • Gefahrgut • Pakete bzw. Express-Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestal- tung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstößt; hiervon erfasst sind auch Pakete, deren Inhalt gegen Vorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums verstößt einschließlich gefälschter oder nicht lizen- zierter Kopien von Produkten (Markenpiraterie) • Güter oder Pakete, deren Versand nach den jeweils anwend- baren Sanktionsgesetzen insbesondere wegen des Inhaltes, des Empfängers oder aufgrund des Herkunfts- oder Empfangs- landes verboten ist. Sanktionsgesetze umfassen alle Gesetze, Bestimmungen und Sanktionsmaßnahmen (Handels- und Wirtschaftsbeschränkungen) gegen Länder, Personen/Perso- nengruppen oder Unte...
Beförderungsausschlüsse. Nicht gekennzeichnetes Gepäck. Gepäckstücke, die das max. Gewicht oder die max. Abmessung überschreiten. Gepäckstücke an denen Taschen, Schuhe, Stöcke oder sonstige Gegenstände außen angebracht sind. Diese werden ohne Kostenersatz von der Beförderung ausgeschlossen.
Beförderungsausschlüsse. Von der Beförderung sind ausgeschlossen:
Beförderungsausschlüsse. 3.1. Von der Beförderung im Paketdienst sind alle Sendungen ausge- schlossen, die nicht Abschnitt I Ziffer 2 entsprechen. Hierneben gel- ten folgende weitere Ausschlussgründe: • Gutscheine und Eintrittskarten mit einem Wert von mehr als 520,00 € pro Paket, • Pelze, Teppiche, Uhren, sonstige Schmuckgegenstände sowie Lederwaren mit einem Wert von mehr als 520,00 € pro Stück, • sonstige Güter, sofern sie einen höheren Wert als 13.000,00 € besitzen, • Schusswaffen nach dem deutschen Waffengesetz, • bei grenzüberschreitender Beförderung: Güter, deren Im- oder Export nach den Richtlinien der jeweiligen Versand-, Transit- oder Zielländer verboten ist oder besondere Genehmigungen erfor- dern. Gefahrgut sowie Fracht- und Wertnachnahmen können abweichend von Abschnitt I Ziffer 2 befördert werden, wenn dies gesondert ver- einbart wird. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten bestimmen sich dann nach der gesonderten Vereinbarung, soweit diese von den vorliegenden AGB abweicht.
Beförderungsausschlüsse. Angesichts der unter Ziffer 2 (insbesondere Ziffer 2.1) dargestellten Abläufe sind nachfolgend aufgeführte Güter und Pakete aufgrund ihres Wertes oder ihrer Beschaffenheit von der Beförderung durch GLS Germany ausgeschlossen:
Beförderungsausschlüsse. 3.1 Die Beförderung und Zustellung von Paketen ist auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Von der Beförderung und Zustellung sind Pakete ausgeschlossen, die als Empfängeradresse eine Adresse außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland aufweisen.
Beförderungsausschlüsse. 3.1 Von der Beförderung als „STANDARD-PAKET“ sind generell ausgeschlossen: - alle Pakete, die der Produktspezifikation gem. Ziffer 2 nicht entsprechen, - unzureichend verpackte Güter - sämtliche Bündelwaren - Güter von besonderem (immateriellen) Wert, insbesondere auch Edelmetalle, Schmuck, Juwelen, sonstige Edelsteine, echte Perlen, Uhren, sonstige Schmuckgegenstände, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Pelze aller Art - Wertpapiere jeder Art, Geld, Sparbücher, Urkunden, Dokumente, Kredit-, Scheck- und Telefonkarten wie auch Prepaid-Karten (z.B. für Mobiltelefone) oder vergleichbare Wertzertifikate - Gutscheine und Eintrittskarten mit einem Wert von mehr als 250,-- € pro Paket - sämtliche Umzugsgüter, auch Kunstsachen, Gemälde, Skulpturen, Teppiche, Rauchwaren, Lederwaren und andere Güter, welche einen Sonderwert haben - Sonstige Güter, sofern sie einen höheren Wert als 750,-- € haben und nicht nachweisbar vor dem Versand höher versichert wurden - Pakete, deren Inhalt, Beförderung, äußere Gestaltung oder Lagerung gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt - Schusswaffen und wesentliche Waffenteile nach dem deutschen Waffengesetz oder nach den gesetzlichen Definitionen des Ziellandes oder eines Transitlandes, sowie Munition - Pakete, die geeignet sind, Personen zu verletzten oder Sachschäden zu verursachen; leicht verderbliche Güter, lebende oder tote Tiere, medizinisches oder biologisches Untersuchungsgut, medizinische Abfälle, menschliche oder tierische sterbliche Überreste, Körperteile oder Organe - Gefahrgut, es sei denn, dieses wurde nach Absprache mit dem Auftragnehmer und unter Abschluss einer Sondervereinbarung übergeben - Fracht- und Wertnachnahmen, es sei denn, letztere wurden nach Absprache mit dem Auftragnehmer und unter Abschluss einer Sondervereinbarung übergeben - Pakete mit der Frankatur „unfrei“ bzw. ohne entsprechende Belabelung
Beförderungsausschlüsse. 3.1 Von der Beförderung im Paketdienst sind ausgeschlossen: