Beförderung von Polizeivollzugsbeamten. Polizeivollzugsbeamte des Landes Niedersachsen und der Bun- despolizei in Uniform werden auf allen Bus- und Stadtbahnli- nien sowie in allen zuschlagfreien Zügen der Eisenbahnver- kehrsunternehmen in der 2. Wagenklasse unentgeltlich beför- dert. Ein Übergang in die erste Wagenklasse ist nicht möglich.
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Beförderung von Polizeivollzugsbeamten. Polizeivollzugsbeamte des Landes Niedersachsen und der Bun- despolizei Bundespolizei in Uniform werden auf allen Bus- und Stadtbahnli- nien Stadt- bahnlinien sowie in allen zuschlagfreien Zügen der Eisenbahnver- kehrsunternehmen Eisenbahn- verkehrsunternehmen in der 2. Wagenklasse unentgeltlich beför- dertbefördert. Ein Übergang in die erste Wagenklasse ist nicht möglich.
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Beförderung von Polizeivollzugsbeamten. Polizeivollzugsbeamte des Landes Niedersachsen und der Bun- despolizei Bundespolizei in Uniform werden auf allen Bus- und Stadtbahnli- nien Stadtbahnlinien sowie in allen zuschlagfreien Zügen Zü- gen der Eisenbahnver- kehrsunternehmen Eisenbahnverkehrsunternehmen in der 2. Wagenklasse Wa- genklasse unentgeltlich beför- dertbefördert. Ein Übergang in die erste Wagenklasse ist nicht möglich.
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