Belastungsbuchungen. (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen (siehe Z 39a Abs 1 dieser Bedingungen) rückgängig gemacht wird. (2) Schecks und sonstige Zahlungsanweisungen sowie SEPA Firmenlastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung auf dem bezogenen Konto des Kunden nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen rückgängig gemacht wird, es sei denn, das Kreditinstitut hat schon zuvor den Einreicher von der Einlösung verständigt oder an ihn Barzahlung geleistet. SEPA-Lastschriften (Z 42a Abs 3) sind mit Ablauf von fünf Geschäftstagen eingelöst.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bankgeschäfte, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bankgeschäfte, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bankgeschäfte
Belastungsbuchungen. (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen (siehe Z 39a Abs 1 dieser Bedingungen(1)) rückgängig gemacht wird.
(2) Schecks und sonstige Zahlungsanweisungen sowie SEPA Firmenlastschriften (Z 42a (1)) sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung auf dem bezogenen Konto des Kunden nicht innerhalb von zwei drei Geschäftstagen rückgängig gemacht wird, es sei denn, das Kreditinstitut hat schon zuvor den Einreicher von der Einlösung verständigt oder an ihn Barzahlung geleistet. SEPA-Lastschriften (Z 42a Abs 3(1)) sind mit Ablauf von fünf Geschäftstagen eingelöst.
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Samples: Rahmenkreditvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Belastungsbuchungen. (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen entsprechend Z 46 Absatz (siehe Z 39a Abs 1 1) dieser Bedingungen) Bedingungen rückgängig gemacht wird.
(2) Schecks und sonstige Zahlungsanweisungen sowie SEPA SEPA-Firmenlastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung auf dem bezogenen Konto des Kunden nicht innerhalb von zwei drei Geschäftstagen rückgängig gemacht wird, es sei denn, das Kreditinstitut die Bank hat schon zuvor den Einreicher von der Einlösung verständigt oder an ihn Barzahlung geleistet. SEPA-Lastschriften (Z 42a Abs 3Z50) sind mit Ablauf von fünf Geschäftstagen eingelöst.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Belastungsbuchungen. (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen (siehe Z 39a Abs 1 39a. (1) dieser Bedingungen) rückgängig gemacht wird.
(2) Schecks und sonstige Zahlungsanweisungen sowie SEPA SEPA- Firmenlastschriften (Z 42a. (1)) sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung Belas- tungsbuchung auf dem bezogenen Konto des Kunden nicht innerhalb inner- halb von zwei Geschäftstagen rückgängig gemacht wird, es sei denn, das Kreditinstitut hat schon zuvor den Einreicher von der Einlösung verständigt oder an ihn Barzahlung geleistet. SEPA-SEPA- Lastschriften (Z 42a Abs 342a. (1)) sind mit Ablauf von fünf Geschäftstagen eingelöst.
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Samples: Banking Documents, Berechtigung Mitinhaber / Zeichnungsberechtigter Zu Einem Easy Broker Wertpapierdepot
Belastungsbuchungen. (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen (siehe Z 39a Abs 1 (1) dieser Bedingungen) rückgängig gemacht wird.
(2) Schecks und sonstige Zahlungsanweisungen sowie SEPA SEPA- Firmenlastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung auf dem bezogenen Konto des Kunden nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen rückgängig gemacht wird, es sei denn, das Kreditinstitut hat schon zuvor den Einreicher von der Einlösung verständigt oder an ihn Barzahlung geleistet. SEPA-Lastschriften (Z 42a Abs Z42a (3)) sind mit Ablauf von fünf Geschäftstagen eingelöst.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Belastungsbuchungen. (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen Geschäfts tagen (siehe Z 39a Abs 1 39 (1) dieser Bedingungen) rückgängig gemacht wird.
(2) Schecks und sonstige Zahlungsanweisungen sowie SEPA Firmenlastschriften SEPAFirmenlastschriften (Z 42a (3)) sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung auf dem bezogenen Konto des Kunden nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen rückgängig gemacht wird, es sei denn, das Kreditinstitut hat schon zuvor den Einreicher von der Einlösung verständigt oder an ihn Barzahlung geleistetge leistet. SEPA-Lastschriften SEPALastschriften (Z 42a Abs (3)) sind mit Ablauf von fünf Geschäftstagen eingelöst.
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Belastungsbuchungen. (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen (siehe Z 39a Abs 1 39a. (1) dieser Bedingungen) rückgängig gemacht wird.
(2) Schecks und Schecks, sonstige Zahlungsanweisungen sowie SEPA SEPA- Firmenlastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung auf dem bezogenen Konto des Kunden nicht innerhalb von zwei drei Geschäftstagen rückgängig gemacht wird, es sei denn, das Kreditinstitut hat schon zuvor den Einreicher von der Einlösung verständigt oder an ihn Barzahlung geleistet. SEPA-SEPA Lastschriften (Z 42a Abs 42a. (3)) sind mit Ablauf von fünf Geschäftstagen eingelöst.
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Belastungsbuchungen. (1) Bei Überweisungsaufträgen Zahlungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen (siehe Z 39a 39 Abs 1 dieser Bedingungen) rückgängig gemacht wird.
(2) Schecks und Schecks, sonstige Zahlungsanweisungen sowie SEPA Firmenlastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften (Z 43) sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung auf dem bezogenen Konto des Kunden nicht innerhalb von zwei drei Geschäftstagen rückgängig gemacht wird, es sei denn, das Kreditinstitut hat schon zuvor den Einreicher von der Einlösung verständigt oder an ihn Barzahlung geleistet. SEPA-SEPA- Lastschriften (Z 42a Abs 343) sind mit Ablauf von fünf Geschäftstagen eingelöst.
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Belastungsbuchungen. (1) Bei Überweisungsaufträgen Zahlungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen (siehe Z 39a 39 Abs 1 dieser Bedingungen) rückgängig gemacht wird.
(2) Schecks und Schecks, sonstige Zahlungsanweisungen sowie SEPA Firmenlastschriften SEPA-Firmen- Lastschriften (Z 43) sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung auf dem bezogenen Konto des Kunden nicht innerhalb von zwei drei Geschäftstagen rückgängig gemacht wird, es sei denn, das Kreditinstitut hat schon zuvor den Einreicher von der Einlösung verständigt oder an ihn Barzahlung geleistet. SEPA-Lastschriften (Z 42a Abs 343) sind mit Ablauf von fünf Geschäftstagen eingelöst.. (Vormals in Z 42a geregelt:)
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Belastungsbuchungen. (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen (siehe Z 39a Abs 1 dieser Bedingungen) rückgängig gemacht wird.
(2) Schecks und sonstige Zahlungsanweisungen sowie SEPA Firmenlastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung auf dem bezogenen Konto des Kunden nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen rückgängig gemacht wird, es sei denn, das Kreditinstitut hat schon zuvor den Einreicher von der Einlösung verständigt oder an ihn Barzahlung geleistet. SEPA-Lastschriften SEPALastschriften (Z 42a Abs 3) sind mit Ablauf von fünf Geschäftstagen eingelöst.
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Belastungsbuchungen. (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen (siehe Z 39a Abs 1 dieser Bedingungen) rückgängig gemacht wird.
(2) Schecks und sonstige Zahlungsanweisungen sowie SEPA SEPA- Firmenlastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung auf dem bezogenen Konto des Kunden nicht innerhalb von zwei drei Geschäftstagen rückgängig gemacht wird, es sei denn, das Kreditinstitut hat schon zuvor den Einreicher von der Einlösung verständigt oder an ihn Barzahlung geleistet. SEPA-Lastschriften (Z 42a Abs 3) sind mit Ablauf von fünf Geschäftstagen eingelöst.
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Belastungsbuchungen. (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei drei Geschäftstagen (siehe Z 39a Abs 1 [1] dieser Bedingungen) rückgängig gemacht wird.
(2) Schecks und sonstige Zahlungsanweisungen sowie SEPA SEPA-Firmenlastschriften (Z 42a [1]) sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung auf dem bezogenen Konto des Kunden nicht innerhalb von zwei drei Geschäftstagen rückgängig gemacht wird, es sei denn, das Kreditinstitut hat schon zuvor den Einreicher von der Einlösung verständigt oder an ihn Barzahlung geleistet. SEPA-Lastschriften (Z 42a Abs 3[1]) sind mit Ablauf von fünf Geschäftstagen eingelöst.
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Belastungsbuchungen. (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen Belastungsbuchun- gen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehenverste- hen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen Ge- schäftstagen (siehe Z 39a Abs 1 39a. (1) dieser Bedingungen) rückgängig gemacht wird.
(2) Schecks und sonstige Zahlungsanweisungen sowie SEPA SEPA-Firmenlastschriften (Z 42a. (1)) sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung auf dem bezogenen Konto des Kunden nicht innerhalb von zwei drei Geschäftstagen rückgängig gemacht wird, es sei denn, das Kreditinstitut hat schon zuvor den Einreicher Einrei- cher von der Einlösung verständigt oder an ihn Barzahlung geleistetge- leistet. SEPA-Lastschriften (Z 42a Abs 342a. (1)) sind mit Ablauf von fünf Geschäftstagen eingelöst.
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