Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses. 1. Alle Ansprüche aus diesem Kollektivvertrag entstehen mit der Arbeitsaufnahme. Der erste Monat des Arbeitsverhältnisses gilt als Probezeit, sofern nicht schriftlich eine kürzere vereinbart oder eine solche überhaupt ausgeschlossen wurde. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von jedem der Vertragspartner ohne Angabe von Gründen jederzeit gelöst werden. Während der ersten drei Monate kann sowohl der Lehrberechtigte als auch der Lehrling das Lehrverhältnis jederzeit einseitig auflösen (§ 15 BAG (Berufsausbildungsgesetz)). 2. Dem Arbeitnehmer ist vom Arbeitgeber eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag auszufolgen (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz). Verwendungszeiten in der Lohngruppe 1 sind anzuführen. Die Aufzeichnung ist zu ergänzen, wenn Veränderungen in der Einstufung des Arbeitnehmers eintreten. Diese Bestimmungen sind bei Verwendung eines Dienstzettels laut Anhang I erfüllt. Erweiterungen der Angaben auf dem Dienstzettel sind zulässig. 3. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen zum Ende der Arbeitswoche gelöst werden. Für den Arbeitnehmer betragen die Fristen nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis 1 Jahr 1 Woche, über 1 Jahr 2 Wochen, über 5 Jahre 4 Wochen, über 10 Jahre 6 Wochen. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen zu jedem 15. und zum Letzten eines Kalendermonats gelöst werden. Für den Arbeitgeber betragen die Fristen nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis 2 Jahre 6 Wochen, über 2 Jahre 2 Monate, über 5 Jahre 3 Monate, über 15 Jahre 4 Monate, über 25 Jahre 5 Monate. *) Für die Betriebe in den Berufszweigen der Spengler (Spengler und Kupferschmiede) in der Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler werden bezüglich der Kündigung durch den Arbeitgeber im Anhang IIIb abweichende Regelungen getroffen. 4. Verzichtet der Arbeitgeber auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers während der Kündigungsfrist, darf dadurch keine Schmälerung des Xxxxxx eintreten. 5. Wird ein Arbeitnehmer während einer Arbeitsverhinderung gekündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen oder trifft den Arbeitgeber ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers, so bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes bis zur Ausschöpfung des Anspruches bestehen, wenngleich das Arbeitsverhältnis früher endet. Dies gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis während einer Arbeitsverhinderung oder im Hinblick auf eine Arbeitsverhinderung gemäß § 2 EFZG einvernehmlich beendet wird. Erkrankt ein Arbeitnehmer hingegen während der Kündigungsfrist, so endet der Anspruch – sowie alle Ansprüche aus dem Kollektivvertrag – mit dem letzten Tag der Kündigungsfrist. 6. Während der Kündigungsfrist hat der Arbeitnehmer bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber zur Arbeitsuche – ausgenommen bei Verzicht auf die Arbeitsleistung – in jeder Arbeitswoche Anspruch auf einen freien Arbeitstag unter Fortzahlung des Xxxxxx. Im Falle von Schichtarbeit gelten diese Bestimmungen sinngemäß. An welchem Tag die Freizeit beansprucht werden kann, ist zu vereinbaren. Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, dann ist der letzte Tag der Arbeitswoche frei.
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Samples: Kollektivvertrag Eisen Und Metallverarbeitenden Gewerbe, Kollektivvertrag
Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses. 1. Alle Ansprüche aus diesem Kollektivvertrag entstehen mit der Arbeitsaufnahme. Der erste Monat des Arbeitsverhältnisses gilt als Probezeit, sofern nicht schriftlich eine kürzere vereinbart oder eine solche überhaupt ausgeschlossen wurdeProbemonat. Während der Probezeit des Probemonats kann das Arbeitsverhältnis von jedem der Vertragspartner jederzeit ohne Angabe von Gründen jederzeit Kündigungsfrist gelöst werden. Während der ersten drei Monate kann sowohl der Lehrberechtigte als auch der Lehrling das Lehrverhältnis jederzeit einseitig auflösen (§ 15 BAG (Berufsausbildungsgesetz)).
2. Dem Arbeitnehmer ist vom Arbeitgeber eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag auszufolgen (Arbeitsvertragsrechts-AnpassungsgesetzDienstzettel oder Dienstvertrag). Verwendungszeiten in der Lohngruppe 1 sind Dieser Dienstzettel oder Dienstvertrag hat dem § 11 AÜG (Arbeitskräfteüberlassungsgesetz) zu entsprechen. Er hat darüber hinaus anzuführen, ob das Arbeitsverhältnis dem BUAG und/oder dem Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetz (BSchEG (Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetz)) unterliegt oder nicht. Die Aufzeichnung ist zu ergänzenanzupassen, wenn Veränderungen in der Einstufung des Arbeitnehmers eintreten. Diese Bestimmungen sind bei Verwendung eines Dienstzettels laut Anhang I erfüllt. Erweiterungen der Angaben auf dem Dienstzettel sind zulässig.
3. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen zum Ende der Arbeitswoche gelöst werden. Für den Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis aber nicht wegen des Endes einer Überlassung und frühestens am fünften Arbeitstag nach deren Ende kündigen; entgegenstehende Kündigungen sind rechtsunwirksam. Das gilt nicht, wenn die Kündigung aus Gründen erfolgt, die in der Person des Arbeitnehmers gelegen sind. Eine Rechtsunwirksamkeit muss binnen 6 Monaten gerichtlich geltend gemacht werden. Die Fristen betragen, für Arbeitnehmer betragen die Fristen und Arbeitgeber, nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis 1 Jahr 1 Woche, über 1 Jahr 2 Wochen, über 5 Jahre 4 Wochen, über 10 Jahre 6 Wochen. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen zu jedem 15. und zum Letzten eines Kalendermonats gelöst werden. Für den Arbeitgeber betragen die Fristen nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis 2 Jahre 6 Wochen, über 2 3 Jahre 2 Monate, über Wochen bis 5 Jahre 3 Monate, über 15 Jahre 4 Monate, über 25 Wochen bis 10 Jahre 5 MonateWochen danach 7 Wochen.
4. *) Der Ausspruch der Kündigung hat spätestens am letzten Tag der betrieblichen Arbeitswoche zu erfolgen; ist dieser jedoch ein Feiertag, so tritt an seine Stelle der vorhergehende Arbeitstag. Eine schriftliche Kündigung wird mit der Zustellung wirksam.
5. Endet das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers, so ist sein Verdienst bis zum Letzten des Sterbemonats weiterzuzahlen. Für die Betriebe in den Berufszweigen Dauer der Spengler Verdienstfortzahlung sind auch die aliquoten Teile von Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration zu bezahlen. Anspruchsberechtigt sind die gesetzlichen Erben (Spengler und Kupferschmiede) in dazu zählen auch eingetragene Partner im Sinne des EPG (Eingetragene Partnerschaft-Gesetz)), zu deren Erhaltung der Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler werden bezüglich der Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet war.
6. Bei Kündigung durch den Arbeitgeber im Anhang IIIb abweichende Regelungen getroffen.
4. Verzichtet der Arbeitgeber auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers während der Kündigungsfrist, darf dadurch keine Schmälerung des Xxxxxx eintreten.
5. Wird ein Arbeitnehmer während einer Arbeitsverhinderung gekündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen oder trifft den Arbeitgeber ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers, so bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes bis zur Ausschöpfung des Anspruches bestehen, wenngleich das Arbeitsverhältnis früher endet. Dies gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis während einer Arbeitsverhinderung oder im Hinblick auf eine Arbeitsverhinderung gemäß § 2 EFZG einvernehmlich beendet wird. Erkrankt ein Arbeitnehmer hingegen während der Kündigungsfrist, so endet der Anspruch – sowie alle Ansprüche aus dem Kollektivvertrag – mit dem letzten Tag der Kündigungsfrist.
6. Während der Kündigungsfrist hat der Arbeitnehmer bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber zur Arbeitsuche während der Kündigungsfrist – ausgenommen bei Verzicht auf die Arbeitsleistung – in jeder Arbeitswoche Anspruch auf einen freien Arbeitstag unter Fortzahlung des XxxxxxEntgelts. Im Falle von Schichtarbeit gelten diese Bestimmungen sinngemäß. An welchem Tag die Freizeit beansprucht werden kann, ist zu vereinbaren. Kommt eine Vereinbarung nicht zustandezu Stande, dann ist der letzte Tag der Arbeitswoche frei. § 1160 Abs. 2 und 3 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) ist anzuwenden.
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Samples: Kollektivvertrag Arbeitskräfteüberlasser, Kollektivvertrag Arbeitskräfteüberlasser
Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses. 1. Alle Ansprüche aus diesem Kollektivvertrag entstehen mit der Arbeitsaufnahme. Der erste Monat des Arbeitsverhältnisses gilt als Probezeit, sofern nicht schriftlich eine kürzere vereinbart oder eine solche überhaupt ausgeschlossen wurdeProbemonat. Während der Probezeit des Probemonats kann das Arbeitsverhältnis von jedem der Vertragspartner jederzeit ohne Angabe von Gründen jederzeit Kündigungsfrist gelöst werden. Während der ersten drei Monate kann sowohl der Lehrberechtigte als auch der Lehrling das Lehrverhältnis jederzeit einseitig auflösen (§ 15 BAG (Berufsausbildungsgesetz)).
2. Dem Arbeitnehmer ist vom Arbeitgeber eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag auszufolgen (Arbeitsvertragsrechts-AnpassungsgesetzDienstzettel oder Dienstvertrag). Verwendungszeiten in der Lohngruppe 1 sind Dieser Dienstzettel oder Dienstvertrag hat dem § 11 AÜG zu entsprechen. Er hat darüber hinaus anzuführen, ob das Arbeitsverhältnis dem BUAG und/oder dem Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetz (BSchEG) unterliegt oder nicht. Die Aufzeichnung ist zu ergänzenanzupassen, wenn Veränderungen in der Einstufung des Arbeitnehmers eintreten. Diese Bestimmungen sind bei Verwendung eines Dienstzettels laut Anhang I erfüllt. Erweiterungen der Angaben auf dem Dienstzettel sind zulässig.
3. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen zum Ende der Arbeitswoche gelöst werden. Für den Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis aber nicht wegen des Endes einer Überlassung und frühestens am fünften Arbeitstag nach deren Ende kündigen; entgegenstehende Kündigungen sind rechtsunwirksam. Das gilt nicht, wenn die Kündigung aus Gründen erfolgt, die in der Person des Arbeitnehmers gelegen sind. Eine Rechtsunwirksamkeit muss binnen 6 Monaten gerichtlich geltend gemacht werden. Die Fristen betragen, für Arbeitnehmer betragen die Fristen und Arbeitgeber, nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis 1 Jahr 1 Woche, über 1 Jahr 2 Wochen, über 5 Jahre 4 Wochen, über 10 Jahre 6 Wochen. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen zu jedem 15. und zum Letzten eines Kalendermonats gelöst werden. Für den Arbeitgeber betragen die Fristen nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis 2 Jahre 6 Wochen, über 2 3 Jahre 2 Monate, über Wochen bis 5 Jahre 3 Monate, über 15 Jahre 4 Monate, über 25 Wochen bis 10 Jahre 5 MonateWochen danach 7 Wochen.
4. *) Der Ausspruch der Kündigung hat spätestens am letzten Tag der betrieblichen Arbeitswoche zu erfolgen; ist dieser jedoch ein Feiertag, so tritt an seine Stelle der vorhergehende Arbeitstag. Eine schriftliche Kündigung wird mit der Zustellung wirksam.
5. Endet das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers, so ist sein Verdienst bis zum Letzten des Sterbemonats weiterzuzahlen. Für die Betriebe in den Berufszweigen Dauer der Spengler Verdienstfortzahlung sind auch die aliquoten Teile von Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration zu bezahlen. Anspruchsberechtigt sind die gesetzlichen Erben (Spengler und Kupferschmiede) in dazu zählen auch eingetragene Partner im Sinne des EPG), zu deren Erhaltung der Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler werden bezüglich der Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet war.
6. Bei Kündigung durch den Arbeitgeber im Anhang IIIb abweichende Regelungen getroffen.
4. Verzichtet der Arbeitgeber auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers während der Kündigungsfrist, darf dadurch keine Schmälerung des Xxxxxx eintreten.
5. Wird ein Arbeitnehmer während einer Arbeitsverhinderung gekündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen oder trifft den Arbeitgeber ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers, so bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes bis zur Ausschöpfung des Anspruches bestehen, wenngleich das Arbeitsverhältnis früher endet. Dies gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis während einer Arbeitsverhinderung oder im Hinblick auf eine Arbeitsverhinderung gemäß § 2 EFZG einvernehmlich beendet wird. Erkrankt ein Arbeitnehmer hingegen während der Kündigungsfrist, so endet der Anspruch – sowie alle Ansprüche aus dem Kollektivvertrag – mit dem letzten Tag der Kündigungsfrist.
6. Während der Kündigungsfrist hat der Arbeitnehmer bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber zur Arbeitsuche während der Kündigungsfrist – ausgenommen bei Verzicht auf die Arbeitsleistung – in jeder Arbeitswoche Anspruch auf einen freien Arbeitstag unter Fortzahlung des XxxxxxEntgelts. Im Falle von Schichtarbeit gelten diese Bestimmungen sinngemäß. An welchem Tag die Freizeit beansprucht werden kann, ist zu vereinbaren. Kommt eine Vereinbarung nicht zustandezu Stande, dann ist der letzte Tag der Arbeitswoche frei. § 1160 Abs. 2 und 3 ABGB ist anzuwenden.
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Samples: Kollektivvertrag Für Arbeiterinnen Im Gewerbe Der Arbeitskräfteüberlassung, Kollektivvertrag Für Arbeiterinnen Im Gewerbe Der Arbeitskräfteüberlassung
Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses. 3: BEGRÜNDUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES
(1. Alle Ansprüche aus diesem Kollektivvertrag entstehen mit der Arbeitsaufnahme. Der erste Monat des Arbeitsverhältnisses gilt als Probezeit, sofern nicht schriftlich eine kürzere vereinbart oder eine solche überhaupt ausgeschlossen wurde. Während der Probezeit kann das ) Das Arbeitsverhältnis von jedem der Vertragspartner ohne Angabe von Gründen jederzeit gelöst werden. Während der ersten drei Monate kann sowohl der Lehrberechtigte als auch der Lehrling das Lehrverhältnis jederzeit einseitig auflösen (§ 15 BAG (Berufsausbildungsgesetz)).
2wird durch einen schriftlichen Vertrag begründet. Dem Arbeitnehmer ist vom Arbeitgeber spätestens nach acht Tagen nach Antritt des Dienstes eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus Ausfertigung des Arbeitsvertrages auszufolgen. Spätestens am dritten darauffolgenden Werktag ist dem Arbeitsvertrag auszufolgen (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz). Verwendungszeiten in Betriebsrat eine Kopie der Lohngruppe 1 sind anzuführenpersonenbezogenen Daten zu übermitteln. Die Aufzeichnung ÖAW wird mit vorübergehend oder auf Dauer im Ausland eingesetzten Arbeitnehmern eine Vereinbarung treffen, wonach österreichisches Arbeitsrecht und dieser KV zur Anwendung kommen sollen, soweit nicht zwingende ausländische gesetzliche Normen zu beachten sind. Es gelten grundsätzlich die jeweiligen Vorschriften des Gastlandes über Sonn- und Feiertagsregelungen.
(2) Auf die diesem KV unterliegenden Arbeitsverhältnisse ist, sofern der KV keine für die Arbeitnehmer günstigeren Regelungen enthält, das AngG i.d.j.g.F. anzuwenden.
(3) Der Arbeitnehmer kann unter Beachtung seiner persönlichen Interessen, seiner einzelvertraglichen Vereinbarungen und unter Wahrung der Mitwirkungsrechte des Betriebsrates durch Beschluss des Präsidiums versetzt werden. Bei Versetzung an einen anderen Dienstort ist zu ergänzen, wenn Veränderungen in unter Wahrung der Einstufung dienstlichen Interessen und mit Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers eintreteneine angemessene Übersiedlungsfrist zu gewähren. Diese Bestimmungen sind bei Verwendung Der Wunsch eines Dienstzettels laut Anhang I erfüllt. Erweiterungen der Angaben auf dem Dienstzettel sind zulässigArbeitnehmers nach Versetzung kann direkt an das Präsidium herangetragen werden.
3(4) Wird ein Arbeitnehmer in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen, ist die arbeitsvertraglich vereinbarte Tätigkeitsbeschreibung neu zu formulieren.
(5) Der KV lässt zu, dass im unbefristeten Arbeitsverhältnis das Tätigkeitsprofil des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit Änderungen des Forschungsprogramms oder des Aufgabenbereichs der Forschungs- oder Verwaltungseinrichtung bzw. in Durchführung von Evaluationsergebnissen entsprechend angepasst oder abgeändert werden kann.
(1) Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann bis zu einer Gesamtdauer von maximal 6 Jahren auf bestimmte Zeit verlängert werden. Eine Karenz verlängert die Maximalbefristungsdauer von 6 Jahren entsprechend. Nach Ablauf der Probezeit kann dieser Frist endet das Arbeitsverhältnis, oder es wird in ein unbefristetes umgewandelt. Die Verlängerung erfolgt im Regelfall nicht mehr als zweimal, es sei denn, dass das Arbeitsverhältnis zur ÖAW von der Zuteilung von Drittmitteln abhängig ist. Die Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kann auch vom Arbeitnehmer unter Beachtung auf dem Dienstweg beantragt werden, sofern er eine mindestens 3-jährige Dienstzeit an der gesetzlichen Bestimmungen und unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen zum Ende der Arbeitswoche gelöst werden. Für den Arbeitnehmer betragen die Fristen nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis 1 Jahr 1 Woche, über 1 Jahr 2 Wochen, über 5 Jahre 4 Wochen, über 10 Jahre 6 Wochen. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen zu jedem 15. und zum Letzten eines Kalendermonats gelöst werden. Für den Arbeitgeber betragen die Fristen nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis 2 Jahre 6 Wochen, über 2 Jahre 2 Monate, über 5 Jahre 3 Monate, über 15 Jahre 4 Monate, über 25 Jahre 5 Monate. *ÖAW nachweisen kann.
(2) Für Arbeitnehmer in wissenschaftlicher Verwendung ist die Betriebe Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis abhängig von einem schriftlichen Gutachten über die fachlichen Leistungen des Arbeitnehmers (entsprechend § 26) und dem Vorhandensein einer freien Planstelle der ÖAW. Voraussetzung ist grundsätzlich das Vorliegen eines Doktorats oder einer gleichzuhaltenden Qualifikation. Die näheren Bedingungen können in einer BV geregelt werden.
(3) Für Arbeitnehmer in nichtwissenschaftlicher Verwendung soll tunlichst für die Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ein vom Leiter der jeweiligen Forschungs- oder Verwaltungseinrichtung befürworteter Antrag mit Anschluss einer Beurteilung durch diesen oder den Berufszweigen der Spengler unmittelbaren Dienstvorgesetzten und eine etwaige Stellungnahme des jeweiligen Arbeitnehmers vorliegen. Bei aus Drittmitteln finanzierten Projekten ist darüber hinaus die ausdrückliche Entscheidung des Präsidiums erforderlich.
(Spengler und Kupferschmiede1) in der Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler werden bezüglich der Das Arbeitsverhältnis kann auf folgende Arten beendet werden:
a) Zeitablauf
b) einvernehmliche Auflösung
c) Kündigung durch den Arbeitgeber im Anhang IIIb abweichende Regelungen getroffen.Arbeitnehmer
4. Verzichtet d) Kündigung durch den Arbeitgeber; die in §§ 26 ff vorgesehene Evaluation der Arbeitgeber auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers während der Kündigungsfrist, darf dadurch keine Schmälerung des Xxxxxx eintreten.
5. Wird ein Arbeitnehmer während einer Arbeitsverhinderung gekündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen oder trifft den Arbeitgeber ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers, so bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes bis zur Ausschöpfung des Anspruches bestehen, wenngleich das Arbeitsverhältnis früher endet. Dies gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis während einer Arbeitsverhinderung oder im Hinblick auf eine Arbeitsverhinderung gemäß § 2 EFZG einvernehmlich beendet wird. Erkrankt ein Arbeitnehmer hingegen während der Kündigungsfrist, so endet der Anspruch – sowie alle Ansprüche aus dem Kollektivvertrag – mit dem letzten Tag der Kündigungsfrist.
6. Während der Kündigungsfrist hat der Arbeitnehmer Arbeitsergebnisse ist bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber zur Arbeitsuche – ausgenommen bei Verzicht in das Ermittlungsverfahren einzubeziehen
e) Kündigung durch den Arbeitgeber mit Ablauf des Jahres, in dem der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet hat
f) vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers
g) Entlassung
h) Tod des Arbeitnehmers
(2) Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist dem Arbeitnehmer auf die Arbeitsleistung – in jeder Arbeitswoche Anspruch auf einen freien Arbeitstag unter Fortzahlung sein Verlangen ein schriftli- ches Zeugnis über Art und Dauer der Beschäftigung auszustellen.
(1) Eine einvernehmliche Auflösung liegt vor, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. Die einvernehmliche Auflösung des XxxxxxArbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen. Im Falle Verlangt der Arbeitnehmer vor der Vereinbarung einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Ar- beitgeber nachweislich, sich mit dem Betriebsrat zu beraten, so kann innerhalb von Schichtarbeit gelten diese Bestimmungen sinngemäßzwei Ar- beitstagen nach diesem Verlangen eine einvernehmliche Auflösung rechtswirksam nicht verein- bart werden.
(2) Die Rechtsunwirksamkeit einer entgegen Absatz 1 getroffenen Vereinbarung ist innerhalb einer Woche nach Ablauf der Frist gemäß Absatz 1 schriftlich geltend zu machen. An welchem Tag die Freizeit beansprucht werden kann, ist Eine gerichtliche Geltendmachung hat innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Frist gemäß Absatz 1 zu vereinbaren. Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, dann ist der letzte Tag der Arbeitswoche freierfolgen.
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Samples: Kollektivvertrag
Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses. 1. Alle Ansprüche aus diesem Kollektivvertrag entstehen mit der Arbeitsaufnahme. Der erste Monat des Arbeitsverhältnisses gilt als Probezeit, sofern nicht schriftlich eine kürzere vereinbart oder eine solche überhaupt ausgeschlossen wurdeProbemonat. Während der Probezeit des Probemonats kann das Arbeitsverhältnis von jedem der Vertragspartner jederzeit ohne Angabe von Gründen jederzeit Kündigungsfrist gelöst werden. Während der ersten drei Monate kann sowohl der Lehrberechtigte als auch der Lehrling das Lehrverhältnis jederzeit einseitig auflösen (§ 15 BAG (Berufsausbildungsgesetz)).
2. Dem Arbeitnehmer ist vom Arbeitgeber eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag auszufolgen (Arbeitsvertragsrechts-AnpassungsgesetzDienstzettel oder Dienstvertrag). Verwendungszeiten in der Lohngruppe 1 sind Dieser Dienstzettel oder Dienstvertrag hat dem § 11 AÜG (Arbeitskräfteüberlassungsgesetz) zu entsprechen. Er hat darüber hinaus anzuführen, ob das Arbeitsverhältnis dem BUAG (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz) und/oder dem Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetz (BSchEG (Bauarbeiter- Schlechtwetter-Entschädigungsgesetz)) unterliegt oder nicht. Die Aufzeichnung ist zu ergänzenanzupassen, wenn Veränderungen in der Einstufung des Arbeitnehmers eintreten. Diese Bestimmungen sind bei Verwendung eines Dienstzettels laut Anhang I erfüllt. Erweiterungen der Angaben auf dem Dienstzettel sind zulässig.
3. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen zum Ende der Arbeitswoche gelöst werden. Für den Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis aber nicht wegen des Endes einer Überlassung und frühestens am fünften Arbeitstag nach deren Ende kündigen; entgegenstehende Kündigungen sind rechtsunwirksam. Das gilt nicht, wenn die Kündigung aus Gründen erfolgt, die in der Person des Arbeitnehmers gelegen sind. Eine Rechtsunwirksamkeit muss binnen 6 Monaten gerichtlich geltend gemacht werden. Die Fristen betragen, für Arbeitnehmer betragen die Fristen und Arbeitgeber, nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis 1 Jahr 1 Woche, über 1 Jahr 3 Jahre ... 2 Wochen, über Wochen bis 5 Jahre 4 Wochen, über ... 3 Wochen bis 10 Jahre 6 ... 5 Wochen danach ... 7 Wochen.
4. Nach Ablauf Der Ausspruch der Probezeit kann Kündigung hat spätestens am letzten Tag der betrieblichen Arbeitswoche zu erfolgen; ist dieser jedoch ein Feiertag, so tritt an seine Stelle der vorhergehende Arbeitstag. Eine schriftliche Kündigung wird mit der Zustellung wirksam.
5. Endet das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen zu jedem 15. und durch den Tod des Arbeitnehmers, so ist sein Verdienst bis zum Letzten eines Kalendermonats gelöst werdendes Sterbemonats weiterzuzahlen. Für den Arbeitgeber betragen die Fristen nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis 2 Jahre 6 WochenDauer der Verdienstfortzahlung sind auch die aliquoten Teile von Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration zu bezahlen. Anspruchsberechtigt sind die gesetzlichen Erben (dazu zählen auch eingetragene Partner im Sinne des EPG (Eingetragene Partnerschaft-Gesetz)), über 2 Jahre 2 Monate, über 5 Jahre 3 Monate, über 15 Jahre 4 Monate, über 25 Jahre 5 Monatezu deren Erhaltung der Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet war.
6. *) Für die Betriebe in den Berufszweigen der Spengler (Spengler und Kupferschmiede) in der Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler werden bezüglich der Bei Kündigung durch den Arbeitgeber im Anhang IIIb abweichende Regelungen getroffen.
4. Verzichtet der Arbeitgeber auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers während der Kündigungsfrist, darf dadurch keine Schmälerung des Xxxxxx eintreten.
5. Wird ein Arbeitnehmer während einer Arbeitsverhinderung gekündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen oder trifft den Arbeitgeber ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers, so bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes bis zur Ausschöpfung des Anspruches bestehen, wenngleich das Arbeitsverhältnis früher endet. Dies gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis während einer Arbeitsverhinderung oder im Hinblick auf eine Arbeitsverhinderung gemäß § 2 EFZG einvernehmlich beendet wird. Erkrankt ein Arbeitnehmer hingegen während der Kündigungsfrist, so endet der Anspruch – sowie alle Ansprüche aus dem Kollektivvertrag – mit dem letzten Tag der Kündigungsfrist.
6. Während der Kündigungsfrist hat der Arbeitnehmer bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber zur Arbeitsuche während der Kündigungsfrist – ausgenommen bei Verzicht auf die Arbeitsleistung – in jeder Arbeitswoche Anspruch auf einen freien Arbeitstag unter Fortzahlung des XxxxxxEntgelts. Im Falle von Schichtarbeit gelten diese Bestimmungen sinngemäß. An welchem Tag die Freizeit beansprucht werden kann, ist zu vereinbaren. Kommt eine Vereinbarung nicht zustandezu Stande, dann ist der letzte Tag der Arbeitswoche frei. § 1160 Abs. 2 und 3 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) ist anzuwenden.
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Samples: Kollektivvertrag Für Arbeiterinnen Der Arbeitskräfteüberlasser
Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses. 1. Alle Ansprüche aus diesem Kollektivvertrag entstehen mit der Arbeitsaufnahme. Der erste Monat des Arbeitsverhältnisses gilt als Probezeit, sofern nicht schriftlich eine kürzere vereinbart oder eine solche überhaupt ausgeschlossen wurdeProbemonat. Während der Probezeit des Probemonats kann das Arbeitsverhältnis von jedem der Vertragspartner jederzeit ohne Angabe von Gründen jederzeit Kündigungsfrist gelöst werden. Während der ersten drei Monate kann sowohl der Lehrberechtigte als auch der Lehrling das Lehrverhältnis jederzeit einseitig auflösen (§ 15 BAG (Berufsausbildungsgesetz)).
2. Dem Arbeitnehmer ist vom Arbeitgeber eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag auszufolgen (Arbeitsvertragsrechts-AnpassungsgesetzDienstzettel oder Dienstvertrag). Verwendungszeiten in der Lohngruppe 1 sind Dieser Dienstzettel oder Dienstvertrag hat dem § 11 AÜG (Arbeitskräfteüberlassungsgesetz) zu entsprechen. Er hat darüber hinaus anzuführen, ob das Arbeitsverhältnis dem BUAG (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz) und/oder dem Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetz (BSchEG) unterliegt oder nicht. Die Aufzeichnung ist zu ergänzenanzupassen, wenn Veränderungen in der Einstufung des Arbeitnehmers eintreten. Diese Bestimmungen sind bei Verwendung eines Dienstzettels laut Anhang I erfüllt. Erweiterungen der Angaben auf dem Dienstzettel sind zulässig.
3. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen zum Ende der Arbeitswoche und -termine gelöst werden. Für den Arbeitnehmer Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis aber nicht wegen des Endes einer Überlassung und frühestens am fünften Arbeitstag nach deren Ende kündigen; entgegenstehende Kündigungen sind rechtsunwirksam. Das gilt nicht, wenn die Kündigung aus Gründen erfolgt, die in der Person des Arbeitnehmers gelegen sind. Eine Rechtsunwirksamkeit muss binnen 6 Monaten gerichtlich geltend gemacht werden. Die Kündigungsfristen betragen die Fristen für Arbeitgeber nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis 1 Jahr 1 Woche12 Monate 2 Wochen (ab 1.1.2023: 3 Wochen), über 1 Jahr 2 Wochen, über 5 Jahre von mehr als 12 Monaten bis 18 Monate 4 Wochen, über 10 Jahre 6 Wochen. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen zu jedem 15. und zum Letzten eines Kalendermonats gelöst werden. Für den Arbeitgeber betragen die Fristen nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 18 Monaten bis 2 Jahre 6 Wochen, über von mehr als 2 Jahren bis 5 Jahre 2 Monate, über von mehr als 5 Jahren bis 15 Jahre 3 Monate, über von mehr als 15 Jahren bis 25 Jahre 4 Monate, über 25 Jahre danach 5 Monate. *) Für die Betriebe Als Kündigungstermin gilt in den Berufszweigen ersten 18 Monaten Betriebszugehörigkeit bei Arbeitgeberkündigung das Ende der Spengler (Spengler und Kupferschmiede) in betrieblichen Arbeitswoche. Nach 18 Monaten Betriebszugehörigkeit gelten als Kündigungstermine der Bundesinnung Fünfzehnte oder der DachdeckerLetzte des Kalendermonats. Die Kündigungsfristen betragen für Arbeitnehmer nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis 24 Monate 2 Wochen danach 4 Wochen. Als Kündigungstermin gilt bei Arbeitnehmerkündigung das Ende der betrieblichen Arbeitswoche. Ist der Kündigungstermin das Ende der betrieblichen Arbeitswoche, Glaser und Spengler werden bezüglich hat der Ausspruch der Kündigung durch den Arbeitgeber im Anhang IIIb abweichende Regelungen getroffen.
4. Verzichtet der Arbeitgeber auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers während der Kündigungsfrist, darf dadurch keine Schmälerung des Xxxxxx eintreten.
5. Wird ein Arbeitnehmer während einer Arbeitsverhinderung gekündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen oder trifft den Arbeitgeber ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers, so bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes bis zur Ausschöpfung des Anspruches bestehen, wenngleich das Arbeitsverhältnis früher endet. Dies gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis während einer Arbeitsverhinderung oder im Hinblick auf eine Arbeitsverhinderung gemäß § 2 EFZG einvernehmlich beendet wird. Erkrankt ein Arbeitnehmer hingegen während der Kündigungsfrist, so endet der Anspruch – sowie alle Ansprüche aus dem Kollektivvertrag – mit dem spätestens am letzten Tag der Kündigungsfristbetrieblichen Arbeitswoche zu erfolgen. Ist dieser jedoch ein Feiertag, so tritt an seine Stelle der vorhergehende Arbeitstag. Eine schriftliche Kündigung wird mit der Zustellung wirksam.
6. Während der Kündigungsfrist hat der Arbeitnehmer bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber zur Arbeitsuche – ausgenommen bei Verzicht auf die Arbeitsleistung – in jeder Arbeitswoche Anspruch auf einen freien Arbeitstag unter Fortzahlung des Xxxxxx. Im Falle von Schichtarbeit gelten diese Bestimmungen sinngemäß. An welchem Tag die Freizeit beansprucht werden kann, ist zu vereinbaren. Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, dann ist der letzte Tag der Arbeitswoche frei.
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Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses. 1. Alle Ansprüche aus diesem Kollektivvertrag entstehen mit der Arbeitsaufnahme. Der erste Monat des Arbeitsverhältnisses gilt als Probezeit, sofern nicht schriftlich eine kürzere vereinbart oder eine solche überhaupt ausgeschlossen wurdeProbemonat. Während der Probezeit des Probemonats kann das Arbeitsverhältnis von jedem der Vertragspartner jederzeit ohne Angabe von Gründen jederzeit Kündigungsfrist gelöst werden. Während der ersten drei Monate kann sowohl der Lehrberechtigte als auch der Lehrling das Lehrverhältnis jederzeit einseitig auflösen (§ 15 BAG (Berufsausbildungsgesetz)).
2. Dem Arbeitnehmer ist vom Arbeitgeber eine schriftliche Aufzeichnung Auf- zeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag auszufolgen (Arbeitsvertragsrechts-AnpassungsgesetzDienstzettel oder Dienstvertrag). Verwendungszeiten in der Lohngruppe 1 sind Die- ser Dienstzettel oder Dienstvertrag hat dem § 11 AÜG zu entspre- chen. Er hat darüber hinaus anzuführen, ob das Arbeitsverhältnis dem BUAG und/oder dem Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädi- gungsgesetz (BSchEG) unterliegt oder nicht. Die Aufzeichnung ist zu ergänzenanzupassen, wenn Veränderungen in der Einstufung des Arbeitnehmers Arbeitneh- mers eintreten. Diese Bestimmungen sind bei Verwendung eines Dienstzettels laut Anhang I erfüllt. Erweiterungen der Angaben auf dem Dienstzettel sind zulässig.
3. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen zum Ende der Arbeitswoche und -termine gelöst werden. Für den Arbeitnehmer Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis aber nicht wegen des Endes einer Überlassung und frühestens am fünften Arbeitstag nach deren Ende kündigen; entgegenstehende Kündigungen sind rechtsunwirksam. Das gilt nicht, wenn die Kündigung aus Gründen erfolgt, die in der Person des Arbeitnehmers gelegen sind. Eine Rechtsunwirksamkeit muss binnen 6 Monaten gerichtlich geltend gemacht werden. Die Kündigungsfristen betragen die Fristen für Arbeitgeber nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis 1 Jahr 1 Woche12 Monate 2 Wochen (ab 1.1.2023: 3 Wochen), über 1 Jahr 2 Wochen, über 5 Jahre von mehr als 12 Monaten bis 18 Monate 4 Wochen, über 10 Jahre 6 Wochen. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen zu jedem 15. und zum Letzten eines Kalendermonats gelöst werden. Für den Arbeitgeber betragen die Fristen nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 18 Monaten bis 2 Jahre 6 Wochen, über von mehr als 2 Jahren bis 5 Jahre 2 Monate, über von mehr als 5 Jahren bis 15 Jahre 3 Monate, über von mehr als 15 Jahren bis 25 Jahre 4 Monate, über 25 Jahre danach 5 Monate. *) Für die Betriebe Als Kündigungstermin gilt in den Berufszweigen ersten 18 Monaten Betriebszugehörigkeit bei Arbeitgeber-kündigung das Ende der Spengler (Spengler und Kupferschmiede) in betrieblichen Arbeitswoche. Nach 18 Monaten Betriebszugehörigkeit gelten als Kündigungstermine der Bundesinnung Fünfzehnte oder der DachdeckerLetzte des Kalendermonats. Die Kündigungsfristen betragen für Arbeitnehmer nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis 24 Monate 2 Wochen danach 4 Wochen. Als Kündigungstermin gilt bei Arbeitnehmerkündigung das Ende der betrieblichen Arbeitswoche. Ist der Kündigungstermin das Ende der betrieblichen Arbeitswoche, Glaser und Spengler werden bezüglich hat der Ausspruch der Kündigung durch den Arbeitgeber im Anhang IIIb abweichende Regelungen getroffen.
4. Verzichtet der Arbeitgeber auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers während der Kündigungsfrist, darf dadurch keine Schmälerung des Xxxxxx eintreten.
5. Wird ein Arbeitnehmer während einer Arbeitsverhinderung gekündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen oder trifft den Arbeitgeber ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers, so bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes bis zur Ausschöpfung des Anspruches bestehen, wenngleich das Arbeitsverhältnis früher endet. Dies gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis während einer Arbeitsverhinderung oder im Hinblick auf eine Arbeitsverhinderung gemäß § 2 EFZG einvernehmlich beendet wird. Erkrankt ein Arbeitnehmer hingegen während der Kündigungsfrist, so endet der Anspruch – sowie alle Ansprüche aus dem Kollektivvertrag – mit dem spätestens am letzten Tag der Kündigungsfristbetrieblichen Arbeitswoche zu erfolgen. Ist dieser jedoch ein Feiertag, so tritt an seine Stelle der vorhergehende Arbeitstag. Eine schriftliche Kündigung wird mit der Zustellung wirksam.
6. Während der Kündigungsfrist hat der Arbeitnehmer bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber zur Arbeitsuche – ausgenommen bei Verzicht auf die Arbeitsleistung – in jeder Arbeitswoche Anspruch auf einen freien Arbeitstag unter Fortzahlung des Xxxxxx. Im Falle von Schichtarbeit gelten diese Bestimmungen sinngemäß. An welchem Tag die Freizeit beansprucht werden kann, ist zu vereinbaren. Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, dann ist der letzte Tag der Arbeitswoche frei.
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Samples: Kollektivvertrag Für Arbeiterinnen Im Gewerbe Der Arbeitskräfteüberlassung
Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses. 1. Alle Ansprüche aus diesem Kollektivvertrag entstehen mit der Arbeitsaufnahme. Der erste Ein Arbeitsverhältnis auf Probe kann nur für die Höchstdauer von einem Monat des Arbeitsverhältnisses gilt als Probezeit, sofern nicht schriftlich eine kürzere vereinbart oder eine solche überhaupt ausgeschlossen wurde. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis und während dieser Zeit von jedem der Vertragspartner ohne Angabe von Gründen jederzeit gelöst werden. Während Bei Arbeitsverhältnissen kann eine Probezeit nur für die Höchstdauer von 4 Wochen vereinbart werden. Bei Lehrlingen richtet sich die Dauer der ersten drei Monate kann sowohl der Lehrberechtigte als auch der Lehrling das Lehrverhältnis jederzeit einseitig auflösen (§ 15 BAG (Berufsausbildungsgesetz))Probezeit nach den einschlägigen Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes.
2. Dem Arbeitnehmer ist vom Arbeitgeber eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag auszufolgen (Arbeitsvertragsrechts-Arbeitsvertragsrechts- Anpassungsgesetz). Verwendungszeiten in der Lohngruppe 1 Dienstgruppe I (vor Überleitung in das neue Lohn- und Gehaltssystem gemäß dem Kollektivvertrag vom 17. Jänner 2019 sowie in der Beschäftigungsgruppe 6 (nach Überleitung in das neue Lohn- und Gehaltssystem gemäß dem Kollektivvertrag vom 17. Dezember 2018) sind anzuführen. Die Aufzeichnung ist zu ergänzen, wenn Veränderungen in der Einstufung des Arbeitnehmers eintreten. Diese Bestimmungen sind bei Verwendung eines Dienstzettels laut Anhang I erfüllt. Erweiterungen der Angaben auf dem Dienstzettel sind zulässig.
3. Nach Ablauf der Probezeit Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer unter Einhaltung nachstehender Fristen zum Ende der Arbeitswoche durch Kündigung lösen.
4. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen zum Ende der Arbeitswoche gelöst werden. Für den Arbeitnehmer betragen die Fristen nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis 1 Jahr 1 Woche, über 1 Jahr 2 Wochen, über 5 Jahre 4 Wochen, über 10 Jahre 6 Wochen. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen zu jedem 15. und zum Letzten eines Kalendermonats gelöst werden. Für den Arbeitgeber betragen die Fristen nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis 2 Jahre 6 Wochen, über 2 Jahre 2 Monate, über 5 Jahre 3 Monate, über 15 Jahre 4 Monate, über 25 Jahre 5 Monate. *) Für die Betriebe in den Berufszweigen der Spengler (Spengler und Kupferschmiede) in der Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler werden bezüglich der durch Kündigung durch den Arbeitgeber im Anhang IIIb abweichende Regelungen getroffen.lösen:
45. Verzichtet der Arbeitgeber auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers während der Kündigungsfrist, darf dadurch keine Schmälerung des Xxxxxx Entgeltes eintreten.
56. Wird ein Bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses während des Krankenstandes gelten die einschlä- gigen Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes.
7. Gibt der Arbeitnehmer während einer Arbeitsverhinderung gekündigtim Laufe eines befristeten Arbeitsverhältnisses keine Äußerung ab, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen oder trifft den Arbeitgeber ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers, so bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes bis zur Ausschöpfung des Anspruches bestehen, wenngleich das Arbeitsverhältnis früher endetnicht über die Befristung hinaus fortsetzen zu wollen bzw. Dies gilt auch dannbesteht nicht von vornherein Klarheit darüber, wenn dass eine Verlängerung des befristeten Arbeitsverhältnisses nicht beabsichtigt ist, ist die Absicht, ein mit Ablaufdatum befristetes Arbeitsverhältnis von mehr als 2-monatiger Dauer (einschließlich eines allfälligen Probemonates) nicht über den Ablaufzeitpunkt hinaus fortzusetzen, dem Arbeitnehmer spätestens 2 Wochen vor Fristablauf mitzuteilen. Erfolgt die Mitteilung nicht oder verspätet, ist das auf den Zeitraum von 3 Tagen entfallende Entgelt über das mit Xxxxxxxxxxx beendete Arbeitsverhältnis während einer Arbeitsverhinderung oder im Hinblick auf eine Arbeitsverhinderung gemäß hinaus als Ersatz für nicht konsumierte Freizeit (anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses – § 2 EFZG einvernehmlich beendet wird. Erkrankt ein Arbeitnehmer hingegen während der Kündigungsfrist, so endet der Anspruch – sowie alle Ansprüche aus dem Kollektivvertrag – mit dem letzten Tag der Kündigungsfrist22 AngG) zu bezahlen.
68. Während der Kündigungsfrist hat der Arbeitnehmer bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber zur Arbeitsuche – ausgenommen bei Verzicht auf die Arbeitsleistung – in jeder Arbeitswoche Anspruch auf jedenfalls einen freien Arbeitstag Arbeitstag, mindestens jedoch 8 Stunden – bei Kündigung durch den Arbeitnehmer mindestens 4 Stunden – unter Fortzahlung des XxxxxxEntgeltes. Für Kündigungen bei Erreichen des Pensionsalters gilt § 22 Abs. 2 und 3 AngG.
9. Gewerbliche Lehrlinge müssen nach ordnungsgemäßer Beendigung der Lehrzeit noch sechs Monate beschäftigt werden. Wenn diese Behaltezeit nicht mit dem Kalendermonat endet, ist diese auf den Kalendermonat zu erstrecken. Will der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht über die Behaltepflicht hinaus fortsetzen, so hat er unter Einhaltung einer vorangehenden sechswöchigen Kündigungsfrist zu Ende der oben bestimmten Behaltepflicht zu kündigen.
10. Im Falle von Schichtarbeit gelten diese Bestimmungen sinngemäß. An welchem Tag die Freizeit beansprucht werden kanndes Todes eines Arbeitnehmers, der länger als ein Jahr im Betrieb tätig war, ist zu vereinbaren. Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, dann ist der letzte Tag der Arbeitswoche freiLohn für den Sterbemonat und den folgenden Monat weiterzuzahlen.
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Samples: Kollektivvertrag Für Arbeiter
Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses. 1. Alle Ansprüche aus diesem Kollektivvertrag entstehen mit der Arbeitsaufnahme. Der erste Ein Arbeitsverhältnis auf Probe kann nur für die Höchstdauer von einem Monat des Arbeitsverhältnisses gilt als Probezeit, sofern nicht schriftlich eine kürzere vereinbart oder eine solche überhaupt ausgeschlossen wurde. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis und während dieser Zeit von jedem der Vertragspartner ohne Angabe von Gründen jederzeit gelöst werden. Während Bei Arbeitsverhältnissen kann eine Probezeit nur für die Höchstdauer von 4 Wochen vereinbart werden. Bei Lehrlingen richtet sich die Dauer der ersten drei Monate kann sowohl der Lehrberechtigte als auch der Lehrling das Lehrverhältnis jederzeit einseitig auflösen (§ 15 BAG (Berufsausbildungsgesetz))Probezeit nach den einschlägigen Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes.
2. Dem Arbeitnehmer ist vom Arbeitgeber eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag auszufolgen (Arbeitsvertragsrechts-Arbeitsvertragsrechts- Anpassungsgesetz). Verwendungszeiten in der Lohngruppe 1 sind Dienstgruppe I (vor Überleitung in das neue Lohn- und Gehaltssystem gemäß dem Kollektivvertrag vom 17. Jänner 2019 sowie in der Beschäftigungsgruppe 6 (nach Überleitung in das neue Lohn- und Gehaltssystem gemäß dem Kollektivvertrag vom 17. Dezember 2018)sind anzuführen. Die Aufzeichnung ist zu ergänzen, wenn Veränderungen in der Einstufung des Arbeitnehmers eintreten. Diese Bestimmungen sind bei Verwendung eines Dienstzettels laut Anhang I erfüllt. Erweiterungen der Angaben auf dem Dienstzettel sind zulässig.
3. Nach Ablauf der Probezeit Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer unter Einhaltung nachstehender Fristen zum Ende der Arbeitswoche durch Kündigung lösen.
4. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen zum Ende der Arbeitswoche gelöst werden. Für den Arbeitnehmer betragen die Fristen nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis 1 Jahr 1 Woche, über 1 Jahr 2 Wochen, über 5 Jahre 4 Wochen, über 10 Jahre 6 Wochen. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen zu jedem 15. und zum Letzten eines Kalendermonats gelöst werden. Für den Arbeitgeber betragen die Fristen nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis 2 Jahre 6 Wochen, über 2 Jahre 2 Monate, über 5 Jahre 3 Monate, über 15 Jahre 4 Monate, über 25 Jahre 5 Monate. *) Für die Betriebe in den Berufszweigen der Spengler (Spengler und Kupferschmiede) in der Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler werden bezüglich der durch Kündigung durch den Arbeitgeber im Anhang IIIb abweichende Regelungen getroffen.lösen:
45. Verzichtet der Arbeitgeber auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers während der Kündigungsfrist, darf dadurch keine Schmälerung des Xxxxxx Entgeltes eintreten.
56. Wird ein Bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses während des Krankenstandes gelten die einschlä- gigen Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes.
7. Gibt der Arbeitnehmer während einer Arbeitsverhinderung gekündigtim Laufe eines befristeten Arbeitsverhältnisses keine Äußerung ab, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen oder trifft den Arbeitgeber ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers, so bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes bis zur Ausschöpfung des Anspruches bestehen, wenngleich das Arbeitsverhältnis früher endetnicht über die Befristung hinaus fortsetzen zu wollen bzw. Dies gilt auch dannbesteht nicht von vornherein Klarheit darüber, wenn dass eine Verlängerung des befristeten Arbeitsverhältnisses nicht beabsichtigt ist, ist die Absicht, ein mit Ablaufdatum befristetes Arbeitsverhältnis von mehr als 2-monatiger Dauer (einschließlich eines allfälligen Probemonates) nicht über den Ablaufzeitpunkt hinaus fortzusetzen, dem Arbeitnehmer spätestens 2 Wochen vor Fristablauf mitzuteilen. Erfolgt die Mitteilung nicht oder verspätet, ist das auf den Zeitraum von 3 Tagen entfallende Entgelt über das mit Xxxxxxxxxxx beendete Arbeitsverhältnis während einer Arbeitsverhinderung oder im Hinblick auf eine Arbeitsverhinderung gemäß hinaus als Ersatz für nicht konsumierte Freizeit (anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses – § 2 EFZG einvernehmlich beendet wird. Erkrankt ein Arbeitnehmer hingegen während der Kündigungsfrist, so endet der Anspruch – sowie alle Ansprüche aus dem Kollektivvertrag – mit dem letzten Tag der Kündigungsfrist22 AngG) zu bezahlen.
68. Während der Kündigungsfrist hat der Arbeitnehmer bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber zur Arbeitsuche – ausgenommen bei Verzicht auf die Arbeitsleistung – in jeder Arbeitswoche Anspruch auf jedenfalls einen freien Arbeitstag Arbeitstag, mindestens jedoch 8 Stunden – bei Kündigung durch den Arbeitnehmer mindestens 4 Stunden – unter Fortzahlung des XxxxxxEntgeltes. Für Kündigungen bei Erreichen des Pensionsalters gilt § 22 Abs. 2 und 3 AngG.
9. Gewerbliche Lehrlinge müssen nach ordnungsgemäßer Beendigung der Lehrzeit noch sechs Monate beschäftigt werden. Wenn diese Behaltezeit nicht mit dem Kalendermonat endet, ist diese auf den Kalendermonat zu erstrecken. Will der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht über die Behaltepflicht hinaus fortsetzen, so hat er unter Einhaltung einer vorangehenden sechswöchigen Kündigungsfrist zu Ende der oben bestimmten Behaltepflicht zu kündigen.
10. Im Falle von Schichtarbeit gelten diese Bestimmungen sinngemäß. An welchem Tag die Freizeit beansprucht werden kanndes Todes eines Arbeitnehmers, der länger als ein Jahr im Betrieb tätig war, ist zu vereinbaren. Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, dann ist der letzte Tag der Arbeitswoche freiLohn für den Sterbemonat und den folgenden Monat weiterzuzahlen.
