Beitragsbefreiung. Wird der Versicherungsnehmer unfreiwillig arbeitslos, wird der Vertrag vorübergehend beitragsfrei weiter- geführt. Unfreiwillige Arbeitslosigkeit liegt auch dann vor, wenn der Versicherungsnehmer und sein Arbeitge- ber das Arbeitsverhältnis einvernehmlich durch Auf- hebungsvertrag beendet haben.
Beitragsbefreiung. Bei einer Erhöhung der Hauptversicherung aufgrund einer Nachversiche- rung wird entsprechend die Beitragsbefreiung ohne erneute Risikoprü- fung erhöht.
Beitragsbefreiung. Wird für die versicherte Person eine Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 4 oder 5 (vgl. § 1 Abs. 5 RB/PG 2017) festgestellt, besteht für sie als zusätzliche tarifliche Lei- stung eine Beitragsbefreiung für diesen Tarif. Der Umfang der tariflichen Leistung ergibt sich aus der fol- genden Tabelle. 4 50 5 100 Die Beitragsbefreiung beginnt ab dem 1. des Monats, der auf den Monat folgt, für den der Versicherer Versiche- rungsleistungen für Pflegegrad 4 oder 5 nach Abschnitt B I erbringt. Sofern für die versicherte Person die Voraussetzungen nach Satz 1 vorliegen, jedoch keine Versicherungslei- stungen nach Abschnitt B I erbracht werden, weil kein Pflegetagegeld für die Leistungsart ambulante Pflege ver- einbart wurde (Tagessatz von 0,– Euro), beginnt die Bei- tragsbefreiung frühestens ab dem 1. des Monats, in dem der Versicherungsnehmer den Antrag auf Beitragsbefrei- ung beim Versicherer stellt. Die Beitragsbefreiung endet zum 1. des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die nach Satz 1 erforderliche Pfle- gebedürftigkeit nicht mehr vorliegt. Wird dann das Versi- cherungsverhältnis fortgesetzt, ist der Beitrag zu entrich- ten, der sich unter Berücksichtigung der Abschnitte D, E, F und G im Verlauf des Versicherungsverhältnisses ergibt.
Beitragsbefreiung. 1 Für die Zeit, während die eine versicherte Person Anspruch auf eine In- validenrente gemäss diesem Reglement hat, ist sie entsprechend dem Ausmass des Rentenanspruchs von der Beitragspflicht befreit. Die Be- freiung von der Beitragspflicht gilt auch, wenn wegen Überversicherung keine Rente der Comunitas, jedoch Invalidenrenten gemäss UVG (Unfall- versicherungsgesetz) oder MVG (Militärversicherungsgesetz) ausgerichtet werden und der Erwerbsunfähigkeitsgrad mindestens 40% beträgt. Die ausfallenden Beiträge gehen zu Lasten der Comunitas.
2 Die Beitragsbefreiung beginnt nach einer Wartefrist von drei Monaten. Vor- aussetzung ist eine vorübergehende oder dauernde Arbeitsunfähigkeit von mindestens 40%. Mehrere Perioden von Arbeitsunfähigkeiten innerhalb eines Kalenderjahres aus gleicher Ursache werden zusammen gezählt. Liegt eine neue Ursache vor, beginnt die Wartefrist erneut zu laufen.
3 Bis zur Feststellung der Invalidität im Sinne von Art. 45 erfolgt die Beitrags- befreiung lediglich provisorisch und wird aufgrund der Taggeldabrechnun- gen einer Kranken- oder Unfallversicherung oder aufgrund der ärztlichen Zeugnisse gewährt. Ergibt sich nachträglich, dass der von der IV verfügte Invaliditätsgrad von dem zur GutschriG der Beiträge berücksichtigten Grad der Arbeitsunfähigkeit abweicht, wird die Beitragsbefreiung rückwirkend korrigiert. Ändert der Arbeitsunfähigkeitsgrad nach Beginn des Anspruchs auf Beitragsbefreiung, wird die Beitragsbefreiung entsprechend ange- passt. Von der versicherten Person nachzuzahlende Beiträge können mit Rentenleistungen verrechnet werden.
4 Die Beitragsbefreiung endet bei Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit, bei Arbeitsunfähigkeit von weniger als 40%, bei Wegfall des Anspruchs auf eine Invalidenrente der Invalidenversicherung (IV), bei Tod, spätestens jedoch beim Erreichen des ordentlichen Rücktrittsalters.
5 Kein Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht während der Dauer des Bezugs von MutterschaGsentschädigung.
Beitragsbefreiung. 1. Wird der Versicherte arbeitsunfähig, sind nach einer Wartefrist von drei Monaten, spätestens jedoch nach Beginn des Anspruchs auf eine Invalidenrente, der Versicherte und der Arbeitgeber entsprechend dem Grad der Arbeitsunfähigkeit beziehungsweise dem Grad des Anspruchs auf eine Invalidenrente von der Beitragszahlung befreit. Dies gilt auch für Selbständigerwerbende.
2. Der Anspruch auf Beitragsbefreiung endet, wenn
a. innerhalb von einem Jahr nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit kein Antrag auf Leistungen der IV gestellt worden ist, oder
b. die IV eine leistungsabweisende Verfügung erlassen hat, oder
c. der Versicherte das ordentliche Rücktrittsalter erreicht, oder
x. xxx Xxxxxxxxxxx stirbt.
3. Für einen Teilinvaliden tritt eine dem Invaliditätsgrad entsprechende teilweise Beitrags- befreiung ein.
Beitragsbefreiung. Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht für Ihre Versicherung.
Beitragsbefreiung. Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten Personen zueinander?
Beitragsbefreiung. 11.6.1 Bei der Versicherung von Kindern
Beitragsbefreiung. Mit Beginn der Versicherungsperiode, die auf den Eintritt der Berufs- / Erwerbsunfähigkeit folgt, entfällt für die Zeit der Be- rufs- / Erwerbsunfähigkeit die Verpflichtung, weiter Beiträge zu zahlen. ☞ BUZ / EUZ Abschnitt A Zum Vorliegen von Berufsunfähigkeit beachten Sie bitte ☞ BUZ Abschnitt A
Beitragsbefreiung. Nach einer Beitragsfreistellung erlischt die Leistung aus der Beitragsbefreiung. Der Rückkaufswert nach Nummer 5 wird – soweit vorhanden – um den Abzug nach Nummer 6 sowie um rückständige Beiträge vermindert. Der hiernach verbleibende Betrag wird unter Berücksichtigung von Verwaltungskosten mit 0,90 Prozent p.a. verzinst. Ist die Versicherungsdauer der Zusatzversicherung kürzer als die Dauer der Ansparphase oder die Versicherungsdauer der Hauptversicherung, wird die- ser Wert zum Ablauf der Versicherungsdauer der Zusatzver- sicherung ausgezahlt. Ansonsten wird dieser Wert zur Erhö- hung der Leistung der Hauptversicherung verwendet bzw. bei Risikoversicherungen ausgezahlt. Bei Direktversicherungen im Rahmen der betrieblichen Alters- versorgung oder Rückdeckungsversicherungen zu Unterstüt- zungskassen-Versorgungen wird dieser Wert zum Ablauf der Versicherungsdauer der Zusatzversicherung zur Erhöhung der Leistung der Hauptversicherung verwendet.