Bemessung des Invaliditätsgrads, Zeitraum für die Be- messung. Der Invaliditätsgrad richtet sich • nach der Gliedertaxe (Ziffer 2.1.2.2.1), sofern die betroffenen Körperteile oder Sinnesorgane dort genannt sind, • ansonsten danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder geistige Leistungsfä- higkeit dauerhaft beeinträchtigt ist (Ziffer 2.1.2.2.2). Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheits- zustand, der spätestens am Ende des dritten Jahres nach dem Unfall erkennbar ist. Dies gilt sowohl für die erste als auch für spätere Bemessungen der Invalidität (Ziffer 9.4).
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Samples: Unfallversicherung
Bemessung des Invaliditätsgrads, Zeitraum für die Be- messung. Der Invaliditätsgrad richtet sich • nach der Gliedertaxe (Ziffer 2.1.2.2.1), sofern die betroffenen betrof fenen Körperteile oder Sinnesorgane dort genannt sind, • ansonsten danach, in welchem Umfang die normale körperliche kör perliche oder geistige Leistungsfä- higkeit Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt be einträchtigt ist (Ziffer 2.1.2.2.2). Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheits- zustandGesundheitszustand, der spätestens am Ende des dritten Jahres 3. Jahrs nach dem Unfall erkennbar erkenn bar ist. Dies gilt sowohl für die erste als auch für spätere Bemessungen Be messungen der Invalidität (Ziffer 9.4).
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Bemessung des Invaliditätsgrads, Zeitraum für die Be- messung. Der Invaliditätsgrad richtet sich • ⚫ nach der Gliedertaxe (Ziffer 2.1.2.2.1), sofern die betroffenen be- troffenen Körperteile oder Sinnesorgane dort genannt sind, • ⚫ ansonsten danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder geistige Leistungsfä- higkeit Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist (Ziffer 2.1.2.2.2). Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheits- zustandGesundheitszustand, der spätestens am Ende des dritten Jahres nach dem Unfall Un- fall erkennbar ist. Dies gilt sowohl für die erste als auch für spätere Bemessungen der Invalidität (Ziffer 9.49.1.4).
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Samples: Unfallversicherung
Bemessung des Invaliditätsgrads, Zeitraum für die Be- messung. Der Invaliditätsgrad richtet sich • ▪ nach der Gliedertaxe (Ziffer 2.1.2.2.1), sofern die betroffenen Körperteile oder Sinnesorgane dort genannt ge- nannt sind, • ▪ ansonsten danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder geistige Leistungsfä- higkeit dauerhaft Leistungsfähigkeit dauer- haft beeinträchtigt ist (Ziffer 2.1.2.2.2). Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheits- zustandGesundheitszustand, der spätestens am Ende des dritten Jahres nach dem Unfall erkennbar ist. Dies gilt sowohl für die erste als auch für spätere Bemessungen der Invalidität (Ziffer 9.4).
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Samples: Tierhalterhaftpflichtversicherung Für Hunde / Reittiere