Welche Laufzeit hat Ihr Versicherungsvertrag? Musterklauseln

Welche Laufzeit hat Ihr Versicherungsvertrag?. Ihre Rentenversicherung (Hauptversicherung) läuft grundsätz- lich solange, wie Sie leben. Die Versicherung endet, wenn bei Tod der versicherten Person die eventuell fällige Leistung als Einmalbetrag ausgezahlt bzw. abgefunden oder auf einen auf den Namen des Ehepartners lautenden Altersvorsorgever- trags übertragen wird. Stirbt die versicherte Person nach Rentenbeginn während der vereinbarten Garantiezeit der Rente und wird danach die Rente bis zum Ablauf der Ren- tengarantiezeit weitergezahlt, erlischt die Versicherung erst zu diesem Zeitpunkt. Sofern aus dem fälligen Todesfall-Kapital auf Antrag eines bezugsberechtigten Hinterbliebenen eine Hinterbliebenenrente erbracht wird, endet diese mit dem Tod des Hinterbliebenen; die Zahlung einer Waisenrente endet jedoch spätestens mit dem Ablauf der steuerlichen Berück- sichtigung als Kind. Die Versicherung endet ferner bei Abfindung einer Kleinbe- tragsrente nach § 93 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Eine eingeschlossene Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung endet grundsätzlich mit Ablauf der zugehörigen Versiche- rungsdauer bzw. mit Beginn der Rentenzahlung aus der Hauptversicherung oder wenn Sie vorher sterben. Haben Sie mit uns eine über die Versicherungsdauer hinaus gehende Leistungsdauer vereinbart und werden Sie während der Ver- sicherungsdauer dauerhaft berufsunfähig, besteht die Berufs- unfähigkeits- Zusatzversicherung bis zum Ablauf der Lei- stungsdauer fort. Alle Laufzeiten und Termine zur Hauptversi- cherung und der evtl. eingeschlossenen Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung haben wir für Sie im Antrag dokumentiert. Vor dem Beginn der Rentenzahlung können Sie Ihren Versi- cherungsvertrag ganz oder teilweise kündigen; die maßgebli- chen Termine hierzu finden Sie in dem zugehörigen Paragra- fen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Sie können den Vertrag zur Auszahlung des Rückkaufswertes oder zur Übertragung des gebildeten Kapitals auf einen anderen Ver- trag kündigen. Anstelle einer Kündigung können Sie zum gleichen Zeitpunkt auch verlangen, die Versicherung ruhen zu lassen, sofern sie noch beitragspflichtig ist. In diesem Fall wandeln wir Ihre Versicherung in eine beitragsfreie Versicherung um. Dadurch vermindert sich verständlicherweise der Versicherungsschutz. Zu einer ruhenden Versicherung können Sie vor Beginn der Rentenzahlung zu jedem Monatsanfang die Beitragszahlung bis zur ursprünglichen Höhe wieder aufnehmen. Einzelheiten zur Kündigung oder Beitragsfreistellung einer evtl. eingesc...
Welche Laufzeit hat Ihr Versicherungsvertrag?. Ihre Berufsunfähigkeits-Versicherung endet grundsätzlich zum vereinbarten Ablauf der Versicherungsdauer oder wenn die versicherte Person vorher stirbt. Haben Sie mit uns eine über die Versicherungsdauer hinausgehende Leistungsdauer ver- einbart und wird die versicherte Person während der Versiche- rungsdauer berufsunfähig, ohne dass sich dieser Zustand än- dert, besteht die Berufsunfähigkeits-Versicherung bis zum Ab- lauf der Leistungsdauer fort. Alle Laufzeiten und Fristen zur Versicherung haben wir für Sie im Antrag dokumentiert.
Welche Laufzeit hat Ihr Versicherungsvertrag?. Der Versicherungsvertrag wird für die im Versicherungsschein angegebene Dauer abgeschlossen. Sie können den Versicherungsvertrag jederzeit durch schriftliche Erklärung mit einer Monatsfrist kündigen. Wir können den Versicherungsvertrag ebenfalls durch schriftliche Erklärung mit einer Monatsfrist kündigen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.