Benutzung. 1. Der Mietgegenstand wird bei der Lieferung dafür gehalten, der Xxxx und der beabsichtigten Benutzung des Mieters zu entsprechen, sich in einem ordentlichen Zustand zu befinden und mit allem benötigten Zubehör und Materialien abgeliefert zu sein. 2. Der Mieter wird als sorgsamer Mieter für den Mietgegenstand sorgen, ihn zweckmäβig schützen und nur gemäβ der Bestimmung benutzen, Vorerwähntes unter Berücksichtigung der Bedienungs‐ und Behandlungsvorschriften. 3. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand ausschlieβlich von Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren benutzen zu lassen, die über die erforderliche Sachkenntnis zum Lenken des Mietgegenstands verfügen. Diese Personen müssen allen gesetzlich an die Benutzung gestellten Anforderungen entsprechen. Auch müssen sie nachweisbare Erfahrung besitzen, sie müssen zum Beispiel über zur Benutzung benötigte Bescheinigungen verfügen. 4. Der Mieter wird den Mietgegenstand nicht auβerhalb des Ortes benutzen, der im Mietvertrag genannt wird. 5. Es ist dem Mieter, auβer vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters, nicht gestattet, mit dem Mietgegenstand auf der öffentlichen Straβe – im Sinne des Straβenverkehrsgesetzes – zu fahren. 6. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand auβerhalb der Benutzungszeiten an einem trockenen, für Vandalen abgeschlossenen Ort aufzubewahren. Die Schlüssel müssen alsdann aus dem Zündschloss entfernt werden. Verstoβ gegen diesen Artikel hat zur Folge, dass ein sofort fälliges Buβgeld in Höhe von 2.500,00 € pro Tag, an dem der Verstoβ andauert, zu vergegenwärtigen ist. Dies unbeschadet des Rechts, auf vollständigen Schadenersatz. 7. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich schriftlich darüber zu informieren, wenn er irgendeinen Defekt oder Schaden am Mietgegenstand feststellt. Der Mieter ist unbeschränkt haftbar für jeden Schaden, den der Vermieter infolge einer Nachlässigkeit in Bezug auf die Meldepflicht des Mieters erleidet. 8. Wenn der Mieter den Mietgegenstand nicht benutzen kann, geht dies auf seine Rechnung und hat dies keinen Einfluss auf seine Zahlungsverpflichtung(en), auβer wenn nach Meinung des Vermieters die Verhinderung unangemessen lange dauert, oder die Folge von Umständen ist, die dem Vermieter vorgeworfen werden können.
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Samples: Versicherungs Und Schadendeckungsbedingungen Zu Mietverträgen, Vermietungsvertrag
Benutzung. 1. Der Mietgegenstand wird bei der Lieferung dafür gehaltenAnhänger darf nur vom Mieter, der Xxxx und der beabsichtigten Benutzung des Mieters zu entsprechen, sich in einem ordentlichen Zustand zu befinden und mit allem benötigten Zubehör und Materialien abgeliefert zu sein.
2dessen Arbeitnehmern oder Mitgliedern einer Familie oder den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt werden. Der Mieter wird als sorgsamer Mieter für den Mietgegenstand sorgenhat eigenständig zu prüfen, ihn zweckmäβig schützen und nur gemäβ der Bestimmung benutzen, Vorerwähntes unter Berücksichtigung der Bedienungs‐ und Behandlungsvorschriften.
3ob berechtigte Fahrer sich im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis befinden. Der Mieter verpflichtet sichhat das Handeln des jeweiligen Fahrers wie sein eigenes zu vertreten. Alle den Mieter begünstigten Bestimmungen dieses Vertrages gelten auch für zu Gunsten des jeweiligen berechtigten Fahrers. Vor Antritt der Fahrt hat der Mieter die Verkehrssicherheit des Anhängers zu prüfen. Stellt der Mieter Mängel fest, den Mietgegenstand ausschlieβlich von Personen mit sind diese in einem Mindestalter von 18 Jahren benutzen schriftlichen Mängelprotokoll zu lassen, rügen. Während der Mietzeit ist regelmäßig die über die erforderliche Sachkenntnis zum Lenken Verkehrssicherheit des Mietgegenstands verfügen. Diese Personen müssen allen gesetzlich an die Benutzung gestellten Anforderungen entsprechen. Auch müssen sie nachweisbare Erfahrung besitzen, sie müssen zum Beispiel über zur Benutzung benötigte Bescheinigungen verfügen.
