Common use of Belastungsbuchungen Clause in Contracts

Belastungsbuchungen. (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen (siehe Z 39a (1) dieser AGB) rückgängig gemacht wird. (2) Schecks und sonstige Zahlungsanweisungen sowie - Firmenlastschriften (Z 42a (3)) sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung auf dem bezogenen Konto des Kunden nicht innerhalb von drei Geschäftstagen rückgängig gemacht wird, es sei denn, das Kreditinstitut hat schon zuvor den Einreicher von der Einlösung verständigt oder an ihn Barzahlung geleistet. Lastschriften (Z 42a (3)) sind mit Ablauf von 5 Geschäftstagen eingelöst.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Belastungsbuchungen. (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen Ge- schäftstagen (siehe Z 39a 39a. Abs (1) dieser AGBBedingungen) rückgängig rückgän- gig gemacht wird. (2) Schecks und sonstige Zahlungsanweisungen sowie - Firmenlastschriften Firmen- lastschriften (Z 42a 42a. Abs (31)) sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung Belas- tungsbuchung auf dem bezogenen Konto des Kunden nicht innerhalb in- nerhalb von drei zwei Geschäftstagen rückgängig gemacht wird, es sei denn, das Kreditinstitut hat schon zuvor den Einreicher von der Einlösung verständigt oder an ihn Barzahlung geleistet. Lastschriften Last- schriften (Z 42a 42a. Abs (31)) sind mit Ablauf von 5 fünf Geschäftstagen eingelöst.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Belastungsbuchungen. (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei Geschäftstagen (siehe Z 39a (1) Abs. 1 dieser AGB) rückgängig gemacht wird. (2) Schecks und sonstige Zahlungsanweisungen sowie - Firmenlastschriften (Z 42a (3)Abs. 1) sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung auf dem bezogenen Konto des Kunden nicht innerhalb von drei Geschäftstagen rückgängig gemacht wird, es sei denn, das Kreditinstitut hat schon zuvor den Einreicher von der Einlösung verständigt oder an ihn Barzahlung geleistet. Lastschriften (Z 42a (3)Abs. 1) sind mit Ablauf von 5 fünf Geschäftstagen eingelöst.

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Belastungsbuchungen. (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei 2 Geschäftstagen (siehe Z 39a 28 (1) dieser AGB)) rückgängig gemacht wird. (2) Schecks und sonstige Sonstige Zahlungsanweisungen sowie - Firmenlastschriften (Z 42a (3)) sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung auf dem bezogenen Konto des Kunden nicht innerhalb von drei 2 Geschäftstagen rückgängig gemacht wird, es sei denn, das Kreditinstitut hat schon zuvor den Einreicher von der Einlösung verständigt oder an ihn Barzahlung geleistet. Lastschriften (Z 42a 32 (3)) sind mit Ablauf von 5 Geschäftstagen eingelöst.

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Belastungsbuchungen. (1) Bei Überweisungsaufträgen sind Belastungsbuchungen erst dann als Mitteilung über die Durchführung zu verstehen, wenn die Belastungsbuchung nicht innerhalb von zwei 2 Geschäftstagen (siehe Z 39a (1) dieser AGB)) rückgängig gemacht wird. (2) Schecks und sonstige Zahlungsanweisungen sowie - Firmenlastschriften (Z 42a (31)) sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung auf dem bezogenen Konto des Kunden nicht innerhalb von drei 2 Geschäftstagen bzw. bei Firmenlastschriften nicht innerhalb von 3 Geschäftstagen rückgängig gemacht wird, es sei denn, das Kreditinstitut hat schon zuvor den Einreicher von der Einlösung verständigt oder an ihn Barzahlung geleistet. Lastschriften (Z 42a (31)) sind mit Ablauf von 5 Geschäftstagen eingelöst.

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