Beistand Musterklauseln

Beistand. Der Versicherte kann die folgenden Beistandsleistungen unter der auf der Versicherungsschein angegebenen Telefonnummer in erreichen. Damit wir unsere Beistandsleistungen optimal organisieren und insbesondere das bestgeeignete Verkehrsmittel (Flugzeug, Bahn usw.) ermitteln können, verpflichtet sich der Versicherte, uns innerhalb von 4 Stunden nach Eintreten des Schadens zu kontaktieren und nur mit unserem Einverständnis Kosten für Beistandsleistungen aufzuwenden. Geschieht dies nicht, so beschränkt sich unsere Beteiligung, von besonderen Einschränkungen abgesehen, auf die ■ im Vertrag angegebenen Entschädigungsobergrenzen ■ auf die Kosten, die wir aufgebracht hätten, wenn wir den Dienst selbst organisiert hätten. Sie profitieren vom Ersten Beistand, sobald Ihre Garantie Haftpflicht und/oder Fahrzeugschutz (mit oder ohne Omnium XL / Omnium XL Pro) in Kraft tritt, vorausgesetzt, dass das versicherte Fahrzeug entweder ein Personenkraftwagen, ein Lieferwagen, Minibus, Wohnmobil oder Motorrad ist: ■ mit einer höchstzulässigen Masse von 3,5 Tonnen oder weniger ■ nicht mit einem kommerziellen Nummernschild fährt („Händler“ oder „Probefahrt“) ■ kein Kurzzeit-Mietfahrzeug oder Taxi ist Wir garantieren auch den Faltwohnwagen, Wohnwagen oder Anhänger mit einer höchstzulässigen Masse gleich oder weniger als 3,5 Tonnen und einer Länge von maximal 8 Metern Deichsel enthalten, der von dem bezeichneten Fahrzeug gezogen wird. Unsere Leistungen werden im Falle eines Verkehrsunfalls, eines Brandes, des Diebstahls oder des versuchten Diebstahls des Fahrzeugs, von höherer Gewalt und Zusammenstoss mit Tieren, wodurch das bezeichnete Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist, gewährt. Die Leistungen werden im Falle einer Panne oder bei Nutzen des falschen Kraftstoffs nicht gewährt. 2.3.2.1. Welche Dienstleistungen werden in Belgien und im Umkreis von 30 km über unsere Grenzen hinaus erbracht? Erstmaßnahmen Wir kontaktieren auf Ihren Antrag ■ den Rettungsdienst ■ den zuständigen Polizeidienst ■ Ihr Familienmitglied, das Sie benennen ■ Personen, mit denen Sie einen Termin vereinbart hatten Das Abschleppen des versicherten Fahrzeugs. Wir organisieren und kümmern uns um die Intervention eines Vor-Ort-Service oder andernfalls um das Abschleppen des versicherten Fahrzeugs in eine unserer Vertragswerkstätten in Belgien oder in die von Ihnen benannte Werkstatt in Belgien. Wenn das in Belgien gestohlene Fahrzeug im Ausland in einem Umkreis von 30 km außerhalb unserer Grenzen gefunden wird, orga...
Beistand. Bollig Tours leistet dem Kunden angemessenen Beistand (gemäß Artikel L.225-14 des Luxemburgischen Verbrauch- erschutzgesetzes), wenn er sich während der gebuchten Reise in Schwierigkeiten befindet. Mit den Reiseunterla- gen erhält der Kunde eine Telefonnummer sowie Angaben zur Kontaktstelle vor Ort und die Kontaktdaten von Bollig Tours. Falls die Schwierigkeiten jedoch vom Kunden selbst verursacht sind, behält Bollig Tours sich das Recht vor, die Kosten des Beistandes in Rechnung zu stellen.
Beistand. (1) Die Vertragspartner vereinbaren, entsprechend ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten, bei der Bewältigung und Auswertung von Bränden, Unglücksfällen oder sonstigen Schadensereignissen zusammenzuarbeiten. (2) Wenn es notwendig sein sollte, können die Vertragspartner gegenseitig bei der Brandbekämpfung, bei Unglücksfällen oder sonstigen Schadensereignissen um Unterstützung bitten. Diese Unterstützung ist als gegenseitige Hilfe im Rahmen der überörtlichen Hilfeleistung zu verstehen. (3) Die Anforderungen zur Unterstützung erfolgen durch den Einsatzleiter über die Leitstelle des Kreises Kleve für die Stadt Kleve und über die die Meldkamer Nijmegen für die Veiligheldsregio Gelderland Zuid / Brandweer Millingen aan de Rijn. Es werden zwecks Alarmierung nähere schriftliche Abstimmungen über und mit januari 1993 (Anholter Abkommen), en de gezamenlijke verklaring van de Nederlandse Minister van Binnenlandse Zaken en Koninkrijksrelaties en de Minister van Binnenlandse Zaken van de deelstaat Nordrhein-Westfalen met betrekking tot grensoverschrijdende samenwerking van 16 jan. 2001, de volgende met het doel dat in de betreffende deelnemende gemeenten zo snel mogelijk hulp kan worden geboden bij incidenten waarbij hulp aan mens en dier en wederzijdse ondersteuning van de betrokken brandweerkorpsen gevraagd word.
Beistand. Damit wir den Beistand optimal organisieren können und um unter anderem das bestgeeignete Beförderungsmittel zu vereinbaren (Flugzeug, Zug, usw.), soll der Versicherte sich vor jeder Intervention unmittelbar mit uns in Verbindung setzen und Beistandskosten nur mit unserer Genehmigung aufbringen. In Ermangelung wird unsere Beteiligung vorbehaltlich besonderer Einschränkungen beschränkt: ■ auf die im Vertrag erwähnten Entschädigungsgrenzen ■ auf die Kosten, die wir aufgebracht hätten, wenn wir den Dienst selber organisiert hätten.
Beistand. Hat sich ein Beamter der Autobahnpolizei wegen Handlungen bei seinem Dienst im Gebietskanton in einem straf- oder zivilrechtlichen Verfahren zu verantwor- ten, so leisten ihm die Behörden dieses Kantons in gleichem Masse Beistand, wie er ihn in seinem Stammkanton erhält, und nicht weniger, als er einem eige- nen Polizeibeamten zusteht.