4Anhängers zu prüfen. Der Mieter wird darf den Mietgegenstand gemieteten Gegenstand nicht auβerhalb überladen, eben so wenig die zulässige Anhängelast des Ortes benutzenZugfahrzeuges. Die Ladung, der bzw. Einbauten im Mietvertrag genannt Fahrzeug wie z. B. Schränke mit Türen, Glaselemente, lose Zubehörelemente wie Bräterpfannen u. ä. müssen ordnungsgemäß gesichert sein, um Beschädigungen am Fahrzeug zu vermeiden. Bei Verkaufsanhänger ist dringend darauf zu achten, dass die Verkaufsklappe nach dem Schließen zusätzlich ordnungsgemäß verriegelt wird.
5, da sich ansonsten die Klappe während der Fahrt selbständig öffnen kann. Es Eine überhöhte Ladung ist dem Mieter, auβer vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters, nicht gestattet, mit dem Mietgegenstand auf der öffentlichen Straβe – im Sinne des Straβenverkehrsgesetzes – zu fahren.
6vermeiden. Der Mieter ist weiterhin verpflichtet, den Mietgegenstand auβerhalb der Benutzungszeiten an einem trockenen, für Vandalen abgeschlossenen Ort aufzubewahrenbei schlechten Straßenverhältnissen seine Geschwindigkeit anzupassen und Vorsicht walten zu lassen. Die Schlüssel müssen alsdann aus dem Zündschloss entfernt Teile am Anhänger dürfen nur nach Rücksprache und Genehmigung des Vermieters ausgetauscht und verändert werden. Verstoβ gegen diesen Artikel hat zur FolgeDem Mieter ist es untersagt, dass ein sofort fälliges Buβgeld in Höhe von 2.500,00 € pro Tagdas Fahrzeug zu Testzwecken, an sowie zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken, auch soweit sie nur nach dem der Verstoβ andauertRecht des Tatorts verboten sind, zu vergegenwärtigen istbenutzen und Dritten zur Verfügung zu stellen. Dies unbeschadet des Rechts, auf vollständigen Schadenersatz.
7. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich schriftlich darüber zu informieren, wenn er irgendeinen Defekt oder Schaden am Mietgegenstand feststellt. Der Mieter ist unbeschränkt haftbar für jeden Schaden, den Fahrten außerhalb der Vermieter infolge einer Nachlässigkeit in Bezug auf die Meldepflicht des Mieters erleidet.
8. Wenn der Mieter den Mietgegenstand nicht benutzen kann, geht dies auf seine Rechnung und hat dies keinen Einfluss auf seine Zahlungsverpflichtung(en), auβer wenn nach Meinung Bundesrepublik Deutschland sind nur mit schriftlicher vorheriger Zustimmung des Vermieters die Verhinderung unangemessen lange dauert, oder die Folge von Umständen ist, die dem Vermieter vorgeworfen werden könnenzulässig.
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Samples: Mietvertrag PKW Anhänger
Benutzung. (1) Anmietung von Eiszeiten können per E-Mail, Telefon oder mündlich an den Betreiber gerichtet werden. Nur vom Betreiber bestätigte Anmeldungen von Eiszeiten sind als solche zugesichert. Bei Bedarf können auch wöchentliche Regeltermine für die gesamte Saison angemietet werden.
(2) Der Eisbelegungsplan wird vom Betreiber oder deren bestellen Person ca. 4 Wochen im Voraus erstellt und veröffentlicht und garantiert den jeweiligen Mietern die Nutzung zu den vereinbarten Konditionen. Die angegebenen Zeiten sind von dem Nutzer verbindlich abzunehmen. Änderungen bedürfen der Genehmigung des Betreibers. Ein Rahmenplan sowie eventuelle Ände- rungswünsche sind vier Wochen zuvor einzureichen. Stornierungen von Trainingszeiten und Änderungen sind bis 4 Wochen im Voraus kostenfrei, bis zwei Wochen im Voraus werden 50% und später als zwei Wochen werden 100%der Eismiete fällig. Gegebenenfalls wird für kurzfristige Änderungen eine Verwaltungspauschale erhoben.