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Samples: Kollektivvertrag Für Arbeiter Der Elektrizitätsunternehmen
Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses. 1. Alle Ansprüche aus diesem Kollektivvertrag entstehen mit der Arbeitsaufnahme. Der erste Ein Arbeitsverhältnis auf Probe kann nur für die Höchstdauer von einem Monat des Arbeitsverhältnisses gilt als Probezeit, sofern nicht schriftlich eine kürzere vereinbart oder eine solche überhaupt ausgeschlossen wurde. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis und während dieser Zeit von jedem der Vertragspartner ohne Angabe von Gründen jederzeit gelöst werden. Während Bei Arbeitsverhältnissen kann eine Probezeit nur für die Höchstdauer von 4 Wochen vereinbart werden. Bei Lehrlingen richtet sich die Dauer der ersten drei Monate kann sowohl der Lehrberechtigte als auch der Lehrling das Lehrverhältnis jederzeit einseitig auflösen (§ 15 BAG (Berufsausbildungsgesetz))Probezeit nach den einschlägigen Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes.
2. Dem Arbeitnehmer ist vom Arbeitgeber eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag auszufolgen (Arbeitsvertragsrechts-Arbeitsvertragsrechts- Anpassungsgesetz). Verwendungszeiten in der Lohngruppe 1 Dienstgruppe I sind anzuführen. Die Aufzeichnung ist zu ergänzen, wenn Veränderungen in der Einstufung des Arbeitnehmers eintreten. Diese Bestimmungen sind bei Verwendung eines Dienstzettels laut Anhang I erfüllt. Erweiterungen Erweiterung der Angaben auf dem Dienstzettel sind zulässig.
3. Nach Ablauf der Probezeit Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer unter Einhaltung nachstehender Fristen zum Ende der Arbeitswoche durch Kündigung lösen.
4. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen zum Ende der Arbeitswoche gelöst werden. Für den Arbeitnehmer betragen die Fristen nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis 1 Jahr 1 Woche, über 1 Jahr 2 Wochen, über 5 Jahre 4 Wochen, über 10 Jahre 6 Wochen. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen zu jedem 15. und zum Letzten eines Kalendermonats gelöst werden. Für den Arbeitgeber betragen die Fristen nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis 2 Jahre 6 Wochen, über 2 Jahre 2 Monate, über 5 Jahre 3 Monate, über 15 Jahre 4 Monate, über 25 Jahre 5 Monate. *) Für die Betriebe in den Berufszweigen der Spengler (Spengler und Kupferschmiede) in der Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler werden bezüglich der durch Kündigung durch den Arbeitgeber im Anhang IIIb abweichende Regelungen getroffen.lösen:
45. Verzichtet der Arbeitgeber auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers während der Kündigungsfrist, darf dadurch keine Schmälerung des Xxxxxx Entgeltes eintreten.
56. Wird ein Bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses während des Krankenstandes gelten die einschlä- gigen Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes.
7. Gibt der Arbeitnehmer während einer Arbeitsverhinderung gekündigtim Laufe eines befristeten Arbeitsverhältnisses keine Äußerung ab, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen oder trifft den Arbeitgeber ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers, so bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes bis zur Ausschöpfung des Anspruches bestehen, wenngleich das Arbeitsverhältnis früher endetnicht über die Befristung hinaus fortsetzen zu wollen bzw. Dies gilt auch dannbesteht nicht von vornherein Klarheit darüber, wenn dass eine Verlängerung des befristeten Arbeitsverhältnisses nicht beabsichtigt ist, ist die Absicht, ein mit Ablaufdatum befristetes Arbeitsverhältnis von mehr als 2-monatiger Dauer (einschließlich eines allfälligen Probemonates) nicht über den Ablaufzeitpunkt hinaus fortzusetzen, dem Arbeitnehmer spätestens 2 Wochen vor Fristablauf mitzuteilen. Erfolgt die Mitteilung nicht oder verspätet, ist das auf den Zeitraum von 3 Tagen entfallende Entgelt über das mit Xxxxxxxxxxx beendete Arbeitsverhältnis während einer Arbeitsverhinderung oder im Hinblick auf eine Arbeitsverhinderung gemäß hinaus als Ersatz für nicht konsumierte Freizeit (anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses – § 2 EFZG einvernehmlich beendet wird. Erkrankt ein Arbeitnehmer hingegen während der Kündigungsfrist, so endet der Anspruch – sowie alle Ansprüche aus dem Kollektivvertrag – mit dem letzten Tag der Kündigungsfrist22 AngG) zu bezahlen.
68. Während der Kündigungsfrist hat der Arbeitnehmer bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber zur Arbeitsuche – ausgenommen bei Verzicht auf die Arbeitsleistung – in jeder Arbeitswoche Anspruch auf jedenfalls einen freien Arbeitstag Arbeitstag, mindestens jedoch 8 Stunden – bei Kündigung durch den Arbeitnehmer mindestens 4 Stunden – unter Fortzahlung des XxxxxxEntgeltes. Für Kündigungen bei Erreichen des Pensionsalters gilt § 22 Abs. 2 und 3 AngG.
9. Gewerbliche Lehrlinge müssen nach ordnungsgemäßer Beendigung der Lehrzeit noch sechs Monate beschäftigt werden. Wenn diese Behaltezeit nicht mit dem Kalendermonat endet, ist diese auf den Kalendermonat zu erstrecken. Will der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht über die Behaltepflicht hinaus fortsetzen, so hat er unter Einhaltung einer vorangehenden sechswöchigen Kündigungsfrist zu Ende der oben bestimmten Behaltepflicht zu kündigen.
10. Im Falle von Schichtarbeit gelten diese Bestimmungen sinngemäß. An welchem Tag die Freizeit beansprucht werden kanndes Todes eines Arbeitnehmers, der länger als ein Jahr im Betrieb tätig war, ist zu vereinbaren. Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, dann ist der letzte Tag der Arbeitswoche freiLohn für den Sterbemonat und den folgenden Monat weiterzuzahlen.
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Samples: Kollektivvertrag Für Arbeiter
Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses. 1. Alle Ansprüche aus diesem Kollektivvertrag entstehen mit der Arbeitsaufnahme. Der erste Monat des Arbeitsverhältnisses gilt als Probezeit, sofern nicht schriftlich eine kürzere vereinbart oder eine solche überhaupt ausgeschlossen wurdeProbemonat. Während der Probezeit des Probemonats kann das Arbeitsverhältnis von jedem der Vertragspartner jederzeit ohne Angabe von Gründen jederzeit Kündigungsfrist gelöst werden. Während der ersten drei Monate kann sowohl der Lehrberechtigte als auch der Lehrling das Lehrverhältnis jederzeit einseitig auflösen (§ 15 BAG (Berufsausbildungsgesetz)).
2. Dem Arbeitnehmer ist vom Arbeitgeber eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag auszufolgen (Arbeitsvertragsrechts-AnpassungsgesetzDienstzettel oder Dienstvertrag). Verwendungszeiten in der Lohngruppe 1 sind Dieser Dienstzettel oder Dienstvertrag hat dem § 11 AÜG (Arbeitskräfteüberlassungsgesetz) zu entsprechen. Er hat darüber hinaus anzuführen, ob das Arbeitsverhältnis dem BUAG und/oder dem Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetz (BSchEG) unterliegt oder nicht. Die Aufzeichnung ist zu ergänzenanzupassen, wenn Veränderungen in der Einstufung des Arbeitnehmers eintreten. Diese Bestimmungen sind bei Verwendung eines Dienstzettels laut Anhang I erfüllt. Erweiterungen der Angaben auf dem Dienstzettel sind zulässig.
3. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen zum Ende der Arbeitswoche gelöst werden. Für den Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis aber nicht wegen des Endes einer Überlassung und frühestens am fünften Arbeitstag nach deren Ende kündigen; entgegenstehende Kündigungen sind rechtsunwirksam. Das gilt nicht, wenn die Kündigung aus Gründen erfolgt, die in der Person des Arbeitnehmers gelegen sind. Eine Rechtsunwirksamkeit muss binnen 6 Monaten gerichtlich geltend gemacht werden. Die Fristen betragen, für Arbeitnehmer betragen die Fristen und Arbeitgeber, nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis 1 Jahr 1 Woche, über 1 Jahr 2 Wochen, über 5 Jahre 4 Wochen, über 10 Jahre 6 Wochen. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen zu jedem 15. und zum Letzten eines Kalendermonats gelöst werden. Für den Arbeitgeber betragen die Fristen nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis 2 Jahre 6 Wochen, über 2 3 Jahre 2 Monate, über Wochen bis 5 Jahre 3 Monate, über 15 Jahre 4 Monate, über 25 Wochen bis 10 Jahre 5 MonateWochen danach 7 Wochen.
4. *) Der Ausspruch der Kündigung hat spätestens am letzten Tag der betrieblichen Arbeitswoche zu erfolgen; ist dieser jedoch ein Feiertag, so tritt an seine Stelle der vorhergehende Arbeitstag. Eine schriftliche Kündigung wird mit der Zustellung wirksam.
5. Endet das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers, so ist sein Verdienst bis zum Letzten des Sterbemonats weiterzuzahlen. Für die Betriebe in den Berufszweigen Dauer der Spengler Verdienstfortzahlung sind auch die aliquoten Teile von Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration zu bezahlen. Anspruchsberechtigt sind die gesetzlichen Erben (Spengler und Kupferschmiede) in dazu zählen auch eingetragene Partner im Sinne des EPG), zu deren Erhaltung der Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler werden bezüglich der Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet war.
6. Bei Kündigung durch den Arbeitgeber im Anhang IIIb abweichende Regelungen getroffen.
4. Verzichtet der Arbeitgeber auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers während der Kündigungsfrist, darf dadurch keine Schmälerung des Xxxxxx eintreten.
5. Wird ein Arbeitnehmer während einer Arbeitsverhinderung gekündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen oder trifft den Arbeitgeber ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers, so bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes bis zur Ausschöpfung des Anspruches bestehen, wenngleich das Arbeitsverhältnis früher endet. Dies gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis während einer Arbeitsverhinderung oder im Hinblick auf eine Arbeitsverhinderung gemäß § 2 EFZG einvernehmlich beendet wird. Erkrankt ein Arbeitnehmer hingegen während der Kündigungsfrist, so endet der Anspruch – sowie alle Ansprüche aus dem Kollektivvertrag – mit dem letzten Tag der Kündigungsfrist.
