Berechnung und Zahlung der Vergütung. (a) Die Vergütung ist jährlich jeweils zum 30.06. zu entrichten. Davon abweichend wird im Falle eines unterjährigen Komplettverkaufs eines Depots die anteilige Vergütung für den Zeitraum seit dem vorangegangenen 30.06. sofort fällig. (b) Die Entgelte berechnen sich auf Basis des durchschnittlichen Depotwerts während des jeweiligen Abrechnungszeitraums. Der durchschnittliche Depotwert wird anhand der Tageswerte des Depots bestimmt. (c) Die Zahlung erfolgt von dem bei der Depotbank geführten Verrechnungskonto.
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Berechnung und Zahlung der Vergütung. (a) a. Die Vergütung ist jährlich jeweils zum 30.06. zu entrichten. Davon abweichend wird im Falle eines unterjährigen Komplettverkaufs eines Depots die anteilige Vergütung für den Zeitraum seit dem vorangegangenen 30.06. sofort fällig.
(b) b. Die Entgelte berechnen sich auf Basis des durchschnittlichen Depotwerts während des jeweiligen Abrechnungszeitraums. Der durchschnittliche Depotwert wird anhand der Tageswerte des Depots bestimmt.
(c) c. Die Zahlung erfolgt von dem bei der Depotbank geführten Verrechnungskonto.
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Berechnung und Zahlung der Vergütung. (a) a. Die Vergütung ist jährlich halbjährlich jeweils zum 30.06. und zum 31.12. zu entrichten. Davon abweichend wird im Falle eines unterjährigen Komplettverkaufs eines Depots die anteilige Vergütung für den Zeitraum seit dem vorangegangenen 30.06. oder 31.12. sofort fällig.
(b) b. Die Entgelte berechnen sich auf Basis des durchschnittlichen Depotwerts während des jeweiligen Abrechnungszeitraums. Der durchschnittliche Depotwert wird anhand der Tageswerte zum jeweiligen Monatsende des Depots bestimmt.
(c) c. Die Zahlung erfolgt von dem bei der Depotbank geführten Verrechnungskonto.
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Berechnung und Zahlung der Vergütung. (a) Die Vergütung ist jährlich halbjährlich jeweils zum 30.06. und zum 31.12. zu entrichten. Davon abweichend wird im Falle eines unterjährigen Komplettverkaufs eines Depots die anteilige Vergütung für den Zeitraum seit dem vorangegangenen 30.06. oder 31.12. sofort fällig.
(b) Die Entgelte berechnen sich auf Basis des durchschnittlichen Depotwerts während des jeweiligen Abrechnungszeitraums. Der durchschnittliche Depotwert wird anhand der Tageswerte zum jeweiligen Monatsende des Depots bestimmt.
(c) Die Zahlung erfolgt von dem bei der Depotbank geführten Verrechnungskonto.
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Berechnung und Zahlung der Vergütung. (a) Die Vergütung ist jährlich jeweils zum 30.06. zu entrichten. Davon abweichend wird im Falle eines unterjährigen Komplettverkaufs Kom- plettverkaufs eines Depots die anteilige Vergütung für den Zeitraum seit dem vorangegangenen 30.06. sofort fällig.
(b) Die Entgelte berechnen sich auf Basis des durchschnittlichen Depotwerts während des jeweiligen Abrechnungszeitraums. Der durchschnittliche Depotwert wird anhand der Tageswerte des Depots bestimmt.
(c) Die Zahlung erfolgt von dem bei der Depotbank DAB geführten VerrechnungskontoVerrech- nungskonto.
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