Beitragsanpassungsklausel. C4-8.2.1. Der Tarifbeitrag wird unter Berücksichtigung von Schadenaufwand, Kosten und Versicherungssteuer kalkuliert. C4-8.2.2. Wenn die Schadenaufwendungen und Kosten (z. B. Kapitalkosten durch gesetzliche Änderungen) einschließlich Versicherungssteuer eines Geschäftsjahres (nicht berücksichtigt werden Provisionen und Gewinnansatz) die Gesamteinnahmen (ohne Provisionen und Gewinnansatz) überschreiten oder unterschreiten und dieser Trend aufgrund bisheriger und künftiger Entwicklung auch für die Zukunft erwartet wird, ist der Versicherer berechtigt bzw. verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Beitrag für bestehende Versicherungsverträge anzupassen. Die Anpassung tritt jeweils mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres – ab dem 01. Juli des auf den Ermittlungszeitraum folgenden Kalenderjahres – in Kraft. Die Anpassung darf 10 Prozent des vertraglichen Beitrages nicht überschreiten. C4-8.2.3. Der Beitragssatz wird für Teile des Gesamtbestandes, die nach objektiv risikobezogenen Kriterien abgrenzbar sind mittels anerkannter mathematisch statistischer Verfahren getrennt ermittelt. C4-8.2.4. Zur Ermittlung des Anpassungsbedarfs wird der Beitragssatz mindestens alle 5 Jahre – gerechnet ab 01.01.2021 – neu kalkuliert. Unternehmensübergreifende Daten dürfen für den Fall herangezogen werden, sofern eine ausreichende Grundlage unternehmenseigener Daten nicht zur Verfügung steht. C4-8.2.5. Der Versicherer teilt dem Versicherungsnehmer die Beitragssatzerhöhung spätestens einen Monat vor Beitragsfälligkeit mit und verweist in dem Zusammenhang auf sein tägliches Kündigungsrecht.
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Samples: E Bike and Bicycle Insurance Terms, E Bike and Bicycle Insurance Terms
Beitragsanpassungsklausel. C4-8.2.1. Der Tarifbeitrag wird unter Berücksichtigung von Schadenaufwand, Kosten Wir sind berechtigt und Versicherungssteuer kalkuliert.
C4-8.2.2. Wenn die Schadenaufwendungen und Kosten (z. B. Kapitalkosten durch gesetzliche Änderungen) einschließlich Versicherungssteuer eines Geschäftsjahres (nicht berücksichtigt werden Provisionen und Gewinnansatz) die Gesamteinnahmen (ohne Provisionen und Gewinnansatz) überschreiten oder unterschreiten und dieser Trend aufgrund bisheriger und künftiger Entwicklung auch für die Zukunft erwartet wird, ist der Versicherer berechtigt bzw. verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Beitrag für bestehende Versicherungsverträge anzupassenin der Kfz-Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung sowie Autoschutzbrief während der Vertragslaufzeit einmal im Kalenderjahr nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik neu zu kalkulieren. Bei der Neukalkulation werden die Versicherungsverträge, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, nach Sparte (Kfz-Haftpflicht, Kaskoversicherung sowie Autoschutzbrief), zusammengefasst. Die Anpassung tritt jeweils mit Neukalkulation richtet sich nach der Schaden- und Kostenentwicklung in der Vergangenheit sowie nach der voraussichtlichen Schaden- und Kostenentwicklung bis zum Ende des Kalenderjahres, welches dem Jahr der Neukalkulation folgt. Wir sind dabei berechtigt, die statistischen Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. und die Ermittlungen des unabhängigen Treuhänders zu den Typ- und Regionalklassen bei der Neukalkulation zu berücksichtigen. Unser Gewinnansatz darf im Rahmen der Neukalkulation nicht erhöht werden. Individuelle Beitragszu- und -abschläge bleiben von der Neukalkulation unberührt. Der neu kalkulierte Beitrag wird ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres – ab dem 01. Juli des auf den Ermittlungszeitraum folgenden Kalenderjahres – in Kraft. Die Anpassung darf 10 Prozent des vertraglichen Beitrages nicht überschreitenwirksam.
C4-8.2.3. Der Beitragssatz wird für Teile des Gesamtbestandes, die nach objektiv risikobezogenen Kriterien abgrenzbar sind mittels anerkannter mathematisch statistischer Verfahren getrennt ermittelt.
