Beitrag und Versicherungsteuer. 14.1.1 Beitragszahlung und Versicherungsperiode Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung mo- natlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich be- zahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versi- cherungsperiode: Sie beträgt – bei Monatsbeiträgen einen Monat, – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und – bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
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