Beitrag und Versicherungsteuer. (1) Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, viertel- jährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Die Versicherungs- periode umfasst dementsprechend » bei Monatsbeiträgen einen Monat, » bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, » bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und » bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
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Beitrag und Versicherungsteuer. (1) 10.1.1 Beitragszahlung und Versicherungsperiode Die Beiträge sind Monatsbeiträge. Sie können Sie die Beiträge je nach Vereinbarung monatlich, viertel- jährlichauch vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Die Versicherungs- periode umfasst dementsprechend » Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode: Sie beträgt – bei Monatsbeiträgen einen Monat, » – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, » – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und » – bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
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