C4-8.2.4. Zur Ermittlung des Anpassungsbedarfs wird der Beitragssatz mindestens alle 5 Jahre – gerechnet ab 01.01.2021 – neu kalkuliert. Unternehmensübergreifende Daten dürfen für den Fall herangezogen werden, sofern eine ausreichende Grundlage unternehmenseigener Daten nicht zur Verfügung steht.
C4-8.2.5. Der Versicherer teilt dem Versicherungsnehmer die Beitragssatzerhöhung spätestens einen Monat vor Beitragsfälligkeit mit und verweist in dem Zusammenhang auf sein tägliches Kündigungsrecht.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung, KFZ Versicherung
Beitragsanpassungsklausel. C4-8.2.1. 7.2.1 Der Tarifbeitrag wird unter Berücksichtigung von Schadenaufwand, Kosten und Versicherungssteuer kalkuliert.
C4-8.2.2. 7.2.2 Wenn die Schadenaufwendungen und Kosten (z. B. Kapitalkosten durch gesetzliche Änderungen) einschließlich Versicherungssteuer eines Geschäftsjahres Geschäfts- jahres (nicht berücksichtigt werden Provisionen und Gewinnansatz) die Gesamteinnahmen (ohne Provisionen und Gewinnansatz) überschreiten oder unterschreiten und dieser Trend aufgrund bisheriger und künftiger Entwicklung auch für die Zukunft erwartet wird, ist der Versicherer berechtigt bzw. verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Beitrag für bestehende Versicherungsverträge anzupassen. Die Anpassung tritt jeweils mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres Versicherungs- jahres – ab dem 01. Juli des auf den Ermittlungszeitraum folgenden Kalenderjahres Kalender- jahres – in Kraft. Die Anpassung darf 10 Prozent des vertraglichen Beitrages nicht überschreiten.
C4-8.2.3. 7.2.3 Der Beitragssatz wird für Teile des Gesamtbestandes, die nach objektiv risikobezogenen risikobe- zogenen Kriterien abgrenzbar sind mittels anerkannter mathematisch statistischer Verfahren getrennt ermittelt.
C4-8.2.4. 7.2.4 Zur Ermittlung des Anpassungsbedarfs wird der Beitragssatz mindestens alle 5 Jahre – gerechnet ab 01.01.2021 01.01.2022 – neu kalkuliert. Unternehmensübergreifende Daten dürfen für den Fall herangezogen werden, sofern eine ausreichende Grundlage unternehmenseigener Daten nicht zur Verfügung steht.
C4-8.2.5. 7.2.5 Der Versicherer teilt dem Versicherungsnehmer die Beitragssatzerhöhung spätestens einen Monat vor Beitragsfälligkeit mit und verweist in dem Zusammenhang auf sein tägliches Kündigungsrecht.
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Samples: E Bike & Fahrradkaskoversicherung
Beitragsanpassungsklausel. C4-8.2.1. Der Tarifbeitrag wird unter Berücksichtigung von Schadenaufwand11.7.2.1 Wir sind berechtigt, Kosten die vertraglich vereinbarten Beiträge für Ver- sicherungsverträge mit gleichen Tarifmerkmalen und Versicherungssteuer kalkuliert.
C4-8.2.2. Wenn gleichem Deckungsumfang anzupassen, wenn die Schadenaufwendungen und Kosten (z. B. Kapitalkosten durch gesetzliche Änderungen) einschließlich Versicherungssteuer eines Geschäftsjahres (nicht berücksichtigt werden Provisionen und Gewinnansatz) die Gesamteinnahmen (Beitragseinnahmen ohne Provisionen und Gewinnansatz) überschreiten oder unterschreiten und dieser Trend aufgrund bisheriger und künftiger Entwicklung auch für die Zukunft erwartet wirdVersicherungssteuer, ist der Versicherer berechtigt bzw. verpflichtetjeweils bezogen auf diese Verträge, den vertraglich vereinbarten Beitrag für bestehende Versicherungsverträge anzupassenüber- schreiten. Die Anpassung tritt jeweils mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres – ab dem 01. Juli des auf den Ermittlungszeitraum folgenden Kalenderjahres – in Kraft. anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathe- matik und der Versicherungstechnik sind anzuwenden.
11.7.2.2 Die Anpassung darf 10 Prozent des vertraglichen Beitrages Beitrags nicht überschreiten. Der geänderte Beitrag darf den im Zeitpunkt der Änderung geltenden Tarifbeitrag für neu abgeschlossene Versicherungsverträge mit gleichen Tarifmerkmalen und glei- chem Deckungsumfang nicht übersteigen.
C4-8.2.311.7.2.3 Die Anpassung tritt jeweils für Verträge mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres in Kraft. Der Beitragssatz wird für Teile des Gesamtbestandes, Wir teilen Ihnen die nach objektiv risikobezogenen Kriterien abgrenzbar sind mittels anerkannter mathematisch statistischer Verfahren getrennt ermittelt.
C4-8.2.4. Zur Ermittlung des Anpassungsbedarfs wird Anpassung der Beitragssatz mindestens alle 5 Jahre – gerechnet ab 01.01.2021 – neu kalkuliert. Unternehmensübergreifende Daten dürfen für den Fall herangezogen werden, sofern eine ausreichende Grundlage unternehmenseigener Daten nicht zur Verfügung steht.
C4-8.2.5. Der Versicherer teilt dem Versicherungsnehmer die Beitragssatzerhöhung Beiträge spätestens einen Monat vor Beitragsfälligkeit mit Fälligkeit des Beitrags schriftlich mit. In unserer Mitteilung werden wir den alten und verweist den neuen Beitrag gegenüberstellen und Sie über Ihr Kündigungsrecht nach Ziffer 11.7.2.4 belehren.
11.7.2.4 Im Falle der Beitragserhöhung können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung kündigen. Die Kündigung ist in dem Zusammenhang auf sein tägliches KündigungsrechtTextform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären.
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Samples: Unfallversicherung Gleichgewicht
Beitragsanpassungsklausel. C4B4-8.2.1. Der Tarifbeitrag wird unter Berücksichtigung von Schadenaufwand, Kosten und Versicherungssteuer Versicherungs- steuer kalkuliert.
C4B4-8.2.2. Wenn die Schadenaufwendungen und Kosten (z. B. Kapitalkosten durch gesetzliche ÄnderungenÄnderun- gen) einschließlich Versicherungssteuer eines Geschäftsjahres (nicht berücksichtigt werden Provisionen und Gewinnansatz) die Gesamteinnahmen (ohne Provisionen und Gewinnansatz) überschreiten oder unterschreiten un- terschreiten und dieser Trend aufgrund bisheriger und künftiger Entwicklung auch für die Zukunft erwartet wird, ist der Versicherer berechtigt bzw. verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Beitrag für bestehende Versicherungsverträge anzupassen. Die Anpassung tritt jeweils mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres Versicherungsjah- res – ab dem 01. Juli des auf den Ermittlungszeitraum folgenden Kalenderjahres – in Kraft. Die Anpassung darf 10 Prozent des vertraglichen Beitrages nicht überschreiten.
C4B4-8.2.3. Der Beitragssatz wird für Teile des Gesamtbestandes, die nach objektiv risikobezogenen Kriterien Krite- rien abgrenzbar sind mittels anerkannter mathematisch statistischer Verfahren getrennt ermittelt.
C4B4-8.2.4. Zur Ermittlung des Anpassungsbedarfs wird der Beitragssatz mindestens alle 5 Jahre – gerechnet gerech- net ab 01.01.2021 – neu kalkuliert. Unternehmensübergreifende Daten dürfen für den Fall herangezogen werden, sofern eine ausreichende Grundlage unternehmenseigener Daten nicht zur Verfügung steht.
C4B4-8.2.5. Der Versicherer teilt dem Versicherungsnehmer die Beitragssatzerhöhung spätestens einen Monat Mo- nat vor Beitragsfälligkeit mit und verweist in dem Zusammenhang auf sein tägliches Kündigungsrecht.
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Samples: Drohnen Kaskoversicherung
Beitragsanpassungsklausel. C4-8.2.11. Der Tarifbeitrag wird unter Berücksichtigung von SchadenaufwandBeitrag pro 1000 Euro (Beitragssatz in Promille), Kosten und Versicherungssteuer kalkuliertauch soweit er für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist, kann zu Beginn eines jeden Versiche- rungsjahres in demselben Umfang erhöht oder muss vermindert werden, wie sich das Verhältnis der Summe aller Schadenzahlungen aus Hausratversiche- rungen (ohne Schadenregulierungskosten) zum Ge- samtbetrag der Hausratversicherungssummen der Versicherer im Durchschnitt der gemäß Nr. 2 maßge- benden drei Jahre erhöht oder vermindert hat.
