Common use of Belastungsbuchungen Clause in Contracts

Belastungsbuchungen. Z 42. (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen (siehe Z 39a Abs 1 dieser Bedingungen) rückgängig gemacht wird.

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Samples: www.marchfelderbank.at, www.marchfelderbank.at, www.dolomitenbank.at

Belastungsbuchungen. Z 42. (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen (siehe Z 39a Abs 1 39a. (1) dieser Bedingungen) rückgängig gemacht wird.

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Samples: docs.savity.com, www.addiko.at, www.easybank.at

Belastungsbuchungen. Z 42. (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen (siehe Z 39a Abs 1 dieser Bedingungen(1)) rückgängig gemacht wird.

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Samples: www.cashpresso.com, www.alpenprivatbank.com, www.alpenprivatbank.com

Belastungsbuchungen. Z 42. (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen (siehe Z 39a Abs 1 (1) dieser Bedingungen) rückgängig gemacht wird.

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Samples: www.bank-bgld.at, www.bank-bgld.at, www.nl.bk.mufg.jp

Belastungsbuchungen. Z 4240. (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen entsprechend Z 37a Abs (siehe Z 39a Abs 1 1) dieser Bedingungen) rückgängig Bedingungen rück- gängig gemacht wird.

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Samples: www.generalibank.at, www.generalibank.at

Belastungsbuchungen. Z 42. (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen entsprechend Z 46 Absatz (siehe Z 39a Abs 1 1) dieser Bedingungen) Bedingungen rückgängig gemacht wird.

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Samples: www.generalibank.at, www.generalibank.at

Belastungsbuchungen. Z 42. (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen (siehe Z 39a Abs 1 dieser Bedingungen(1) AGB) rückgängig gemacht wird.

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Samples: www.bks.at

Belastungsbuchungen. Z 42. 42 (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen (siehe Z 39a Abs Abs. 1 dieser BedingungenAGB) rückgängig gemacht wird.

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Samples: www.westernunion.com

Belastungsbuchungen. Z 42. (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung Belastungsbu- chung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen ([siehe Z 39a Abs 1 dieser Bedingungen) (1)] rückgängig gemacht wird.

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Samples: www.llb.at

Belastungsbuchungen. Z 42. 42 (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei drei Geschäftstagen (siehe Z 39a Abs 1 [1] dieser Bedingungen) rückgängig gemacht wird.

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Samples: www.schoellerbank.at

Belastungsbuchungen. Z 42. 42 (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung Durch- führung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen (siehe Z 39a Abs 1 [1] dieser Bedingungen) rückgängig gemacht wird.

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Samples: www.schoellerbank.at

Belastungsbuchungen. Z 42. 42 (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen (siehe Z 39a Abs 1 (1) dieser Bedingungen) rückgängig gemacht wird.

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Samples: Ertrag

Belastungsbuchungen. Z 42. (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen (siehe Z 39a Abs 1 (1) dieser BedingungenAGB) rückgängig gemacht wird.

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Samples: www.denizbank.at

Belastungsbuchungen. Z 42. (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen Geschäfts­ tagen (siehe Z 39a Abs 1 39 (1) dieser Bedingungen) rückgängig gemacht wird.

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Samples: www.sparkassenverband.at

Belastungsbuchungen. Z 42. 31 (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei 2 Geschäftstagen (siehe Z 39a Abs 1 dieser Bedingungen28 (1)) rückgängig gemacht wird.

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Samples: www.oberbank.at

Belastungsbuchungen. Z 42. 42 (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei 2 Geschäftstagen (siehe Z 39a Abs 1 dieser Bedingungen(1)) rückgängig gemacht wird.

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Samples: www.oberbank.at

Belastungsbuchungen. Z 42. 42 (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen (siehe Z 39a Abs 1 dieser Bedingungen) rückgängig gemacht wird.

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Samples: www.spaengler.at

Belastungsbuchungen. Z 42. (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen Belastungs- buchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb inner- halb von zwei Geschäftstagen (siehe Z 39a Abs 1 (1) dieser BedingungenBe- dingungen) rückgängig gemacht wird.

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Samples: www.kafinanz.at

Belastungsbuchungen. Z 42. 39 (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen (siehe Z 39a Abs 1 37b(1) dieser Bedingungen) rückgängig gemacht wird.

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Samples: www.denzelbank.at