Dauer der Leistung Musterklauseln

Dauer der Leistung. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Privathaftpflichtversicherung beitragsfrei gestellt.
Dauer der Leistung. Wir zahlen das vereinbarte Schulausfallgeld für jeden unfallbedingten Schulausfalltag, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.
Dauer der Leistung. Die Hilfeleistungen für den Pflegebedürftigen werden solange erbracht, wie die versicherte Person unfall- bedingt dazu nicht in der Lage ist, längstens jedoch für einen Zeitraum von sechs Monaten nach dem Unfall der versicherten Person.
Dauer der Leistung. Wir erbringen die Hilfsleistungen, solange die Voraussetzungen nach Ziffer 2 erfüllt sind, längstens für einen Zeitraum von 4 Monaten, ab dem Tag des Unfalls. Die Betreuung übernehmen wir dabei bis zu 8 Stunden täglich, die Kinderbetreuung in Notfällen bis zu 24 Stunden am Tag. Als Notfall gelten Situationen innerhalb von 48 Stunden nach dem Unfall ohne anderweitige (z. B. familiäre) Möglich- keit einer Kinderbetreuung.
Dauer der Leistung. 6.3.1 Solange die Voraussetzungen der Ziffer 6.1 vorliegen, erbringen wir unsere Leis- tungen ergänzend zu den Sachleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Dauer der Leistung. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Privatschutzversicherung beitragsfrei gestellt. ▪ Die Beitragsbefreiung beginnt mit der Beitragsfälligkeit, die dem Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitslosigkeit folgt und endet mit dem Tag der Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses spätestens nach Ablauf von 12 Monaten. ▪ Eine Änderung des Versicherungsschutzes in der beitragsfreien Zeit ist nicht möglich. Nach Beendigung der Beitragsbefreiung wird der Vertrag unverändert, jedoch beitragspflichtig weitergeführt. Wird der Versicherungsnehmer während der Vertragsdauer erneut arbeitslos, müssen für eine Beitragsbefreiung die Voraussetzungen gemäß Ziffer 1 und 3 erneut erfüllt sein. Während des Bestehens der Privatschutzversicherung ist eine Beitragsbefreiung insgesamt für höchstens 24 Monate möglich.
Dauer der Leistung. Wir erbringen die Hilfs- und Pflegeleistungen, solange die Voraussetzungen nach Ziffer 2 erfüllt sind, längstens für 6 Monate ab dem Tag des Unfalls.
Dauer der Leistung. 5.3.1 Solange die Voraussetzungen nach Ziffer 5.1 vorliegen, erbringen wir unsere Leistungen ergänzend zu den Sachleistun- gen der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Dauer der Leistung. Unfall-Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für 365 Tage, vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt.
Dauer der Leistung. Die versicherte Xxxxxx erhält die folgenden Hilfe- und Pflegeleistungen für bis zu 6 Monate vom Unfalltag an. Tage der vollstationären Behandlung rechnen wir nicht an.