Belastungsbuchungen. Z 42. (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen (siehe Z 39a Abs 1 dieser Bedingungen) rückgängig gemacht wird.
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Belastungsbuchungen. Z 42. (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen (siehe Z 39a Abs 1 39a. (1) dieser Bedingungen) rückgängig gemacht wird.
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Belastungsbuchungen. Z 42. (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen (siehe Z 39a Abs 1 dieser Bedingungen(1)) rückgängig gemacht wird.
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Belastungsbuchungen. Z 42. (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen (siehe Z 39a Abs 1 (1) dieser Bedingungen) rückgängig gemacht wird.
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Belastungsbuchungen. Z 4240. (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen entsprechend Z 37a Abs (siehe Z 39a Abs 1 1) dieser Bedingungen) rückgängig Bedingungen rück- gängig gemacht wird.
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Belastungsbuchungen. Z 42. (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen entsprechend Z 46 Absatz (siehe Z 39a Abs 1 1) dieser Bedingungen) Bedingungen rückgängig gemacht wird.
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Samples: www.generalibank.at, www.generalibank.at
Belastungsbuchungen. Z 42. (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen (siehe Z 39a Abs 1 dieser Bedingungen(1) AGB) rückgängig gemacht wird.
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Samples: www.bks.at
Belastungsbuchungen. Z 42. 42 (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen (siehe Z 39a Abs Abs. 1 dieser BedingungenAGB) rückgängig gemacht wird.
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Samples: www.westernunion.com
Belastungsbuchungen. Z 42. (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung Belastungsbu- chung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen ([siehe Z 39a Abs 1 dieser Bedingungen) (1)] rückgängig gemacht wird.
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Samples: www.llb.at
Belastungsbuchungen. Z 42. 42 (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei drei Geschäftstagen (siehe Z 39a Abs 1 [1] dieser Bedingungen) rückgängig gemacht wird.
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Samples: www.schoellerbank.at
Belastungsbuchungen. Z 42. 42 (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung Durch- führung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen (siehe Z 39a Abs 1 [1] dieser Bedingungen) rückgängig gemacht wird.
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Samples: www.schoellerbank.at
Belastungsbuchungen. Z 42. 42 (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen (siehe Z 39a Abs 1 (1) dieser Bedingungen) rückgängig gemacht wird.
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Belastungsbuchungen. Z 42. (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen (siehe Z 39a Abs 1 (1) dieser BedingungenAGB) rückgängig gemacht wird.
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Samples: www.denizbank.at
Belastungsbuchungen. Z 42. (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen Geschäfts tagen (siehe Z 39a Abs 1 39 (1) dieser Bedingungen) rückgängig gemacht wird.
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Samples: www.sparkassenverband.at
Belastungsbuchungen. Z 42. 31 (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei 2 Geschäftstagen (siehe Z 39a Abs 1 dieser Bedingungen28 (1)) rückgängig gemacht wird.
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Samples: www.oberbank.at
Belastungsbuchungen. Z 42. 42 (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei 2 Geschäftstagen (siehe Z 39a Abs 1 dieser Bedingungen(1)) rückgängig gemacht wird.
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Samples: www.oberbank.at
Belastungsbuchungen. Z 42. 42 (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen (siehe Z 39a Abs 1 dieser Bedingungen) rückgängig gemacht wird.
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Samples: www.spaengler.at
Belastungsbuchungen. Z 42. (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen Belastungs- buchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb inner- halb von zwei Geschäftstagen (siehe Z 39a Abs 1 (1) dieser BedingungenBe- dingungen) rückgängig gemacht wird.
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Samples: www.kafinanz.at
Belastungsbuchungen. Z 42. 39 (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen (siehe Z 39a Abs 1 37b(1) dieser Bedingungen) rückgängig gemacht wird.
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Samples: www.denzelbank.at