C4-8.2.22. Wenn Die Berechnung erfolgt anhand der Schadenzahlun- gen und Hausratversicherungssummen, die Schadenaufwendungen die Versi- cherungsaufsichtsbehörde veröffentlicht hat für das drittletzte, viertletzte und Kosten (z. B. Kapitalkosten durch gesetzliche Änderungen) einschließlich Versicherungssteuer eines Geschäftsjahres (nicht berücksichtigt werden Provisionen und Gewinnansatz) fünftletzte Kalenderjahr vor Beginn des Versicherungsjahres im Verhältnis zu dem jeweils davor abgelaufenen Kalenderjahr. Hierbei wer- den jeweils die Gesamteinnahmen (ohne Provisionen und Gewinnansatz) überschreiten oder unterschreiten und dieser Trend aufgrund bisheriger und künftiger Entwicklung auch für die Zukunft erwartet wird, ist Gesamtbeträge der Hausratversiche- rungssummen an jedem 31. Dezember der zu verglei- chenden Jahre berücksichtigt. Aus diesen drei Veränderungssätzen berechnet der Versicherer berechtigt bzwden gemäß Nr. verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Beitrag für bestehende Versicherungsverträge anzupassen. Die Anpassung tritt jeweils mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres – ab dem 01. Juli des auf den Ermittlungszeitraum folgenden Kalenderjahres – in Kraft. Die Anpassung darf 10 Prozent des vertraglichen Beitrages nicht überschreiten.
C4-8.2.31 maßgebenden Durch- schnitt. Der Beitragssatz Veränderungsprozentsatz wird für Teile des Gesamtbestandesauf eine Stelle nach dem Komma errechnet und auf einen vol- len Prozentsatz abgerundet. Wurde die Grenze von 1 Prozent gemäß Nr. 1 nicht erreicht, die nach objektiv risikobezogenen Kriterien abgrenzbar sind mittels anerkannter mathematisch statistischer Verfahren getrennt ermittelt.
C4-8.2.4. Zur Ermittlung des Anpassungsbedarfs so wird der Beitragssatz mindestens alle 5 Jahre – gerechnet ab 01.01.2021 – neu kalkuliert. Unternehmensübergreifende Daten dürfen ermittelte Veränderungssatz in die Berechnung für den Fall herangezogen werden, sofern eine ausreichende Grundlage unternehmenseigener Daten nicht zur Verfügung stehtdas folgende Kalenderjahr einbezogen.
C4-8.2.5. Der Versicherer teilt dem Versicherungsnehmer die Beitragssatzerhöhung spätestens einen Monat vor Beitragsfälligkeit mit und verweist in dem Zusammenhang auf sein tägliches Kündigungsrecht.
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Samples: Hausratversicherung
Beitragsanpassungsklausel. C4-8.2.1a) Der Beitrag je 1000,00 Euro Versicherungssumme, auch soweit sie für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist, kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres erhöht oder muss vermindert werden, wie sich das Verhältnis der Summe aller Schadenzahlungen aus Hausratversicherungen (ohne Schadenregulierungskosten) zum Gesamtbetrag der Hausratversicherungssummen der Versicherer im Durchschnitt der gemäß Nr. 2 maßgebenden drei Jahre erhöht oder vermindert hat.
b) Die Berechnung erfolgt anhand der Schadenzahlungen und Haus- ratversicherungssummen, die die Versicherungsaufsichtsbehörde veröffentlicht hat („Statistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht / Erstversicherungsunternehmen“) für das vorletzte, drittletzte und viertletzte Kalenderjahr vor Beginn des Versicherungs- jahres im Verhältnis zu dem jeweils davor abgelaufenen Kalenderjahr. Hierbei werden jeweils die Gesamtbeträge der Hausratversiche- rungssummen an jedem 31. Dezember der zu vergleichenden Jahre berücksichtigt. Aus diesen drei Veränderungssätzen berechnet der Versicherer den gemäß Nr. 1 maßgebenden Durchschnitt. Der Tarifbeitrag Verän- derungsprozentsatz wird unter Berücksichtigung auf eine Stelle nach dem Komma errechnet und auf einen vollen Prozentsatz abgerundet. Wurde die Grenze von Schadenaufwand5 Prozent gemäß Nr. 1 nicht erreicht, Kosten und Versicherungssteuer kalkuliert.
C4-8.2.2. Wenn die Schadenaufwendungen und Kosten (z. B. Kapitalkosten durch gesetzliche Änderungen) einschließlich Versicherungssteuer eines Geschäftsjahres (nicht berücksichtigt werden Provisionen und Gewinnansatz) die Gesamteinnahmen (ohne Provisionen und Gewinnansatz) überschreiten oder unterschreiten und dieser Trend aufgrund bisheriger und künftiger Entwicklung auch für die Zukunft erwartet wird, ist der Versicherer berechtigt bzw. verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Beitrag für bestehende Versicherungsverträge anzupassen. Die Anpassung tritt jeweils mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres – ab dem 01. Juli des auf den Ermittlungszeitraum folgenden Kalenderjahres – in Kraft. Die Anpassung darf 10 Prozent des vertraglichen Beitrages nicht überschreiten.
C4-8.2.3. Der Beitragssatz wird für Teile des Gesamtbestandes, die nach objektiv risikobezogenen Kriterien abgrenzbar sind mittels anerkannter mathematisch statistischer Verfahren getrennt ermittelt.
C4-8.2.4. Zur Ermittlung des Anpassungsbedarfs so wird der Beitragssatz mindestens alle 5 Jahre – gerechnet ab 01.01.2021 – neu kalkuliert. Unternehmensübergreifende Daten dürfen ermittelte Veränderungssatz in die Berechnung für den Fall herangezogen werden, sofern eine ausreichende Grundlage unternehmenseigener Daten nicht zur Verfügung stehtdas folgende Kalenderjahr einbezogen.
C4-8.2.5. Der Versicherer teilt dem Versicherungsnehmer die Beitragssatzerhöhung spätestens einen Monat vor Beitragsfälligkeit mit und verweist in dem Zusammenhang auf sein tägliches Kündigungsrecht.
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Samples: Hausratversicherung
Beitragsanpassungsklausel. C4-8.2.1. Der Tarifbeitrag wird unter Berücksichtigung von Schadenaufwand, Kosten und Versicherungssteuer kalkuliert.
C4-8.2.2. Wenn die Schadenaufwendungen und Kosten (z. B. Kapitalkosten durch gesetzliche Änderungen) einschließlich Versicherungssteuer Jeweils zu Beginn eines Geschäftsjahres (nicht berücksichtigt werden Provisionen und Gewinnansatz) die Gesamteinnahmen (ohne Provisionen und Gewinnansatz) überschreiten oder unterschreiten und dieser Trend aufgrund bisheriger und künftiger Entwicklung auch für die Zukunft erwartet wird, Versicherungsjahres ist der Versicherer berechtigt bzw. bei einer Schadenquote über 90% berechtigt, den Beitrag zu erhöhen und bei einer Schadenquote unter 70% verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Beitrag für bestehende Versicherungsverträge anzupassenzu vermindern. Maßgeblich sind die beim bevollmächtigten Assekuradeur verwalteten Bestände des vorliegenden Konzeptes. Die Anpassung tritt jeweils mit Beginn Schadenquote ergibt sich aus dem Quotienten aus Schadenzahlungen und -reserven zuzüglich externer Schadenregulierungsaufwendungen und den Beitragseinnahmen nach Abzug der Vertriebskosten sowie eines Verwaltungskostenanteiles des nächsten Versicherungsjahres – ab dem 01Versicherers von 10%. Juli Berechnungsbasis ist der Schadenverlauf des - bezogen auf den Ermittlungszeitraum Anpassungszeitpunkt - vorvergangenen Kalenderjahres. Hierfür wird der Datenstand zum Stichtag 01.07. des hierauf folgenden Kalenderjahres – in Kraft. Die Anpassung herangezogen iA/UV/P30019INA/2021/10/V03 Der unter den vorgenannten Voraussetzungen geänderte Beitrag darf 10 Prozent des vertraglichen Beitrages den zum Zeitpunkt der Änderung geltenden Tarifbeitrag im Neugeschäft für vergleichbaren Versicherungsschutz nicht überschreiten.
C4-8.2.3. Der Beitragssatz wird für Teile des Gesamtbestandes, die nach objektiv risikobezogenen Kriterien abgrenzbar sind mittels anerkannter mathematisch statistischer Verfahren getrennt ermittelt.
C4-8.2.4. Zur Ermittlung des Anpassungsbedarfs wird der Beitragssatz mindestens alle 5 Jahre – gerechnet ab 01.01.2021 – neu kalkuliert. Unternehmensübergreifende Daten dürfen für den Fall herangezogen werden, sofern eine ausreichende Grundlage unternehmenseigener Daten nicht zur Verfügung steht.
C4-8.2.5. Der Versicherer teilt dem Versicherungsnehmer die Beitragssatzerhöhung spätestens einen Monat vor Beitragsfälligkeit mit und verweist in dem Zusammenhang auf sein tägliches Kündigungsrecht.
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Samples: Unfallversicherung
Beitragsanpassungsklausel. C4-8.2.1a) Der Beitrag je 1.000,00 Euro Versicherungssumme, auch soweit sie für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist, kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres erhöht oder muss vermindert werden, wie sich das Verhältnis der Summe aller Schadenzahlungen aus Hausratversicherungen (ohne Schadenregulierungskosten) zum Gesamtbetrag der Hausratversicherungssummen der Versicherer im Durchschnitt der gemäß Nr. 2 maßgebenden drei Jahre erhöht oder vermindert hat.
b) Die Berechnung erfolgt anhand der Schadenzahlungen und Haus- ratversicherungssummen, die die Versicherungsaufsichtsbehörde veröffentlicht hat („Statistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht / Erstversicherungsunternehmen“) für das vorletzte, drittletzte und viertletzte Kalenderjahr vor Beginn des Versicherungs- jahres im Verhältnis zu dem jeweils davor abgelaufenen Kalenderjahr. Hierbei werden jeweils die Gesamtbeträge der Hausratversiche- rungssummen an jedem 31. Dezember der zu vergleichenden Jahre berücksichtigt. Aus diesen drei Veränderungssätzen berechnet der Versicherer den gemäß Nr. 1 maßgebenden Durchschnitt. Der Tarifbeitrag Verän- derungsprozentsatz wird unter Berücksichtigung auf eine Stelle nach dem Komma errechnet und auf einen vollen Prozentsatz abgerundet. Wurde die Grenze von Schadenaufwand5 Prozent gemäß Nr. 1 nicht erreicht, Kosten und Versicherungssteuer kalkuliert.
C4-8.2.2. Wenn die Schadenaufwendungen und Kosten (z. B. Kapitalkosten durch gesetzliche Änderungen) einschließlich Versicherungssteuer eines Geschäftsjahres (nicht berücksichtigt werden Provisionen und Gewinnansatz) die Gesamteinnahmen (ohne Provisionen und Gewinnansatz) überschreiten oder unterschreiten und dieser Trend aufgrund bisheriger und künftiger Entwicklung auch für die Zukunft erwartet wird, ist der Versicherer berechtigt bzw. verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Beitrag für bestehende Versicherungsverträge anzupassen. Die Anpassung tritt jeweils mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres – ab dem 01. Juli des auf den Ermittlungszeitraum folgenden Kalenderjahres – in Kraft. Die Anpassung darf 10 Prozent des vertraglichen Beitrages nicht überschreiten.
C4-8.2.3. Der Beitragssatz wird für Teile des Gesamtbestandes, die nach objektiv risikobezogenen Kriterien abgrenzbar sind mittels anerkannter mathematisch statistischer Verfahren getrennt ermittelt.
C4-8.2.4. Zur Ermittlung des Anpassungsbedarfs so wird der Beitragssatz mindestens alle 5 Jahre – gerechnet ab 01.01.2021 – neu kalkuliert. Unternehmensübergreifende Daten dürfen ermittelte Veränderungssatz in die Berechnung für den Fall herangezogen werden, sofern eine ausreichende Grundlage unternehmenseigener Daten nicht zur Verfügung stehtdas folgende Kalenderjahr einbezogen.
C4-8.2.5. Der Versicherer teilt dem Versicherungsnehmer die Beitragssatzerhöhung spätestens einen Monat vor Beitragsfälligkeit mit und verweist in dem Zusammenhang auf sein tägliches Kündigungsrecht.
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