Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit. Wird der Versicherungsnehmer während der Vertragsdauer arbeitslos, kann der Vertrag vorübergehend beitragsfrei gestellt werden. 33.1 Voraussetzung für die Leistung 33.1.1 Der Versicherungsnehmer hat zum Zeitpunkt des Versicherungs- beginns das 50. Lebensjahr und bei Eintritt der Arbeitslosigkeit das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet. 33.1.2 Der Versicherungsnehmer ist unmittelbar vor Eintritt der Arbeits- losigkeit mindestens 24 Monate beim gleichen Arbeitgeber ununterbrochen beschäftigt gewesen und das Arbeitsverhältnis ▪ war unbefristet und ungekündigt und ▪ unterlag dem deutschen Arbeitsrecht und der Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit und ▪ die wöchentliche Arbeitszeit während der letzten 24 Monate betrug mindestens 30 Stunden. 33.1.3 Ein Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht nur, wenn ▪ das Arbeitsverhältnis weder durch fristlose Kündigung des Arbeit- gebers, durch eine Kündigung des Arbeitnehmers oder durch Aufhebung im gegenseitigen Einvernehmen beendet worden ist; ▪ der Versicherungsnehmer sich bei der zuständigen Stelle der Bundesanstalt für Arbeit als arbeitslos gemeldet hat; ▪ der letzte, vor Eintritt der Arbeitslosigkeit fällige Beitrag zu dieser Privatschutzversicherung bezahlt wurde und auch sonst keine Beitragsrückstände vorhanden sind.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit. Wird der Versicherungsnehmer während der Vertragsdauer arbeitslos, kann der Vertrag vorübergehend beitragsfrei gestellt werden.
33.1 34.1 Voraussetzung für die Leistung
33.1.1 34.1.1 Der Versicherungsnehmer hat zum Zeitpunkt des Versicherungs- beginns das 50. Lebensjahr und bei Eintritt der Arbeitslosigkeit das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet.
33.1.2 34.1.2 Der Versicherungsnehmer ist unmittelbar vor Eintritt der Arbeits- losigkeit mindestens 24 Monate beim gleichen Arbeitgeber ununterbrochen beschäftigt gewesen und das Arbeitsverhältnis ▪ war unbefristet und ungekündigt und ▪ unterlag dem deutschen Arbeitsrecht und der Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit und ▪ die wöchentliche Arbeitszeit während der letzten 24 Monate betrug mindestens 30 Stunden.
33.1.3 34.1.3 Ein Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht nur, wenn ▪ das Arbeitsverhältnis weder durch fristlose Kündigung des Arbeit- gebers, durch eine Kündigung des Arbeitnehmers oder durch Aufhebung im gegenseitigen Einvernehmen beendet worden ist; ▪ der Versicherungsnehmer sich bei der zuständigen Stelle der Bundesanstalt für Arbeit als arbeitslos gemeldet hat; ▪ der letzte, vor Eintritt der Arbeitslosigkeit fällige Beitrag zu dieser Privatschutzversicherung bezahlt wurde und auch sonst keine Beitragsrückstände vorhanden sind.
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Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit. Wird der Versicherungsnehmer während der Vertragsdauer arbeitslos, kann der Vertrag vorübergehend beitragsfrei gestellt werden.
33.1 26.1 Voraussetzung für die Leistung
33.1.1 26.1.1 Der Versicherungsnehmer hat zum Zeitpunkt des Versicherungs- beginns das 50. Lebensjahr und bei Eintritt der Arbeitslosigkeit das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet.
33.1.2 26.1.2 Der Versicherungsnehmer ist unmittelbar vor Eintritt der Arbeits- losigkeit mindestens 24 Monate beim gleichen Arbeitgeber ununterbrochen beschäftigt gewesen und das Arbeitsverhältnis ▪ war unbefristet und ungekündigt und ▪ unterlag dem deutschen Arbeitsrecht und der Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit und ▪ die wöchentliche Arbeitszeit während der letzten 24 Monate betrug mindestens 30 Stunden.
33.1.3 26.1.3 Ein Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht nur, wenn ▪ das Arbeitsverhältnis weder durch fristlose Kündigung des Arbeit- gebers, durch eine Kündigung des Arbeitnehmers oder durch Aufhebung im gegenseitigen Einvernehmen beendet worden ist; ▪ der Versicherungsnehmer sich bei der zuständigen Stelle der Bundesanstalt für Arbeit als arbeitslos gemeldet hat; ▪ der letzte, vor Eintritt der Arbeitslosigkeit fällige Beitrag zu dieser Privatschutzversicherung bezahlt wurde und auch sonst keine Beitragsrückstände vorhanden sind.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung