Common use of Beförderung von Polizeivollzugsbeamten Clause in Contracts

Beförderung von Polizeivollzugsbeamten. Polizeivollzugsbeamte des Landes Niedersachsen und der Bun- despolizei in Uniform werden auf allen Bus- und Stadtbahnli- nien sowie in allen zuschlagfreien Zügen der Eisenbahnver- kehrsunternehmen in der 2. Wagenklasse unentgeltlich beför- dert. Ein Übergang in die erste Wagenklasse ist nicht möglich.

Appears in 6 contracts

Samples: www.bsvg.net, www.wvg.de, mobi38.de

Beförderung von Polizeivollzugsbeamten. Polizeivollzugsbeamte des Landes Niedersachsen und der Bun- despolizei Bundespolizei in Uniform werden auf allen Bus- und Stadtbahnli- nien Stadt- bahnlinien sowie in allen zuschlagfreien Zügen der Eisenbahnver- kehrsunternehmen Eisenbahn- verkehrsunternehmen in der 2. Wagenklasse unentgeltlich beför- dertbefördert. Ein Übergang in die erste Wagenklasse ist nicht möglich.

Appears in 1 contract

Samples: www.bsvg.net

Beförderung von Polizeivollzugsbeamten. Polizeivollzugsbeamte des Landes Niedersachsen und der Bun- despolizei Bundespolizei in Uniform werden auf allen Bus- und Stadtbahnli- nien Stadtbahnlinien sowie in allen zuschlagfreien Zügen Zü- gen der Eisenbahnver- kehrsunternehmen Eisenbahnverkehrsunternehmen in der 2. Wagenklasse Wa- genklasse unentgeltlich beför- dertbefördert. Ein Übergang in die erste Wagenklasse ist nicht möglich.

Appears in 1 contract

Samples: www.stadtbus-goslar.de