Beitragsbefreiung. Wird der Versicherungsnehmer unfreiwillig arbeitslos, wird der Vertrag vorübergehend beitragsfrei weiter- geführt. Unfreiwillige Arbeitslosigkeit liegt auch dann vor, wenn der Versicherungsnehmer und sein Arbeitge- ber das Arbeitsverhältnis einvernehmlich durch Auf- hebungsvertrag beendet haben.
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Beitragsbefreiung. Wird der Versicherungsnehmer unfreiwillig arbeitslos, wird der Vertrag vorübergehend beitragsfrei weiter- geführtweitergeführt. Unfreiwillige Arbeitslosigkeit liegt auch dann vor, wenn der Versicherungsnehmer und sein Arbeitge- ber Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis einvernehmlich durch Auf- hebungsvertrag Aufhebungsver- trag beendet haben.
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Beitragsbefreiung. Wird der Versicherungsnehmer unfreiwillig arbeitslos, wird der Vertrag vorübergehend vorÄbergehend beitragsfrei weiter- geführtweitergefÄhrt. Unfreiwillige Arbeitslosigkeit liegt auch dann vor, wenn der Versicherungsnehmer und sein Arbeitge- ber Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis Arbeitsver- hÅltnis einvernehmlich durch Auf- hebungsvertrag Aufhebungsvertrag beendet haben.
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