Befolgung von Anweisungen Musterklauseln

Befolgung von Anweisungen a) Der Arbeitnehmer befolgt Anweisungen des Arbeitgebers bzw. des von ihm bezeichneten Vorgesetzten über die Ausführung der Arbeit in guten Treuen.
Befolgung von Anweisungen. 22.22 Die Arbeitnehmenden befolgen die Anweisungen des Arbeitgebers über die Ausführung der Arbeit in guten Treuen.14) Insbesondere:
Befolgung von Anweisungen. Der Arbeitnehmende befolgt die Anweisungen seines Arbeitgebenden über die Ausfüh- rung der Arbeit in guten Treuen. Insbesondere:
Befolgung von Anweisungen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Anweisungen des Arbeitgebers hinsichtlich der Arbeitsausführung zu befolgen, namentlich:
Befolgung von Anweisungen. 1 Anweisungen seitens Arbeitgeber bzw. der vorgesetzten Person betreffend Arbeitsausführung werden von den Arbeitsnehmenden in guten Treuen befolgt. OR Art. 321d Abs. 2 2 Insbesondere – erstatten die Arbeitnehmer die vorgeschriebenen Arbeitsrapporte sorgfältig und pünktlich, – unterlassen sie den Genuss alkoholischer Getränke und gefährlicher Suchtmittel in gebührender Frist vor und während der Arbeitszeit, – unterlassen sie auf Weisung des Arbeitgebers das Rauchen auf der Arbeitsstelle, – benachrichtigen sie unverzüglich den Arbeitgeber oder deren Stellvertretung bei Arbeitsverhinde- rung, – schenken sie der Ausbildung der ihnen anvertrauten Arbeitskollegen in Ausbildung besondere Aufmerksamkeit, – bemühen sie sich um ihre persönliche berufliche Weiterbildung, – und befolgen sie sämtliche für die Branche geltenden Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Normen.
Befolgung von Anweisungen. 21.7 a) Der Arbeitnehmer befolgt Anweisungen des Arbeitgebers bzw. des von ihm bezeichneten Vorgesetzten über die Ausfüh- rung der Arbeit in guten Treuen.3)
Befolgung von Anweisungen. Die Arbeitnehmenden befolgen die Anweisungen des Arbeitgebers über die Aus- führung der Arbeit in guten Treuen. Insbesondere:

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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.