Bemessung des Invaliditätsgrades, Zeitraum für die Bemessung. Der Invaliditätsgrad richtet sich nach der Glie- dertaxe (Ziffer 2.1.2.2.1), sofern die betroffe- nen Körperteile, Sinnesorgane oder inneren Organe dort genannt sind, ansonsten danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist (Ziffer 2.1.2.2.2). Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheits- zustand, der spätestens am Ende des dritten Jahres nach dem Unfall erkennbar ist. Dies gilt sowohl für die erste als auch für die spätere Bemessung der Invalidität (Ziffer 9.4).
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Samples: Allgemeine Unfall Versicherungsbedingungen, Unfallversicherung Und Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung
Bemessung des Invaliditätsgrades, Zeitraum für die Bemessung. Der Invaliditätsgrad richtet sich • nach der Glie- dertaxe Gliedertaxe (Ziffer 2.1.2.2.1), sofern die betroffe- nen Körperteile, betroffenen Körperteile oder Sinnesorgane oder inneren Organe dort genannt sind, sind • ansonsten danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist (Ziffer 2.1.2.2.2). ) Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheits- zustandGesundheitszustand, der spätestens am Ende des dritten Jahres nach dem Unfall erkennbar ist. Dies gilt sowohl für die erste als auch für die spätere Bemessung Bemessungen der Invalidität (Ziffer Punkt 9.4).
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Bemessung des Invaliditätsgrades, Zeitraum für die Bemessung. Der Invaliditätsgrad richtet sich • nach der Glie- dertaxe Gliedertaxe (Ziffer 2.1.2.2.1), sofern die betroffe- nen Körperteile, betroffenen Körperteile oder Sinnesorgane oder inneren Organe dort genannt sind, • ansonsten danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit Leistungs- fähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist (Ziffer 2.1.2.2.2). Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheits- zustandGesundheitszustand, der spätestens am Ende des dritten Jahres nach dem Unfall erkennbar ist. Dies gilt sowohl für die erste als auch für die spätere Bemessung Bemessungen der Invalidität (Ziffer 9.4).
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Bemessung des Invaliditätsgrades, Zeitraum für die Bemessung. Der Invaliditätsgrad richtet sich – nach der Glie- dertaxe Gliedertaxe (Ziffer 2.1.2.2.1), sofern die betroffe- nen Körperteile, betroffenen Körperteile oder Sinnesorgane oder inneren Organe dort genannt sind, – ansonsten danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit Leistungs- fähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist (Ziffer 2.1.2.2.2). Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheits- zustand, der spätestens am Ende des dritten Jahres nach dem Unfall erkennbar ist. Dies gilt sowohl für die erste als auch für die spätere Bemessung Bemessungen der Invalidität (Ziffer 9.412.4).
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Samples: Unfallversicherung
Bemessung des Invaliditätsgrades, Zeitraum für die Bemessung. Der Invaliditätsgrad richtet sich - nach der Glie- dertaxe Gliedertaxe (Ziffer 2.1.2.2.1), sofern die betroffe- nen Körperteile, betroffenen Körperteile oder Sinnesorgane oder inneren Organe dort genannt sind, - ansonsten danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt beein-trächtigt ist (Ziffer 2.1.2.2.2). Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheits- zustandGesundheitszustand, der spätestens am Ende des dritten Jahres nach dem Unfall erkennbar ist. Dies gilt sowohl für die erste als auch für die spätere Bemessung Bemessungen der Invalidität (Ziffer 9.4).
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Samples: Vereinsunfallversicherung