Related to Beistand

  • Gerichtsstand 1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. 2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

  • Mietgegenstand 1.1 Die POLLUX verfügt auf den Kfz-Stellplatzanlagen des Standortes über Pkw-Stellplätze und vermietet hiervon an den Mieter die unten stehende Anzahl Pkw-Stellplätze: Standort: Marstall Ludwigsburg Parkbereiche: PB im öffentlichen Teil Nutzungszeitraum: Montag - Xxxxxxx Anzahl Stellplätze: 1.2 Der Mieter kann weder die Zuweisung eines bestimmten Stellplatzes noch eines bestimmten Stellplatzbereiches beanspruchen. Die POLLUX übernimmt keine Garantie dafür, dass die angemietete Anzahl Pkw-Stellplätze uneingeschränkt zur Nutzung zur Verfügung steht, insbesondere nicht bei hoher Auslastung der Kfz-Stellplatzanlagen. Die POLLUX haftet nicht für unbefugte Nutzung der Stellplätze durch Dritte, es sei denn, die POLLUX hätte eine solche unbefugte Nutzung verschuldet.

  • Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand 9.1 Für diese Verträge gilt deutsches Recht. 9.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach seinem Sitz oder dem seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Örtlich zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 9.3 Für Klagen gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk er zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt, hat. 9.4 Ist Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Versicherungsnehmers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen ihn nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.

  • Anwendbares Recht, Gerichtsstand 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Lieferers zuständige Gericht. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.

  • Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet.

  • Erfüllungsort, Gerichtsstand 1. Erfüllungsort für alle Lieferungen/Leistungen ist die vom Auftraggeber bezeichnete Empfangsstelle. 2. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftraggebers oder nach Xxxx des Auftraggebers der allgemeine Gerichtsstand des Auftragnehmers.

  • Rechtswahl, Gerichtsstand Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

  • Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung) 9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitrags- rechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versi- cherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war. Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. 9.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von Abschnitt A1 Ziff. 9.1 bis zu den vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. 9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für (1) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen; (2) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen; (3) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen; (4) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind; (5) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.

  • Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand Form und Inhalt der Schuldverschreibungen sowie die Rechte und Pflichten der Emittentin und der Schuldverschreibungsgläubiger bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  • Datenverarbeitung Die personenbezogenen Daten, die wir über Sie und andere Personen verarbeiten, sind abhängig vom Verhältnis, in dem Sie mit uns stehen. Auch die Art der Kommunikation zwischen uns und die von uns bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen haben Einfluss darauf, wie und ob wir personenbezogene Daten verarbeiten. Es werden verschiedene Arten personenbezogener Daten gespeichert, je nachdem, ob Sie Versicherungsnehmer oder Anspruchsteller sind, Sie bezüglich unserer Dienstleistungen angefragt haben oder Sie aus einer Versicherungsdeckung gemäß einer Versicherungspolice begünstigt sind, die von einem anderen Versicherungsnehmer abgeschlossen wurde (zum Beispiel, wenn Sie versicherte Person einer „D&O Versicherung“ sind). Ebenso speichern wir andere personenbezogene Daten in verschiedener Weise, wenn Sie zum Beispiel ein Versicherungsmakler oder ein bestellter Vertreter, ein Zeuge oder eine sonstige Person, mit der wir in Beziehung stehen, sind. Da wir Versicherungsprodukte, Schadensregulierung, Unterstützung und damit verbundene Dienstleistungen anbieten, umfassen die personenbezogenen Daten, die wir speichern und verarbeiten, abhängig vom Verhältnis, in dem Sie mit uns stehen, unter anderem folgende Arten personenbezogener Daten: