Begrenzung Des Besicherungsanspruchs Und Freigabeverpflichtung. (1) Deckungsgrenze Die Bank kann ihren Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten so lange geltend machen, bis der realisier- bare Wert aller Sicherheiten dem Gesamtbetrag aller Ansprüche aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung (Deckungsgrenze) entspricht. (2) Freigabe Falls der realisierbare Wert aller Sicherheiten die Deckungs- grenze nicht nur vorübergehend übersteigt, hat die Bank auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach ihrer Xxxx freizugeben, und zwar in Höhe des die Deckungsgrenze übersteigenden Betrages; sie wird bei der Aus- xxxx der freizugebenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Kunden und eines dritten Sicherungsgebers, der für die Verbindlichkeiten des Kunden Sicherheiten bestellt hat, Rücksicht nehmen. In diesem Rahmen ist die Bank auch verpflichtet, Aufträge des Kunden über die dem Pfandrecht unterliegenden Werte auszuführen (zum Beispiel Verkauf von Wertpapieren, Auszahlung von Sparguthaben). (3) Sondervereinbarungen Ist für eine bestimmte Sicherheit ein anderer Be- wertungsmaßstab als der realisierbare Wert oder ist eine andere Deckungs- grenze oder ist eine andere Grenze für die Freigabe von Sicherheiten ver- einbart, so sind diese maßgeblich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Begrenzung Des Besicherungsanspruchs Und Freigabeverpflichtung. (1) Deckungsgrenze Die Bank kann ihren Anspruch auf Bestellung Bestllung oder Verstärkung Verstaerkung von Sicherheiten so lange solange geltend machen, bis der realisier- bare realisierbare Wert aller Sicherheiten dem Gesamtbetrag aller Ansprüche Ansprueche aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung bankmaessigen Geschaeftsverbindung (Deckungsgrenze) entspricht.
(2) Freigabe Falls der realisierbare Wert aller Sicherheiten die Deckungs- grenze Deckungsgrenze nicht nur vorübergehend übersteigt, voruebergehend uebersteigt hat die Bank auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach ihrer Xxxx freizugeben, und zwar in Höhe Hoehe des die Deckungsgrenze übersteigenden uebersteigenden Betrages; sie wird bei der Aus- xxxx Auswahl der freizugebenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Kunden und eines dritten Sicherungsgebers, der für fuer die Verbindlichkeiten des Kunden Sicherheiten bestellt hat, Rücksicht hat Ruecksicht nehmen. In diesem Rahmen ist die Bank auch verpflichtet, Aufträge . Auftraege des Kunden über ueber die dem Pfandrecht unterliegenden Werte auszuführen auszufuehren (zum Beispiel Verkauf von Wertpapieren, Auszahlung von Sparguthaben).
(3) Sondervereinbarungen Ist für fuer eine bestimmte Sicherheit ein anderer Be- wertungsmaßstab Bewertungsmassstab als der realisierbare Wert oder ist Wert, eine andere Deckungs- grenze Dechungsgrenze oder ist eine andere Grenze für fuer die Freigabe von Sicherheiten ver- einbartvereinbart, so sind diese maßgeblichmassgeblich.
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Samples: General Terms and Conditions (Ixys Corp /De/), General Terms and Conditions (Ixys Corp /De/)
Begrenzung Des Besicherungsanspruchs Und Freigabeverpflichtung. (1) Deckungsgrenze Deckungsgrenze: Die Bank kann ihren Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten so lange geltend machen, bis der realisier- bare realisierbare Wert aller Sicherheiten dem Gesamtbetrag aller Ansprüche aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung (Deckungsgrenze) entspricht.
(2) Freigabe Freigabe: Falls der realisierbare Wert aller Sicherheiten die Deckungs- grenze Deckungsgrenze nicht nur vorübergehend übersteigt, hat die Bank auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach ihrer Xxxx freizugeben, und zwar in Höhe des die Deckungsgrenze übersteigenden BetragesBetrags; sie wird bei der Aus- xxxx der freizugebenden Auswahl freizugebender Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Kunden und eines dritten Sicherungsgebers, der für die Verbindlichkeiten des Kunden Sicherheiten bestellt hat, Rücksicht nehmen. In diesem Rahmen ist die Bank auch verpflichtet, Aufträge des Kunden über die dem Pfandrecht unterliegenden Werte auszuführen (zum Beispiel Verkauf von Wertpapieren, Auszahlung von SparguthabenSpargut- haben).
(3) Sondervereinbarungen Sondervereinbarungen: Ist für eine bestimmte Sicherheit ein anderer Be- wertungsmaßstab Bewertungsmaßstab als der realisierbare Wert oder ist eine andere Deckungs- grenze Deckungsgrenze oder ist eine andere Grenze für die Freigabe von Sicherheiten ver- einbartvereinbart, so sind diese maßgeblich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen