Belastungsbuchungen. (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die (2) Schecks und sonstige Zahlungsanweisungen sowie SEPA-Firmenlastschriften (Z 42a (3)) sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung auf dem bezogenen Konto des Kunden nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen rückgängig gemacht wird, es sei denn, das Kreditinstitut hat schon zuvor den Einreicher von der Einlösung verständigt oder an ihn Barzahlung geleistet. SEPA-Lastschriften (Z 42a (3)) sind mit Ablauf von fünf Geschäftstagen eingelöst.
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Belastungsbuchungen. (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die
(2) Schecks und sonstige Zahlungsanweisungen sowie SEPA-SEPA- Firmenlastschriften (Z 42a (31)) sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung auf dem bezogenen Konto des Kunden nicht innerhalb von zwei drei Geschäftstagen rückgängig gemacht wird, es sei denn, das Kreditinstitut hat schon zuvor den Einreicher von der Einlösung verständigt oder an ihn Barzahlung geleistet. SEPA-SEPA- Lastschriften (Z 42a (31)) sind mit Ablauf von fünf Geschäftstagen eingelöst.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Belastungsbuchungen. (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über diedie Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei
(2) Schecks und sonstige Zahlungsanweisungen sowie SEPA-SEPA- Firmenlastschriften (Z 42a (3)42a.) sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung auf dem bezogenen Konto des Kunden nicht innerhalb von zwei drei Geschäftstagen rückgängig gemacht wird, es sei denn, das Kreditinstitut hat schon zuvor den Einreicher von der Einlösung verständigt oder an ihn Barzahlung geleistet. SEPA-Lastschriften (Z 42a (3)42a.) sind mit Ablauf von fünf 5 Geschäftstagen eingelöst.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Belastungsbuchungen. (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über diedie Durch- führung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen (siehe Z 39a [1] dieser Bedingungen) rückgängig gemacht wird.
(2) Schecks und sonstige Zahlungsanweisungen sowie SEPA-Firmenlastschriften (Z 42a (3)) sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung auf dem bezogenen Konto des Kunden nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen rückgängig gemacht wird, es sei denn, das Kreditinstitut hat schon zuvor den Einreicher von der Einlösung verständigt oder an ihn Barzahlung geleistet. SEPA-Lastschriften (Z 42a (3)) sind mit Ablauf von fünf Geschäftstagen eingelöst.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Belastungsbuchungen. (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über diedie Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen (siehe Z 39a (1) AGB) rückgängig gemacht wird.
(2) Schecks und sonstige Zahlungsanweisungen sowie SEPA-SEPA- Firmenlastschriften ([Z 42a (31)) ] sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung auf dem bezogenen Konto des Kunden nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen (bei SEPA-Firmenlastschriften nicht innerhalb von drei Geschäftstagen) rückgängig gemacht wird, es sei denn, das Kreditinstitut hat schon zuvor den Einreicher von der Einlösung verständigt oder an ihn Barzahlung geleistet. SEPA-SEPA- Lastschriften [Z 42a. (Z 42a (31)) ] sind mit Ablauf von fünf Geschäftstagen eingelöst.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen