Beitragsfreistellung und Berufsunfähigkeit Musterklauseln

Beitragsfreistellung und Berufsunfähigkeit. Ist die versicherte Person zum Zeitpunkt der Beitrags- freistellung berufsunfähig, bleiben Ansprüche aus der Versicherung aufgrund bereits vor Beitragsfreistellung eingetretener Berufsunfähigkeit unberührt. Haben Sie die vollständige Befreiung von der Beitrags- zahlungspflicht beantragt und erreicht die nach Ab- satz 10 zu berechnende beitragsfreie Berufsunfähig- keitsrente nicht den Mindestbetrag von jährlich 300 €, so erhalten Sie den Auszahlungsbetrag (Absatz 2) und der Vertrag endet. Haben Sie nur eine teilweise Befreiung von der Beitragszahlungspflicht beantragt, so ist der An- trag nur wirksam, wenn die herabgesetzte Berufsunfä- higkeitsrente die jährliche Mindestrente von 300 € (Ta- rifbestandteil S: 600 €) erreicht und der Tarifbeitrag mindestens 5 € je Versicherungsperiode beträgt. Sie können innerhalb von zwölf Monaten nach Beitrags- freistellung Ihrer Versicherung in Textform verlangen, dass durch die Wiederaufnahme der entsprechenden Beitragszahlung die versicherten Leistungen bis zur Hö- he des vor der Beitragsfreistellung maßgebenden Versi- cherungsschutzes ohne Gesundheitsprüfung aufge- stockt werden. Voraussetzung für die Wiederinkraftset- zung ist, dass der Versicherungsfall noch nicht eingetre- ten ist. Die beitragsfreie Zeit muss durch eine Nachzah- lung der Beiträge (auf Wunsch auch in Raten) ausgegli- chen werden. Stattdessen können mit Ihrer Zustimmung auch die versicherten Leistungen herabgesetzt werden oder Sie können höhere laufende Beiträge zahlen. Die höheren laufenden Beiträge bzw. die reduzierten Leis- tungen richten sich nach den bei Abschluss Ihrer Versi- cherung maßgebenden Tarifregelungen. Die Auswir- kungen teilen wir Ihnen auf Wunsch vorab mit. Sie haben das Recht, Ihren Vertrag unabhängig von den in Absatz 10 bzw. 1 sowie 15 genannten Terminen bis zu zwölf Monate befristet beitragsfrei zu stellen, sofern Sie als Versicherungsnehmer • bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos ge- meldet sind bzw. durch eine Umschulung oder Ar- beitsbeschaffungsmaßnahme der Bundesagentur gefördert werden (laut Bescheinigung der zuständi- gen Arbeitsagentur) oder • einen Bundesfreiwilligendienst ausüben (laut Be- scheinigung des Bundesamtes für Familie und zivil- gesellschaftliche Angelegenheiten) oder • einen Jugendfreiwilligendienst (freiwilliges soziales Jahr oder freiwilliges ökologisches Jahr) ausüben (laut Bescheinigung des zugelassenen Trägers). Sie haben das Recht, Ihren Vertrag unabhängig von den in Absatz 10 bzw. 1 sowie 15 ...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.