6. Während der Kündigungsfrist hat der Arbeitnehmer bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber zur Arbeitsuche während der Kündigungsfrist – ausgenommen bei Verzicht auf die Arbeitsleistung – in jeder Arbeitswoche Anspruch auf einen freien Arbeitstag unter Fortzahlung des XxxxxxEntgelts. Im Falle von Schichtarbeit gelten diese Bestimmungen sinngemäß. An welchem Tag die Freizeit beansprucht werden kann, ist zu vereinbaren. Kommt eine Vereinbarung nicht zustandezu Stande, dann ist der letzte Tag der Arbeitswoche frei. § 1160 Abs. 2 und 3 ABGB ist anzuwenden.
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Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses. 1. Alle Ansprüche aus diesem Kollektivvertrag entstehen mit der Arbeitsaufnahme. Der erste Monat des Arbeitsverhältnisses gilt als Probezeit, sofern nicht schriftlich eine kürzere vereinbart oder eine solche überhaupt ausgeschlossen wurdeProbemonat. Während der Probezeit des Probemonats kann das Arbeitsverhältnis von jedem der Vertragspartner jederzeit ohne Angabe von Gründen jederzeit Kündigungsfrist gelöst werden. Während der ersten drei Monate kann sowohl der Lehrberechtigte als auch der Lehrling das Lehrverhältnis jederzeit einseitig auflösen (§ 15 BAG (Berufsausbildungsgesetz)).
2. Dem Arbeitnehmer ist vom Arbeitgeber eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag auszufolgen (Arbeitsvertragsrechts-AnpassungsgesetzDienstzettel oder Dienstvertrag). Verwendungszeiten in der Lohngruppe 1 sind Dieser Dienstzettel oder Dienstvertrag hat dem § 11 AÜG (Arbeitskräfteüberlassungsgesetz) zu entsprechen. Er hat darüber hinaus anzuführen, ob das Arbeitsverhältnis dem BUAG und/oder dem Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetz (BSchEG (Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetz)) unterliegt oder nicht. Die Aufzeichnung ist zu ergänzenanzupassen, wenn Veränderungen in der Einstufung des Arbeitnehmers eintreten. Diese Bestimmungen sind bei Verwendung eines Dienstzettels laut Anhang I erfüllt. Erweiterungen der Angaben auf dem Dienstzettel sind zulässig.
3. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen zum Ende der Arbeitswoche gelöst werden. Für den Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis aber nicht wegen des Endes einer Überlassung und frühestens am fünften Arbeitstag nach deren Ende kündigen; entgegenstehende Kündigungen sind rechtsunwirksam. Das gilt nicht, wenn die Kündigung aus Gründen erfolgt, die in der Person des Arbeitnehmers gelegen sind. Eine Rechtsunwirksamkeit muss binnen 6 Monaten gerichtlich geltend gemacht werden. Die Fristen betragen, für Arbeitnehmer betragen die Fristen und Arbeitgeber, nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis 1 Jahr 1 Woche, über 1 Jahr 3 Jahre ................................................... 2 Wochen, über Wochen bis 5 Jahre 4 Wochen, über ................................................... 3 Wochen bis 10 Jahre 6 ................................................. 5 Wochen danach ......................................................... 7 Wochen.
4. Nach Ablauf Der Ausspruch der Probezeit kann Kündigung hat spätestens am letzten Tag der betrieblichen Arbeitswoche zu erfolgen; ist dieser jedoch ein Feiertag, so tritt an seine Stelle der vorhergehende Arbeitstag. Eine schriftliche Kündigung wird mit der Zustellung wirksam.
5. Endet das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen zu jedem 15. und durch den Tod des Arbeitnehmers, so ist sein Verdienst bis zum Letzten eines Kalendermonats gelöst werdendes Sterbemonats weiterzuzahlen. Für den Arbeitgeber betragen die Fristen nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis 2 Jahre 6 WochenDauer der Verdienstfortzahlung sind auch die aliquoten Teile von Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration zu bezahlen. Anspruchsberechtigt sind die gesetzlichen Erben (dazu zählen auch eingetragene Partner im Sinne des EPG (Eingetragene Partnerschaft-Gesetz)), über 2 Jahre 2 Monate, über 5 Jahre 3 Monate, über 15 Jahre 4 Monate, über 25 Jahre 5 Monatezu deren Erhaltung der Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet war.
6. *) Für die Betriebe in den Berufszweigen der Spengler (Spengler und Kupferschmiede) in der Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler werden bezüglich der Bei Kündigung durch den Arbeitgeber im Anhang IIIb abweichende Regelungen getroffen.
4. Verzichtet der Arbeitgeber auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers während der Kündigungsfrist, darf dadurch keine Schmälerung des Xxxxxx eintreten.
5. Wird ein Arbeitnehmer während einer Arbeitsverhinderung gekündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen oder trifft den Arbeitgeber ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers, so bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes bis zur Ausschöpfung des Anspruches bestehen, wenngleich das Arbeitsverhältnis früher endet. Dies gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis während einer Arbeitsverhinderung oder im Hinblick auf eine Arbeitsverhinderung gemäß § 2 EFZG einvernehmlich beendet wird. Erkrankt ein Arbeitnehmer hingegen während der Kündigungsfrist, so endet der Anspruch – sowie alle Ansprüche aus dem Kollektivvertrag – mit dem letzten Tag der Kündigungsfrist.
6. Während der Kündigungsfrist hat der Arbeitnehmer bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber zur Arbeitsuche während der Kündigungsfrist – ausgenommen bei Verzicht auf die Arbeitsleistung – in jeder Arbeitswoche Anspruch auf einen freien Arbeitstag unter Fortzahlung des XxxxxxEntgelts. Im Falle von Schichtarbeit gelten diese Bestimmungen sinngemäß. An welchem Tag die Freizeit beansprucht werden kann, ist zu vereinbaren. Kommt eine Vereinbarung nicht zustandezu Stande, dann ist der letzte Tag der Arbeitswoche frei. § 1160 Abs. 2 und 3 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) ist anzuwenden.
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Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses. 1. Alle Ansprüche aus diesem Kollektivvertrag entstehen mit der Arbeitsaufnahme. Der erste Monat des Arbeitsverhältnisses gilt als Probezeit, sofern nicht schriftlich eine kürzere vereinbart oder eine solche überhaupt ausgeschlossen wurde. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von jedem der Vertragspartner ohne Angabe von Gründen jederzeit gelöst werden. Während der ersten drei Monate kann sowohl der Lehrberechtigte als auch der Lehrling das Lehrverhältnis jederzeit einseitig auflösen (§ §15 BAG (Berufsausbildungsgesetz)BAG).
2. Dem Arbeitnehmer ist vom Arbeitgeber eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag auszufolgen (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz). Verwendungszeiten in der Lohngruppe 1 sind anzuführen. Die Aufzeichnung ist zu ergänzen, wenn Veränderungen in der Einstufung des Arbeitnehmers eintreten. Diese Bestimmungen sind bei Verwendung eines Dienstzettels laut Anhang I erfüllt. Erweiterungen der Angaben auf dem Dienstzettel sind zulässig.
3. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen zum Ende der Arbeitswoche gelöst werden. Für den Arbeitnehmer betragen die Fristen nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis 1 Jahr 1 Woche, über 1 Jahr 2 Wochen, über 5 Jahre 4 Wochen, über 10 Jahre 6 Wochen. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen zu jedem 15. und zum Letzten eines Kalendermonats gelöst werden. Für den Arbeitgeber betragen die Fristen nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis 2 Jahre 6 Wochen, über 2 Jahre 2 Monate, über 5 Jahre 3 Monate, über 15 Jahre 4 Monate, über 25 Jahre 5 Monate. *) Für die Betriebe in den Berufszweigen der Spengler (Spengler und Kupferschmiede) in der Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler werden bezüglich der Kündigung durch den Arbeitgeber im Anhang IIIb abweichende Regelungen getroffen.
4. Verzichtet der Arbeitgeber auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers während der Kündigungsfrist, darf dadurch keine Schmälerung des Xxxxxx eintreten.
5. Wird ein Arbeitnehmer während einer Arbeitsverhinderung gekündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen oder trifft den Arbeitgeber ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers, so bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes bis zur Ausschöpfung des Anspruches bestehen, wenngleich das Arbeitsverhältnis früher endet. Dies gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis während einer Arbeitsverhinderung oder im Hinblick auf eine Arbeitsverhinderung gemäß § 2 EFZG einvernehmlich beendet wird. Erkrankt ein Arbeitnehmer hingegen während der Kündigungsfrist, so endet der Anspruch – sowie alle Ansprüche aus dem Kollektivvertrag – mit dem letzten Tag der Kündigungsfrist.
6. Während der Kündigungsfrist hat der Arbeitnehmer bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber zur Arbeitsuche – ausgenommen bei Verzicht auf die Arbeitsleistung – in jeder Arbeitswoche Anspruch auf einen freien Arbeitstag unter Fortzahlung des Xxxxxx. Im Falle von Schichtarbeit gelten diese Bestimmungen sinngemäß. An welchem Tag die Freizeit beansprucht werden kann, ist zu vereinbaren. Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, dann ist der letzte Tag der Arbeitswoche frei.
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Samples: Kollektivvertrag Eisen Und Metallverarbeitenden Gewerbe
Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses. 1. Alle Ansprüche aus diesem Kollektivvertrag entstehen mit der Arbeitsaufnahme. Der erste Monat des Arbeitsverhältnisses gilt als Probezeit, sofern nicht schriftlich eine kürzere vereinbart oder eine solche überhaupt ausgeschlossen wurdeProbemonat. Während der Probezeit des Probemonats kann das Arbeitsverhältnis von jedem der Vertragspartner jederzeit ohne Angabe von Gründen jederzeit Kündigungsfrist gelöst werden. Während der ersten drei Monate kann sowohl der Lehrberechtigte als auch der Lehrling das Lehrverhältnis jederzeit einseitig auflösen (§ 15 BAG (Berufsausbildungsgesetz)).
2. Dem Arbeitnehmer ist vom Arbeitgeber eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag auszufolgen (Arbeitsvertragsrechts-AnpassungsgesetzDienstzettel oder Dienstvertrag). Verwendungszeiten in der Lohngruppe 1 sind Dieser Dienstzettel oder Dienstvertrag hat dem § 11 AÜG (Arbeitskräfteüberlassungsgesetz) zu entsprechen. Er hat darüber hinaus anzuführen, ob das Arbeitsverhältnis dem BUAG (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz) und/oder dem Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetz (BSchEG (Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetz)) unterliegt oder nicht. Die Aufzeichnung ist zu ergänzenanzupassen, wenn Veränderungen in der Einstufung des Arbeitnehmers eintreten. Diese Bestimmungen sind bei Verwendung eines Dienstzettels laut Anhang I erfüllt. Erweiterungen der Angaben auf dem Dienstzettel sind zulässig.
3. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen zum Ende der Arbeitswoche gelöst werden. Für den Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis aber nicht wegen des Endes einer Überlassung und frühestens am fünften Arbeitstag nach deren Ende kündigen; entgegenstehende Kündigungen sind rechtsunwirksam. Das gilt nicht, wenn die Kündigung aus Gründen erfolgt, die in der Person des Arbeitnehmers gelegen sind. Eine Rechtsunwirksamkeit muss binnen 6 Monaten gerichtlich geltend gemacht werden. Die Fristen betragen, für Arbeitnehmer betragen die Fristen und Arbeitgeber, nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis 1 Jahr 1 Woche, über 1 Jahr 3 Jahre ... 2 Wochen, über Wochen bis 5 Jahre 4 Wochen, über ... 3 Wochen bis 10 Jahre 6 ... 5 Wochen danach ... 7 Wochen.
4. Nach Ablauf Der Ausspruch der Probezeit kann Kündigung hat spätestens am letzten Tag der betrieblichen Arbeitswoche zu erfolgen; ist dieser jedoch ein Feiertag, so tritt an seine Stelle der vorhergehende Arbeitstag. Eine schriftliche Kündigung wird mit der Zustellung wirksam.
5. Endet das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen zu jedem 15. und durch den Tod des Arbeitnehmers, so ist sein Verdienst bis zum Letzten eines Kalendermonats gelöst werdendes Sterbemonats weiterzuzahlen. Für den Arbeitgeber betragen die Fristen nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis 2 Jahre 6 WochenDauer der Verdienstfortzahlung sind auch die aliquoten Teile von Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration zu bezahlen. Anspruchsberechtigt sind die gesetzlichen Erben (dazu zählen auch eingetragene Partner im Sinne des EPG (Eingetragene Partnerschaft-Gesetz)), über 2 Jahre 2 Monate, über 5 Jahre 3 Monate, über 15 Jahre 4 Monate, über 25 Jahre 5 Monatezu deren Erhaltung der Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet war.
6. *) Für die Betriebe in den Berufszweigen der Spengler (Spengler und Kupferschmiede) in der Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler werden bezüglich der Bei Kündigung durch den Arbeitgeber im Anhang IIIb abweichende Regelungen getroffen.
4. Verzichtet der Arbeitgeber auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers während der Kündigungsfrist, darf dadurch keine Schmälerung des Xxxxxx eintreten.
5. Wird ein Arbeitnehmer während einer Arbeitsverhinderung gekündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen oder trifft den Arbeitgeber ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers, so bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes bis zur Ausschöpfung des Anspruches bestehen, wenngleich das Arbeitsverhältnis früher endet. Dies gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis während einer Arbeitsverhinderung oder im Hinblick auf eine Arbeitsverhinderung gemäß § 2 EFZG einvernehmlich beendet wird. Erkrankt ein Arbeitnehmer hingegen während der Kündigungsfrist, so endet der Anspruch – sowie alle Ansprüche aus dem Kollektivvertrag – mit dem letzten Tag der Kündigungsfrist.
6. Während der Kündigungsfrist hat der Arbeitnehmer bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber zur Arbeitsuche während der Kündigungsfrist – ausgenommen bei Verzicht auf die Arbeitsleistung – in jeder Arbeitswoche Anspruch auf einen freien Arbeitstag unter Fortzahlung des XxxxxxEntgelts. Im Falle von Schichtarbeit gelten diese Bestimmungen sinngemäß. An welchem Tag die Freizeit beansprucht werden kann, ist zu vereinbaren. Kommt eine Vereinbarung nicht zustandezu Stande, dann ist der letzte Tag der Arbeitswoche frei. § 1160 Abs. 2 und 3 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) ist anzuwenden.
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Samples: Kollektivvertrag Für Arbeiterinnen Im Gewerbe Der Arbeitskräfteüberlassung
Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses. 1. Alle Ansprüche aus diesem Kollektivvertrag entstehen mit der Arbeitsaufnahme. Der erste Monat des Arbeitsverhältnisses gilt als Probezeit, sofern nicht schriftlich eine kürzere vereinbart oder eine solche überhaupt ausgeschlossen wurdeProbemonat. Während der Probezeit des Probemonats kann das Arbeitsverhältnis von jedem der Vertragspartner jederzeit ohne Angabe von Gründen jederzeit Kündigungsfrist gelöst werden. Während der ersten drei Monate kann sowohl der Lehrberechtigte als auch der Lehrling das Lehrverhältnis jederzeit einseitig auflösen (§ 15 BAG (Berufsausbildungsgesetz))wer- den.
2. Dem Arbeitnehmer ist vom Arbeitgeber eine schriftliche Aufzeichnung Aufzeich- nung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag Arbeitsver- trag auszufolgen (Arbeitsvertragsrechts-AnpassungsgesetzDienstzettel oder Dienstvertrag). Verwendungszeiten in der Lohngruppe 1 sind Dieser Dienstzettel oder Dienstvertrag hat dem § 11 AÜG zu entsprechen. Er hat darüber hinaus anzuführen, ob das Arbeitsverhältnis dem BUAG und/oder dem Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetz (BSchEG) un- terliegt oder nicht. Die Aufzeichnung ist zu ergänzenanzupassen, wenn Veränderungen Veränderun- gen in der Einstufung des Arbeitnehmers eintreten. Diese Bestimmungen Bestimmun- gen sind bei Verwendung eines Dienstzettels laut Anhang I erfüllt. Erweiterungen Er- weiterungen der Angaben auf dem Dienstzettel sind zulässig.
3. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer unter Beachtung Beach- tung der gesetzlichen Bestimmungen und unter Einhaltung nachstehender nachste- hender Kündigungsfristen zum Ende der Arbeitswoche und -termine gelöst werden. Für den Arbeitnehmer Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis aber nicht wegen des Endes einer Überlas- sung und frühestens am fünften Arbeitstag nach deren Ende kündigen; entgegenstehende Kündigungen sind rechtsunwirksam. Das gilt nicht, wenn die Kündigung aus Gründen erfolgt, die in der Person des Arbeit- nehmers gelegen sind. Eine Rechtsunwirksamkeit muss binnen 6 Mo- naten gerichtlich geltend gemacht werden. Die Kündigungsfristen betragen die Fristen für Arbeitgeber nach einer ununterbrochenen ununterbro- chenen Betriebszugehörigkeit bis 1 Jahr 1 Woche, über 1 Jahr 12 Monate 2 Wochen, über 5 Jahre (ab 1.1.2023: 3 Wochen) von mehr als 12 Monaten bis 18 Monate 4 Wochen, über 10 Jahre 6 Wochen. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen zu jedem 15. und zum Letzten eines Kalendermonats gelöst werden. Für den Arbeitgeber betragen die Fristen nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 18 Monaten bis 2 Jahre 6 Wochen, über von mehr als 2 Jahren bis 5 Jahre 2 Monate, über von mehr als 5 Jahren bis 15 Jahre 3 Monate, über von mehr als 15 Jahren bis 25 Jahre 4 Monate, über 25 Jahre danach 5 Monate. *) Für die Betriebe Als Kündigungstermin gilt in den Berufszweigen ersten 18 Monaten Betriebszugehörig- keit bei Arbeitgeberkündigung das Ende der Spengler (Spengler und Kupferschmiede) in betrieblichen Arbeitswo- che. Nach 18 Monaten Betriebszugehörigkeit gelten als Kündigungster- min der Bundesinnung Fünfzehnte oder der DachdeckerLetzte des Kalendermonats. Die Kündigungsfristen betragen für Arbeitnehmer nach einer ununter- brochenen Betriebszugehörigkeit bis 24 Monate 2 Wochen danach 4 Wochen. Als Kündigungstermin gilt bei Arbeitnehmerkündigung das Ende der be- trieblichen Arbeitswoche. Ist der Kündigungstermin das Ende der betrieblichen Arbeitswoche, Glaser und Spengler werden bezüglich hat der Ausspruch der Kündigung durch den Arbeitgeber im Anhang IIIb abweichende Regelungen getroffen.
4. Verzichtet der Arbeitgeber auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers während der Kündigungsfrist, darf dadurch keine Schmälerung des Xxxxxx eintreten.
5. Wird ein Arbeitnehmer während einer Arbeitsverhinderung gekündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen oder trifft den Arbeitgeber ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers, so bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes bis zur Ausschöpfung des Anspruches bestehen, wenngleich das Arbeitsverhältnis früher endet. Dies gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis während einer Arbeitsverhinderung oder im Hinblick auf eine Arbeitsverhinderung gemäß § 2 EFZG einvernehmlich beendet wird. Erkrankt ein Arbeitnehmer hingegen während der Kündigungsfrist, so endet der Anspruch – sowie alle Ansprüche aus dem Kollektivvertrag – mit dem spätestens am letzten Tag der Kündigungsfristbetriebli- chen Arbeitswoche zu erfolgen. Ist dieser jedoch ein Feiertag, so tritt an seine Stelle der vorhergehende Arbeitstag. Eine schriftliche Kündigung wird mit der Zustellung wirksam.
6. Während der Kündigungsfrist hat der Arbeitnehmer bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber zur Arbeitsuche – ausgenommen bei Verzicht auf die Arbeitsleistung – in jeder Arbeitswoche Anspruch auf einen freien Arbeitstag unter Fortzahlung des Xxxxxx. Im Falle von Schichtarbeit gelten diese Bestimmungen sinngemäß. An welchem Tag die Freizeit beansprucht werden kann, ist zu vereinbaren. Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, dann ist der letzte Tag der Arbeitswoche frei.
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