(3) Der Betreiber stellt das Eisstadion in dem Zustand zur Verfügung im dem es sich befindet. Es wird im sauberen und nutzbaren Zustand übergeben. Der Mietgegenstand wird bei Benutzer hat die Obhutspflicht. Das Eisstadion ist vor Benutzung von dem Benutze zu prüfen, ob die Verkehrssicherheit für seine Zwecke ausreicht. Ist dies nicht der Lieferung dafür gehaltenFall, der Xxxx ist die Benutzung auszusetzen und der beabsichtigten Benutzung des Mieters zu entsprechen, sich in einem ordentlichen Zustand zu befinden und mit allem benötigten Zubehör und Materialien abgeliefert zu seinGrund dem Betreiber anzuzeigen.
2(4) Das Einbringen und die dauerhafte Aufbewahrung von Gegenständen, ins- besondere benutzereigene Sportgeräte u.a. Technik in dem Eisstadion ist nur mit vorheriger Einwilligung des Betreibers zulässig und erfolgt durch den Benutzer auf eigene Gefahr.
(5) Der Betreiber kann, wenn das Eisstadion mehr als den Umständen nach verunreinigt wurde, die Reinigung (einschließlich Abfallentsorgung) vom Benutzer verlangen oder nach verstrichener Fristsetzung diese selbst in Auftrag geben und die Kosten dem Benutzer als Aufwand berechnen. Der Mieter wird als sorgsamer Mieter für den Mietgegenstand sorgen, ihn zweckmäβig schützen und nur gemäβ der Bestimmung benutzen, Vorerwähntes unter Berücksichtigung der Bedienungs‐ und BehandlungsvorschriftenBenutzer ist zur Zahlung verpflichtet.
3(6) Bei Beschädigung durch artfremde Nutzung oder fahrlässiger Behandlung, hat der Benutzer die entsprechenden Kosten zu tragen. Dies gilt auch für Dritte, die sich auf Veranlassung des Benutzers im Eisstadion aufhalten.
(7) Die Nutzung der Lautsprecheranlagen ist nur nach Einweisung des Personals und während der angemeldeten Veranstaltung in angemessener Lautstärke gestatte. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand ausschlieβlich von Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren benutzen zu lassen, die über die erforderliche Sachkenntnis zum Lenken des Mietgegenstands verfügen. Diese Personen müssen allen gesetzlich an die Benutzung gestellten Anforderungen entsprechen. Auch müssen sie nachweisbare Erfahrung besitzen, sie müssen zum Beispiel über zur Benutzung benötigte Bescheinigungen verfügen.
4. Der Mieter wird den Mietgegenstand nicht auβerhalb des Ortes benutzen, der im Mietvertrag genannt wird.
5. Es ist dem Mieter, auβer vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters, nicht gestattet, mit dem Mietgegenstand auf der öffentlichen Straβe – im Sinne des Straβenverkehrsgesetzes – zu fahren.
6. Der Mieter Nutzer ist verpflichtet, den Mietgegenstand auβerhalb der Benutzungszeiten an einem trockenen, für Vandalen abgeschlossenen Ort aufzubewahren. Die Schlüssel müssen alsdann aus dem Zündschloss entfernt werden. Verstoβ gegen diesen Artikel hat zur Folge, dass ein sofort fälliges Buβgeld in Höhe von 2.500,00 € pro Tag, an dem der Verstoβ andauert, zu vergegenwärtigen ist. Dies unbeschadet des Rechts, auf vollständigen SchadenersatzSchäden bei unsachgemäßer Behandlung aufzukommen.
7. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich schriftlich darüber zu informieren, wenn er irgendeinen Defekt oder Schaden am Mietgegenstand feststellt. Der Mieter ist unbeschränkt haftbar für jeden Schaden, den der Vermieter infolge einer Nachlässigkeit in Bezug auf die Meldepflicht des Mieters erleidet.
8. Wenn der Mieter den Mietgegenstand nicht benutzen kann, geht dies auf seine Rechnung und hat dies keinen Einfluss auf seine Zahlungsverpflichtung(en), auβer wenn nach Meinung des Vermieters die Verhinderung unangemessen lange dauert, oder die Folge von Umständen ist, die dem Vermieter vorgeworfen werden können.
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Samples: Allgemeine Nutzungsbedingungen